BT-Drucksache 17/13497

Militärische Drohnen-Strategie der Bundesregierung: Kampfdrohnen

Vom 13. Mai 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13497
17. Wahlperiode 13. 05. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan van Aken, Herbert Behrens, Christine
Buchholz, Nicole Gohlke, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Ulla Jelpke,
Harald Koch, Stefan Liebich, Thomas Nord, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler,
Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Militärische Drohnen-Strategie der Bundesregierung: Kampfdrohnen

Der Bundesminister der Verteidigung, Dr. Thomas de Maizière, hält die Be-
schaffung eigener Kampfdrohnen „für sicherheitspolitisch, bündnispolitisch
und technologisch sinnvoll“ (Plenarprotokoll 17/219). Angesichts der Bundes-
tagswahl wird laut mehrerer Medien versucht, das Thema aus dem Bundestags-
wahlkampf herauszuhalten. Laut „SPIEGEL ONLINE“ (21. März 2013) waren
„einige ausgewählte Top-Politiker“ vom Bundesminister der Verteidigung zu
einem Briefing eingeladen worden. Die ARD hatte dies bestätigt und einen
nicht namentlich genannten CDU-Abgeordneten mit den Worten zitiert, zuviel
Öffentlichkeit über Kampfdrohnen „würde uns im Wahlkampf auf die Füße
fallen“ (Tagesschau, 21. März 2013). Im Februar 2013 hatte das Bundesminis-
terium der Verteidigung (BMVg) gegenüber der Fraktion DIE LINKE. noch
erklärt, ein genauerer Zeitplan für die Befassung in den zuständigen Gremien
existiere nicht (Schriftliche Frage 44 auf Bundestagsdrucksache 17/12339).
Mittlerweile räumte das BMVg ein, im Sommer 2013 mit einer Auswahlent-
scheidung seinen Bedarf zum Kauf von Kampfdrohnen festlegen zu wollen. Es
sei „nach wie vor angestrebt, diese Entscheidung vor der Bundestagswahl zu
treffen“, erklärte der persönliche Sprecher des Bundesministers der Verteidi-
gung (Bundespressekonferenz vom 10. April 2013). Nachdem das Militär seine
Auswahlentscheidung getroffen hat, soll eine internationale Ausschreibung er-
folgen. Dann wird im BMVg eine Beschaffungsvorlage erstellt, mit der sich
schließlich der Verteidigungs- und Haushaltsausschuss des Deutschen Bundes-
tages befassen müssen. Angeblich haben Militärs aber bereits Gespräche mit
Israel Aerospace Industries (IAI) zur Beschaffung von Kampfdrohnen geführt
(Jüdische Allgemeine, 18. April 2013). Ein Leasingvertrag mit IAI für das
Modell „Heron 1“ wurde erneut verlängert.

Wie aus den Antworten auf die Schriftlichen Fragen 62 und 63 der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/13046 hervorgeht, haben sich Ver-
treter des BMVg bereits im November 2012 sowie im Februar 2013 durch ihre
israelischen Kollegen und IAI über die Bewaffnungsmöglichkeiten der Heron

Baureihe informieren lassen.

Nach einem Bericht von „SPIEGEL ONLINE“ (30. April 2013) haben die
USA mittlerweile dem Export von US-Drohnen des Typs „Reaper“ zuge-
stimmt. Anfang Mai 2013 wolle die USA eine „offizielle Note“ hierzu ver-
fassen.

Drucksache 17/13497 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Die Bundesregierung hat sich bislang einer Bewertung der völkerrechtlichen
und rüstungskontrollpolitischen Aspekte des Drohnenproblems verweigert
(Statement des BMVg vom 31. Januar 2013, Sachstandsinformation des Aus-
wärtigen Amts (AA) vom Februar 2012). Sie verbleibt in abstrakten Versiche-
rungen der Relevanz des humanitären Völkerrechts und Absichtserklärungen
zu Konsultationen mit den Verbündeten.

