BT-Drucksache 17/12543

zu der Beratung des Antrags der Bundesregierung - Drucksachen 17/12367, 17/12520 - Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Beteiligung an der EU-geführten militärischen Ausbildungsmission EUTM Mali auf Grundlage des Ersuchens der Regierung von Mali sowie der Beschlüsse 2013/34/GASP des Rates der Europäischen Union (EU) vom 17. Januar 2013 und vom 18. Februar 2013 in Verbindung mit den Resolutionen 2071 (2012) und 2085 (2012) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen

Vom 27. Februar 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/12543
17. Wahlperiode 27. 02. 2013

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Kerstin Müller (Köln), Dr. Frithjof Schmidt, Omid Nouripour,
Ute Koczy, Katja Keul, Viola von Cramon-Taubadel, Volker Beck (Köln),
Marieluise Beck (Bremen), Agnes Brugger, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz,
Tom Koenigs, Lisa Paus, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu der Beratung des Antrags der Bundesregierung
– Drucksachen 17/12367, 17/12520 –

Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Beteiligung an der
EU-geführten militärischen Ausbildungsmission EUTM Mali auf Grundlage des
Ersuchens der Regierung von Mali sowie der Beschlüsse 2013/34/GASP des
Rates der Europäischen Union (EU) vom 17. Januar 2013 und vom 18. Februar
2013 in Verbindung mit den Resolutionen 2071 (2012) und 2085 (2012) des
Sicherheitsrates der Vereinten Nationen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die aktuelle Krise in Mali hatte einen langen Vorlauf. Über Jahre ließen schwa-
che bis nichtexistente staatliche Strukturen im Norden Malis ein Vakuum für
organisierte Kriminalität und Terrorismus entstehen. Strukturelle Entwicklungs-
probleme – nicht zuletzt bedingt durch die Agrarsubventionspolitik der EU –
trugen ebenfalls zur Instabilität bei. Durch den Zustrom bewaffneter Söldner aus
Libyen nach dem Sturz des Gaddafi-Regimes in Verbindung mit separatis-
tischen sowie international agierenden islamistischen Kräften geriet die Situa-
tion schließlich außer Kontrolle. Dennoch hat die Bundesregierung die Brisanz
über Monate ignoriert und sich auch im europäischen Rahmen nicht für eine
koordinierte Krisenreaktion eingebracht. Den Entwicklungen Rechnung tragend,
hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im September 2012 den Antrag
„Sahel-Region stabilisieren – Humanitäre Katastrophe eindämmen“ (Bundes-
tagsdrucksache 17/10792) vorgelegt. Im Nachgang der Eskalation der Krise in
den letzten Wochen ist zu erwarten, dass zahlreiche Staaten und Organisationen

in den kommenden Monaten diplomatische, humanitäre, entwicklungspolitische,
sicherheitspolitische oder logistische Unterstützung für Mali und die AFISMA
(African-led International Support Mission to Mali) anbieten werden. Die Bun-
desregierung ist im Sinne eines kohärenten Gesamtansatzes in der Pflicht dazu
beizutragen, dass diese Leistungen harmonisiert werden.

Drucksache 17/12543 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Notoperation Frankreichs

Bewaffnete Islamisten hatten seit Januar 2012 im Norden Malis, insbesondere in
den Städten Timbuktu, Gao und Kidal, eine islamistische Herrschaftsordnung
aufgebaut, dort schwere Menschenrechtsverletzungen begangen und Weltkul-
turgüter unwiederbringlich zerstört. Auf die an malischen Soldaten begangenen
Massaker im Norden folgte ein Putsch in Bamako. Die fragile, aber international
anerkannte Übergangsordnung drohte vollends zu zerbrechen, als die bewaffne-
ten Islamisten im Januar 2013 die Stadt Konna südlich der Demarkationslinie
angriffen. Auf Bitten des malischen Präsidenten kam Frankreich zu Hilfe und
stoppte den Vorstoß der Islamisten. Frankreich agiert mit Bezug auf Artikel 51
der Charta der Vereinten Nationen (VN) in Verbindung mit der Resolution 2085
(2012) des VN-Sicherheitsrates auf der Grundlage des Völkerrechts. Mittler-
weile sind die wichtigsten Städte und weite Teile des Nordens wieder unter Kon-
trolle der regulären Verwaltung. Frankreich hat angekündigt, schnellstmöglich
seine rund 4 000 Soldatinnen und Soldaten abzuziehen und die Verantwortung
an die malischen Sicherheitskräfte und an die Kräfte der AFISMA zu übergeben.
Der Gefahr, dass der Konflikt in einen asymmetrischen Krieg abgleitet, wie es
sich durch Attentate und Überfälle etwa in Gao abzuzeichnen beginnt, muss ent-
schieden begegnet werden.

