BT-Drucksache 17/13332

Einrichtungen des Jugendwohnens - Förderung von Jugendwohnheimen gemäß dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage 17/12590)

Vom 26. April 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13332
17. Wahlperiode 26. 04. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Yvonne Ploetz, Diana Golze, Matthias W. Birkwald,
Heidrun Bluhm, Klaus Ernst, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Katrin Kunert,
Cornelia Möhring, Jens Petermann, Ingrid Remmers, Kersten Steinke,
Sabine Stüber, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Einrichtungen des Jugendwohnens – Förderung von Jugendwohnheimen gemäß
dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/12796)

Mit dem Inkrafttreten der §§ 80a und 80b des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
(SGB III) zum 1. April 2012 wurde eine Förderungsmöglichkeit des Jugend-
wohnens in Form von Zuschüssen und Darlehen geschaffen. Dieser Förder-
möglichkeit sind aber enge Grenzen gesetzt. So ist eine Förderung nur dann
möglich, „wenn dies zum Ausgleich auf dem Ausbildungsmarkt und zur Förde-
rung der Berufsausbildung erforderlich ist“. Die Träger oder Dritte müssen sich
„in angemessenem Umfang“ an den Kosten beteiligen. Leistungen können
erbracht werden für den Aufbau, die Erweiterung, den Umbau und die Ausstat-
tung von Jugendwohnheimen. Ein Informationsblatt der Bundesagentur für
Arbeit an die Träger von Jugendwohnheimen stellt auch explizit klar, dass es
sich bei den Zuwendungen um „Kann-Leistungen“ handelt, „die nur im Rahmen
verfügbarer Haushaltsmittel bewilligt werden können. Ein Rechtsanspruch auf
die Gewährung einer Förderung besteht nicht“.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Anträge auf Förderung wurden seit Inkrafttreten der Neuregelung
insgesamt gestellt, und wie viele wurden davon bewilligt und abgelehnt bzw.
befinden sich noch im Prüfverfahren (bitte nach Bundesländern aufschlüs-
seln)?

2. Wie viele Einrichtungen des Jugendwohnens haben eine Förderung auf
Grundlage der §§ 80a und 80b SGB III seit Inkrafttreten erhalten (bitte die
Einrichtungen benennen und nach Bundesländern sowie nach Förderungsart
Zuschuss oder Darlehen aufschlüsseln)?

3. Wie viele Plätze wurden in diesen Einrichtungen modernisiert bzw. saniert
(bitte die Einrichtungen benennen und nach Bundesländern aufschlüsseln

sowie aufschlüsseln, ob die Förderung als Zuschuss oder Darlehen erbracht
wurde)?

4. Wie viele Plätze wurden in diesen Einrichtungen durch Neubauten oder
Erweiterungen neu geschaffen (bitte die Einrichtungen benennen und nach
Bundesländern aufschlüsseln sowie aufschlüsseln, ob die Förderung als
Zuschuss oder Darlehen erbracht wurde)?

Drucksache 17/13332 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
5. Sind durch die Förderung bislang neue Einrichtungen entstanden, und
wenn ja, wie viele Plätze wurden damit neu geschaffen (bitte die Einrich-
tungen benennen und nach Bundesländern aufschlüsseln sowie aufschlüs-
seln, ob die Förderung als Zuschuss oder Darlehen erbracht wurde)?

6. Wie viele Einrichtungen haben einen entsprechenden Antrag auf Förde-
rung gestellt, deren Antrag nicht bewilligt wurde (bitte die Einrichtungen
benennen und nach Bundesländern aufschlüsseln)?

7. Aus welchen Gründen wurden die Anträge abgelehnt (bitte die Einrichtun-
gen benennen und nach Bundesländern aufschlüsseln)?

8. Wie hoch ist bei den bewilligten Anträgen die durchschnittliche Förderungs-
höhe pro Platz, und wie ist das Verhältnis der Förderung zu den Gesamt-
kosten pro Platz (bitte nach Förderungsart Zuschuss oder Darlehen auf-
schlüsseln)?

9. Wie hoch fiel bei den bewilligten Anträgen die Förderung nach § 80a
SGB III aus, und wie hoch war sie anteilig an den Gesamtkosten (bitte die
Einrichtungen benennen und nach Bundesländern sowie nach Förderungs-
art Zuschuss oder Darlehen aufschlüsseln)?

10. In welcher Höhe insgesamt stehen Finanzmittel von 2012 bis 2015 zur För-
derung von Jugendwohnheimen bereit (bitte nach Förderungsart Zuschuss
oder Darlehen aufschlüsseln)?

11. Handelte es sich bei den bereitgestellten Finanzmitteln um Mittel des
Bundes oder der Beitragszahler/-innen und wenn beide, in welchem Anteil?

12. Konnten die 2012 bereitgestellten Fördermittel komplett bewilligt bzw. ab-
gerufen werden und wenn nein, warum nicht?

13. Wie viele der für 2013 bereitgestellten Fördermittel wurden bislang bewil-
ligt?

14. Wie viele Plätze werden nach Ansicht der Bundesregierung durch die Neu-
regelung bis einschließlich 2015 insgesamt saniert/modernisiert bzw. neu
geschaffen (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?

15. Hält die Bundesregierung die maximale Förderungsquote in Höhe von
35 Prozent bzw. 40 Prozent in besonderen Fällen und maximalen Gesamt-
kosten von 25 000 Euro pro Platz für angemessen, um die vielerorts be-
stehenden Kapazitätsdefizite durch Neu- und Erweiterungsbauten abzu-
mildern?

16. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Einrichtungen des
Jugendwohnens ein Bedarf an Förderung haben, aber nicht in der Lage sind,
die Eigenbeteiligungsquote (inklusive Drittmittel) in Höhe von 65 Prozent
aufzubringen, und wenn ja, wie viele?

17. Sind der Bundesregierung Probleme bei der Umsetzung der Förderungs-
möglichkeiten bekannt, und wenn ja, welche?

18. Ist eine Evaluierung über die Umsetzung der Neuregelung geplant, und
wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 26. April 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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