Vom 24. April 2013
Bericht der Abgeordneten Roland Claus, Norbert Barthle, Rolf Schwanitz, Dr. Florian Toncar
und Sven-Christian Kindler
Mit dem Gesetzentwurf soll vor allem eine angemessene und
zukunftsorientierte Unterstutzung der contergangeschädig-
ten Menschen sichergestellt werden.
Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs unter
Berücksichtigung der vom federführenden Ausschuss für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend beschlossenen Ände-
rungen auf die öffentlichen Haushalte stellen sich wie folgt
dar:
Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Dem Bund entstehen Mehrkosten in Höhe von rund 90 Mio.
Euro je Jahr fur die Anhebung der Conterganrenten sowie bis
zu 30 Mio. Euro je Jahr fur die Bereitstellung zusätzlicher
Bundesmittel zur Deckung spezifische Bedarfe der Betroffe-
nen, mithin insgesamt 120 Mio. Euro jährlich. Die Anrech-
nung von Leistungen ausländischer Staaten führt zu Minder-
ausgaben für den Bund von etwa 1 Mio. Euro je Jahr.
Den Ländern und Kommunen entstehen keine Mehrkosten.
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Für die Wirtschaft entsteht kein Erfüllungsaufwand.
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Der Conterganstiftung für behinderte Menschen entstehen
im Wesentlichen durch den Fonds zur Deckung spezifischer
Bedarfe zusätzliche Verwaltungskosten von voraussichtlich
rund 450 000 Euro je Jahr, die vom Bund zu tragen sind. Sie
werden aus den hierfür vorgesehenen 30 Mio. Euro Bundes-
mitteln gedeckt.
Weitere Kosten
Den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Wirtschaft entste-
hen keine sonstigen Kosten. Auswirkungen auf das Preis-
niveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, sind nicht
zu erwarten.
Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf einver-
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13280
17. Wahlperiode 24. 04. 2013
Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung
zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP
– Drucksachen 17/12678, 17/13279 –
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes
Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Für die rund 2 700 Leistungsberechtigten nach dem Con-
terganstiftungsgesetz entstehen geschätzt ein jährlicher Zeit-
aufwand von insgesamt rund 1 350 Stunden und ein jähr-
licher Sachaufwand von rund 1 350 Euro.
nehmlich für mit der Haushaltslage des Bundes verein-
bar.
Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Aus-
schuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgelegten
Beschlussempfehlung.
Drucksache 17/13280 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Berlin, den 24. April 2013
Der Haushaltsausschuss
Petra Merkel (Berlin)
Vorsitzende
Roland Claus
Berichterstatter
Norbert Barthle
Berichterstatter
Rolf Schwanitz
Berichterstatter
Dr. Florian Toncar
Berichterstatter
Sven-Christian Kindler
Berichterstatter
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