Der Deutsche Bundestag begrüßt die von Präsident François Hollande im Okto-
ber 2012 durch seine Rede vor dem Parlament in Dakar eingeleitete Wende in
der französischen Afrikapolitik. Die rot-grüne Regierung in Frankreich hat sich
der Abkehr von „Françafrique“ verschrieben. Daher hatte sich Frankreich in den
vergangenen Monaten intensiv dafür eingesetzt, dass die Mali-Krise auf der
Grundlage von VN-Resolutionen (2056, 2071 und 2085) und unter Führung der
westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS und der Afrikanischen
Union (AU) gelöst wird. Dennoch trägt Frankreich besondere Lasten der Krisen-
bewältigung.

Multilateraler Ansatz: VN-mandatierte, afrikanisch geführte und regional ein-
gebundene Mission

Mit der VN-Resolution 2085 (2012) vom 20. Dezember 2012 wurde die Grund-
lage für eine afrikanisch geführte internationale Unterstützungsmission AFISMA
geschaffen. Insbesondere die Staaten der westafrikanischen Wirtschaftsgemein-
schaft beteiligen sich an der Mission. Der Deutsche Bundestag begrüßt die Be-
mühungen der VN um eine vorrangig regionale und afrikanische Friedenslösung
für Mali. Mit der Bereitstellung von Lufttransport- und Luftbetankungsfähigkei-
ten für die AFISMA und die französischen Streitkräfte unterstützt Deutschland
die VN-mandatierte Mission logistisch. Die internationale Gemeinschaft muss
dafür Sorge tragen, dass auch die Truppen der AFISMA strikt das humanitäre
Völkerrecht und die Menschenrechte einhalten. Dieses Ziel kann durch die
Entsendung von VN-Beobachtern deutlich unterstützt werden. Der Deutsche
Bundestag kritisiert, dass die AFISMA in Teilen aus Mitteln des Europäischen
Entwicklungsfonds finanziert wird und damit keine klare Trennung zwischen
ziviler Hilfe und militärischer Unterstützung gegeben ist.

Geschlossenheit in der EU-Außenpolitik

Die EU hat am 17. Januar 2013 unter dem Druck der Ereignisse der vorange-
gangenen Tage entschieden, die seit Monaten in Vorbereitung befindliche Aus-
bildungsmission der Europäischen Union für die malischen Streitkräfte (EUTM
Mali) beschleunigt auf den Weg zu bringen und die Entsendung von 450 EU-
Soldatinnen und -Soldaten am 18. Februar 2013 beschlossen. Die geschlossene
und letztlich aktive Haltung der EU ist zu begrüßen, der deutsche Beitrag (bis zu

180 Soldatinnen und Soldaten) angemessen. Besonderes Augenmerk bei der Aus-
bildung ist auf Menschenrechte, humanitäres Völkerrecht sowie vertrauensbil-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/12543

dende Maßnahmen zur Aussöhnung innerhalb der malischen Streitkräfte zu legen.
Racheakte durch malische Soldaten müssen unbedingt vermieden werden. Für
Menschenrechtsverbrechen muss ohne Unterschied der Seiten eine Null-Tole-
ranz-Haltung gelten und deren juristische Verfolgung etwa durch den Internati-
onalen Strafgerichtshof umfänglich unterstützt werden. Die Auswahl der auszu-
bildenden Soldatinnen und Soldaten und die Reichweite der Ausbildung müssen
zügig und transparent geklärt werden. Gleiches gilt für die grundsätzliche Re-
form des Sicherheitssektors in Mali, die den Rahmen weitergehender Ausbil-
dung geben muss.

Es ist insbesondere zu begrüßen, dass klare Trennlinien zwischen der EUTM
Mali und Kampfeinsätzen oder möglicher EU-Unterstützung für ECOWAS/
AFISMA gezogen sind. So ist die Begleitung der malischen Streitkräfte in
Kampfeinsätzen (Mentoring) oder eine direkte Unterstützung der militärischen
Operationen von AFISMA durch EUTM-Kräfte ausgeschlossen. Ebenso aus-
geschlossen ist ein Training von ECOWAS/AFISMA, wenngleich es auch bei
diesen Streitkräften Ausbildungsdefizite gibt. Um diesen zu begegnen, sollten
bestehende afrikanische Ausbildungseinrichtungen intensiver genutzt werden.
Während der Einsatz der EUTM Mali zunächst auf 15 Monate angesetzt ist,
muss damit gerechnet werden, dass das internationale Engagement in Mali sehr
viel länger dauern wird. Um überzogenen Erwartungen vorzubeugen, müssen
politische Ziele und die dafür notwendigen Mittel klarer benannt werden.

