BT-Drucksache 17/12841

zu der Beratung der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Ulla Schmidt (Aachen), Rainer Arnold, Sabine Bätzing-Lichtenthäler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD - Drucksachen 17/9839, 17/11981 - Paradigmenwechsel im Konzept zur Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik des Auswärtigen Amts vom September 2011

Vom 19. März 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/12841
17. Wahlperiode 19. 03. 2013

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ulla Schmidt (Aachen), Dr. Rolf Mützenich, Sigmund Ehrmann,
Rainer Arnold, Klaus Barthel, Klaus Brandner, Edelgard Bulmahn, Ulla Burchardt,
Martin Dörmann, Dr. h. c. Gernot Erler, Petra Ernstberger, Dagmar Freitag,
Iris Gleicke, Günter Gloser, Lars Klingbeil, Hans-Ulrich Klose, Angelika
Krüger-Leißner, Ute Kumpf, Christine Lambrecht, Petra Merkel (Berlin),
Dietmar Nietan, Thomas Oppermann, Johannes Pflug, Peer Steinbrück,
Dr. h. c. Wolfgang Thierse, Franz Thönnes, Heidemarie Wieczorek-Zeul, Uta Zapf,
Brigitte Zypries, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

zu der Beratung der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der
Abgeordneten Ulla Schmidt (Aachen), Rainer Arnold, Sabine Bätzing-
Lichtenthäler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksachen 17/9839, 17/11981 –

Paradigmenwechsel im Konzept zur Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik
des Auswärtigen Amts vom September 2011

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Das positive Bild eines weltoffenen Deutschlands in der Welt zu vermitteln, Ver-
trauen zu fördern, Freundschaften zu pflegen und Freunde zu gewinnen sind
wichtige Aufgaben der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik (AKBP). Die
Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik ist ein offener Austauschprozess für die
Freiheit, Emanzipation und Entwicklung von ärmeren Ländern, für die Krisen-
prävention und -bewältigung. Die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik ist
eine tragende Säule der Außenpolitik. Initiativen der Bundesregierung unter Dr.
Frank-Walter Steinmeier wie die Reform des Goethe-Instituts in den Jahren
2006 bis 2009, die Partnerschulinitiative (PASCH) 2008 und die Außenwissen-
schaftsinitiative 2009 wirken nachhaltig. In dieser Zeit wurden die Außenbil-
dungspolitik dauerhaft gestärkt, die Transformationsgesellschaften in Osteuropa
unterstützt und die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik an die Bedingungen

der Globalisierung angepasst.

Im September 2011 hat das Auswärtige Amt sein Konzeptpapier zur Auswär-
tigen Kultur- und Bildungspolitik vorgestellt. Dabei geht es dem Auswärtigen
Amt explizit um eine Neuausrichtung: Das Konzept definiert die AKBP als
cultural diplomacy und versteht damit die AKBP als repräsentatives Instrument
im Dienst der Diplomatie. Anstatt über die regelmäßigen und enormen Anpas-
sungen in der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik an historische Ereignisse

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und gesellschaftliche Entwicklungen Bilanz zu ziehen, wird im Konzept
behauptet, dass die AKBP noch zu sehr den Strukturen der Nachkriegszeit
verhaftet sei und daher den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts angepasst
werden müsse.

Mit keinem Wort werden Reformen wie die Strukturreform des Goethe-Insti-
tuts oder die Neuausrichtungen der letzten 20 Jahre in Europa – nach dem Fall
des eisernen Vorhangs – oder die Anpassung an Ereignisse und Entwicklungen
nach dem 11. September 2001 genannt. Wünschenswert wäre es eigentlich ge-
wesen, dass Bilanz gezogen und danach gefragt wird, ob alle Instrumente rich-
tig eingesetzt werden und nach welchen Zielen und Aufgaben der AKBP diese
auszurichten sind. Das Engagement der Bundesregierung für die AKBP wird
nicht aus sich selbst heraus, nicht um der Förderung des kulturellen Austauschs
willen begründet, sondern einzig und allein mit geostrategischen, -politischen
und ökonomischen Zusammenhängen begründet. Zudem wird die Rolle der
AKBP auch nach innen als ein Fenster mit dem Blick der Welt auf Deutschland
vernachlässigt. Damit wird ein sehr verkürztes Bild der Bedeutung und auch
der Möglichkeiten der AKBP gezeichnet.

