BT-Drucksache 17/13405

Polizeiliche Drohnen-Strategie: Abfluggewicht über 25 Kilogramm

Vom 8. Mai 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13405
17. Wahlperiode 08. 05. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Nicole Gohlke, Annette Groth,
Inge Höger, Harald Koch, Niema Movassat, Thomas Nord, Dr. Petra Sitte,
Kathrin Vogler, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Polizeiliche Drohnen-Strategie: Abfluggewicht über 25 Kilogramm

Mehrere Bundesministerien der Bundesregierung sind mit der weiteren Nutzung
von Drohnen befasst. Dies betrifft nicht nur den militärischen, sondern auch den
polizeilichen Bereich sowie die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr. Einige der
Vorhaben und Forschungsprojekte wurden bereits in früheren Kleinen Anfragen
beauskunftet (Bundestagsdrucksachen 17/8693, 17/12136). Mittlerweile haben
Behörden des Bundesministeriums des Inneren (BMI) allerdings die Nutzung
größerer Drohnen ins Auge gefasst, um damit schwere Überwachungstechnik
transportieren zu können.

Vor zwei Jahren hatte die Bundespolizei Tests mit einer Helikopter-Drohne auf
der Ostsee durchgeführt (www.flugrevue.de/de/luftwaffe/uav/umat-fliegt-von-
einsatzschiff-der-bundespolizei.67072.htm). Zusammen mit dem Militärzuliefe-
rer ESG wurde der Landeanflug auf ein Einsatzschiff der Bundespolizei geprobt.
Die Drohne hieß dort „Unbemannter Missionsausrüstungsträger“ (UMAT). Das
Gerät basiert auf einem baugleichen System „NEO-S300“ der Swiss UAV AG,
das über drei Stunden in der Luft bleiben kann. Beim Test auf der Ostsee wurde
die Verfolgung des Schiffes mittels GPS-Tracking geübt. Anfallende Daten wur-
den von einer Missionskontrollstation ausgewertet. Angeblich hat der UMAT
schon vor den Tests auf der Ostsee „erfolgreiche Testflüge über Land“ absol-
viert. Offen bleibt, ob dies auch im Auftrag der Bundespolizei geschah. An Bord
sei ein miniaturisierter „Synthetic Aperture Radar“ (SAR) gewesen, den das
Fraunhofer-Institut für Hochfrequenzphysik und Radartechnik FHR in einem
Forschungsprojekt untersucht. Die sogenannten Sensoren zur Fernerkundung
tasten die Umgebung ab und stellen sie zwei- oder dreidimensional dar. Mit
dieser Technik wäre die Bundespolizei in der Lage, die Geländebeschaffenheit
von Einsatzorten mit hochauflösender Technik abzubilden.

Die Bundespolizei experimentiert zudem mit dem israelischen Flugroboter
„Heron 1“, der in Afghanistan auch von der Bundeswehr genutzt wird. Die Feder-
führung des entsprechenden Forschungsprojekts „Demonstration of Satellites
Enabling the Insertion of Remotely Piloted Aircraft Systems in Europe“ (Desire)
übernimmt das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR). Das

Institut arbeitet hierfür mit der spanischen Küstenwache zusammen, die seit über
zehn Jahren das drohnengestützte Grenzüberwachungssystem „Sistema Integrado
de Vigilancia Exterior“ (SIVE) betreibt. Zuständig ist die Guardia Civil, die teil-
weise dem Militär untersteht. Industriepartner von „Desire“ sind die Rüstungs-
konzerne Thales und INDRA. Als zukünftige deutsche Nutzerinnen und Nutzer
gelten die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk und die Bundespolizei. Das DLR

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plant ab Sommer 2013 umfangreiche „unbemannte Erkundungsflüge“ rund um
die südspanische Stadt Murcia und über dem Mittelmeer.

