BT-Drucksache 17/11937

Wahrnehmung der staatlichen Aufsicht über die GEMA

Vom 17. Dezember 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11937
17. Wahlperiode 17. 12. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ingrid Remmers, Dr. Kirsten Tackmann, Jan Korte,
Herbert Behrens, Dr. Lukrezia Jochimsen, Michael Leutert, Kornelia Möller,
Jens Petermann, Kathrin Senger-Schäfer, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke,
Sabine Stüber, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Wahrnehmung der staatlichen Aufsicht über die GEMA

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfälti-
gungsrechte (GEMA) vertritt die Urheberrechte ihrer Mitglieder, von Kompo-
nistinnen und Komponisten, Textdichterinnen und Textdichtern und von Musik-
verlagen. Als wirtschaftlicher Verein erlangt die GEMA Rechtsfähigkeit durch
staatliche Verleihung und hat ein De-facto-Monopol über die Wahrnehmung von
musikalischen Urheberrechten in Deutschland. Angesichts eines Ertrages von
825,5 Mio. Euro und einer Ausschüttungssumme von über 702 Mio. Euro (vgl.
Geschäftsbericht der GEMA 2011) an die Berechtigten sollte es vor dem Hinter-
grund der komplizierten Satzung und der häufig wechselnden Tarifstrukturen
eine funktionierende staatliche Rechtsaufsicht geben. Zahlreiche Beschwerden
im Zusammenhang mit der Binnenstruktur, dem Forderungsmanagement und
der Ausschüttungspraxis der GEMA, die den Deutschen Bundestag über Peti-
tionen erreichten, konnten vom zuständigen Bundesministerium der Justiz oder
einer nachgeordneten Behörde bis jetzt nicht angemessen beantwortet werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Deutschen Patent- und Mar-
kenamt beaufsichtigen hauptamtlich ausschließlich die GEMA?

2. Wie viele Beschwerden von GEMA-Mitgliedern oder von Personen, die mit
der GEMA in Geschäftsbeziehungen stehen (Veranstalter, Radio- und Fern-
sehstationen etc.), sind beim Deutschen Patent- und Markenamt bezüglich
der GEMA in den vergangenen zehn Jahren eingegangen (bitte von 2002 bis
2012 aufschlüsseln)?

3. Was waren die häufigsten Beschwerdegründe bezüglich der GEMA (bitte
nach Art und Anzahl aufschlüsseln)?

4. In wie vielen Fällen hat das Deutsche Patent- und Markenamt das Verhalten
der GEMA gerügt?
5. An wie vielen Gerichtsverfahren war die GEMA zwischen 2002 und 2012
beteiligt?

Wie viele Verfahren hat die GEMA verloren, wie viele gewonnen, wie viele
endeten mit einem Vergleich?

Was waren die häufigsten Streitgegenstände?

Drucksache 17/11937 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

6. Wie viele Petitionen wurden der Bundesregierung in den vergangenen zehn
Jahren bezüglich der GEMA überwiesen, und wie vielen davon wurde ent-
sprochen?

7. Wie viele Schiedsstellenverfahren sind unter Aufsicht des Deutschen Pa-
tent- und Markenamtes in Bezug auf strittige Verhandlungen zwischen der
GEMA und ihren Vertragspartnern in den vergangenen zehn Jahren geführt
worden?

8. Welche Verbände sind gegenwärtig am laufenden Schiedsstellenverfahren
bezüglich der Tariferhöhungen der GEMA beteiligt, und welche Personen
beim Deutschen Patent- und Markenamt leiten dieses Verfahren?

9. Entstehen den beteiligten Parteien Kosten für ein Schiedsstellenverfahren
beim Deutschen Patent- und Markenamt?

Wenn ja, wie hoch sind diese?

10. Mit welchen inländischen Veranstalter-Verbänden hat die GEMA auf
Grundlage der neuen Tarife bereits Gesamtverträge abgeschlossen, mit wel-
chen Verbänden steht sie noch in Verhandlungen?

11. Wie viele Mitglieder haben die Verbände Deutsche Disc-Jockey Organisa-
tion (DDO), Deutsche Diskotheken Unternehmer (DDU) und der Verband
Deutscher Musikschaffender (VDM), die bereits einen Gesamtvertrag mit
der GEMA aufgrund der neuen Tarife abgeschlossen haben?