Die geplante Anpassung des Netzes kultureller Auslandspräsenzen ist in diesem
Zusammenhang sehr genau zu beobachten: Wo sich kulturelle Beziehungen be-
reits in hoher Dichte ausgebildet haben, könne laut Konzeptpapier die staatliche
Förderung stärker auf lokale, zivilgesellschaftliche oder privatwirtschaftliche
Trägerstrukturen verlagert werden. Zudem sollen „Ungleichgewichte“ und
„Schieflagen“ in der regionalen Verteilung von Ressourcen und Präsenzen beho-
ben bzw. beseitigt werden. Gefordert wird ein flexibler Einsatz der Ressourcen
oder die Neuausrichtung der regionalen Präsenz des Goethe-Instituts. Der
immer wieder zu prüfende und an regionalen Veränderungen anzupassende Ein-
satz von Ressourcen darf allerdings nicht allein quantitativ begründet werden.
Qualitative, kultur- und bildungspolitische Gründe sollten maßgeblich dafür
sein, in welcher Region der Welt sich Deutschland in welcher Form in der AKBP
engagiert. Zudem muss die bewährte Unabhängigkeit der Mittlerorganisationen
wie des Goethe-Instituts durch Programme des Auswärtigen Amts erhalten
bleiben und sollte nicht, wie im Konzeptpapier angedeutet, durch eine enge
Widmung von Haushaltsmitteln eingeschränkt werden.

Auch der Bildungsbegriff des Konzeptes ist verkürzt. Er ist einseitig auf Quali-
fikation und Fachkräftebedarf ausgerichtet. Dabei ist Bildung der Schlüssel zur
Stärkung der Identität, für die Emanzipation ärmerer Ländern, für das interkul-
turelle Verstehen. Bildung trägt zu einem erfolgreichen Dialog auf Augenhöhe
bei. Initiativen zur Stärkung der kulturellen Bildung wie das Programm „Kultur
und Entwicklung“ des Goethe-Instituts tragen dazu bei, mittels Kunst und Kul-
tur Raum für Werte- und Zielverständigung einer Gesellschaft zu geben und da-
mit ihre Zukunftsfähigkeit, die Ausprägung einer eigenen Identität und die Ent-
wicklung von Wissens- und Bildungsgesellschaften zu fördern. Das Konzept
wiederum bezeichnet zwar richtig, aber verkürzt Wissen und Bildung als „die
wichtigsten Ressourcen für den langfristigen Erfolg in der globalisierten Welt“
(S. 12). Die Bildungszusammenarbeit sieht es vor allem unter dem Aspekt des
demografischen Wandels in Deutschland. Dass gute Bildungspolitik Friedens-
politik ist, tritt in den Hintergrund.

Das Konzept stellt fest, dass im Auslandsschulwesen aufgrund der stark stei-
genden Kosten Anpassungen notwendig werden. Es zählt dazu eine Reihe von
konzeptionellen Punkten auf, die geändert bzw. erzielt werden sollen, zum Bei-
spiel die Nutzung privatwirtschaftlicher Elemente oder mehr Eigenverantwor-
tung von Schulen bei der Anstellung von Lehrkräften und beim Mitteleinsatz.
Planungssicherheit und Transparenz für die Auslandsschulen kommen in dem

