BT-Drucksache 17/12993

Ausmaß der Nebentätigkeiten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Bundesministerien und -behörden

Vom 4. April 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/12993
17. Wahlperiode 04. 04. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Harald Koch, Jens Petermann, Richard
Pitterle, Frank Tempel, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.

Ausmaß der Nebentätigkeiten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
in Bundesministerien und Bundesbehörden

Beamtinnen und Beamte können neben ihrer Haupttätigkeit eine Nebentätigkeit
ausführen. Auf Bundesebene wird hiervon reger Gebrauch gemacht.
Ministerialbeamtinnen und Ministerialbeamte halten Vorträge auf Konferen-
zen, publizieren Fachartikel oder sind beratend tätig. Zur Vermeidung von
Interessenkonflikten mit der Haupttätigkeit sieht das Bundesbeamtengesetz Re-
gelungen vor, nach denen Nebentätigkeiten vom Dienstherrn zu genehmigen
sind oder nicht genehmigungspflichtig sind, gleichwohl aber dem Dienstherrn
angezeigt werden müssen. Dieses Vorgehen soll überdies sicherstellen, dass für
die Nebentätigkeit öffentliche Ressourcen nicht zweckentfremdet werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche (dienst-)rechtlichen Beschränkungen existieren für die Ausübung
von Nebentätigkeiten durch Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte?

2. Welche zusätzlichen (dienst-)rechtlichen Beschränkungen existieren, neben
den in Frage 1 abgefragten, für die Ausübung von Nebentätigkeiten durch
Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte, die in Bundesministerien tätig sind?

3. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Nebentätigkeiten, die von Bun-
desbeamtinnen und Bundesbeamten mit Tätigkeit in Bundesministerien aus-
geübt werden, sich nicht auf Tätigkeiten beziehen, die in enger Beziehung
zur dienstlichen Aufgabe stehen, wie z. B. Vorträge oder Publikationen über
veröffentlichte Verwaltungsanweisungen, Kommentierungen zu Urteilen aus
der Finanzverwaltung usw. (bitte mit Begründung)?

4. Welche Weisungen existieren bezüglich der in Frage 3 angesprochenen Pro-
blematik, um die entsprechende Nebentätigkeit deutlich sichtbar von der Po-
sition der Bundesregierung zu unterscheiden, differenziert nach

a) Bundeskanzleramt

b) Bundespresseamt
c) Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

d) Auswärtiges Amt

e) Bundesministerium des Innern

f) Bundesministerium der Justiz

g) Bundesministerium der Finanzen

Drucksache 17/12993 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

h) Bundesministerium für Arbeit und Soziales

i) Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-
schutz

j) Bundesministerium der Verteidigung

k) Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

l) Bundesministerium für Gesundheit

m) Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

n) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

o) Bundesministerium für Bildung und Forschung

p) Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick-
lung?

5. Welche Weisungen existieren hinsichtlich der Behandlung von Honoraren
für Tätigkeiten von Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten, wie z. B. Vor-
träge, schriftliche Stellungnahmen, Moderationen o. Ä., differenziert nach

a) Bundeskanzleramt

b) Bundespresseamt

c) Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

d) Auswärtiges Amt

e) Bundesministerium des Innern

f) Bundesministerium der Justiz

g) Bundesministerium der Finanzen

h) Bundesministerium für Arbeit und Soziales

i) Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-
schutz

j) Bundesministerium der Verteidigung

k) Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

l) Bundesministerium für Gesundheit

m) Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

n) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

o) Bundesministerium für Bildung und Forschung

p) Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick-
lung?

6. Wie viele Nebentätigkeiten wurden nach § 99 Absatz 1 des Bundesbeamten-
gesetzes (BGB) jeweils in den Jahren 2010, 2011 und 2012 genehmigt, auf-
geschlüsselt nach der nächsthöheren Organisationsebene über der niedrigs-
ten Organisationsebene, jeweils mit Angabe der durchschnittlichen Vergü-
tung gemäß § 8 der Bundesnebentätigkeitsverordnung (BNV), jeweils mit
der Angabe der Fälle, in denen gemäß § 9 BNV Personal oder Material des
Dienstherrn in Anspruch genommen wurden, jeweils mit der Angabe der
Anzahl der Personen sowie differenziert nach

a) Bundeskanzleramt

b) Bundespresseamt
c) Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/12993

d) Auswärtiges Amt

e) Bundesministerium des Innern

f) Bundesministerium der Justiz

g) Bundesministerium der Finanzen

h) Bundesministerium für Arbeit und Soziales

i) Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-
schutz

j) Bundesministerium der Verteidigung

k) Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

l) Bundesministerium für Gesundheit

m) Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

n) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

o) Bundesministerium für Bildung und Forschung

p) Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick-
lung?