Wie viele Disc-Jockeys, Diskotheken-Unternehmer und Musikschaffende
in Deutschland werden nicht von den oben genannten Verbänden vertreten?

12. Inwieweit bewirkt die Reform der Live-Abrechnung in der Unterhaltungs-
musik durch den Verzicht auf das bisher verwendete statistische Hochrech-
nungsverfahren PRO und die Einführung der inkassobezogenen Abrech-
nung (INKA) ab dem Geschäftsjahr 2013 eine Besserstellung jener
selbstaufführenden semiprofessionellen Urheberinnen und Urheber, denen
bislang lediglich ein Bruchteil ihrer selbst erwirtschafteten Vergütungen
ausgeschüttet wurde?

13. Welche Einkommenssteigerungen werden die Urheberinnen und Urheber
(Komponistinnen und Komponisten sowie Textdichterinnen und Textdichter)
aufgrund der neuen GEMA-Tarife voraussichtlich erzielen können?

14. Wie bewertet die Bundesregierung die Stellungnahme der Bundesvereini-
gung der kommunalen Spitzenverbände (Ausschussdrucksache 17(5)159
des Sportausschusses des Deutschen Bundestages), in der aufgrund der ge-
planten Gebührenerhöhung der GEMA eine signifikante Reduzierung der
öffentlichen Stadtfeste, Weihnachts- und Jahrmärkte befürchtet wird?

15. Wie bewertet die Bundesregierung Befürchtungen verschiedener Sportver-
bände, dass die geplante Gebührenerhöhung die Durchführung von sport-
lichen Großveranstaltungen (z. B. Welt- und Europameisterschaften) in
Deutschland gefährde, und wird das Bundesministerium des Innern seine
Zuschüsse für solche Veranstaltungen entsprechend erhöhen?

16. Wie viele außerordentliche Mitglieder sind in den vergangenen zehn Jahren
(bitte von 2002 bis 2012 aufschlüsseln) zu ordentlichen Mitgliedern der
GEMA geworden?

Wie viele Mitglieder wären nach der Satzung dazu berechtigt gewesen,
haben aber keinen Antrag gestellt?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/11937

17. Werden die außerordentlichen und angeschlossenen Mitglieder der GEMA
regelmäßig über die Möglichkeit der Beantragung einer ordentlichen Mit-
gliedschaft informiert, sobald die Höhe der GEMA-Ausschüttungen dies
gemäß der Satzung ermöglicht?

Wenn nein, warum nicht?

18. Trifft es zu, dass gemäß der GEMA-Satzung und des GEMA-Verteilungs-
plans sowie aufgrund der Gegenseitigkeitsverträge jeweils 10 Prozent der
gesamten Verteilungssumme für soziale und kulturelle Zwecke bereitge-
stellt werden?

19. Trifft es zu, dass gemäß der Satzung der GEMA-Sozialkasse nur ordent-
liche GEMA-Mitglieder unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag
auf einmalige oder wiederkehrende Leistungen stellen können, nicht aber
außerordentliche und angeschlossene GEMA-Mitglieder?

20. Wie bewertet die Bundesregierung das System der dreifach abgestuften
Mitgliedschaft in der GEMA in Abhängigkeit der Höhe der Ausschüttungen
vor dem Hintergrund, dass beispielsweise die VG Bild-Kunst nur gleichbe-
rechtigte Mitgliedschaften kennt?

21. Trifft es zu, dass im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit der GEMA, Mitarbei-
terinnen und Mitarbeiter beschäftigt werden, die in sozialen Netzwerken
und Foren unter Pseudonym GEMA-freundliche Kommentare schreiben,
ohne sich als GEMA-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erkennen zu
geben?

22. Plant die GEMA ein System zur elektronischen Abrechnung von gespielten
Titeln auf Veranstaltungen, und wann könnte solch ein System eingeführt
werden?

23. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Handlungs-
empfehlungen der Enquête-Kommission „Kultur in Deutschland“ (vgl.
Bundestagsdrucksache 16/7000) in Bezug auf die Verwertungsgesellschaf-
ten umzusetzen?

Berlin, den 17. Dezember 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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