Politischer Prozess: Versöhnung und Fahrplan für die Rückkehr zu verfassungs-
mäßigen Ordnung

Obwohl die Entsendung der EUTM Mali durch die EU zu begrüßen ist, reicht es
nicht aus, Militärs und Sicherheitskräfte zu schulen. Vielmehr müssen die EU
und die Bundesregierung dazu beitragen, dass der politische Prozess in Gang
kommt und die Übergangsregierung in Bamako konsequent den Weg zurück zur
vollständigen verfassungsmäßigen Ordnung geht. Die Regierung hat dafür einen
Fahrplan vorgelegt und Präsidentschaft- und Parlamentswahlen für Juli 2013
angekündigt. Entscheidend ist, dass alle Bevölkerungsteile an den Wahlen teil-
nehmen können – auch Flüchtlinge und Binnenvertriebene. Wahlen bilden aber
nicht den Schlusspunkt, sondern den Anfangspunkt für dauerhaften Frieden und
demokratischen Wandel. Wahlen und Versöhnungsprozess bedingen einander.
Beides muss gleichermaßen vorangetrieben werden. Ein glaubhafter Versöh-
nungsprozess erhöht die gesellschaftliche Akzeptanz von Wahlen. Gleichzeitig
verleihen Wahlen dem Versöhnungsprozess die nötige Legitimation. Ein solcher
Versöhnungsprozess wird lange dauern, denn die Konfliktlinien sind vielschich-
tig. Es geht weder einfach um die Bekämpfung eines regionalen Dschihadismus
noch allein um die Autonomieforderungen der Tuareg. Rivalitäten bestehen häu-
fig innerhalb der Ethnien und innerhalb der organisierten kriminellen und extre-
mistischen Gruppen. Deutschland genießt ein hohes Ansehen in Mali und
könnte dieses einsetzen, um Gesprächskanäle für Vermittlung und Versöhnung
zu öffnen.

Unabdingbar für eine tragfähige politische Lösung ist auch die intensivere Ein-
bindung der Nachbarstaaten. Insbesondere Mauretanien und Algerien spielen
eine besondere Rolle. Die Bundesregierung hat bisher noch zu wenig unter-
nommen, um beide Länder zu motivieren, an der politischen Lösung des Mali-
Konfliktes mitzuwirken oder sich gar an der AFISMA zu beteiligen. Zudem
muss sich die EU an der Bekämpfung der organisierten Kriminalität in Westaf-
rika beteiligen, die eine wichtige Finanzierungsquelle für die Extremisten ist. Be-
sonders der florierende Schmuggel von Drogen, u. a. für europäische Absatz-
märkte, stellt ein Problem dar, das einer entschlossenen, regional und internati-
onal abgestimmten Lösung bedarf.

Drucksache 17/12543 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Entwicklungszusammenarbeit wieder aufnehmen und besser koordinieren

Der schwache malische Staat, der zu einem Drittel von den zum Teil noch
immer suspendierten internationalen Geldern für Entwicklungszusammenarbeit
abhängig ist, benötigt dringend Unterstützung, um grundlegende staatliche
Funktionen – gerade im Bildungs- und Gesundheitsbereich – aufrechtzuerhal-
ten und unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft sowie unter Berücksichtigung
der besonderen Rolle von Frauen im Wiederaufbauprozess eine demokratische
Erneuerung des ganzen Landes zu erreichen.

Auch für die humanitäre Unterstützung der Flüchtlinge in Mali und den Nach-
barstaaten ist ein entschlosseneres internationales und koordiniertes Vorgehen
notwendig. Die Bundesregierung tut hier bislang zu wenig in Mali und der
Region.

Seit Anfang 2013 hat Deutschland den Vorsitz der internationalen Geber-
gemeinschaft für Mali und damit eine besondere Verantwortung, koordinierte
und tragfähige Lösungen zu entwickeln, um Anreize für Entwicklung zu set-
zen. Bislang ist vollkommen unklar, welche Agenda die Bundesregierung hier
verfolgt. Sie hat sich für die Aufnahme der vollen zivilen Unterstützung für
Mali hinter durchzuführenden Wahlen versteckt. Das ist ein Widerspruch, wenn
gleichzeitig Militärhilfe geleistet wird.

