BT-Drucksache 17/12289

Schienenkartell der sogenannten Schienenfreunde

Vom 4. Februar 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/12289
17. Wahlperiode 04. 02. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Tobias Lindner, Dr. Valerie Wilms, Britta Haßelmann,
Kerstin Andreae, Sven-Christian Kindler, Beate Walter-Rosenheimer,
Cornelia Behm, Birgitt Bender, Harald Ebner, Hans-Josef Fell, Dr. Thomas
Gambke, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Markus Tressel und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Schienenkartell der sogenannten Schienenfreunde

Das Bundeskartellamt hat ein über Jahrzehnte andauerndes Kartell der so-
genannten Schienenfreunde aufgedeckt. Darunter agierten neben ThyssenKrupp
AG auch die Unternehmen voestalpine AG und Stahlberg Roensch. Insbeson-
dere die Deutsche Bahn AG, aber auch viele kommunale Verkehrsunternehmen
haben über Jahrzehnte überzogene Preise für Schienen bezahlt. Die Deutsche
Bahn AG will deshalb beim Landgericht Frankfurt am Main einen Schadenser-
satz in Höhe von 750 Mio. Euro erstreiten (sueddeutsche.de vom 20. Dezember
2012, „Bahn fordert hohen Schadensersatz von ThyssenKrupp“). Die Deutsche
Bahn AG hat sich mit einer Abtretungsvereinbarung dazu verpflichtet, erstrit-
tene Mittel entsprechend der Förderquote an den Bund weiterzureichen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, seit wann das Bundes-
kartellamt über Hinweise zum Schienenkartell verfügte, und um welche Hin-
weise handelte es sich hierbei?

2. Wann und durch wen hat die Bundesregierung erstmals vom Schienenkartell
erfahren, und welche Maßnahmen wurden daraufhin ergriffen?

3. Welche Unternehmen waren am Kartell beteiligt?

4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung derzeit zur Höhe der Schäden,
die für den Bundeshaushalt durch die Förderung von Oberbaumaterialien an
die DB Netz AG entstanden sind?

5. Wie schätzt die Bundesregierung die Verhältnismäßigkeit der verhängten
Geldbuße in Höhe von 124,5 Mio. Euro ein?

6. Mit welchen Einnahmen aus den Schadensersatzforderungen der Deutschen
Bahn AG rechnet die Bunderegierung für den Bundeshaushalt?
7. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zu den vom Kartell be-
troffenen kommunalen Verkehrsunternehmen vor (bitte nach Bundesländern
aufschlüsseln)?

8. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie viele Kommunen betrof-
fen sind (wenn ja, bitte benennen)?

9. Wie hoch werden deren Schadensersatzansprüche insgesamt geschätzt?

Drucksache 17/12289 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
10. Inwiefern sind Mittel aus dem Entflechtungsgesetz zur Finanzierung des
öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) vom Schienenkartell betroffen?

11. Inwiefern gibt es Erkenntnisse zu weiteren Kartellen, welche Schäden zu
Lasten der Mittel aus dem Entflechtungsgesetz verursacht haben?

12. Inwiefern besteht die Möglichkeit für die Bundesregierung, durch ihre Be-
teiligung an ÖPNV-Finanzierungen im Rahmen der Entflechtungsmittel
ebenfalls einen Schadensersatz gegenüber Beteiligten eines Kartells zu er-
streiten?

13. Erwartet die Bundesregierung die Beschleunigung des Verfahrens im Fall
Deutsche Bahn AG durch eine Abtrennung von den Verfahren der anderen
Schienenverkehrsbetreiber (bitte begründen)?

14. Können durch die Abtrennung des Verfahrens im Fall Deutsche Bahn AG
Nachteile für die kommunalen Verkehrsunternehmen auf kommunaler
Ebene etwa durch Verjährung der Ansprüche entstehen?

15. Inwiefern gibt es Erkenntnisse über geschädigte nicht bundeseigene Eisen-
bahnunternehmen (Privatbahnbetreiber) (bitte nach Bundesländern auf-
schlüsseln)?

16. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Schienenkartell,
und welche Maßnahmen wurden ergriffen oder sollen ergriffen werden, um
unzulässige Preisabsprachen bei der Finanzierung von Infrastrukturmaß-
nahmen mit Bundesmitteln zukünftig zu verhindern?

Berlin, den 1. Februar 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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