BT-Drucksache 17/13407

Militärische Drohnen-Strategie der Bundesregierung: Spionagedrohnen

Vom 8. Mai 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13407
17. Wahlperiode 08. 05. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan van Aken, Herbert Behrens, Christine
Buchholz, Nicole Gohlke, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Ulla Jelpke,
Harald Koch, Stefan Liebich, Niema Movassat, Thomas Nord, Dr. Petra Sitte,
Kathrin Vogler, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Militärische Drohnen-Strategie der Bundesregierung: Spionagedrohnen

Seit Januar 2013 führt die Bundeswehr Testflüge mit der weltweit größten Auf-
klärungsdrohne „Euro Hawk“ durch (Pressemitteilung EADS vom 11. Januar
2013). Es handelt sich um eine Drohne mit langer Flugdauer und mittlerer Flug-
höhe, die von der US-Firma Northrop Grumman gefertigt wird. Das in Deutsch-
land genutzte Modell basiert auf dem „Global Hawk“, der vom US-Militär so-
wie für Belange innerer Sicherheit genutzt wird und bereits mehrere Abstürze
mit Totalverlust verzeichnete. Der Rüstungskonzern EADS Cassidian erhielt
den Auftrag, den Prototyp der Spionagedrohne (Full Scale Demonstrator, FSD)
für den deutschen Luftraum auszurüsten. Hierfür kooperiert die Firma mit dem
Hersteller der Drohnen seit 2007 in einer EuroHawk GmbH mit Sitz in Immen-
staad. Angestrebt ist die Fähigkeit zur „signalerfassenden, luftgestützten, weit-
räumigen Überwachung und Aufklärung“ (SLWÜA). Das hierfür genutzte,
in Deutschland entwickelte System trägt den Namen „Integriertes SIGINT
System“ (ISIS).

Zunächst wurde ein Prototyp geliefert, der im bayerischen Manching Erfahrun-
gen im Flugbetrieb sammeln soll. Im Juni 2010 flog das Gerät erstmals im US-
Luftraum, im Juli 2011 wurde der Flugroboter nach weiteren Tests nach
Deutschland überführt.

Ursprünglich hatte die Bundeswehr als „Serienbeschaffung” mehrere solcher
Systeme anvisiert. Auf eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz hat
das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) weitere Details mitgeteilt
(https://fragdenstaat.de/files/foi/8058/20130307antwort-bmvg-eurohawk.pdf).
Demnach hat die gesamte „Euro Hawk“-Plattform bislang 570 Mio. Euro ge-
kostet. Andere Berichte gehen von 1,3 Mrd. Euro aus (SHZ, 22. März 2013). Für
die maximale Reichweite führt das Fluggerät beinahe 8 Tonnen Treibstoff mit
sich. Es bleibt offen, wo sich die für die Testflüge benötigte, satellitengestützte
Bodenstation zur Kontrolle des Flugzeuges befindet. Nicht beauskunftet wird
auch, über welche Spionagetechnik die Riesendrohne verfügen soll. Laut EADS
ermögliche die „Euro Hawk“ eine „Ferndetektion von elektronischen Signalen

und Sendeanlagen”. „DIE WELT” hatte berichtet, dass auch Mobilfunkgesprä-
che und SMS abgehört werden können. Obwohl durch die hochauflösende
Luftaufklärung zukünftig Bereiche des Datenschutzes tangiert sind, wurde der
Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bislang
nicht einbezogen. Laut der Antwort auf die Anfrage nach dem Informationsfrei-
heitsgesetz sei er aber „informiert” worden.

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Mittlerweile heißt es aus dem BMVg, die Beschaffung der „Euro Hawk“ sei
fraglich. Die „ARD“ zitiert den Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundes-
minister der Verteidigung Thomas Kossendey mit den Worten, das Projekt sei
mit „nicht unerheblichen Mehrkosten” verbunden (Tagesschau, 21. März 2013).
Er bezieht sich auf eine luftverkehrsrechtliche Zulassung für den Betrieb der
Spionage-Drohne, die laut „Tagesschau“ bis zu 500 Mio. Euro betragen könn-
ten. Im Falle einer Stornierung der Bestellung der „Euro Hawk“ wären auch am
Militärflugplatz Jagel getätigte Investitionen in den Sand gesetzt. Der Standort
des Aufklärungsgeschwaders „Immelmann“ wird als Zentrum für Drohnen aus-
gebaut. Die Luftwaffe hat hierfür mehr als 37 Mio. Euro in eine neue Halle und
Computertechnik investiert (NDR, 22. März 2013).