Eine wesentliche Argumentationslinie der Bundesregierung für die Anschaf-
fung von bewaffneten Drohnen war bisher der Verweis auf das Prinzip „man in
the loop“: In der Information „Sachstand: Unbemannte bewaffnete Luftfahr-
zeuge“ (22. Februar 2013) versichert das AA für die Bundesregierung „eine
völlig autonome Entscheidung zum Waffeneinsatz aufgrund einer reinen
Computerlogik ist auszuschließen“. Schon auf dem bestehenden Niveau der
technologischen Ausstattung (man in the loop) wird von mehreren Wissen-
schaftlerinnen und Wissenschaftlern mit Sorge gesehen, dass sich aus der Prä-
senz von bewaffneten Drohnen bei in etwa ebenbürtigen militärischen Gegnern
eine gravierende Destabilisierung ergeben kann. Ein Grund ist, dass für eine
Identifizierung und die Reaktion auf einen vermuteten Angriff nur ein zeitlich
knappes „brief window of opportunity between possible contact and destruc-
tion“ besteht (Sharkey 2009, zitiert aus dem Bericht des Ausschusses für
Bildung und Technikfolgenabschätzung auf Bundestagsdrucksache 17/6904,
2011). Dieses Fenster kann durch die Dauer der Signalübertragung und mög-
liches Jamming weiter verringert oder gänzlich geschlossen werden.

Nach Überzeugung verschiedener Wissenschaftler ist aus diesem Grunde ein
weiterer Schritt im Wettrüsten zwischen zwei oder mehreren Staaten unaus-
weichlich oder zumindest hoch wahrscheinlich – die Automatisierung und
schließlich die Autonomisierung des Waffeneinsatzes der Drohnen durch Com-
puteralgorithmen (Sharkey 2012, Dickow/Linnenkamp 2012, Altmann 2009).
Mehrere offizielle Publikationen behaupten, dass es bezüglich der Entwicklung
und Einführung konventionell bewaffneter Plattformen keine wirksamen Gren-
zen im Völkerrecht gebe (Technikfolgenabschätzungsbericht auf Bundestags-
drucksachen 17/6904, 17/9316, 17/11978, Sachstand Drohnen, AA Februar
2013).

Die fortschreitende Weiterentwicklung von Drohnen, ob für Kampfeinsätze,
zur Spionage oder mit Polizeitechnik, vollzieht sich weitgehend ohne gesell-
schaftliche Auseinandersetzung. Die Fragesteller gehen aber davon aus, dass
der größte Teil der Bevölkerung den Beschaffungsplänen ebenfalls skeptisch
gegenübersteht. Deshalb muss hierzu eine größtmögliche Transparenz herge-
stellt werden. Die Bundesregierung muss respektieren, dass auch im Deutschen
Bundestag starke Vorbehalte gegenüber ihrer Drohnen-Strategie existieren. Die
Beschaffung eigener Aufklärungs- oder Kampfdrohnen darf deshalb nicht
hinter verschlossenen Türen weitergeführt werden.

Es werden Tatsachen geschaffen, wenn in Israel und den USA die politische
Zustimmung für einen Verkauf eingeholt wird. Dort wird auch eingefädelt, mit
welchen tödlichen Waffen die Flugroboter bewaffnet werden könnten.

Der Einsatz von „Luftschlägen“ wie im afghanischen Kundus senkt die
Schwelle zur Gewalt erheblich. Dies würde durch die Nutzung von Drohnen
weiter eskalieren. Die Fragesteller sind deshalb der Meinung, dass ein sofor-
tiger Stopp der militärischen Vorbereitungen notwendig ist, um zunächst eine
politische Richtungsentscheidung zu treffen.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/13497

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welchen gegenwärtigen Bedarf sieht die Bundesregierung zur Beschaffung
eigener Kampfdrohnen bzw. zu bewaffnender Aufklärungsdrohnen?

a) Sofern der Bedarf noch nicht konkret ausformuliert ist, welche Über-
legungen existieren hierzu, und in welchen zuständigen Abteilungen wer-
den diese erörtert?

b) Inwiefern wird seitens der Bundesregierung erwogen, bis zum Kauf
eigener Kampfdrohnen bzw. zu bewaffnender Aufklärungsdrohnen im
Rahmen einer „Zwischenbeschaffung“ bzw. „Übergangslösung“ entspre-
chende Geräte (ähnlich dem Leasingvertrag für die „Heron 1“) vorüber-
gehend zu nutzen?

c) Welche Überlegungen existieren seitens der Bundesregierung, zu be-
schaffende Aufklärungsdrohnen nicht zu bewaffnen, sondern zusätzlich
Kampfdrohnen zu kaufen oder zu leasen, die nicht zur Aufklärung ausge-
rüstet bzw. optimiert sind (Bundestagsdrucksache 17/12136)?

