BT-Drucksache 17/12437

Keine Beschaffung bewaffneter Drohnen für die Bundeswehr

Vom 21. Februar 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/12437
17. Wahlperiode 21. 02. 2013

Antrag
der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken,
Christine Buchholz, Sevim Dag˘delen, Dr. Diether Dehm, Annette Groth, Inge Höger,
Andrej Hunko, Harald Koch, Stefan Liebich, Niema Movassat, Thomas Nord,
Alexander Ulrich, Kathrin Vogler, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Keine Beschaffung bewaffneter Drohnen für die Bundeswehr

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

1. Kampfdrohnen werden für die Landesverteidigung der Bundesrepublik
Deutschland nicht benötigt. Trotzdem erwägt das Bundesministerium der
Verteidigung derzeit die Beschaffung von bewaffneten Drohnen. Der Bundes-
minister Dr. Thomas de Maizière hat bereits angekündigt, im Frühjahr 2013
darüber entscheiden zu wollen.

2. Kampfdrohnen sind gegenwärtig vor allem für militärische Operationen kon-
zipiert, die in feindlichen oder neutralen Gebieten erfolgen und deren Ziele
nicht fremde Streitkräfte sind, sondern Einzelpersonen bzw. kleine Gruppen.
Der Einsatz der Kampfdrohnen während des Angriffs auf den Irak 2003 und
während der US-Besetzung des Iraks bis 2011 sowie der Einsatz im Rahmen
des US-geführten Krieges gegen den Terrorismus, insbesondere in Afghanis-
tan und Pakistan, zunehmend aber auch in anderen Weltregionen, belegen die
ethischen und rechtlichen Probleme, die mit dem Einsatz einer solchen Waffe
verbunden sind: „gezielte Tötungen“, Töten auf Verdacht, Angst und Ein-
schüchterung der Bevölkerung ganzer Regionen. Bei den Drohneneinsätzen
werden regelmäßig Zivilisten getötet. Über die Opferzahlen gibt es unter-
schiedliche Angaben, sie stimmen aber in der Größenordnung überein: Allein
für Pakistan gehen die meisten Studien von mehreren Hundert getöteten
Zivilisten aus. Im Zuge des sogenannten Kriegs gegen den Terror sind
Kampfdrohnen zudem ein Symbol für die Missachtung staatlicher Souverä-
nität im globalen Süden geworden. Da es sich meist um verdeckte Missionen
von US-Geheimdiensten handelt, haben die Regierungen in den Einsatzlän-
dern keinen Einfluss auf die Art und Weise, wie Kampfdrohnen auf ihrem
Territorium operieren.

3. Kampfdrohnen stehen nicht nur für eine weitgehende Aushebelung völker-
rechtlicher Standards in den Konfliktgebieten, sondern auch für eine erheb-

liche Lücke in der Rüstungskontrolle. Obwohl Drohnen ähnliche Eigenschaf-
ten haben können wie Marschflugkörper und neben konventionellen Waffen
auch Massenvernichtungswaffen transportieren können, fehlt es bislang an
effektiven Kontrollmechanismen für dieses Trägersystem. Es droht ein
riskantes Wettrüsten, das die Gefahren der Proliferation an andere Staaten
und an substaatliche Akteure beinhaltet. Der Besitz von Kampfdrohnen kann
die Hemmschwelle für technologisch fortgeschrittene Staaten, Krieg zu füh-

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ren, gefährlich herabsetzen und beschleunigt gleichzeitig die Motivation der
jeweiligen Gegenseite, Drohnensysteme zu erwerben. Eine solche Rüstungs-
spirale beinhaltet auch die Gefahr, dass sich die bereits absehbaren Tenden-
zen der Automation und Autonomisierung solcher Systeme rasant fortsetzen
und damit auch zur Automatisierung einer militärischen Eskalation führen
können.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. auf die Beschaffung und die Nutzung von bewaffneten unbemannten fliegen-
den Systemen (Drohnen) durch die Bundeswehr zu verzichten;

2. Forschung, Entwicklung, Produktion und Ex- und Import von bewaffneten
unbemannten fliegenden Systemen (Drohnen) zu verbieten;

3. sich auf internationaler Ebene für eine Konvention zur umfassenden Ächtung
solcher Waffensysteme einzusetzen und als ersten Schritt dahin wirksame
Rüstungskontrollvereinbarungen auf dem Gebiet der Drohnentechnologie
und der entsprechenden Technologietransfers zu befördern.

Berlin, den 21. Februar 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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