BT-Drucksache 17/11881

zu dem Antrag der Abgeordneten Ingrid Remmers, Kersten Steinke, Dr. Kirsten Tackmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 17/10682 - Bürgerbeteiligung stärken - Petitionsrecht ausbauen

Vom 12. Dezember 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11881
17. Wahlperiode 12. 12. 2012

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
(1. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Ingrid Remmers, Kersten Steinke,
Dr. Kirsten Tackmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/10682 –

Bürgerbeteiligung stärken – Petitionsrecht ausbauen

A. Problem

Mit dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Entwurf für ein
Petitionsgesetz vorzulegen, der unter anderem die Behandlung von Massen- und
Sammelpetitionen im Plenum des Deutschen Bundestages und in den zustän-
digen Fachausschüssen vorsieht.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion
DIE LINKE.

C. Alternativen

Annahme des Antrags.

D. Kosten

Keine.

Drucksache 17/11881 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/10682 abzulehnen.

Berlin, den 29. November 2012

Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung

Thomas Strobl (Heilbronn)
Vorsitzender

Marco Wanderwitz
Berichterstatter

Sonja Steffen
Berichterstatterin

Jörg van Essen
Berichterstatter

Jörn Wunderlich
Berichterstatter

Volker Beck (Köln)
Berichterstatter

Jörn Wunderlich und Volker Beck (Köln)

die Entwicklung des Petitionsrechts in neuerer Zeit vermehrt nung des Antrags auf Drucksache 17/10682.
Berlin, den 29. November 2012
I. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 17/10682 wurde in der 198. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 18. Oktober 2012
an den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Ge-
schäftsordnung zur federführenden Beratung sowie an den
Petitionsausschuss, den Innenausschuss und den Rechts-
ausschuss zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Mit dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, das
Petitionsrecht auszubauen und eine bessere Beteiligung der
Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Die gegenwärtigen
Regelungen zum Petitionsrecht reichten nicht aus. Die Bür-
gerinnen und Bürger seien oft enttäuscht von langwierigen
Petitionsverfahren und der Unverbindlichkeit der Entschei-
dungen des Petitionsausschusses. Die öffentlichen Sitzungen
des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages zu
Themen, die eine breite Unterstützung erhalten hätten, wür-
den selten im Plenum debattiert.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Petitionsausschuss hat in seiner 75. Sitzung am 28. No-
vember 2012 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung des An-
trags empfohlen.

Der Innenausschuss hat in seiner 87. Sitzung am 28. No-
vember 2012 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung des An-
trags empfohlen.

Der Rechtsausschuss hat in seiner 103. Sitzung am 28. No-
vember 2012 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung des An-
trags empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäfts-
ordnung hat den Antrag in seiner 46. Sitzung am 29. Novem-
ber 2012 beraten.

Die Fraktion der CDU/CSU stellte fest, dass sich das
Petitionsrecht bewährt habe und helfe, Politikverdrossenheit
abzubauen. Zusammen mit den jährlich etwa 15 000 bis
18 000 Eingaben und den Massenpetitionen aus dem Inter-
netportal hätten sich im Jahr 2011 etwa 500 000 Bürgerinnen
und Bürger am Petitionswesen beteiligt. Auch wenn durch

Massenpetitionen, die im Internet große Verbreitung und Be-
achtung gefunden hätten, im Zentrum der öffentlichen Wahr-
nehmung stünden, dürften die Einzelpetitionen, die die
Schicksale und Belange einzelner Bürgerinnen und Bürger
widerspiegelten, nicht aus den Augen verloren oder in ihrer
Bedeutung herabgestuft werden. Daher gebe es keinen
Grund, das Petitionsgesetz im Sinne des Antrags zu ändern.
Im Übrigen sei die Bundesregierung nicht der richtige
Adressat für eine Änderung von Organisationsrechten des
Bundestages. Dies sei Sache des Bundestages selbst.

Die Fraktion der SPD betonte, dass das Petitionsrecht ein
besonders wichtiger Teil des demokratischen Systems der
Bundesrepublik Deutschland sei, zu dessen weiterer Stär-
kung alle Anstrengungen unternommen werden müssten.
Der vorliegende Antrag eigne sich hierzu jedoch nicht, da
die Fraktion DIE LINKE. die Bundesregierung auffordere,
ein Petitionsgesetz vorzulegen. Die Abläufe des Parlaments
sollten aber von den Abgeordneten auch zukünftig selbst be-
stimmt werden, so dass der Antrag abzulehnen sei.

Ähnlich äußerte sich auch die Fraktion der FDP. Sie führte
aus, dass die Forderung nach mehr Bürgerbeteiligung grund-
sätzlich zu begrüßen sei. Der Antrag der Fraktion DIE
LINKE. sehe aber vor, dass ein Entwurf für ein Petitionsge-
setz durch die Bundesregierung vorgelegt werden solle. Da-
mit würde das Petitionsrecht, das einer der parlamentari-
schen Grundpfeiler sei, aus den Händen des Parlaments in
die Hände der Regierung gegeben werden. Dem könne nicht
zugestimmt werden.

Auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte
fest, dass eine Stärkung des Petitionsrechts ein richtiger Weg
sei, repräsentative und teilnehmende Demokratie miteinan-
der zu kombinieren. Das Petitionsbehandlungsrecht sei aber
ein Parlamentsrecht, so dass die Änderung des Petitions-
rechts nicht, wie im Antrag der Fraktion DIE LINKE. gefor-
dert, in die Zuständigkeit der Regierung gehöre.

Die Fraktion DIE LINKE. verwies auf den Koalitions-
vertrag zwischen CDU, CSU und FDP, wonach bei Massen-
petitionen über das im Petitionsausschuss bestehende An-
hörungsrecht hinaus eine Behandlung des Anliegens im
Plenum des Deutschen Bundestages unter Beteiligung der
zuständigen Ausschüsse ermöglicht werden solle. Da der
vorgelegte Antrag aber fälschlich die Bundesregierung zu
einer Änderung des Petitionsgesetzes auffordere, enthielten
sich die Vertreter der Fraktion im Ausschuss bei der Abstim-
mung über den Antrag.

Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Ge-
schäftsordnung empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. die Ableh-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/11881

Bericht der Abgeordneten Marco Wanderwitz, Sonja Steffen, Jörg van Essen,
Marco Wanderwitz
Berichterstatter

Sonja Steffen
Berichterstatterin

Jörg van Essen
Berichterstatter

Jörn Wunderlich
Berichterstatter

Volker Beck (Köln)
Berichterstatter

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