7. Wie viele Nebentätigkeiten wurden nach § 99 Absatz 2 BBG jeweils in den
Jahren 2010, 2011 und 2012 nicht genehmigt, aufgeschlüsselt nach der
nächsthöheren Organisationsebene über der niedrigsten Organisationsebene,
differenziert nach Ablehnungsgrund gemäß § 99 Absatz 2 und 3 BBG, je-
weils mit der Angabe der Anzahl der Personen sowie differenziert nach

a) Bundeskanzleramt

b) Bundespresseamt

c) Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

d) Auswärtiges Amt

e) Bundesministerium des Innern

f) Bundesministerium der Justiz

g) Bundesministerium der Finanzen

h) Bundesministerium für Arbeit und Soziales

i) Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-
schutz

j) Bundesministerium der Verteidigung

k) Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

l) Bundesministerium für Gesundheit

m) Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

n) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

o) Bundesministerium für Bildung und Forschung

p) Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick-
lung?

8. Wie viele nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten wurden nach
§ 100 Absatz 2 BBG jeweils in den Jahren 2010, 2011 und 2012 angezeigt,
aufgeschlüsselt nach der nächsthöheren Organisationsebene über der nied-
rigsten Organisationsebene, jeweils mit der Angabe der durchschnittlichen

voraussichtlichen Vergütung, jeweils mit der Angabe der Fälle, in denen ge-

Drucksache 17/12993 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

mäß § 9 BNV Personal oder Material des Dienstherrn in Anspruch genom-
men wurden, jeweils mit der Angabe der Anzahl der Personen sowie diffe-
renziert nach

a) Bundeskanzleramt

b) Bundespresseamt

c) Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

d) Auswärtiges Amt

e) Bundesministerium des Innern

f) Bundesministerium der Justiz

g) Bundesministerium der Finanzen

h) Bundesministerium für Arbeit und Soziales

i) Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-
schutz

j) Bundesministerium der Verteidigung

k) Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

l) Bundesministerium für Gesundheit

m) Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

n) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

o) Bundesministerium für Bildung und Forschung

p) Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick-
lung?

9. Wie viele nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten wurden nach
§ 100 Absatz 4 BBG jeweils in den Jahren 2010, 2011 und 2012 untersagt,
aufgeschlüsselt nach der nächsthöheren Organisationsebene über der nied-
rigsten Organisationsebene, jeweils mit der Angabe der Anzahl der Personen
sowie differenziert nach

a) Bundeskanzleramt

b) Bundespresseamt

c) Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

d) Auswärtiges Amt

e) Bundesministerium des Innern

f) Bundesministerium der Justiz

g) Bundesministerium der Finanzen

h) Bundesministerium für Arbeit und Soziales

i) Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-
schutz

j) Bundesministerium der Verteidigung

k) Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

l) Bundesministerium für Gesundheit

m) Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

n) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
o) Bundesministerium für Bildung und Forschung

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/12993

p) Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick-
lung?

10. Wie viele anzeigepflichtige Nebentätigkeiten wurden nach § 105 Absatz 1
BBG jeweils in den Jahren 2010, 2011 und 2012 angezeigt, aufgeschlüsselt
nach Besoldungsgruppen, jeweils mit der Angabe der durchschnittlichen
voraussichtlichen Vergütung, jeweils mit der Angabe der Anzahl der Perso-
nen sowie differenziert nach

a) Bundeskanzleramt

b) Bundespresseamt

c) Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

d) Auswärtiges Amt

e) Bundesministerium des Innern

f) Bundesministerium der Justiz

g) Bundesministerium der Finanzen

h) Bundesministerium für Arbeit und Soziales

i) Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-
schutz

j) Bundesministerium der Verteidigung

k) Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

l) Bundesministerium für Gesundheit

m) Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

n) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

o) Bundesministerium für Bildung und Forschung

p) Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick-
lung?

11. Wie viele anzeigepflichtige Nebentätigkeiten wurden nach § 105 Absatz 2
BBG jeweils in den Jahren 2010, 2011 und 2012 untersagt, aufgeschlüsselt
nach Besoldungsgruppen, jeweils mit der Angabe der Anzahl der Personen
sowie differenziert nach

a) Bundeskanzleramt

b) Bundespresseamt

c) Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

d) Auswärtiges Amt

e) Bundesministerium des Innern

f) Bundesministerium der Justiz

g) Bundesministerium der Finanzen

h) Bundesministerium für Arbeit und Soziales

i) Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-
schutz

j) Bundesministerium der Verteidigung

k) Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

l) Bundesministerium für Gesundheit
m) Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Drucksache 17/12993 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

n) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

o) Bundesministerium für Bildung und Forschung

p) Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick-
lung?

12. Wie viele Nebentätigkeiten wurden nach § 99 Absatz 1 BBG jeweils in den
Jahren 2010, 2011 und 2012 genehmigt, aufgeschlüsselt nach der nächsthö-
heren Organisationsebene über der niedrigsten Organisationsebene, jeweils
mit Angabe der durchschnittlichen Vergütung gemäß § 8 BNV, jeweils mit
der Angabe der Fälle, in denen gemäß § 9 BNV Personal oder Material des
Dienstherrn in Anspruch genommen wurden, jeweils mit der Angabe der
Anzahl der Personen sowie differenziert nach den obersten Bundesbehör-
den im

a) Bundeskanzleramt

b) Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

c) Auswärtigen Amt

d) Bundesministerium des Innern

e) Bundesministerium der Justiz

f) Bundesministerium der Finanzen

g) Bundesministerium für Arbeit und Soziales

h) Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-
schutz

i) Bundesministerium der Verteidigung

j) Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

k) Bundesministerium für Gesundheit

l) Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

m) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

n) Bundesministerium für Bildung und Forschung

o) Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick-
lung?

