BT-Drucksache 17/11810

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Günter Krings, Dr. Hans-Peter Uhl, Stephan Mayer (Altötting), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Gisela Piltz, Dr. Stefan Ruppert, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 17/11325 - zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung) KOM(2012) 11 endg.; Ratsdok. 5853/12 hier: Stellungnahme des Deutschen Bundestages gemäß Artikel 23 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes b) zu dem Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 17/11144 - Europäische Harmonisierung im Datenschutz auf hohem Niveau sicherstellen hier: Stellungnahme des Deutschen Bundestages nach Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes i.V.m. § 9 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union c) zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 17/9166 - EU-Datenschutzreform unterstützen

Vom 11. Dezember 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11810
17. Wahlperiode 11. 12. 2012

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Günter Krings, Dr. Hans-Peter Uhl,
Stephan Mayer (Altötting), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Gisela Piltz, Dr. Stefan Ruppert, Hartfrid Wolff
(Rems-Murr), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 17/11325 –

zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und
des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personen-
bezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung)
KOM(2012) 11 endg.; Ratsdok. 5853/12

hier: Stellungnahme des Deutschen Bundestages gemäß Artikel 23 Absatz 3
Satz 1 des Grundgesetzes

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Gerold Reichenbach, Michael Hartmann
(Wackernheim), Petra Ernstberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
der SPD
– Drucksache 17/11144 –

Europäische Harmonisierung im Datenschutz auf hohem Niveau sicherstellen

hier: Stellungnahme des Deutschen Bundestages nach Artikel 23 Absatz 3
des Grundgesetzes i. V. m. § 9 des Gesetzes über die Zusammenarbeit
von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten
der Europäischen Union
c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Volker Beck (Köln),
Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/9166 –

EU-Datenschutzreform unterstützen

Drucksache 17/11810 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

A. Problem

Die Antragsteller beziehen sich auf die von der Europäischen Kommission
geplante umfassende Reform und weitere Harmonisierung des europäischen
Datenschutzrechts. Sie begrüßen die vorgeschlagene Verordnung zum Schutz
natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum
freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung, KOM(2012) 11) grund-
sätzlich, nehmen in ihren Anträgen jedoch detailliert – und im Einzelnen ab-
weichend – Stellung zu verschiedenen Aspekten des Vorschlags und einer Viel-
zahl von Desideraten. Die Datenschutz-Grundverordnung wird von den An-
tragstellern als Chance begriffen, ein einheitliches, verbessertes und modernes
Datenschutzrecht in Europa zu schaffen, das auch dem Anpassungsbedarf auf-
grund der Digitalisierung und des Internets Rechnung trägt. Alle Fraktionen
sehen aber Bereiche, in denen eine Vereinheitlichung auf europäischer Ebene
aufgrund der besonderen Sensibilität von Daten und nationaler Besonderheiten
nicht angebracht sei und in denen nationale Spielräume bzw. bewährte Rege-
lungen erhalten bleiben sollten (öffentlicher Bereich, Gesundheits- und Sozial-
bereich, betriebliche Datenschutzbeauftragte etc.). Weitere den Anträgen ge-
meinsame Anliegen betreffen u. a. die Reduzierung der Ermächtigungen der
Kommission zum Erlass delegierter Rechtsakte sowie die Erhaltung der Unab-
hängigkeit der Datenschutzbeauftragten.

Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP stellen in ihrem Antrag zu Buchstabe a
zusätzlich den effektiven Schutz der Persönlichkeitsrechte in allen Kommu-
nikationsformen, die klare Differenzierung zwischen Datenverarbeitung im öf-
fentlichen und im nichtöffentlichen Bereich, die Ablehnung einer Verbands-
klage sowie den fairen Interessenausgleich zwischen Verbraucher- und Wett-
bewerbsinteressen heraus. Die Fraktion der SPD weist in ihrem Antrag zu
Buchstabe b insbesondere auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen durch
Herausarbeitung und Berücksichtigung der spezifischen Gefährdungen für
diese Personengruppe sowie die Problematik der Weitergabe von personenbe-
zogenen Daten an Drittstaaten hin. Diesen letzten Punkt betont auch die Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in ihrem Antrag zu Buchstabe c und fordert
zugleich einen verbesserten Datenschutz bei den Sicherheitsbehörden der Mit-
gliedstaaten. Die Richtlinie zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbei-
tung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke
der Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung von Straftaten
oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr (KOM(2012) 10)
müsse möglichst hohe Mindeststandards, verhältnismäßige Eingriffs- und Spei-
cherschwellen sowie die Möglichkeit für den nationalen Gesetzgeber enthalten,
zusätzliche Regelungen zur Gewährleistung der Grundrechte vorzusehen.

