BT-Drucksache 17/11763

Kasachstan-Politik der Bundesregierung

Vom 29. November 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11763
17. Wahlperiode 29. 11. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel, Volker Beck (Köln), Ute Koczy,
Hans-Josef Fell, Marieluise Beck (Bremen), Agnes Brugger, Thilo Hoppe, Uwe
Kekeritz, Katja Keul, Tom Koenigs, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Lisa
Paus, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Kasachstan-Politik der Bundesregierung

Seit der Aufnahme bilateraler Beziehungen zwischen Deutschland und Kasach-
stan 1992 hat sich ein vergleichsweise enges Netz wirtschaftlicher, kultureller
und politischer Beziehungen zwischen Deutschland und dem nach Fläche und
Wirtschaftskraft bedeutendsten Land Zentralasiens entwickelt. Zu historischen
Gründen dafür – wie der einst großen deutschen Minderheit in Kasachstan –
kommen der Rohstoffreichtum Kasachstans, die strategische Lage und die
selbsterklärte „multivektorale“ Außenpolitik mit der Bereitschaft, Führungsver-
antwortung z. B. in der internationalen nuklearen Abrüstungspolitik und in multi-
lateralen Organisationen zu übernehmen. Während Kasachstans OSZE-Präsident-
schaft (OSZE = Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa)
2010 stattete die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel dem Land gleich zwei Be-
suche ab.

Allerdings haben sich die Hoffnungen auf eine demokratisch-rechtsstaatliche
Entwicklung Kasachstans im Laufe der letzten beiden Jahrzehnte nicht erfüllt.
Seit 20 Jahren wird das Land von Präsident Nursultan Nasarbajew autoritär ge-
führt. Im letzten Jahr haben insbesondere zwei Ereignisse in Kasachstan für in-
ternationale Aufmerksamkeit gesorgt. Zum einen das gewaltsame Vorgehen ka-
sachischer Sicherheitskräfte gegen einen monatelang friedlichen Ölarbeiterstreik
in der Stadt Shanaosen, bei dem am 16. Dezember 2011 mindestens 17 Men-
schen ums Leben kamen. Zum anderen die vorgezogenen Parlamentswahlen im
Januar 2012, die laut OSZE erneut von demokratischen Standards weit entfernt
waren.

Kurz nach diesen beiden Ereignissen lud die Bundesregierung Präsident Nursultan
Nasarbajew am 8. Februar 2012 zur Unterzeichnung eines Abkommens über
eine bilaterale Rohstoffpartnerschaft ein. Damit setzte sich die Bundesregierung
dem Verdacht aus, wirtschaftliche Interessen über eine wertegeleitete Außen-
politik zu stellen. Zuletzt wurde dieser Eindruck bestärkt durch einen öffentli-
chen Auftritt des deutschen Botschafters in Kasachstan an der Europauniversität

in Frankfurt (Oder), über den die „Märkische Oderzeitung“ unter dem Titel „Un-
erwartetes Loblied auf Kasachstan – Deutschlands Botschafter schwärmt vom
autokratischen Präsidenten Nursultan Nasarbajew“ berichtete (vgl. Märkische
Oderzeitung vom 17./18. November 2012).

Drucksache 17/11763 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie beurteilt die Bundesregierung allgemein die Menschenrechtslage in Ka-
sachstan?

2. In Form welcher Dialog- und Konsultationsprozesse befindet sich die Bun-
desregierung in einem regelmäßigen Austausch über Menschenrechtsfragen
mit Kasachstan?

Wie und über welche Zeiträume werden die Ergebnisse evaluiert?

3. Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung der Menschenrechtslage
seit dem Ende des OSZE-Vorsitzes Kasachstans, insbesondere hinsichtlich
der im Vorfeld der Übernahme des Vorsitzes gemachten Zusagen bei der Um-
setzung von Verpflichtungen aus der menschlichen Dimension der OSZE?

4. Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige politische und strafrecht-
liche Aufarbeitung der tödlichen Schüsse auf die streikenden Ölarbeiter am
16. Dezember 2011 in Shanaosen durch die kasachischen Autoritäten, insbe-
sondere

a) den bisherigen Verlauf des Strafprozesses gegen den am 8. Oktober 2012
zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilten Oppositionspolitiker Vladimir
Koslov und die Aussichten auf ein rechtsstaatlichen Standards genügen-
des Berufungs- bzw. Revisionsverfahren,

b) das Strafverfahren gegen den Theaterregisseur und diesjährigen Träger
der Goethe-Medaille Bolat Atabajew und Berichte über die Wiederauf-
nahme des Verfahrens,

c) den Tod des inhaftierten Barzabai Kenzebaev im Dezember 2011, die in
dem Prozess gegen Streikteilnehmer im März 2012 von den Angeklagten
erhobenen Vorwürfe von Folter sowie die Weigerung der kasachischen
Autoritäten, in beiden Fällen strafrechtliche Ermittlungen einzuleiten,

d) den mit Bezug auf die Ereignisse in Shanaosen begründeten Verbotsantrag
des kasachischen Generalstaatsanwalts vom 21. November 2012 gegen
die Oppositionsgruppen Algha und Khalyk Maidany und eine ganze Reihe
von Medien, darunter die Zeitungen „Vzglyad“ und „Respublika“ und die
Auslandssender „K+“ und „Stan.tv“?

5. In welcher Form und mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung in den
in Frage 4 genannten Fällen gegenüber der kasachischen Regierung jeweils
ihre Besorgnis mitgeteilt (bitte einzeln ausführen)?

6. Unterstützt die Bundesregierung nach entsprechenden Äußerungen ihres Be-
auftragten für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe Markus Löning
(siehe die tageszeitung vom 10. September 2012, „Das Blutbad aufklären“)
die Empfehlung der VN-Menschenrechtskommissarin Navi Pillay, eine inter-
nationale Untersuchungskommission für die Ereignisse in Shanaosen einzu-
setzen?

Wenn ja, inwiefern?

Wenn nein, mit welcher Begründung?

7. Wie bewertet die Bundesregierung die Einschränkungen der Meinungsfrei-
heit durch den Straftatbestand des „Aufstachelns zum sozialen Unfrieden“
durch Verleumdungsklagen gegen Journalistinnen und Journalisten wie u. a.
Lukpan Akhmedyarov und das Blockieren von Internetseiten wie u. a. dem
Bloggerforum LiveJournal?

8. Wie bewertet die Bundesregierung das neue Religionsgesetz Kasachstans

von 2011, in dessen Folge viele kleinere religiöse Gemeinschaften ihren le-
galen Status verloren haben?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/11763

9. Wie bewertet die Bundesregierung die Arbeitsgesetzgebung Kasachstans,
die Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerinnen in vielen Fällen u. a. das Streik-
und Vereinigungsrecht untersagt?

10. In welcher Form und mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung in den
in den Fragen 7 bis 9 genannten Fällen gegenüber der kasachischen Regie-
rung ihre Besorgnis mitgeteilt?

11. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil der
OSZE-Wahlbeobachtungsmission über die vorgezogenen kasachischen Par-
lamentswahlen im Januar 2012, in dem das Fehlen grundlegender Voraus-
setzungen demokratischer Wahlen bemängelt wird?

12. Welche Herausforderungen sieht die Bundesregierung für eine dauerhafte
politische Stabilität in Kasachstan?

13. Welche Informationen hat die Bundesregierung über die politischen und
ökonomischen Aktivitäten der beiden ehemaligen kasachischen Spitzen-
funktionäre Mukhtar Ablyazov und Rakhat Alijev, die sich in Staaten der
Europäische Union (EU) aufhalten?

Wie bewertet sie die gegen sie jeweils laufenden Strafverfahren innerhalb
der EU, und welche Ermittlungen der deutschen Justiz und Steuerfahndung
gibt es gegen Rakhat Alijew?

14. Wie bewertet die Bundesregierung das Problem der Korruption im kasachi-
schen Staatsapparat und der kasachischen Wirtschaft im Allgemeinen sowie
im kasachischen Rohstoffsektor im Speziellen?