Desire wird von der Europäischen Kommission gefördert und ist ein Vorhaben
der European Space Agency (ESA). Langfristiges Ziel ist die erfolgreiche Ein-
bindung von Drohnen in den allgemeinen zivilen Luftraum, wie es für alle
Geräte mit einem Abfluggewicht über 150 Kilogramm seitens der Europäischen
Agentur für Flugsicherheit (EASA) in Köln ab 2016 für den gesamten EU-Luft-
raum vorgesehen ist (Bundestagsdrucksache 17/12136).

Grundlage für den gleichzeitigen Betrieb von Drohnen im zivil genutzten Luft-
raum wären aber eine satellitengestützte Navigation sowie automatisierte Aus-
weichverfahren. Das deutsche DLR betreibt hierfür ebenfalls entsprechende
Forschungen, deren Ergebnisse sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden
können. Die Brisanz der Forschungen wurde im März 2013 in Bremen deutlich:
Laut dem Nachrichtenmagazin „FOCUS“ hat die Polizei einen Mitarbeiter des
DLR festgenommen, der demnach „geheime Studien über Steuerung und Navi-
gation von Drohnen“ einsehen konnte (FOCUS Online, 28. März 2013 und
8. April 2013). Die Bundesanwaltschaft hat das geschädigte Unternehmen bis-
lang nicht offiziell benannt. Der „FOCUS“ schreibt, der Auftraggeber des Fest-
genommenen sei „nach Erkenntnissen der Ermittler der pakistanische Geheim-
dienst ISI“.

Mit 3,5 Mio. Euro fördert die Europäische Kommission Forschungen im Vor-
haben AEROCEPTOR, um Autos oder Boote aus der Luft mit Drohnen zum
Anhalten zu zwingen (Kommissionsdokument E-001904/2013, Antwort vom
12. April 2013). Laut der Projektbeschreibung widmet sich AEROCEPTOR
dem Stoppen von „nicht kooperativen Fahrzeugen“, darunter Pkw und Motor-
boote. Hierfür sollen unbemannte Hubschrauber-Drohnen zum Einsatz kommen.
In AEROCEPTOR wird auch zur rechtlichen Vereinbarkeit der neuen Mittel ge-
arbeitet. Die Forschungen sind von hoher bürgerrechtlicher Brisanz: Erstmals
wird daran gedacht, polizeiliche Drohnen nicht mehr nur zur Spionage aufsteigen
zu lassen. Die Rede ist von „elektromagnetischen Störungen“ der Bordelektro-
nik oder Netzen, die sich in Rädern oder Propellern verwickeln. Fahrzeuge
könnten mit einem „Spezial-Polymerschaumstoff‘ oder Farbe besprüht werden.
Wenn das nicht hilft, würden Reifen aus der Luft durchstochen.

Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz und das Bundeskriminalamt könn-
ten zukünftig Drohnen einsetzen. Dies geht aus einer Präsentation hervor, die
ein Mitarbeiter des BMI im Rahmen einer Serie von Workshops der Euro-
päischen Kommission gehalten hat (http://ec.europa.eu/enterprise/docs/uas/
53_Dittmar.pdf). Dieser sogenannte UAS Panel Process wurde vor zwei Jahren
von der Generaldirektion „Unternehmen und Industrie“ gestartet. Bis 2012
wurden zahlreiche Vorträge gehalten, die sich mit der Verfügbarkeit und dem
Einsatz von Flugrobotern unterschiedlicher Größe befasst haben.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Bundesministerien der Bundesregierung sind mit der Erprobung oder
Nutzung von Drohnen mit einem Abfluggewicht über 25 Kilogramm befasst,
und worum handelt es sich bei den Vorhaben?

a) Welche Zielsetzung verfolgen die Vorhaben (bitte auch eventuelle Vorge-
spräche mitteilen)?

b) Wer übernimmt die Federführung, und welche weiteren Behörden, Insti-
tutionen oder Firmen sind daran beteiligt?

c) Wie werden die Vorhaben finanziert?