B. Lösung

Zu Buchstabe a

Annahme des Antrags auf Drucksache 17/11325 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe b

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/11144 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen

SPD und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/11810

Zu Buchstabe c

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/9166 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei zwei Stimment-
haltungen aus der Fraktion der SPD.

C. Alternativen

Annahme einer der Anträge zu Buchstabe b oder Buchstabe c.

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Drucksache 17/11810 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Antrag auf Drucksache 17/11325 anzunehmen,

b) den Antrag auf Drucksache 17/11144 abzulehnen,

c) den Antrag auf Drucksache 17/9166 abzulehnen.

Berlin, den 28. November 2012

Der Innenausschuss

Wolfgang Bosbach
Vorsitzender

Stephan Mayer (Altötting)
Berichterstatter

Gerold Reichenbach
Berichterstatter

Gisela Piltz
Berichterstatterin

Jan Korte
Berichterstatter

Dr. Konstantin von Notz
Berichterstatter

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner 2012 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und

117. Sitzung am 28. November 2012 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der
Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN empfohlen, den Antrag anzunehmen.

FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag abzulehnen.

Der Ausschuss für Kultur und Medien hat in seiner
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/11810

Bericht der Abgeordneten Stephan Mayer (Altötting), Gerold Reichenbach,
Gisela Piltz, Jan Korte und Dr. Konstantin von Notz

I. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 17/11325 wurde in der 204.
Sitzung des Deutschen Bundestages am 8. November 2012
an den Innenausschuss federführend sowie an den Rechts-
ausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie,
den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-
cherschutz, den Ausschuss für Arbeit und Soziales, den
Ausschuss für Gesundheit, den Ausschuss für die Angele-
genheiten der Europäischen Union und den Ausschuss für
Kultur und Medien zur Mitberatung überwiesen.

Der Antrag auf Drucksache 17/11144 wurde in der 201.
Sitzung des Deutschen Bundestages am 25. Oktober 2012
an den Innenausschuss federführend sowie an den Rechts-
ausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie,
den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-
cherschutz, den Ausschuss für Arbeit und Soziales, den
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, den
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
und den Ausschuss für Kultur und Medien zur Mitberatung
überwiesen.

Der Antrag auf Drucksache 17/9166 wurde in der 173. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 30. März 2012 an den
Innenausschuss federführend sowie an den Rechtsaus-
schuss, den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz, den Ausschuss für Menschenrechte und
humanitäre Hilfe und den Ausschuss für die Angelegenhei-
ten der Europäischen Union zur Mitberatung überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der Rechtsausschuss hat in seiner 103. Sitzung am 28. No-
vember 2012 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme
des Antrags empfohlen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat in sei-
ner 86. Sitzung am 28. November 2012 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen
der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN empfohlen, den Antrag anzunehmen.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat in seiner 82. Sitzung am 28. November
2012 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme des An-
trags empfohlen.

CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Annahme des Antrags empfohlen.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Euro-
päischen Union hat in seiner 77. Sitzung am 28. November
2012 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag
anzunehmen.

Der Ausschuss für Kultur und Medien hat in seiner
74. Sitzung am 28. November 2012 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der
Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Annahme des Antrags empfohlen.

Zu Buchstabe b

Der Rechtsausschuss hat in seiner 103. Sitzung am 28. No-
vember 2012 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und
DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags empfohlen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat in sei-
ner 86. Sitzung am 28. November 2012 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen
der Fraktionen SPD und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den
Antrag abzulehnen.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat in seiner 82. Sitzung am 28. November
2012 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags empfohlen.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner
117. Sitzung am 28. November 2012 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der
Fraktionen SPD und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den An-
trag abzulehnen.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Ju-
gend hat in seiner 81. Sitzung am 28. November 2012 mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktionen SPD und DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN die Ablehnung des Antrags empfohlen.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäi-
schen Union hat in seiner 77. Sitzung am 28. November
Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 91. Sitzung
am 28. November 2012 mit den Stimmen der Fraktionen der

74. Sitzung am 28. November 2012 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der

Drucksache 17/11810 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Fraktionen SPD und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des
Antrags empfohlen.

