BT-Drucksache 17/13396

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 17/12294, 17/13395 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Umsetzungsgesetz - AIFM-UmsG)

Vom 10. Mai 2013


Lötzsch und Priska Hinz (Herborn)
Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, ein Kapitalanlage-
gesetzbuch zu schaffen, in welches sämtliche europäische
Regulierungsmaßnahmen aufgenommen werden. Dadurch
soll ein Beitrag zur Verwirklichung des europäischen Bin-
nenmarktes im Investmentfondsbereich geleistet werden
und gleichzeitig der Anlegerschutz einen einheitlichen ho-
hen Standard erreichen.

Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs unter
Berücksichtigung der vom federführenden Finanzausschuss
beschlossenen Änderungen auf die öffentlichen Haushalte
stellen sich wie folgt dar:

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Dem Bund entstehen keine unmittelbaren Haushaltsausga-
ben ohne Erfüllungsaufwand.

Den Ländern und Kommunen entstehen keine Haushalts-
ausgaben ohne Erfüllungsaufwand.

den delegierten Rechtsakt genannt ist. Dennoch schreibt die
AIFM-Richtlinie vor, dass diese Vorschriften bereits in na-
tionales Recht umgesetzt werden müssen. Da heute noch
nicht genau bekannt sind, ob und wann diese Vorschriften in
Kraft treten, wurde für diese Pflichten auf eine Schätzung
verzichtet. Die Kosten werden bei Inkrafttreten der entspre-
chenden Vorschriften berechnet.

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Es fällt kein Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
an.

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Der Erfüllungsaufwand der Wirtschaft beläuft sich insge-
samt auf 85,3 Mio. Euro. Dabei entfallen auf laufende Kos-
ten 49,1 Mio. Euro, die sich wiederum auf 42,6 Mio. Euro
aus Erfüllungsaufwand im engeren Sinne und 6,4 Mio. Euro
aus Kosten von Informationspflichten verteilen. Als Ein-
malaufwand entstehen 36,2 Mio. Euro Kosten, davon
Bericht der Abgeordneten Norbert Barthle, Petra Merkel (Berlin), Otto Fricke, Dr. Gesine
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13396
17. Wahlperiode 10. 05. 2013

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 17/12294, 17/13395 –

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU
über die Verwalter alternativer Investmentfonds
(AIFM-Umsetzungsgesetz – AIFM-UmsG)
Erfüllungsaufwand

Im Hinblick auf den sog. EU-Pass mit Drittstaatenbezug
gibt es insgesamt 69 Pflichten, die Erfüllungsaufwand für
die Wirtschaft oder die Verwaltung verursachen. Die Vor-
schriften zum EU-Pass mit Drittstaatenbezug und die damit
verbundenen Pflichten treten jedoch erst ab dem Zeitpunkt
in Kraft, der in dem von der Europäischen Kommission
nach Artikel 67 Absatz 6 der AIFM-Richtlinie zu erlassen-

31,3 Mio. Euro aus Erfüllungsaufwand im engeren Sinne
und 4,9 Mio. Euro aus Kosten von Informationspflichten.
Die Kosten sind jeweils nach einem standardisierten Modell
geschätzt.

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Für die Verwaltung ergeben sich ein laufender Erfüllungs-
aufwand von 5 Mio. Euro und ein einmaliger Umstellungs-

Drucksache 17/13396 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

aufwand von 4,5 Mio. Euro, geschätzt nach einem standar-
disierten Modell.

Weitere Kosten

Im Rahmen der Finanzierung der Bundesanstalt können den
Unternehmen der Finanzbranche zusätzliche Kosten durch
die Erhöhung der genannten Umlage oder durch Einbezie-
hung in diese entstehen.

Anderen Wirtschaftsunternehmen, insbesondere mittelstän-
dischen Unternehmen und sozialen Sicherungssystemen,
entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Durch dieses Gesetz entstehen den Unternehmen und Ver-
brauchern keine unmittelbaren Kosten. Auswirkungen auf

die Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das
Verbraucherpreisniveau, sind daher nicht zu erwarten.

Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimm-
enthaltung der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN für mit der Haushaltslage des Bundes verein-
bar.

Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.

Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Finanz-
ausschuss vorgelegten Beschlussempfehlung.

Berlin, den 24. April 2013

Der Haushaltsausschuss

Petra Merkel (Berlin)
Vorsitzende und Berichterstatterin

Norbert Barthle
Berichterstatter

Otto Fricke
Berichterstatter

Dr. Gesine Lötzsch
Berichterstatterin

Priska Hinz (Herborn)
Berichterstatterin

t mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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