Konzept nicht vor.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/12841

Eine gemeinsame europäische Außenkulturpolitik ist ein politisches Vorhaben,
das unter anderem auf der europäischen Kulturagenda von 2007 beruht. Hierzu
liegt eine Entschließung des Europäischen Parlaments vor. Eine gemeinsame
europäische Außen- und Kulturpolitik wirkt nach außen, aber auch nach innen
und kann den europäischen Zusammenhalt stärken. In seinem Konzept bezieht
sich das Auswärtige Amt im Zusammenhang mit europäischer Außen- und Bil-
dungspolitik explizit auf erwünschte Synergien aus gemeinsamen europäischen
Programmen und auf den globalen Wettbewerb der Ideen und Kulturen. Die
Bedeutung einer gemeinsamen europäischen Außen- und Kulturpolitik für eine
europäische Identität – die Einheit in Vielfalt – wird nicht erwähnt. Die im
Beschluss des Europäischen Parlaments aufgezeigten Perspektiven für eine ge-
meinsame europäische Außenkulturpolitik beispielsweise im Hinblick auf die
Entwicklung des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) werden nicht be-
rücksichtigt. Es wird nicht deutlich, welche Vorstellungen die Bundesregierung
davon hat, sich bei der Formulierung einer gemeinsamen europäischen Kultur-
politik nach innen und außen einzubringen.

Die internationale Sportförderung findet im Konzeptpapier des Auswärtigen
Amts von 2011 keine Erwähnung. Dabei trifft die Aussage „Sport spricht alle
Sprachen“ den Nagel auf den Kopf. Sport verbindet und überwindet soziale,
sprachliche oder kulturelle Barrieren. Er hilft, nachhaltige Netzwerke aufzu-
bauen. Nach wie vor erfordert es einen unverhältnismäßig hohen Aufwand für
die Träger, die bewilligten Mittel für die internationale Sportförderung abzuru-
fen. Wenn man diese bürokratischen Hürden auf ein Mindestmaß reduzieren
würde, hätte dies unter anderem den zu begrüßenden Nebeneffekt, dass weitere
Ressourcen für die Umsetzung von Projekten frei würden.

Die im Konzeptpapier postulierte intensivere Nutzung moderner Informations-
und Kommunikationstechnologien und die angestrebte Stärkung der deutschen
medialen Präsenz im Ausland wird lediglich als Option beschrieben und nicht
durch konkrete Vorhaben und Maßnahmen unterlegt. Dabei liegt darin – so wird
richtigerweise analysiert – ein enormes Potenzial, gerade jüngere Zielgruppen in
aufstrebenden Regionen zu erreichen und Beschränkungen der Meinungs- und
Pressefreiheit in vielen Ländern zu umgehen. Nicht zuletzt verfügt Deutschland
mit der Deutschen Welle über einen weltweit etablierten und als unabhängig und
vertrauenswürdig anerkannten Auslandssender, der im zunehmend hart um-
kämpften globalen Wettbewerb um Meinungen und Informationen gestärkt wer-
den muss.

Insgesamt verfestigt sich der Eindruck, dass die Bundesregierung in der Aus-
wärtigen Kultur- und Bildungspolitik neue Prioritäten setzen will. Ziel ist es of-
fenkundig nicht nur, ein positives Bild von Deutschland in der Welt und Europa
zu präsentieren, sondern im Grunde genommen, die AKBP danach auszurich-
ten, was Deutschland direkt wirtschaftlich nützt. Dieses Verständnis von AKBP
greift bei weitem zu kurz. Darüber hinaus wurden die Rolle und die Expertise
der Mittlerorganisationen und zivilgesellschaftlicher Akteure wie Stiftungen
bei der Erarbeitung dieses Konzeptpapiers unzureichend berücksichtigt.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. bei Programmen und Aktivitäten der AKBP von einem Grundverständnis der
AKBP auszugehen, in dem es nicht allein um die Vermittlung von Werten
geht, sondern um einen Wertedialog auf Augenhöhe und die AKBP nicht nur
missionarisch als Sender auftritt, sondern auch Empfänger ist;