Zu Buchstabe c

Der Rechtsausschuss hat in seiner 103. Sitzung am 28. No-
vember 2012 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung
des Antrags empfohlen.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat in seiner 82. Sitzung am 28. November
2012 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD die Ablehnung des Antrags empfohlen.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat in seiner 71. Sitzung am 28. November 2012 mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der
SPD empfohlen, den Antrag abzulehnen.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europä-
ischen Union hat in seiner 77. Sitzung am 28. November
2012 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD die Ablehnung des Antrags empfohlen.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Innenausschuss hat in seiner 70. Sitzung am 28. März
2012 beschlossen, eine öffentliche Anhörung zum Thema
„EU-Datenschutzreform“ durchzuführen. Gegenstand der
Anhörung war auch die Drucksache 17/9166. Die öffent-
liche Anhörung hat der Innenausschuss in zwei Teilen – zur
Datenschutz-Grundverordnung und zur Richtlinie über die
Datenverarbeitung bei Polizei und Strafjustiz – in seiner
83. und 84. Sitzung am Montag, dem 22. Oktober 2012
durchgeführt. Auf die Protokolle der Anhörung Nr. 17/83
und 17/84, an der sich jeweils sieben Sachverständige betei-
ligt haben, wird hingewiesen.

Der Innenausschuss hat die Anträge in seiner 87. Sitzung
am 28. November 2012 abschließend beraten.

Den Antrag auf Drucksache 17/11325 empfiehlt der Innen-
ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN anzunehmen.

Den Antrag auf Drucksache 17/11144 empfiehlt der Innen-
ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN abzulehnen.

Den Antrag auf Drucksache 17/9166 empfiehlt der Innen-
ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE

Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP begrü-
ßen das Vorhaben der Kommission, das europäische Daten-
schutzrecht zu modernisieren. Allerdings müssten die hohen
deutschen Datenschutzstandards aufrechterhalten werden.
Was die Datenschutz-Grundverordnung betreffe, so seien
im nichtöffentlichen Bereich einheitliche Standards unab-
dingbar, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und
den Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union
Rechtssicherheit zu verschaffen. Für den öffentlichen Be-
reich, der ohnehin unmittelbar an die Grundrechte gebunden
sei und für den es bereichsspezifischen Datenschutz gebe,
gelte das Bedürfnis nach europaweiter Vollharmonisierung
nicht im selben Maße. Im Detail gebe es bei den Vorschlä-
gen Verbesserungsbedarf. So seien die Ermächtigungen der
Kommission, delegierte Rechtsakte zu erlassen, in dem vor-
geschlagenen Umfang nicht hinnehmbar. Auch die Rolle
der Kommission im sog. Kohärenzverfahren – bei Differen-
zen zwischen den Datenschutzbeauftragten – sehe man kri-
tisch. Zudem fehle es an einer verhältnismäßigen und ver-
fassungsrechtlich zwingend gebotenen Abwägung zwischen
dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und ande-
ren wichtigen Grundrechten und Grundfreiheiten. Bewähr-
ten und nach geltendem deutschen Datenschutzrecht zuläs-
sigen Geschäftsmodellen könne dadurch die datenschutz-
rechtliche Grundlage entzogen werden. Anders als die
Kommission meine, schließe auch ein Ungleichgewicht
zwischen Vertragspartnern eine Freiwilligkeit der Einwilli-
gung nicht zwingend aus, insbesondere etwa in Fällen, in
denen es um wirtschaftlich oder rechtlich vorteilhafte Fol-
gen für den Betroffenen ginge. Die Verbandsklage lehne
man ab. Was die Richtlinie zur Datenverarbeitung bei Poli-
zei und Justiz angehe, so teile die Koalition die Subsidiari-
tätsbedenken des Bundesrates. Zudem drohe eine Aushöh-
lung deutschen Straf- und Zivilprozessrechts.