Die gerechte Nutzung von Bodenschätzen muss in entwicklungspolitische Stra-
tegien einbezogen werden. Vorrangig sind die Schaffung von Wertschöpfung
vor Ort sowie die Verankerung von Menschenrechts-, Transparenz-, Umwelt-
und Sozialstandards im Rohstoffsektor. In Rohstoffverträgen mit Rohstoffinter-
essen müssen die Entwicklungsinteressen Malis verankert werden.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

– sich innerhalb den VN dafür einzusetzen, dass die AFISMA mittelfristig in
eine VN-geführte Friedensmission überführt wird;

– sich in der EU dafür einzusetzen, dass klare Ziele und Rahmenbedingungen
für Umfang und Dauer der EUTM Mali festgelegt werden;

– dem politischen Prozess in Bamako besondere Aufmerksamkeit zu widmen,
damit die angesetzten Wahlen fair und transparent durchgeführt werden kön-
nen und eine breite Beteiligung und Konsultation der diversen politischen
und gesellschaftlichen Akteure möglich wird;

– sich aktiv und stärker als bisher für den Aufbau von innermalischen Dialog-
foren auf kommunaler, regionaler und nationaler Ebene einzusetzen, die einen
nachhaltigen Versöhnungsprozess zwischen den verschiedenen Interessens-
gruppen, Ethnien und Landesteilen befördern;

– ein stärkeres Augenmerk auf regionale diplomatische Bemühungen zu richten,
um insbesondere Algerien und Mauretanien für die Unterstützung einer
nachhaltigen Friedenslösung zu gewinnen;

– sich gegenüber Saudi-Arabien und Katar dahingehend einzusetzen, die Unter-
stützung dschihadistischer Gruppen im Norden Malis zu unterlassen;

– sich auf Ebene der VN, der EU, gegenüber der AU und der ECOWAS dafür
einzusetzen, dass Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen das
humanitäre Völkerrecht in Mali systematisch dokumentiert werden, ganz
gleich, von welcher Seite sie begangen wurden, schnell, unabhängig und
vollständig aufgeklärt werden und die Verantwortlichen zur Rechenschaft ge-
zogen werden und dabei auch den Internationalen Strafgerichtshof bei seiner
Arbeit zu unterstützen;

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/12543

– sich auf Ebene der VN dafür einzusetzen, dass eine ausreichende Zahl an
VN-Beobachtern entsandt wir, die überwachen, ob die Menschenrechte von
allen Akteuren eingehalten werden und dem VN-Sicherheitsrat regelmäßig
Bericht erstatten;

– sich auf Ebene der VN und gegenüber der AU und der ECOWAS dafür ein-
zusetzen, dass in den Reihen der AFISMA keine Soldaten eingesetzt wer-
den, die bereits durch Menschenrechtsverletzungen auffällig geworden sind;

– die humanitäre Hilfe für 2013 auf 17,5 Mio. Euro entsprechend dem von den
VN formulierten Bedarf an Hilfsgeldern und dem daran von Deutschland zu
zahlenden fairen Anteil (6,37 Prozent) zu erhöhen;

– gemäß dem Prinzip „do no harm“ ausgewogene humanitäre Hilfe und Ent-
wicklungsmaßnahmen zu leisten, um zu vermeiden, dass bestimmte Städte,
Regionen oder Bevölkerungsgruppen bevorzugt werden und so schädliche
Effekte zu vermeiden und außerdem darauf zu achten, dass auch andere
Geber konfliktpräventiv vorgehen;

– die Entwicklungszusammenarbeit mit Mali schrittweise wieder voll aufzu-
nehmen, für ein kohärentes Vorgehen der Geber zu sorgen, indem eine ge-
meinsame Gesamtstrategie der Geber, die kurz-, mittel-, und langfristige
Maßnahmen vorsieht, unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft und unter
Beachtung der besonderen Rolle von Frauen erarbeitet wird;

– gleichzeitig von der malischen Regierung eine nachvollziehbare Prioritäten-
setzung und gesellschaftliche Kontrolle der Mittel einzufordern;

– die gerechte Nutzung von Bodenschätzen und Ressourcen in entwicklungs-
politische Strategien einzubeziehen und dabei darauf zu achten, dass Trans-
parenz-, Umwelt- und Sozialstandards eingehalten werden sowie die Wert-
schöpfung dem Staat zu Gute kommt;

– sich dafür einzusetzen, dass künftig Mittel der EU für Friedensmissionen wie
die AFISMA oder die EUTM Mali aus dem Stabilitätsinstrument gezogen
werden und nicht wie bisher aus Mitteln der Entwicklungszusammenarbeit;

– sich gegenüber der malischen Regierung für die Ausarbeitung einer umfas-
senden Reform des Sicherheitssektors einzusetzen und diese auch langfristig
zu unterstützen;

– auch die Ausbildung von Soldaten der AFISMA in bestehenden afrikani-
schen Einrichtungen wie der Ausbildungsschule der ECOWAS in Bamako
(Ecole de Maintien de la Paix Alioune Blondin BEYE) oder dem Kofi Annan
International Peacekeeping Training Centre (KAIPTC) in Ghana finanziell
zu unterstützen;

– sich dafür einzusetzen, dass die zerstörten Kulturgüter vor allem in und aus
Timbuktu soweit möglich geschützt und wieder instand gesetzt und kultu-
relle Stätten im ganzen Land in besonderem Maße vor Anschlägen geschützt
werden.

Berlin, den 26. Februar 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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