2. die Auslandspräsenzen in Osteuropa zu stärken, dabei nicht die nachhaltig
wirkenden, bestehenden Präsenzen und Netzwerke in Westeuropa aufzuge-
ben und kultur-, bildungs- und gesellschaftspolitische Rahmenbedingungen

mit zu berücksichtigen;

Drucksache 17/12841 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

3. die europäische Auswärtige Kulturpolitik in der Weise mitzugestalten, dass
sie zu einem lebendigen und ergebnisoffenen kulturellen Austausch inner-
halb und außerhalb Europas beiträgt und nicht zu einem rein repräsentativen
Instrument des Europäischen Auswärtigen Dienstes im Sinne einer cultural
diplomacy verkommt;

4. die Außenbildungspolitik daran zu orientieren, wie Bildung und Ausbil-
dung dazu beitragen können, dass ärmere Länder sich emanzipieren oder
dass Postkonfliktregionen sich stabilisieren und weiterentwickeln und sie
nicht wie im AKBP-Konzept des Auswärtigen Amts vom September 2011
einseitig an den Bedarfen zu orientieren, die sich aus dem Fachkräftemangel
in Deutschland ergeben,

a) indem die Förderung von Alphabetisierung und Grundbildung Erwach-
sener angemessen unterstützt wird;

b) indem die Bundesregierung in der AKBP spezifischere Angebote für
bildungsferne und einkommensschwache Gruppen fördert und z. B. in
den Staaten des Nahen Ostens und Nordafrikas die AKBP besser an die
demografische Dynamik und die Nachfrage einer auf internationale Bil-
dungsangebote angewiesenen jungen Bevölkerung anpasst;

c) indem die Bundesregierung die Mittlerinstitutionen der deutschen AKBP
auffordert, neue regional angepasste webbasierte Bildungsangebote für
die Staaten des Nahen Ostens und Nordafrikas zu entwickeln;

d) indem sie Programme der kulturellen Bildung in Ländern der Entwick-
lungszusammenarbeit unterstützt;

5. die Unabhängigkeit der Deutschen Welle in ihrem Kultur- und Bildungsauf-
trag zu gewährleisten, deren Projekte und Programme weiterhin finanziell zu
unterstützen;

6. Projekte und Maßnahmen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik
und den Kulturerhalt in Postkonfliktregionen wie z. B. in den Transforma-
tionsländern des Arabischen Frühlings nachhaltig zu fördern;

7. den Einsatz der bisherigen Transformationsmittel in den Staaten des Nahen
Ostens und Nordafrikas zu evaluieren und alles daran zu setzen, den zeitna-
hen Mitteleinsatz zu gewährleisten und dafür die organisatorischen Voraus-
setzungen zu schaffen;

8. die erfolgreichen Projekte der Transformationspartnerschaft mit den Staaten
des Nahen Ostens und Nordafrikas nach dem Auslaufen der bereitgestellten
Gelder Ende 2013 in den Jahren ab 2014 weiter zu finanzieren;

9. ein eigenes Konzept der AKBP mit besserer Verzahnung von Bildungs-
migration und zirkulärer Arbeitsmigration für die Staaten des Nahen Ostens
und Nordafrikas zu entwickeln und eine finanzielle Ausstattung dafür be-
reitzustellen;

10. einen permanenten Fonds für den Einsatz von Mitteln der AKBP für die
Reaktion auf Transformationssituationen weltweit einzurichten;

11. für die Förderung der deutschen Sprache in den Staaten des Nahen Ostens
und Nordafrikas angemessene Finanzmittel bereitzustellen;

12. deutschsprachige technische und wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge
an den Universitäten der Staaten des Nahen Ostens und Nordafrikas aufzu-
bauen;

