Vom 30. Januar 2013
Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, die kapitalgedeckte
Altersvorsorge zu stärken, die Eigenheimrente zu vereinfa-
chen, die Verbraucher im Markt zu stärken sowie den Anle-
gerschutz und den Erwerbsminderungsschutz zu verbessern.
Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs unter
Berücksichtigung der vom federführenden Finanzausschuss
beschlossenen Änderungen auf die öffentlichen Haushalte
stellen sich wie folgt dar:
Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
(Steuermehr-/-mindereinnahmen (–) in Mio. Euro)
* Wirkung für einen vollen (Veranlagungs-)Zeitraum von zwölf Monaten.
Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für mit der Haushaltslage
des Bundes vereinbar.
Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Finanz-
ausschuss vorgelegten Beschlussempfehlung.
Gebiets-
körper-
schaft
Volle
Jahres-
wirkung*
Kassenjahr
2013 2014 2015 2016 2017
Insgesamt – 20 – – 10 – 20 – 20 – 20
Bund – 9 – – 4 – 9 – 9 – 9
Länder und
Gemeinden
– 11 – – 6 – 11 – 11 – 11
Bericht der Abgeordneten Petra Merkel (Berlin), Dr. Gesine Lötzsch, Priska Hinz (Herborn),
Norbert Barthle und Otto Fricke
Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung
zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
– Drucksachen 17/10818, 17/12219 –
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten
Altersvorsorge (Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz – AltvVerbG)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12220
17. Wahlperiode 30. 01. 2013
Berlin, den 30. Januar 2013
Der Haushaltsausschuss
Petra Merkel (Berlin)
Vorsitzende und Berichterstatterin
Dr. Gesine Lötzsch
Berichterstatterin
Priska Hinz (Herborn)
Berichterstatterin
Norbert Barthle
Berichterstatter
Otto Fricke
Berichterstatter