BT-Drucksache 17/13280

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU, SPD und FDP - Drucksachen 17/12678 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes

Vom 24. April 2013


Bericht der Abgeordneten Roland Claus, Norbert Barthle, Rolf Schwanitz, Dr. Florian Toncar
und Sven-Christian Kindler
Mit dem Gesetzentwurf soll vor allem eine angemessene und
zukunftsorientierte Unterstutzung der contergangeschädig-
ten Menschen sichergestellt werden.

Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs unter
Berücksichtigung der vom federführenden Ausschuss für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend beschlossenen Ände-
rungen auf die öffentlichen Haushalte stellen sich wie folgt
dar:

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Dem Bund entstehen Mehrkosten in Höhe von rund 90 Mio.
Euro je Jahr fur die Anhebung der Conterganrenten sowie bis
zu 30 Mio. Euro je Jahr fur die Bereitstellung zusätzlicher
Bundesmittel zur Deckung spezifische Bedarfe der Betroffe-
nen, mithin insgesamt 120 Mio. Euro jährlich. Die Anrech-
nung von Leistungen ausländischer Staaten führt zu Minder-
ausgaben für den Bund von etwa 1 Mio. Euro je Jahr.

Den Ländern und Kommunen entstehen keine Mehrkosten.

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Für die Wirtschaft entsteht kein Erfüllungsaufwand.

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Der Conterganstiftung für behinderte Menschen entstehen
im Wesentlichen durch den Fonds zur Deckung spezifischer
Bedarfe zusätzliche Verwaltungskosten von voraussichtlich
rund 450 000 Euro je Jahr, die vom Bund zu tragen sind. Sie
werden aus den hierfür vorgesehenen 30 Mio. Euro Bundes-
mitteln gedeckt.

Weitere Kosten

Den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Wirtschaft entste-
hen keine sonstigen Kosten. Auswirkungen auf das Preis-
niveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, sind nicht
zu erwarten.

Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf einver-
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13280
17. Wahlperiode 24. 04. 2013

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP
– Drucksachen 17/12678, 17/13279 –

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes
Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Für die rund 2 700 Leistungsberechtigten nach dem Con-
terganstiftungsgesetz entstehen geschätzt ein jährlicher Zeit-
aufwand von insgesamt rund 1 350 Stunden und ein jähr-
licher Sachaufwand von rund 1 350 Euro.

nehmlich für mit der Haushaltslage des Bundes verein-
bar.

Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.

Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Aus-
schuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgelegten
Beschlussempfehlung.

Drucksache 17/13280 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Berlin, den 24. April 2013

Der Haushaltsausschuss

Petra Merkel (Berlin)
Vorsitzende

Roland Claus
Berichterstatter

Norbert Barthle
Berichterstatter

Rolf Schwanitz
Berichterstatter

Dr. Florian Toncar
Berichterstatter

Sven-Christian Kindler
Berichterstatter

t mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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