Weitere Spionagedrohnen des Typs „Global Hawk“ sollen außerhalb Deutsch-
lands eingesetzt werden. Die Bundeswehr will diese Systeme in das drohnenge-
stützte NATO-Überwachungsprogramm „Alliance Ground Surveillance“ (AGS)
integrieren, das im sizilianischen NATO-Stützpunkt Sigonella angesiedelt ist.
Für die Luftaufklärung unter dem Motto „Eyes in the Sky for Boots on the
Ground” sollen für 3 Mrd. Euro mehrere Langstrecken-Drohnen nebst Funksys-
temen und Bodenstationen angeschafft werden. Von den 28 NATO-Mitglied-
staaten sind 13 in der Beschaffungsphase des AGS-Core-Programms beteiligt
(Bundestagsdrucksache 17/8693). Seit 2008 haben die USA bereits „Global-
Hawks” (denen die „Euro Hawks“ nachgebaut sind) in Sigonella stationiert. Die
Genehmigung zur Stationierung der Spionage-Drohnen wurde ausweislich einer
von Wikileaks öffentlich gemachten Depesche vom früheren Premierminister
Silvio Berlusconi persönlich erteilt und gegenüber der Bevölkerungen zunächst
geheim gehalten (http://wikileaks.org/cable/2008/04/08ROME398. html).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Drohnen des BMVg welcher Typen wurden bislang für Testflüge
oder reguläre Flüge im deutschen Luftraum zugelassen (bitte aufgeschlüsselt
nach Gewichtsklassen angeben)?

2. Über wieviele Aufklärungsdrohnen verfügt die Bundeswehr zurzeit (bitte
wie auf Bundestagsdrucksache 17/8693 darstellen)?

3. Welche weiteren Beschaffungen (auch von Geräten unter 25 Kilogramm)
sind geplant, beschlossen oder bereits ausgeschrieben, und welche weiteren
Details kann die Bundesregierung hierzu mitteilen?

4. Welche Zonen wurden vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung bislang für den Betrieb von Drohnen mit einer Gewichtsklasse
über 25 Kilogramm ausgewiesen, bzw. welche Flugbeschränkungsgebiete
sind hierfür errichtet worden (bitte auch angeben, wie sich diese Gebiete in
Ort oder Größe verändert haben)?

5. Welche Gesamtkosten entstanden hinsichtlich der geplanten Beschaffung der
Aufklärungsdrohnen „Euro Hawk” bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt, und
wie unterteilen sich diese?

a) Welche Auftrag erhielten das deutsch-französische Firmenkonsortium
EADS Cassidian bzw. weitere Firmen hinsichtlich einer Umrüstung der
„Euro Hawk“?

b) Inwieweit war oder ist die Bundesregierung in das Joint Venture „Euro
Hawk GmbH” eingebunden, das von EADS und Northrop Grumman ge-
gründet wurde?

6. Worin besteht die angestrebte Fähigkeit zur SLWÜA?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/13407

7. Welche weiteren Details kann die Bundesregierung zum ISIS mitteilen, das
im „Euro Hawk“ verbaut wurde?

a) Wer hat das System mit welcher Zielsetzung entwickelt, und welche
Kosten entstanden dafür?

b) Welche weiteren optischen, radartechnischen oder sonstigen zur Über-
wachung und Spionage geeigneten Anlagen wurden im Prototyp des
„Euro Hawk“ verbaut?

c) Inwiefern ist die Technik geeignet, Mobilfunkverbindungen oder SMS
abzuhören, zu stören oder zu manipulieren, und mit welchen technischen
Systemen wurde diese Funktion womöglich unterbunden (https://
fragdenstaat.de/files/foi/8058/20130307antwort-bmvg-eurohawk.pdf)?

