Vom 24. April 2013
Norbert Barthle und Otto Fricke
Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, wichtige Entlas-
tungsmaßnahmen für Bürgerinnen und Bürger, Unterneh-
men und die Verwaltung umzusetzen.
Hierzu ist die Änderung folgender Gesetze vorgesehen:
Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 2 Änderung des Gewerbesteuergesetzes
Artikel 3 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Artikel 4 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 5 Änderung des Einführungsgesetzes zur Abga-
benordnung
Artikel 6 Änderung des Handelsgesetzbuchs
Artikel 7 Änderung des Einführungsgesetzes zum Han-
delsgesetzbuch
Artikel 8 Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die
öffentlichen Haushalte stellen sich wie folgt dar:
Haushaltsausgaben
(Steuermehr-/-mindereinnahmen (–) in Mio. Euro)
* Wirkung für einen vollen (Veranlagungs-)Zeitraum von 12 Monaten.
Für die Verwaltung ändert sich der Aufwand durch
– die zweijährige Geltungsdauer der im Lohnsteuerab-
zugsverfahren zu berücksichtigenden Freibeträge;
Gebiets-
körperschaft
Volle
Jahres-
wirkung*
Kassenjahr
2013 2014 2015 2016 2017
Insgesamt –250 –125 –265 –1 050 –1 050 –1 050
Bund –143 –65 –141 –518 –518 –518
Länder –77 –48 –94 –403 –403 –403
Gemeinden –30 –12 –30 –129 –129 –129
Bericht der Abgeordneten Petra Merkel (Berlin), Dr. Gesine Lötzsch, Priska Hinz (Herborn),
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13268
17. Wahlperiode 24. 04. 2013
Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung
zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
– Drucksachen 17/13082, 17/13259 –
Entwurf eines Gesetzes zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen
sowie zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
Artikel 9 Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkung-
steuergesetzes
Artikel 10 Änderungen zur weiteren Verkürzung der Auf-
bewahrungsfristen nach dem Handelsgesetz-
buch, der Abgabenordnung und dem Umsatz-
steuergesetz
Artikel 11 Inkrafttreten.
– die Einführung eines Umsatzsteuer-Vergütungsverfah-
rens für Leistungen an europäische Forschungsinfra-
strukturkonsortien.
Weitere Kosten
Für die Wirtschaft, insbesondere die mittelständischen Un-
ternehmen, enthält die Verkürzung der Aufbewahrungsfris-
ten eine jährliche Entlastung von bis zu 2,5 Mrd. Euro jähr-
H. Heene
ese
Drucksache 17/13268 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
lich. Daneben entstehen für die Wirtschaft keine signifikan-
ten weiteren Kosten.
Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbe-
sondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu er-
warten.
Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für mit der Haushaltslage
des Bundes vereinbar.
Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Finanz-
ausschuss vorgelegten Beschlussempfehlung.
Berlin, den 24. April 2013
Der Haushaltsausschuss
Petra Merkel (Berlin)
Vorsitzende und
Berichterstatterin
Dr. Gesine Lötzsch
Berichterstatterin
Priska Hinz (Herborn)
Berichterstatterin
Norbert Barthle
Berichterstatter
Otto Fricke
Berichterstatter
mann