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/12841

13. einen Gesetzentwurf für das Auslandsschulwesen vorzulegen, der

a) an der Gemeinwohlorientierung festhält und die Planungs- und Finan-
zierungssicherheit für alle Auslandsschulen gewährleistet;

b) die Förderung der 870 DSD-Schulen, also der Schulen, die zum Deut-
schen Sprachdiplom führen, einbezieht;

c) Voraussetzungen formuliert, unter denen auch kleinere Schulen oder
Schulen, die sich erst im Aufbau befinden, eine gesetzliche Förderung
erhalten können;

d) die Förderinstrumente jenseits der personellen und finanziellen Förde-
rung, also die Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte und das Pädagogi-
sche Qualitätsmanagement mit aufnimmt;

e) die Fortführung der Aufgabenwahrnehmung durch die Zentralstelle für
das Auslandsschulwesen (ZfA) als Abteilung des Bundesverwaltungs-
amtes (BVA) im Auslandsschulgesetz festschreibt;

14. mit den Ländern schnellstmöglich eine abschließende Klärung über die
Übernahme der Versorgungskosten für die Auslandsdienstlehrkräfte (ADLK)
und Bundesprogrammlehrkräfte (BPLK) herbeizuführen;

15. weiterhin zur Sicherung der nachhaltigen Qualität der Auslandsschulen und
ihrer Konkurrenzfähigkeit auf eine angemessene Zahl und Qualifikation der
Auslandslehrkräfte zu achten;

16. dem Prinzip der Gemeinwohlorientierung treu zu bleiben und auch Kin-
dern aus einkommensschwachen Familien den Besuch von deutschen Aus-
landsschulen zu ermöglichen;

17. das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP
einzulösen und Mittel aus dem Sonderprogramm der Bundesregierung für
Bildung und Forschung seinem Zweck entsprechend auch zum Ausbau der
auswärtigen Bildungspolitik zu Verfügung zu stellen;

18. sich dafür einzusetzen, dass diese Mittel auch tatsächlich zusätzlich inves-
tiert werden und nicht – wie seit Beginn der 17. Legislaturperiode – wieder-
holt zweckentfremdet werden, um Haushaltslöcher zu stopfen;

19. dafür zu sorgen, dass die Unsicherheit in der Mittelausstattung beendet
wird, um Planbarkeit und Verlässlichkeit in zentralen Bereichen wie dem
Auslandsschulwesen oder den Auslandstipendien zu erreichen;

20. sich dafür einzusetzen, dass ein besonderes Augenmerk auf den weiteren
Ausbau der im Jahr 2008 ins Leben gerufenen Initiative „Schulen: Partner
der Zukunft“ (PASCH) gelegt wird;

21. die Nachhaltigkeit der Sportprogramme durch Maßnahmen wie eine syste-
matische und kontinuierliche Ausbildung von (Nachwuchs-)Auslands-
experten, die Einrichtung eines Alumni-Netzwerkes oder andere netzwerk-
bildende Projekte sicherzustellen;

22. die Mittel des Auswärtigen Amts für die internationale Sportförderung
mindestens auf den Stand von 2009 zu erhöhen;

23. die bürokratischen Hürden beim Abruf der bewilligten Mittel auf ein Min-
destmaß zu reduzieren;

24. sicherzustellen, dass in der mittelfristigen Finanzplanung für den Etat des
Auswärtigen Amts konstant ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt wer-
den, die im Rahmen der Official Development Assistance (ODA) anrechen-
bar sind, damit Projekte und Maßnahmen nachhaltig und solide geplant und

durchgeführt werden können;

Drucksache 17/12841 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

25. dabei insbesondere sicherzustellen, dass auch nach 2013 ausreichend Mittel
für die Transformationspartnerschaften Nordafrika/Nahost zu Verfügung
stehen, um auf die Herausforderungen in der Region auch weiterhin ange-
messen reagieren zu können.

Berlin, den 19. März 2013

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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