8. Welche weiteren optischen, radartechnischen oder sonstigen zur Überwa-
chung und Spionage geeigneten Anlagen sind bzw. waren für die weiteren
zu beschaffenden „Euro Hawk“ vorgesehen?

a) Mit welchen der Anlagen könnten theoretisch Mobilfunkverbindungen
oder SMS abgehört werden?

b) Mit welchen der Anlagen könnte Telekommunikation theoretisch gestört
oder manipuliert werden?

c) Mit welchen technischen Systemen wird diese Funktion unterbunden
(https://fragdenstaat.de/files/foi/8058/20130307antwort-bmvg-eurohawk.
pdf), und wie soll dies konkret bewerkstelligt werden?

9. Mit welcher Technik zur Steuerung wurde der ausgelieferte Prototyp be-
stückt?

10. Welche Radarstationen, Funkstationen oder sonstige digitale Kommunika-
tion welcher Länder sollen mit dem „Euro Hawk“ von deutschem Luftraum
militärisch oder geheimdienstlich aufgeklärt werden?

11. Welche weiteren Details zum gegenwärtigen Stand der Beschaffung der
Aufklärungsdrohnen „Euro Hawk” kann die Bundesregierung mitteilen?

a) Wie viele Systeme waren ursprünglich anvisiert oder vom Hersteller be-
stellt, und welche Verwendung ist oder war hierfür anvisiert?

b) Aus welchen Komponenten sollen bzw. sollten die Systeme jeweils be-
stehen?

c) Wie war eine Bezahlung verabredet?

12. Inwieweit trifft es zu, dass die Bundesregierung von der Beschaffung der
„Euro Hawk“ Abstand nimmt, und worin liegen etwaige Zweifel begründet?

a) Worin bestehen die „nicht unerheblichen Mehrkosten” für eine Muster-
und Verkehrszulassung, mit denen die „ARD“ den Parlamentarischen
Staatssekretär Thomas Kossendey zitiert (Tagesschau, 21. März 2013)?

b) Inwiefern trifft es zu, dass die Beschaffung der „Euro Hawk“ infrage ge-
stellt wird, da die Bundeswehr über technische Details der Weiterent-
wicklung des Basismodells „Global Hawk“ durch die US-Regierung
bzw. die Hersteller im Unklaren gelassen wurde?

c) Welche Nachweise dieser Weiterentwicklung sind aus Sicht der Bundes-
regierung notwendig, inwiefern hat sie diese angefragt, und welche Ant-
wort erhielt sie darauf?

13. Inwieweit steht auch die Nutzung des Standorts des Aufklärungsgeschwa-
ders „Immelmann“ für die Drohnen der Bundeswehr infrage, und welche

Investitionen wurden hierfür bereits getätigt?

Drucksache 17/13407 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

14. Zu welchem Ergebnis kam das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaf-
fung hinsichtlich der Einbindung zu beschaffender militärischer Drohnen in
den allgemeinen zivilen Luftraum?

a) Inwiefern bestünde eine Lösung skizzierter Probleme darin, die Drohnen
weiterhin nur in reservierten Korridoren zu betreiben?

b) Welche neueren Ergebnisse zeitigten die Prüfungen, ob eine Beschaf-
fung der „Euro Hawk“ vor dem Hintergrund der Zulassungsproblematik
zu rechtfertigen ist?

c) Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die US-
Regierung die Anschaffung der beinahe baugleichen „Global Hawk“
eingestellt haben?

15. Worin besteht die vorläufige Verkehrszulassung der „Euro Hawk“, und wel-
che anzuwendenden militärischen Zulassungsvorschriften müssen berück-
sichtigt werden?