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2. Wofür wurden die bislang von dem BMI genutzten Drohnen (sofern über die
Antwort zu Frage 13b auf Bundestagsdrucksache 17/8693 hinausgehend)
eingesetzt?

a) Welche Aufklärungssysteme sind zur Bestückung von Drohnen der
Bundesbehörden beschafft worden, und über welche Auflösung verfügen
diese?

3. Inwiefern trifft es zu, dass auch das Bundesamt für Verfassungsschutz und
das Bundeskriminalamt zukünftig Drohnen einsetzen oder nutzen könnten,
wie es ein Mitarbeiter des BMI im Rahmen einer Serie von Workshops der
Europäischen Kommission im UAS Panel Process vorgetragen hat (http://
ec.europa.eu/enterprise/docs/uas/53_Dittmar.pdf)?

a) Welche der im Vortrag ebenfalls erwähnten 16 Landeskriminalämter
nutzen nach Kenntnis des BMI bereits kleine Flugroboter für die Auf-
klärung aus der Luft, und für welche Zwecke werden diese eingesetzt?

b) Inwiefern ist das BMI mit der Firma EMT Ingenieurgesellschaft mbH in
Penzberg in Gesprächen über die Nutzung größerer Drohnen, und worum
handelt es sich bei etwaigen Initiativen?

4. Welche weiteren Details kann die Bundesregierung aus Tests mit zwei
Helikopter-Drohnen (Unbemannter Missionsausrüstungsträger UMAT) im
Rahmen einer Machbarkeitsstudie der Bundespolizei auf der Ostsee mittei-
len (www.flugrevue.de/de/luftwaffe/uav/umat-fliegt-von-einsatzschiff-der-
bundespolizei.67072.htm)?

a) Welche Drohnen wurden hierfür genutzt, und welche Nutzlast wurde be-
fördert?

b) Inwieweit war der Militärzulieferer ESG GmbH oder andere Firmen in
die Tests eingebunden, und welche Aufgaben wurden von ihnen über-
nommen?

5. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass der UMAT
im Zusammenhang mit den Erprobungen durch die Bundespolizei bereits
„erfolgreiche Testflüge über Land“ absolviert hat (www.esg.de/presse/
pressemeldungen/pressemeldung/umat-fuehrt-fluege-von-einsatzschiff-der-
bundespolizei-durch)?

a) Welche Gebiete wurden dafür überflogen, und welche Technik wurde
mitgeführt?

b) Von wo wurden die Drohnen dabei gesteuert?

c) In welcher Auflösung wurden Bilder an die Missionskontrollstation ge-
liefert, und wie werden diese weiterverarbeitet?

6. Welche Ergebnisse zeitigten die Tests, und wo wurden diese ausgewertet
oder eingebracht?

a) Wie ist es gemeint, wenn die Firma ESG GmbH hinsichtlich der Machbar-
keitsstudie der Bundespolizei davon spricht, „durch die offene Systemaus-
legung des UMAT“ könnten „verschiedene militärische und zivile Auf-
gabenstellungen untersucht und unterschiedliche Ausrüstungen eingesetzt
werden“?

b) Inwieweit werden Ergebnisse der Tests des UMAT auf einem Einsatz-
schiff der Bundespolizei auch militärisch genutzt?

7. Inwieweit trifft es zu, dass der Hersteller Swiss UAV AG die Machbarkeits-
studie der Bundespolizei nutzte, um zusammen mit EADS-ASTRIUM „an
Bord des Einsatzschiffes unter Zuhilfenahme eines zweiten VTOL UAVs

auch ein Präzisionsnavigationssystem“ zu testen, und welche weiteren
Details (auch zur Finanzierung) kann die Bundesregierung hierzu mitteilen?