13. Wie viele Nebentätigkeiten wurden nach § 99 Absatz 2 BBG jeweils in den
Jahren 2010, 2011 und 2012 nicht genehmigt, aufgeschlüsselt nach der
nächsthöheren Organisationsebene über der niedrigsten Organisations-
ebene, differenziert nach Ablehnungsgrund gemäß § 99 Absatz 2 und 3
BBG, jeweils mit der Angabe der Anzahl der Personen sowie differenziert
nach den obersten Bundesbehörden im

a) Bundeskanzleramt

b) Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

c) Auswärtigen Amt

d) Bundesministerium des Innern

e) Bundesministerium der Justiz

f) Bundesministerium der Finanzen

g) Bundesministerium für Arbeit und Soziales

h) Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-

schutz

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/12993

i) Bundesministerium der Verteidigung

j) Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

k) Bundesministerium für Gesundheit

l) Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

m) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

n) Bundesministerium für Bildung und Forschung

o) Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick-
lung?

14. Wie viele nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten wurden nach
§ 100 Absatz 2 BBG jeweils in den Jahren 2010, 2011 und 2012 angezeigt,
aufgeschlüsselt nach der nächsthöheren Organisationsebene über der nied-
rigsten Organisationsebene, jeweils mit der Angabe der durchschnittlichen
voraussichtlichen Vergütung, jeweils mit der Angabe der Fälle, in denen
gemäß § 9 BNV Personal oder Material des Dienstherrn in Anspruch ge-
nommen wurden, jeweils mit der Angabe der Anzahl der Personen sowie
differenziert nach den obersten Bundesbehörden im

a) Bundeskanzleramt

b) Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

c) Auswärtigen Amt

d) Bundesministerium des Innern

e) Bundesministerium der Justiz

f) Bundesministerium der Finanzen

g) Bundesministerium für Arbeit und Soziales

h) Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-
schutz

i) Bundesministerium der Verteidigung

j) Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

k) Bundesministerium für Gesundheit

l) Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

m) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

n) Bundesministerium für Bildung und Forschung

o) Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick-
lung?

15. Wie viele nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten wurden nach
§ 100 Absatz 4 BBG jeweils in den Jahren 2010, 2011 und 2012 untersagt,
aufgeschlüsselt nach der nächsthöheren Organisationsebene über der nied-
rigsten Organisationsebene, jeweils mit der Angabe der Anzahl der Perso-
nen sowie differenziert nach den obersten Bundesbehörden im

a) Bundeskanzleramt

b) Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

c) Auswärtigen Amt

d) Bundesministerium des Innern

e) Bundesministerium der Justiz
f) Bundesministerium der Finanzen

Drucksache 17/12993 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

g) Bundesministerium für Arbeit und Soziales

h) Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-
schutz

i) Bundesministerium der Verteidigung

j) Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

k) Bundesministerium für Gesundheit

l) Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

m) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

n) Bundesministerium für Bildung und Forschung

o) Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick-
lung?

16. Wie viele anzeigepflichtige Nebentätigkeiten wurden nach § 105 Absatz 1
BBG jeweils in den Jahren 2010, 2011 und 2012 angezeigt, aufgeschlüsselt
nach Besoldungsgruppen, jeweils mit der Angabe der durchschnittlichen
voraussichtlichen Vergütung, jeweils mit der Angabe der Anzahl der Perso-
nen sowie differenziert nach den obersten Bundesbehörden im

a) Bundeskanzleramt

b) Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

c) Auswärtigen Amt

d) Bundesministerium des Innern

e) Bundesministerium der Justiz

f) Bundesministerium der Finanzen

g) Bundesministerium für Arbeit und Soziales

h) Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-
schutz

i) Bundesministerium der Verteidigung

j) Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

k) Bundesministerium für Gesundheit

l) Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

m) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

n) Bundesministerium für Bildung und Forschung

o) Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick-
lung?

17. Wie viele anzeigepflichtige Nebentätigkeiten wurden nach § 105 Absatz 2
BBG jeweils in den Jahren 2010, 2011 und 2012 untersagt, aufgeschlüsselt
nach Besoldungsgruppen, jeweils mit der Angabe der Anzahl der Personen
sowie differenziert nach den obersten Bundesbehörden im

a) Bundeskanzleramt

b) Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

c) Auswärtigen Amt

d) Bundesministerium des Innern

e) Bundesministerium der Justiz
f) Bundesministerium der Finanzen

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/12993

g) Bundesministerium für Arbeit und Soziales

h) Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-
schutz

i) Bundesministerium der Verteidigung

j) Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

k) Bundesministerium für Gesundheit

l) Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

m) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

n) Bundesministerium für Bildung und Forschung

o) Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick-
lung?

Berlin, den 4. April 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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