2. Welche neueren Details kann die Bundesregierung zum „Dienstleistungsver-
trag“ mit IAI bzw. Rheinmetall Defence für das MALE UAV „Heron 1“ mit-
teilen?

a) Wann und mit welchem Inhalt wurde dieser jeweils geändert?

b) Welche Defizite sieht die Bundesregierung bei der Verlängerung des Ver-
trages?

c) Wie ist es gemeint, wenn „SPIEGEL ONLINE“ den Parlamentarischen
Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung Thomas Kossendey
zur Kommunikation mit dem Bodenpersonal und Sensorik zitiert, „nicht
alle operationellen Forderungen“ seien erfüllt worden (SPIEGEL ONLINE
vom 22. April 2013)?

d) Welche weiteren Firmen erhielten oder erhalten Aufträge von der Bundes-
regierung bzw. von IAI oder Rheinmetall Defence, um die von Deutsch-
land gewünschten Fähigkeiten der „Heron 1“ umzusetzen?

e) Wie viel Bedienpersonal ist für den Betrieb der „Heron 1“ ausgebildet,
und welche Tätigkeiten werden dabei verrichtet?

f) Inwiefern sind auch Technikerinnen und Techniker von Firmen der
Rüstungsindustrie in gegenwärtige Einsätze der „Heron 1“ in Kriegs-
gebieten eingebunden, um welche handelt es sich, und welche weiteren
Details kann die Bundesregierung zu Umfang und Inhalt der vertrag-
lichen Zusammenarbeit machen?

3. Inwiefern kann die Bundesregierung ausschließen, dass der kürzlich ver-
längerte Leasingvertrag für die „Heron 1“, der, laut Antwort der Bundes-
regierung auf die Schriftliche Frage 62 der Fraktion DIE LINKE., eine Be-
waffnung der geleasten Drohnen aus vertraglichen Gründen nicht zulässt
(Bundestagsdrucksache 17/13046) dahingehend geändert werden könnte,
dass eine spätere Bewaffnung (etwa im Falle einer weiteren Verlängerung
des Vertrages) möglich ist?

4. Welchen Einblick haben Technikerinnen und Techniker der Bundeswehr in
die Funktionsweise der Hard- und Software der „Heron 1“, welche Teile da-
von unterliegen seitens der Hersteller oder der israelischen Regierung der
Geheimhaltung, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung
aus dieser Informationspolitik?

Drucksache 17/13497 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

5. Welcher Typ Drohne könnte nach jetzigem Kenntnisstand die im Einsatz bei
der Bundeswehr befindlichen „Heron 1“ nach Ablauf des Leasingvertrages
als „Zwischenbeschaffung“ bzw. „Übergangslösung“ ersetzen?

a) Wie viele dieses Typs will die Bundesregierung beschaffen bzw. bereits
genutzte Systeme womöglich behalten?

b) Bis wann könnten die Systeme einer „Zwischenbeschaffung“ bzw.
„Übergangslösung“ dann voraussichtlich in Dienst sein?

c) Sollten diese Systeme bewaffnet werden können?

6. Welche weiteren, über den Bericht von „SPIEGEL ONLINE“ (30. April
2013) hinausgehenden Details zu Gesprächen des deutschen und des US-
Bundesministers der Verteidigung zum Export von US-Drohnen des Typs
„Reaper“ kann die Bundesregierung mitteilen?

a) Um welche Art von „politischer Zustimmung“ geht es bei der getroffenen
Entscheidung?

b) Welche weiteren Verabredungen, etwa zum Zeitplan einer Verkaufs-
offerte, wurden getroffen?

c) Inwiefern war auch die spätere Bewaffnung der Drohnen Gegenstand der
Gespräche, und welche Haltung vertraten beide Seiten dazu?