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8. Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung hinsichtlich der Erpro-
bung größerer Drohnen mit dem miniaturisierten Synthetic Aperture Radar
(SAR) SUMATRA des Fraunhofer-Instituts für Hochfrequenzphysik und
Radartechnik FHR bzw. mit vergleichbaren Geräten (auch anderer Herstel-
ler) experimentiert?

a) Welchen konkreten Nutzen verspricht sich die Bundespolizei von der
Technologie, und wo könnte diese eingesetzt werden?

9. Welche weiteren Details kann die Bundesregierung zum Forschungsprojekt
„Demonstration of Satellites Enabling the Insertion of Remotely Piloted
Aircraft Systems in Europe“ (Desire) mitteilen, in dem die Bundespolizei
mit dem israelischen Flugroboter „Heron 1“ experimentiert?

a) Wer ist an dem Projekt beteiligt, und welche Zielsetzung wird von den
einzelnen Partnerinnen und Partnern verfolgt?

b) Welche Aufgaben übernehmen das DLR und die Bundespolizei dabei
konkret?

c) Worin besteht der Beitrag der Guardia Civil, und inwiefern wird diese
die Ergebnisse des Vorhabens auch seinem militärischen Dienstherren
zur Verfügung stellen?

d) Wie ist die ESA in das Projekt eingebunden?

e) Welche Technologie wird von den Rüstungskonzernen Thales und
INDRA eingebracht oder überlassen?

10. Welche Simulationen oder Testflüge haben im Rahmen von Desire bereits
stattgefunden, und welche weiteren sind für 2013 geplant?

a) Wo finden die Flüge jeweils statt, und welche Genehmigungen wurden
beantragt und erteilt?

b) Welche Zielsetzung verfolgen die einzelnen Flüge, und welche Technik
wird jeweils mitgeführt?

c) Nach welchem Verfahren und von wo werden die Drohnen jeweils ge-
steuert?

d) Wo und von wem werden anfallende Aufklärungsdaten verarbeitet?

e) Inwiefern ist es möglich oder sogar beabsichtigt, Ergebnisse der Test-
flüge für die operative Arbeit spanischer Grenzbehörden zu nutzen,
etwa zur Verhinderung unerwünschter Migration?

11. Inwiefern soll Desire dazu beitragen, die Einbindung von Drohnen in den
allgemeinen zivilen Luftraum zu befördern, wie es für alle Flugroboter mit
einem Abfluggewicht über 150 Kilogramm seitens der EASA in Köln für
2016 vorbereitet wird?

a) Mit welchen ähnlichen Vorhaben ist das DLR befasst, und inwiefern
arbeitet das Institut dafür mit der EASA zusammen?

b) Welche weiteren Forschungen betreibt die Bundesregierung gegenwär-
tig zur Integration größerer Drohnen in den allgemeinen zivilen Luft-
raum?

c) Welche Rolle spielt die satellitengestützte Navigation hinsichtlich der
besagten Forschungen?

d) Inwieweit werden die Forschungen zur satellitengestützte Navigation
auch militärisch genutzt?

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12. Inwiefern profitieren die Bundeswehr oder weitere Behörden der Bundes-
regierung von den Forschungen in Desire?

a) Inwiefern trifft es zu, dass das DLR dessen Ergebnisse in das Vorhaben
„Forschung und Entwicklung für die Maritime Sicherheit und ent-
sprechende Echtzeitdienste“ einbringt?

b) Welche Zielsetzung verfolgt das Vorhaben „Forschung und Entwicklung
für die Maritime Sicherheit und entsprechende Echtzeitdienste“, und
wer ist mit welchen Aufgaben daran beteiligt?

c) Wie wird das Vorhaben finanziert (bitte nach den einzelnen Beiträgen
von Bundesministerien und Bundesländern darstellen)?

d) Welche Szenarien werden für das Vorhaben angenommen bzw. durchge-
spielt?