16. Welche luftfahrtrechtliche Zulassung wird für den dauerhaften Betrieb der
„Euro Hawk“ benötigt?

a) Welche Kostenschätzungen liegen der Bundesregierung für eine luft-
fahrtrechtliche Zulassung militärischer Drohnen vor, und wie setzen sich
diese zusammen (bitte sowohl für die Systeme „Euro Hawk“ als auch
Kampfdrohnen der MALE-Klasse, insbesondere „Heron“ und „Pre-
dator“ darstellen)?

b) Welche weiteren Details zur Beantragung und Erteilung einer luftfahrt-
rechtlichen Zulassung für die Überführung des Prototyps aus den USA
kann die Bundesregierung mitteilen, welche Kosten entstanden dafür im
Einzelnen, wie wurden diese finanziert?

17. Welche Forschungsaufträge oder sonstigen Anstrengungen hat die Bundes-
regierung unternommen, um eine luftfahrtrechtliche Zulassung militärisch
genutzter, größerer Drohnen zu erhalten?

a) Welche Genehmigungen der deutschen Musterzulassungsstelle oder an-
derer Einrichtungen wurden bereits erteilt, und welche fehlen für den
endgültigen Wirkbetrieb?

b) Welche Firmen, Institute oder sonstige Einrichtungen erhielten hierzu
Aufträge bzw. sind mit Forschungen befasst, und welchen Inhalt bzw.
Zielsetzung haben diese?

c) Inwieweit wird bei einer angestrebten luftfahrtrechtlichen Zulassung
zwischen dem Betrieb militärischer Drohnen in ausgewiesenen Korrido-
ren sowie dem allgemeinen zivilen Luftraum unterschieden?

d) Inwieweit werden die Anstrengungen zur luftfahrtrechtlichen Zulassung
in Deutschland mit der Europäischen Agentur für Flugsicherheit
(EASA) koordiniert, die mit ähnlichen Vorhaben befasst ist?

e) Inwieweit könnten die für Deutschland benötigte luftfahrtrechtliche Zu-
lassung von Ergebnissen gleichlautender Anstrengungen der EASA pro-
fitieren?

18. Hinsichtlich welcher Projekte zur Nutzung von Drohnen im allgemeinen zi-
vilen Luftraum arbeitet die Bundesregierung gegenwärtig mit den Firmen
Rheinmetall, IABG, ESG und EADS sowie mit Fraunhofer-Instituten zu-
sammen, und um welche Vorhaben handelt es sich dabei?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/13407

19. Inwieweit könnte die Zulassungsproblematik des „Euro Hawk“ auch über
entsprechende Vorhaben der Europäischen Verteidigungsagentur (EVA) ge-
regelt oder erleichtert werden?

Inwiefern und mit welchem Ergebnis wurde die Thematik der Zulassung
deutscher Aufklärungs- oder Kampfdrohnen im „Joint Investment Pro-
gramme Unmanned Aircraft Systems Air Traffic Insertion“ thematisiert,
das am 28. Juni 2012 offiziell eingerichtet wurde?

20. Welche Ergebnisse zeitigte die Studie „Initial CON OPS for UAS in
SESAR“, die im Rahmen des „Single European Sky Air Traffic Manage-
ment Research“ (SESAR) die Integration von größeren Drohnen in den
zivilen Luftraum tiefergehend untersuchen soll (Bundestagsdrucksache 17/
12136)?

21. Mit welchen Einschränkungen oder Bedingungen soll die Militärluftfahrt
aus Sicht der Bundesregierung am „Single European Sky“ (SES) beteiligt
werden?

Auf welche Weise ist das BMVg an welchen, das Militär betreffende SE-
SAR-Konsultationen der Mitgliedstaaten beteiligt?

22. Welche Testflüge der „Euro Hawk“ fanden bislang statt, mit welchem Ziel
wurden diese jeweils absolviert, und welche Gebiete wurden jeweils über-
flogen?

a) Von wo wurden die Flüge jeweils gesteuert, und inwiefern wurde vom
Operator auf Sicht geflogen?

b) Wieviel Treibstoff wurde jeweils mitgeführt?

