BT-Drucksache 17/12898

Einsatz von Leiharbeitskräften bei Amazon (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/12778)

Vom 20. März 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/12898
17. Wahlperiode 20. 03. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Klaus Ernst, Jutta Krellmann, Sabine Zimmermann, Diana
Golze, Matthias W. Birkwald, Christine Buchholz, Heidrun Dittrich, Werner Dreibus,
Wolfgang Gehrcke, Katja Kipping, Sabine Leidig, Cornelia Möhring, Yvonne Ploetz,
Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Einsatz von Leiharbeitskräften bei Amazon (Nachfrage zur Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/12778)

Aufgrund zahlreicher Unklarheiten, die sich aus der Antwort der Bundesregie-
rung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/12778 zum Leih-
arbeitsskandal bei Amazon ergeben, besteht Nachfragebedarf.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Haben die Leiharbeitsfirmen

– abacent, personalservice GmbH, Franzosenallee 2, 04289 Leipzig,

– ABS Personalservice GmbH & Co. KG, Wittener Straße 2,
44789 Bochum,

– ARWA Personaldienstleistungen GmbH, Am Hahnenbusch 4,
55268 Nieder-Olm,

– EDWORK GmbH & Co. KG, Dalbergstraße 29, 36037 Fulda,

– FARA GmbH, Schiffenberger Weg 42, 35394 Gießen,

– Flexjob Personalservice GmbH, Zimmerstraße 69, 10117 Berlin,

– JOB AG, Personaldienstleistungen AG, Rangstraße 9, 36037 Fulda,

– Office, Professional Personalmanagement GmbH, Am Plärrer 25,
90443 Nürnberg,

– PersoServ GmbH & Co. KG, Friedhofsweg 2a, 35260 Stadtallendorf,

– RENTA Personaldienstleistungen GmbH, Ostra-Allee 35, 01067 Dresden,

– TUJA Holding GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 110, 48153 Münster,

– Die p.A.- GmbH, Saalestraße 29, 39126 Magdeburg,

– Fischer Personalservice GmbH, Augsburger Straße 193, 70327 Stuttgart,
– STUDITEMPS GmbH, Friesenstraße 20, 50670 Köln,

– Office People Personalmanagement GmbH, Alleestraße 36,
59269 Beckum

und deren jeweilige Niederlassungen/Zweigstellen eine Erlaubnis zur Arbeit-
nehmerüberlassung?

Drucksache 17/12898 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

2. Sind der Bundesregierung weitere Leiharbeitsfirmen bekannt, die in den
Amazon-Logistikzentren tätig sind, und wenn ja, welche, und verfügen
diese ebenfalls über eine Verleiherlaubnis?

3. Wurden die in Frage 1 genannten Leiharbeitsfirmen in der Vergangenheit
von der Bundesagentur für Arbeit kontrolliert?

Wenn ja, welche der Firmen wurden kontrolliert, wie häufig fanden Kon-
trollen statt, in welcher Form und mit welchem Ergebnis?

Wurde in diesem Zusammenhang bereits einer der Leiharbeitsfirmen die
Erlaubnis entzogen?

4. Werden die in Frage 1 genannten Leiharbeitsfirmen aktuell einer Sonder-
prüfung durch die Bundesagentur für Arbeit oder durch die Finanzkontrolle
Schwarzarbeit unterzogen?

Wenn ja, welche Firmen werden kontrolliert, gibt es bereits Ergebnisse und
welche?

5. Wurden die in Frage 1 genannten Leiharbeitsfirmen in der Vergangenheit
von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit hinsichtlich der Einhaltung des
Branchenmindestlohns Leiharbeit kontrolliert?

Wenn ja, welche der Firmen wurden kontrolliert, und mit welchem Ergeb-
nis?

6. Welche „formalen Gründe“ hat Amazon Bad Hersfeld gegenüber der Agen-
tur für Arbeit Bad Hersfeld, warum die Einstellung nicht direkt bei
Amazon, sondern beim Leiharbeitsunternehmen Trenkwalder Personal-
servicedienste GmbH erfolgen könne, geltend gemacht?

7. Hat die Agentur für Arbeit Bad Hersfeld geprüft bzw. prüfen lassen, ob die
Zusage von Amazon, dass die Beschäftigung mindestens zu den gleichen
Arbeitsbedingungen erfolgt wie bei der Direkteinstellung durch Amazon?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?

8. Warum durfte in der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdruck-
sache 17/12778 die Bundesagentur für Arbeit darüber berichten, dass
68 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Spanien und Schweden durch
die zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundeagentur für Arbeit
(ZAV) im Auftrag der Agentur für Arbeit Bad Hersfeld an Amazon vermit-
telt wurden, wenn gleichzeitig in der Antwort zu den Fragen 10 und 11 auf
den Datenschutz für Sozialdaten verwiesen wird (bitte unter Nennung der
Paragrafen)?

9. Wie viele Leiharbeitskräfte hat die Bundesagentur für Arbeit seit dem Jahr
2006 vermittelt, die anschließend bei Amazon zum Einsatz kamen (sollte
die Bundesregierung weiterhin auf dem Standpunkt stehen, dass die ge-
wünschten Angaben dem Statistikgeheimnis unterliegen, wird um Hinter-
legung in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages gebeten)?

10. Aus welchen Ländern wurden Leiharbeitskräfte vermittelt (sollte die Bun-
desregierung weiterhin auf dem Standpunkt stehen, dass die gewünschten
Angaben dem Statistikgeheimnis unterliegen, wird um Hinterlegung in der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages gebeten)?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/12898

11. Welche Standorte von Amazon haben im Bewilligungsjahr 2006 sowie dem
Bewilligungsjahr 2009 Fördermittel zur „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur erhalten“ (bitte nach Wirtschaftsstandort und Förder-
summe aufschlüsseln)?

Sind die Auflagen der GRW-Förderung für das Bewilligungsjahr 2006 voll-
umfänglich erfüllt worden, und wenn ja, wie viele Arbeitsplätze wurden
geschaffen, erhaltene Arbeitsplätze neu besetzt oder dauerhaft auf dem
Arbeitsmarkt angeboten worden?

Berlin, den 20. März 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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