13. Welche weiteren Details kann die Bundesregierung zur Festnahme eines
Mitarbeiters des DLR in Bremen mitteilen, der nach Presseberichten der
Spionage verdächtigt wird (FOCUS Online, 28. März 2013 und 8. April
2013)?

a) Mit welchem Vorwurf ist der Festgenommene wo inhaftiert?

b) Welche Behörden der Bundesregierung bzw. von Landesregierungen
sind hierzu mit welchen Ermittlungen befasst?

c) Mit welchen Forschungen oder Maßnahmen war das ausspionierte
Unternehmen konkret befasst?

d) Zu welchen Informationen hatte der besagte Mitarbeiter Zugang, und
welche soll er beiseite geschafft haben?

e) Inwiefern trifft es zu, dass als Auftraggeber des Festgenommenen der
pakistanische Geheimdienst ISI gilt?

f) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung dazu mit der Regie-
rung in Pakistan kommuniziert, und welche Ergebnisse kann die
Bundesregierung hierzu mitteilen?

14. Mit welchen finanziellen oder sonstigen Mitteln beteiligt sich die Bundes-
regierung am EU-Vorhaben AEROCEPTOR, in dem beforscht wird, wie
Autos oder Boote aus der Luft mit Drohnen zum Anhalten gezwungen
werden können (Kommissionsdokument E-001904/2013, Antwort vom
12. April 2013)?

a) Wie beurteilt die Bundesregierung die Zielsetzung und den Nutzen der
Forschungen der Europäischen Kommission?

b) Inwieweit ist es für die Bundesregierung denkbar, dass auch von polizei-
lichen Bundesbehörden zukünftig Drohnen mit Wirkmitteln eingesetzt
werden?

c) Welche rechtlichen Rahmenbedingungen stünden einem derartigen Ein-
satz im Wege?

15. An welchen Demonstrationen, Präsentationen oder sonstigen Veranstaltun-
gen der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den
Außengrenzen der Mitgliedstaaten der EU – FRONTEX hat die Bundes-
polizei teilgenommen, die sich mit der Vorführung von Drohnen und ihrem
Nutzen zur Grenzüberwachung beschäftigten?

a) Welche Geräte wurden dort präsentiert (bitte die Hersteller und Typen
aufführen)?
b) Welcher Bedarf wurde auf den Veranstaltungen nach Kenntnis der
Bundesregierung seitens der Agentur zur Nutzung größerer Drohnen ge-

Drucksache 17/13405 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

äußert, wie es etwa im „UAS Panel Process“ der Europäischen Kommis-
sion für die Ausstattung mit hochauflösenden SAR-Sensoren skizziert
wurde (http://ec.europa.eu/enterprise/sectors/aerospace/files/circabc/
session_1_frontex_kolev_en.pptx)?

c) Welche entsprechenden Forschungsprojekte betreibt die Agentur nach
Kenntnis der Bundesregierung, und wer sind die Auftragnehmer?

16. Welche Bedeutung hat die Entscheidung der Internationalen Luftfahrtorga-
nisation (ICAO), die Drohnen als Luftfahrzeuge anerkannt hat (Circular 328
der 37. ICAO Assembly), aus Sicht der Bundesregierung für entsprechende,
von ihr unterzeichnete internationale Regelwerke?

a) Welche Verträge müssen nach Ansicht der Bundesregierung prioritär an-
gepasst werden?

b) Welche entsprechenden Mitteilungen der ICAO-Arbeitsgruppe „Un-
manned Aircraft Systems Group“ hat sie hierzu erhalten?

17. Mit welchen über die auf Bundestagsdrucksache 17/12136 hinausgehenden
Initiativen, Gesetzgebungsverfahren, Forschungsprojekten und Verfahren
zur Normung ist die Europäische Agentur für Flugsicherheit damit befasst,
Drohnen in den zivilen Luftraum zu integrieren?

Berlin, den 8. Mai 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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