23. Welche Sicherheitskonzepte wurden für die Testflüge aufgestellt, und
welche Notlandeflugplätze wurden hierfür ausgewiesen?

a) Inwieweit wurde für die Testflüge auch der Absturz eines baugleichen
„Global Hawk“ in Maryland (http://edition.cnn.com/2012/06/11/us/
maryland-drone-crash/index.html) berücksichtigt, und inwiefern wurde
die Bundesregierung seitens des Herstellers bzw. des US-Militärs über
mögliche Ursachen in Kenntnis gesetzt?

b) Welche Vorkehrungen wurden hinsichtlich des Ausweichens von Kolli-
sionen getroffen, wie es offensichtlich in Afghanistan beinahe zum Ab-
sturz einer Passagiermaschine führte, als eine LUNA-Drohne der Bundes-
wehr deren Flug kreuzte (www.youtube.com/watch?v=_NOar22TX2k)?

c) Welche Vorkehrungen wurden für das Auftreten weiterer Defekte getrof-
fen, insbesondere an Flügeln, Leitwerk, Hydraulik oder sonstigen Steu-
ereinrichtungen?

d) Über welche Backup- oder Notfallsysteme verfügt der Prototyp hinsicht-
lich der Testflüge?

e) Wie haben sich Technikerinnen und Techniker der Bundeswehr auf ein
mögliches Eindringen in die Bordelektronik oder Softwarefehler vor-
bereitet, wie sie bereits zu Abstürzen der baugleichen „Global Hawk“
führten (www.youtube.com/watch?v=XfSyHAoxUfs)?

24. Wann könnte der bislang als „Full Scale Demonstrator” genutzte Prototyp
vollumfänglich einsatzbereit sein?

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25. Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass wie von
EADS in einer Pressemitteilung (11. Januar 2013) erklärt, der erste Testflug
des „Euro Hawk“ habe „mit hochentwickelten SIGINT-Sensoren (SIGnal
INTelligence – Signalaufklärung) zur Detektion von Radarstrahlern und
Kommunikationssendern ausgerüstet“ stattgefunden, obwohl die Bundes-
regierung in ihrer Antwort nach dem Informationsfreiheitsgesetz das Ge-
genteil behauptete (https://fragdenstaat.de/files/foi/8058/20130307 antwort-
bmvg-eurohawk.pdf)?

26. Inwiefern wäre es aus Sicht der Bundesregierung rechtlich und technisch
möglich, die „Euro Hawk“ im Rahmen der einer Amtshilfe oder Organleihe
auch für polizeiliche Belange zu nutzen (auch wenn es hierzu noch keine
Pläne oder Absprachen gibt)?

27. Inwieweit wurden im Rahmen der Beschaffung der „Euro Hawk“ Belange
des Datenschutzes erörtert, und welche Beauftragten für den Datenschutz
oder die Informationsfreiheit oder sonstige Sachverständige sind hierzu
aktiv einbezogen worden?

Wer wird für Datenschutzbelange bei Einsätzen der „Euro Hawk“ verant-
wortlich sein, und nach welchen Regeln wird dann verfahren?

28. Auf welche Art und Weise will sich die Bundeswehr nach gegenwärtigem
Stand in das drohnengestützte NATO-Überwachungsprogramm „Alliance
Ground Surveillance“ (AGS) einbringen?

a) Welche Absprachen oder Zusagen sind hierzu mit der NATO getroffen
worden, und wann sollen diese seitens Deutschland jeweils umgesetzt
werden?

b) Um welche Komponenten handelt es sich konkret, und mit welchen,
vom in Deutschland eingesetzten „Euro Hawk“ abweichenden Überwa-
chungskapazitäten sollen diese ausgerüstet sein?

c) Welche Kosten entstehen hierfür, und wie sollen diese übernommen wer-
den?

d) Inwiefern wäre mit aus Deutschland bereitgestellten „Euro Hawk“ oder
„Global Hawk“ auch die Überwachung von Mobilfunkverbindungen
möglich, und welche Überlegungen existieren hierzu?