7. Welche weiteren Details kann die Bundesregierung zum Treffen von Vertre-
tern des BMVg im November 2012 sowie im Februar 2013 mit israelischen
Behörden sowie Industrievertreterinnen oder Industrievertretern mitteilen
(Schriftliche Fragen 62 und 63 auf Bundestagsdrucksache 17/13046)?

a) Inwiefern wurden bei dem Treffen auch politische Rahmenbedingungen
für den Kauf von Drohnen oder Raketen zu ihrer Bewaffnung themati-
siert, und welche Ergebnisse kann die Bundesregierung hierzu mitteilen?

b) Welche weiteren Verabredungen, etwa zum Zeitplan einer Verkaufs-
offerte, wurden getroffen?

c) Inwiefern und mit welchem Inhalt hat sich die israelische Regierung be-
reits mit den Drohnenbeschaffungsplänen der Bundeswehr befasst, und
welche zukünftigen Schritte sind der Bundesregierung hierzu bekannt?

8. Wie bewertet die Bundesregierung „Hellfire-Raketen“ bzw. vergleichbare
Systeme hinsichtlich ihrer technischen Zuverlässigkeit und ihrer tödlichen
Wirkung?

9. Welche Bewaffnung der zu beschaffenden Drohnen hält das BMVg bzw. die
Streitkräfte der Bundeswehr als prinzipiell geeignet für die angestrebten
deutschen Luftschlagkapazitäten, und welche Waffen gelten aus Sicht der
Bundesregierung nach gegenwärtigem Stand als wünschenswert?

a) Welche Vorgaben oder sonstigen vertraglichen Rahmenbedingungen sind
der Bundesregierung hinsichtlich einer Bewaffnung israelischer oder US-
Drohnen im Falle eines Verkaufs an Deutschland bekannt?

b) Welche Bewaffnung ist für die beiden infrage kommenden Modelle üb-
licherweise vorgesehen?

c) Inwiefern wird daran gedacht, die Drohnen durch deutsche oder euro-
päische Rüstungskonzerne bewaffnen zu lassen, und welche Haltung ver-
treten Israel und die USA bzw. die jeweiligen Hersteller der Flugroboter
hierzu?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/13497

10. Wann will das BMVg seine endgültige Auswahlentscheidung zum Kauf
von Kampfdrohnen bzw. zu bewaffnender Aufklärungsdrohnen festlegen
und veröffentlichen?

a) Inwiefern trifft es zu, dass es „nach wie vor angestrebt [ist], diese Ent-
scheidung vor der Bundestagswahl zu treffen“ (Bundespressekonferenz,
10. April 2013)?

b) Wann wird das BMVg nach gegenwärtigem Stand eine Beschaffungs-
vorlage erstellen, und wann wird diese dem Deutschen Bundestag zu-
geleitet (sofern kein Datum absehbar ist, bitte möglichst das Quartal
angeben)?

11. Inwiefern war geplant, noch vor der Wahl 2013 im Deutschen Bundestag
eine Abstimmung über die Beschaffung von Kampfdrohnen bzw. zu be-
waffnender Aufklärungsdrohnen herbeizuführen?

Sofern dies aufgrund der langwierigen Vorarbeiten ohnehin nie geplant
war, wieso stellt der Bundesminister der Verteidigung dies dann als „Ver-
schiebung“ der Debatte auf die nächste Legislaturperiode dar?

12. Wann könnte nach gegenwärtigem Stand eine Ausschreibung zur eigenen
Beschaffung von Kampfdrohnen bzw. zu bewaffnender Aufklärungsdroh-
nen erfolgen (sofern kein Datum absehbar ist, bitte möglichst das Quartal
angeben)?

a) Mit welchen Regierungen oder Firmen haben Einrichtungen der Bundes-
regierung hierzu bereits Gespräche geführt?

b) Wer nahm an bisherigen Gesprächen teil, und welchen Inhalt hatten
diese?

