BT-Drucksache 17/13592

Die Unterstützung der Bundeswehr für die afrikanisch geführte Unterstützungsmission in Mali

Vom 16. Mai 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13592
17. Wahlperiode 16. 05. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katja Keul, Agnes Brugger, Marieluise Beck (Bremen),
Volker Beck (Köln), Viola von Cramon-Taubadel, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz,
Ute Koczy, Tom Koenigs, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Lisa Paus,
Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die Unterstützung der Bundeswehr für die afrikanisch geführte
Unterstützungsmission in Mali

Der UN-Sicherheitsrat ermächtigte am 20. Dezember 2012 in seiner Resolution
2085 die Afrikanische Union (AU) und die Wirtschaftsgemeinschaft westafrika-
nischer Staaten (ECOWAS), eine afrikanisch geführte Unterstützungsmission in
Mali (AFISMA) aufzustellen, die das Ziel haben sollte, die malische Armee bei
ihrer Reorganisation zu unterstützen sowie die territoriale Integrität des Landes
wiederherzustellen.

Am 11. Januar 2013 intervenierte Frankreich auf eine schriftliche Bitte des
malischen Übergangspräsidenten Dioncounda Traoré militärisch mit der „Opera-
tion Serval“ in Mali, nachdem zuvor die den malischen Norden kontrollierenden
Islamisten die im südlichen Teil Malis gelegene Stadt Konna angegriffen und
eingenommen hatten.

Unter dem Eindruck des Vormarsches der Islamisten kam zudem Bewegung in
die Bemühungen der afrikanischen Staaten, unter Führung der ECOWAS
Gefechtsverbände nach Mali zu verlegen, um den Anforderungen von der Re-
solution 2085 zu entsprechen. Inzwischen hat eine ganze Reihe afrikanischer
Staaten ihre Unterstützung für AFISMA zugesagt und Truppen nach Mali verlegt.
In Bamako wurde das Hauptquartier unter Führung des nigerianischen General-
majors Shehu Abdulkadir errichtet.

Der Deutsche Bundestag hat am 28. Februar 2013 einem Antrag der Bundes-
regierung zugestimmt, demzufolge Streitkräfte der Bundeswehr, Aktivitäten der
AFISMA durch Truppen- und Materialtransport nach Mali sowie die Luft-
betankung von Flugzeugen unterstützen können. Seit dem 4. März 2013 stellt
die Bundeswehr einen Airbus A-310 zur Luftbetankung im Rahmen dieses Man-
dates zur Verfügung.

Die Bundesregierung stellte in ihrer Antwort auf die Mündliche Frage 4 der

Abgeordneten Katja Keul fest: „Die von dem deutschen A-310 MRTT betankten
französischen Luftfahrzeuge leisten ihre Unterstützung für AFISMA durch
Bereitstellen der Fähigkeit zur Luftaufklärung oder Luftunterstützung für Ope-
rationen zugunsten von AFISMA. […] Zur Sicherstellung einer Beschränkung
auf Unterstützungsleitungen zugunsten von AFISMA wurde ein deutsches Ver-
bindungselement bei der zuständigen französischen Kommandobehörde, dem
französischen Joint Force Air Component Command, in Form eines Stabsoffi-

Drucksache 17/13592 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
ziers als nationaler ,Red Card Holder‘ etabliert“ (Plenarprotokoll 17/227, An-
lage 4). In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Langfristige, entwicklungspolitische und zivile
Aspekte des deutschen Engagements in Mali“ auf Bundestagsdrucksache
17/13015 legte die Bundesregierung in Bezug auf AFISMA dar: „Die volle Ein-
satzbereitschaft aller Truppenteile des Kontingentes ist noch nicht absehbar.“

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wann und für welche Einsätze haben deutsche Luftbetankungskräfte Flug-
zeuge im Rahmen des vom Deutschen Bundestag erteilten Mandats betankt
(bitte nach Datum, Art des von den betankten Flugzeugen durchgeführten
Einsatzes und Nationalität der unterstützten Luftstreitkräfte aufschlüsseln)?

2. Wo und mit welchen Truppen ist AFISMA bisher im Norden Malis im Ein-
satz?

3. Inwiefern werden in Mali militärische Operationen gemeinsam von Ein-
satzkräften der Operation Serval und AFISMA durchgeführt, und bei
welcher Stelle liegt bei solchen Einsätzen das Kommando?

4. Welche Details erhält der deutsche „Red Card Holder“ durch das Joint
Force Air Component Command über die Art und Durchführung der Ein-
sätze der Flugzeuge, die von der Bundeswehr betankt werden?

5. Welche Möglichkeiten hat der deutsche „Red Card Holder“, diese Informa-
tionen zu überprüfen, insbesondere bezüglich des Vorliegens der nach dem
entsprechenden Bundestagsmandat erforderlichen Einsatzanforderungen?

6. Wie oft und mit welchem Ergebnis wurden derartige Nachprüfungen vom
deutschen „Red Card Holder“ bisher durchgeführt?

7. In wie vielen Fällen wurde bisher mit welcher jeweiligen Begründung ein
von Frankreich oder der AFISMA angeforderter Luftbetankungseinsatz
durch den deutschen „Red Card Holder“ abgelehnt?

8. Ist auch bei der AFISMA in Bamako ein deutscher Verbindungsoffizier
stationiert, und inwiefern gehört zu seinen Aufgaben, die Luftbetankungs-
anforderungen anderer Nationen mit der Einsatzführung von AFISMA ab-
zugleichen und diese Informationen dem deutschen „Red Card Holder“
mitzuteilen?

9. Inwiefern ist eine Unterstützung der französischen Operation Serval in
Mali durch deutsche Streitkräfte unter besonderer Berücksichtigung des
deutschen Verfassungsrechts möglich?

10. Inwiefern und in welchem Umfang plant die Bundesregierung, die AFISMA-
Nachfolgemission MINUSMA der Vereinten Nationen zu unterstützen?

11. Wie sieht der derzeitige Diskussionsstand bezüglich einer EU-Mission im
Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik zur Polizei-
ausbildung aus?

Berlin, den 16. Mai 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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