29. Ab wann wäre das AGS bzw. ein AGS-CORE nach gegenwärtigem Stand
einsatzbereit?

a) Welche Firmen sind mit der Ausrüstung der deutschen AGS-Drohnen
beauftragt, bzw. wann soll eine entsprechende Ausschreibung mit wel-
cher (nach jetzigem Stand) Leistungsbeschreibung erfolgen?

b) Welche weiteren Zusagen anderer NATO-Mitgliedstaaten sind zur Be-
reitstellung von Drohnen im Rahmen des AGS erfolgt, und um welche
Kapazitäten handelt es sich dabei?

c) Wo würden die Drohnen und die benötigten Komponenten am Boden
stationiert, und von wo würden die Drohnen gesteuert?

d) Wo würden anfallende Aufklärungs- und Spionagedaten verarbeitet?

e) Inwiefern ist die Bereitstellung deutscher Drohnen für das AGS hinsicht-
lich der angeblich problematischen luftfahrtrechtlichen Zulassung der
„Euro Hawk“ ebenfalls fraglich?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/13407

30. Nach welchem Verfahren kam nach Kenntnis der Bundesregierung die Ge-
nehmigung der italienischen Regierung zur Stationierung von Drohnen für
das AGS-Kontingent auf Sigonella zustande?

a) Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Ge-
nehmigung zur Stationierung der US-Spionagedrohnen für das AGS-
Kontingent vom früheren Premierminister Silvio Berlusconi persönlich
erteilt wurde, und der US-Botschafter ausweislich eines von Wikileaks
veröffentlichten Botschaftsprotokolls (http://wikileaks.org/cable/2008/
04/08ROME 398.html) vom italienischen Militär gebeten wurde, die
Entscheidung noch bis nach den damaligen Wahlen in Italien geheim zu
halten?

31. Welche weiteren, über die Angaben in der Bundestagsdrucksache 17/8693
hinausgehenden Forschungsprojekte wurden seitens des BMVg in den letz-
ten zwölf Monaten unterstützt?

32. Inwieweit fließen Ergebnisse der Studien „Unbemannter Missionsaus-
rüstungsträger“, „Verbund Hubschrauber – Abgesetzte Sensorplattform
(Manned-Un-manned-Teaming)“ sowie „UAV Mission Planning and Con-
trol“ bereits in die Nutzung von Drohnen durch die Bundeswehr ein?

33. Welche neueren (Zwischen-)Ergebnisse zeitigte die Studie „Mid-Air Colli-
sion Avoidance Systems“ (MIDCAS) hinsichtlich einer Mid-Air-Collision-
Avoidance-Funktion, um eine Teilnahme von Drohnen am zivilen Luftver-
kehr zu ermöglichen?

34. Welche konkreten Erkenntnisse wurden in der Studie UAV im allgemeinen
kontrollierten Luftraum gewonnen (Bundestagsdrucksache 17/8693)?

a) Mit welchen Aufgaben bzw. Maßnahmen waren die Auftragnehmer
DLR, EADS, ESG, DFS, Rheinmetall Defence und IABG an der Studie
beteiligt?

b) Welche Möglichkeiten zur Anwendbarkeit welcher existierenden Air
Traffic Management Verfahren aus der bemannten Luftfahrt konnten ge-
wonnen werden?

c) Welche „UAV-spezifische Notverfahren“ konnten daraus abgeleitet wer-
den?

d) Welcher für die UAV-Anwendung geeignete „See/Sense and Avoid
Sensor“ wurde identifiziert?

e) Wann und wo wurde eine entsprechende Erprobung eines „See/Sense
and Avoid Sensors“ für UAV „im mittleren Unterschall“ vorgenommen?

f) Was ist damit gemeint, wenn die Bundesregierung zu Ergebnissen der
Studie erklärt, ein besseres Verständnis über das Zusammenwirken
UAV – Air Traffic Control sei erzielt worden?

g) Welche Erkenntnisse zum Einfluss von neuen internationalen Bestim-
mungen auf die für UAV zu entwickelnden Air Traffic Management Ver-
fahren wurden gewonnen?

35. Inwieweit haben militärische oder polizeiliche Bundesbehörden zur Ausbil-
dung an Drohnen in den letzten zwei Jahren mit Herstellern oder anderen
ausländischen Stellen zusammengearbeitet, und welche Details kann die
Bundesregierung hierzu mitteilen?

Berlin, den 8. Mai 2013
Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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