c) Inwiefern spielt es bei etwaigen Vorabgesprächen eine Rolle, ob Regie-
rungen entsprechende Exportgenehmigungen erteilen würden, und welche
Informationen zu etwaigen Exportgenehmigungen bzw. -beschränkun-
gen konnte die Bundesregierung hierzu bereits sammeln?

d) Inwiefern war auch die spätere Bewaffnung der Drohnen Gegenstand
der Gespräche, und welche Haltung vertraten die Teilnehmenden dazu?

e) Inwiefern spielt es bei etwaigen Vorabgesprächen eine Rolle, ob die Her-
steller bzw. Ausrüster einer lizenzfreien Aus- oder Umrüstung zustim-
men würden, und welche Informationen konnte die Bundesregierung
hierzu bereits sammeln?

f) Welche Regierungen oder Firmen haben auf die Ansprache seitens der
Bundesregierung noch nicht reagiert?

13. Inwiefern hat die anvisierte Beschaffung eigener Kampfdrohnen Einfluss
auf den zukünftigen Bestand von Kampfflugzeugen der Bundeswehr?

14. Welche Konzepte verfolgen andere EU- und NATO-Mitgliedstaaten zur
Beschaffung von Kampfdrohnen, und welche Modelle welcher Hersteller
werden nach Kenntnis der Bundesregierung favorisiert?

a) Wie viele Staaten in Europa verfolgen nach Informationen der Bundes-
regierung entweder die Entwicklung oder den Kauf bewaffneter Droh-
nen im MALE-Bereich (bitte auflisten, und den Typ der bewaffneten
Drohnen nennen, der entwickelt wird bzw. für den Kauf vorgesehen ist
und Datum der Indienststellung, bzw. wann voraussichtlich mit deren
Indienststellung zu rechnen ist)?

b) Welche Drohnenprogramme von Ländern außerhalb der NATO sind in

der Beobachtung der Bundesregierung besonders weit fortgeschritten?

Drucksache 17/13497 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

15. Da die Annahmen über die Anzahl der Staaten, die eigene Kampfdrohnen-
programme verfolgen, variieren, wie hoch ist diese Zahl nach den Informa-
tionen der Bundesregierung, bzw. um welche handelt es sich nach ihrer
Kenntnis?

16. Welche Anstrengungen oder Forschungen werden vom BMVg betrieben,
um dem weltweiten Trend zur militärischen Nutzung von Drohnen mit der
Entwicklung spezieller Waffen zu deren Abschuss oder anderweitiger Zer-
störung zu begegnen?

17. Welche Überlegungen existieren seitens der Bundesregierung zur Entwick-
lung einer „europäischen Lösung“ hinsichtlich der Entwicklung und Her-
stellung von Kampfdrohnen bzw. zu bewaffnender Aufklärungsdrohnen?

Mit welchen Regierungen und Firmen bzw. sonstigen Einrichtungen haben
welche Einrichtungen der Bundesregierung hierzu bereits Gespräche ge-
führt oder Absprachen getroffen?

18. Sieht die Bundesregierung angesichts von Plänen in den USA, die davon
ausgehen, dass bestimmte bewaffnete Systeme zukünftig mit künstlicher
Intelligenz ausgerüstet werden können, die angeblich die Wahrung des
humanitären Völkerrechts beim Waffengebrauch sichern können (DARPA
2013), in einer solchen Technologie eine Perspektive für zukünftige For-
schungen für Drohneneinsätze der Bundeswehr?

19. Inwiefern hält die Bundesregierung weiterhin am Prinzip „man in the loop“
fest?

20. Inwiefern teilt die Bundesregierung die in der Einleitung beschriebene Sorge
von Wissenschaftlern, dass das Zeitfenster (window of opportunity) durch
die Dauer der Signalübertragung und mögliches Jamming weiter verringert
oder gänzlich geschlossen wird?

a) Inwiefern sieht die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen den
Prognosen über ein Wettrüsten und die Automatisierung des Waffenein-
satzes der Drohnen durch Computeralgorithmen und ihrem Festhalten
an einer Vision von „man in the loop“?