Auch die Fraktion der SPD hält das Vorhaben der Kom-
mission für wichtig und richtig. Datenverarbeitung erfolge
grenzübergreifend und häufig global. Auch der Datenschutz
müsse daher in großen Räumen einheitlich organisiert wer-
den, um wirksam zu bleiben. Entscheidend sei, dass die Ho-
heit des Einzelnen über seine Daten gewahrt bleibe. Bei kla-
rem Abstellen auf eine Zustimmung zur Datenverarbeitung
würden Geschäftsmodelle nicht unmöglich, sie veränderten
sich nur. Die informationelle Selbstbestimmung sei in der
Würde des Menschen begründet und daher kein Abwä-
gungstatbestand. Wie die Koalitionsfraktionen kritisiere
man aber den Umfang der Delegationsbefugnisse der Kom-
mission und das Kohärenzverfahren, das die unabhängige
Stellung der Datenschutzbeauftragten gefährde. Es gebe
auch keine per se „harmlosen Daten“, da diese sich schnell
und unvorhersehbar zu bedeutsamen Daten entwickeln
könnten. Wichtig seien auch Änderungen bei der Festlegung
des Kindesalters und bei den Regelungen zur Datenüber-
tragbarkeit, da es sonst zu einer Art „Daten-Leibeigen-
schaft“ kommen könne. Keinesfalls dürfe schließlich der
deutsche Arbeitnehmerdatenschutz durch die europäische
Hintertür ausgehebelt werden.

Die Fraktion DIE LINKE. begrüßt den detaillierten An-
trag der SPD-Fraktion und deren Einsatz für einen weitrei-
chenden europäischen Datenschutz. Auch die Fraktion DIE
LINKE. teile die Auffassung, dass an einem europaweiten
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei zwei Stimm-
enthaltungen aus der Fraktion der SPD abzulehnen.

Datenschutz kein Weg vorbeiführe. Wenn die Koalitions-
fraktionen jetzt die Sorge um eine Absenkung des deutschen

Berlin, den 28. November

Stephan Mayer (Altötting
Berichterstatter

z
atterin

Jan Korte
Berichterstatter
fahrens, beginne die Bundesregierung zu erkennen, dass sie
– auch im Interesse der Wirtschaft – das Gestaltungsfenster
hätte nutzen müssen. Im Detail gebe es vieles an den Vor-
schlägen zu kritisieren, man müsse das Verfahren aber kon-
struktiv begleiten, solange dies möglich sei. Viele der mo-
dernen Dienstleistungen wie Cloud-Computing oder Smart
Metering hätten auch eine „totalitäre“ Seite, die gesetzlich
kontrolliert werden müsse. Der Bundesregierung gelinge es
insgesamt nicht, durch Schaffung eines sicheren gesetz-
lichen Rahmens bei den Bürgern Vertrauen in die neuen
Technologien und Dienstleistungen der Informationstechno-
logie zu wecken.

2012

) Gerold Reichenbach
Berichterstatter

Gisela Pilt
Berichterst

Dr. Konstantin von Notz
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/11810

Datenschutzniveaus äußerten, sei dies unglaubwürdig, da
sie in ihrem Antrag – offenbar im Interesse der Unterneh-
men – teils selbst niedrigere Datenschutzstandards anstreb-
ten. In der Sachverständigenanhörung hätten die Experten
die Richtung für Verbesserungen gezeigt, die die Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in ihren Anträgen
auch aufgegriffen hätten. Das unterstütze man ausdrücklich.
Die Richtlinie zur Datenverarbeitung bei Polizei und Straf-
justiz lehne die Fraktion DIE LINKE. ab, u. a. da der Zweck-
bindungsgrundsatz zu schwammig verankert sei und auch
die Grundsätze der Erforderlichkeit und der Datensparsam-
keit nicht ausreichend Berücksichtigung gefunden hätten.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betont, im Be-
reich des Datenschutzes sei in der Tat eine nationale Be-
trachtungsweise nicht ausreichend; die heutige europa- und
weltweite Datenverarbeitung erfordere einen gemeineuro-
päischen Blick. Zu bedauern sei, dass die Bundesregierung
insoweit versagt habe, als sie die Gestaltungsmöglichkeiten
dieses EU-Projekts nicht genutzt habe. Stattdessen habe sie
versucht, das Verfahren zu sabotieren. Angesichts der Tat-
sache, dass in Brüssel bestimmte Großkonzerne aber
konkrete Lobbyarbeit geleistet hätten, sei dies besonders
kontraproduktiv gewesen. Erst jetzt, gegen Ende des Ver-

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