b) Inwiefern teilt die Bundesregierung die übereinstimmende Interpretation
von Dr. Jürgen Altmann (junge Welt vom 16. Februar 2013 „Ich plädiere
für ein generelles Verbot“) und den Teilnehmern der deutschen Delega-
tion an den damaligen KSE-Verhandlungen (KSE = konventionelle
Streitkräfte in Europa), dass bewaffnete Drohnen der MALE-Kategorie
unter die Regelungen des KSE-Vertrages fallen?

c) Inwiefern teilt die Bundesregierung die hier skizzierte Problematik bzw.
Risiken zum Einsatz von Kampfdrohnen?

d) Inwiefern erwog bzw. erwägt die Bundesregierung, deshalb auf ein
völkerrechtlich bindendes Verbot oder andere Rüstungskontrollmaß-
nahmen von Kampfdrohnen initiativ zu werden?

e) Im Hinblick auf welche konkrete vertragliche Regelung bzw. mit wel-
chem Ziel wurde oder wird dies erwogen?

21. Inwieweit ist es seitens der Bundesregierung denkbar, dass Kampfdrohnen
der Bundeswehr zwar zunächst aus der Nähe des Einsatzortes gesteuert
werden, dies aber nach einigen Jahren Einsatzerfahrung zunehmend auch
aus Anlagen im eigenen Land erfolgen kann, wie es mittlerweile in Groß-
britannien eingeführt wurde (Guardian, 25. April 2013)?

a) Welche Diskussionen werden hierzu innerhalb der Bundeswehr geführt?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/13497

b) Inwieweit wäre eine Steuerung aus Deutschland technisch machbar,
bzw. welche fehlende Infrastruktur müsste hierfür noch errichtet werden
(z. B. zur Navigation oder Steuerung)?

22. Inwieweit ist die Bundesregierung mit dem „Bavarian International
Campus Aerospace and Security“ (BICAS) befasst, der auf dem Gelände
des EADS-Konzerns (European Aeronautic Defence and Space Company)
in Ottobrunn entstehen soll?

a) Mit welchen Aufgaben sind die Rüstungsunternehmen EADS, IABG
Industrieanlagen-Betriebsgesellschaft mbH und Siemens AG, das Deut-
sche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. und die Universität der
Bundeswehr München am Projekt beteiligt?

b) Welche Ziele verfolgt das Projekt, und wie wird es finanziert?

c) Inwiefern ist der BICAS mit der Entwicklung von „Unmanned Combat
Aerial Vehicles“ (UCAV) befasst, und inwiefern ist die Bundesregie-
rung daran beteiligt?

23. Mit welchen Initiativen sind welche Stellen der Bundesregierung damit be-
fasst, eine luftfahrtrechtliche Zulassung von zu beschaffenden Kampfdroh-
nen zum Betrieb im deutschen Luftraum zu erlangen, und welche weiteren
Firmen oder sonstige Einrichtungen sind daran mit welchen Aufgaben be-
teiligt?

24. Welchen wirtschaftlichen und industriepolitischen Stellenwert haben Flug-
drohnen aus Sicht der Bundesregierung für Deutschland und für Europa ge-
genüber ihren früheren Aussagen hierzu (Bundestagsdrucksache 16/12404)?

Welche Entwicklungen werden Flugdrohnen nach Meinung der Bundesregie-
rung in den nächsten Jahren durchlaufen, und welche Bedeutung könnten
sie demnach erhalten?

25. Wie viele Drohnen von Polizei, Bundeswehr oder anderen Bundesminis-
terien sind in den Jahren 2012 und 2013 in Deutschland oder im Ausland
abgestürzt?

Wie hoch ist die Absturzbilanz für Drohnen der Bundeswehr mittlerweile
insgesamt?

26. Inwiefern hat der Bundesminister der Verteidigung mit seinem Statement
„Ich bleibe aber dabei, dass sich ein unbemanntes Flugzeug von einem
klassischen Kampfflugzeug ethisch nicht unterscheidet“ die Haltung der
Bundesregierung wiedergegeben, und mit welchen Einschränkungen wird
das Statement vom Bundesminister der Verteidigung weiter aufrechterhal-
ten (Frankfurter Rundschau, 15. September 2012)?

Berlin, den 8. Mai 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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