15. Welche Informationen hat die Bundesregierung zu den Ermittlungen der
schweizer und der italienischen Justiz in Bezug auf Schmiergeldzahlungen
und Geldwäsche, in deren Zentrum jeweils der kasachische Spitzenfunk-
tionär und Schwiegersohn von Präsident Nursultan Nasarbajew, Timur
Kulibayev, steht, der einer der reichsten Männer Kasachstans und kasachi-
scher Verhandlungsführer bei internationalen Wirtschaftsabkommen ist?

Welche Konsequenzen zieht sie aus den entsprechenden Ermittlungen?

An welchen bilateralen Gesprächen und Verhandlungen war Timur Kulibajev
seit 2009 persönlich beteiligt?

16. Welche Position bezieht die Bundesregierung bezüglich Hermesbürgschaf-
ten für Geschäfte deutscher Unternehmen in Kasachstan insbesondere hin-
sichtlich der finanziellen Ausfälle durch den Zusammenbruch der Bank
Astana Finance und der von kasachischer Seite in diesem Zusammenhang
behaupteten Selbstbereicherung von Mukthar Ablyazov?

17. Inwiefern berücksichtigt das Abkommen über die bilaterale deutsch-kasa-
chische Rohstoffpartnerschaft vom Februar 2012 aus Sicht der Bundes-
regierung Transparenzbelange, und wie bewertet die Bundesregierung diese
vor dem Hintergrund der Anforderungen der Extractive Industries Trans-
parency Initiative (EITI) sowie der in den USA bereits beschlossenen und
den auf EU-Ebene aktuell verhandelten verbindlichen Offenlegungspflich-
ten auf Projektebene?

18. Durch welche Vorkehrungen im Rohstoffabkommen bzw. durch welche Im-
plementierungsmaßnahmen werden aus Sicht der Bundesregierung Anfor-
derungen an eine nachhaltige Entwicklung, eine ökologische Rohstoff-
bewirtschaftung sowie an Unternehmensverantwortung berücksichtigt?

19. Inwiefern profitiert die kasachische Bevölkerung aus Sicht der Bundes-
regierung vom Rohstoffabkommen, und inwiefern ist aus Sicht der Bundes-

regierung gewährleistet, dass die Rohstoffeinnahmen der kasachischen Be-
völkerung zugutekommen?

Drucksache 17/11763 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

20. Inwiefern wird das Rohstoffabkommen den relevanten internationalen Ab-
kommen im Bereich Menschenrechte, Sozial- und Umweltstandards, ILO-
Konventionen (ILO = International Labour Organization), Transparenz-
initiativen etc. gerecht?

a) Wie begegnet die Bundesregierung der Gefahr, dass diese internationalen
Abkommen bei Projekten im Rahmen der Rohstoffpartnerschaft unter-
laufen werden?

b) Inwiefern wird im Rahmen des Rohstoffabkommens und in der Umset-
zung der Rohstoffpartnerschaft das Recht auf freie, frühe und informierte
Zustimmung der betroffenen Bevölkerung gewährleistet?

21. Durch welche Maßnahmen, Vorhaben und Vertragsabschlüsse wurde die im
Februar 2012 mit Kasachstan abgeschlossene Rohstoffpartnerschaft bisher
umgesetzt?

Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Umsetzung, und welche
weiteren Umsetzungsschritte sind in Planung?

a) Mit welchen Instrumenten der Außenwirtschaftsförderung und in wel-
chem Umfang fand seit Abschluss des Rohstoffabkommens eine Unter-
stützung deutscher Unternehmen und Investitionen im Rohstoffsektor
Kasachstans statt?

b) Welche Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen hat Kasachstan im
Rahmen der Rohstoffpartnerschaft bislang erhalten, und wie bewertet die
Bundesregierung diese?

Wie wird insbesondere der Transfer von Wissen und Technologie ge-
währleistet?

c) Durch welche entwicklungspolitischen Maßnahmen wird die Rohstoff-
partnerschaft begleitet, und welche Bedeutung hat in diesem Zusammen-
hang das länderübergreifende Vorhaben der Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit (GIZ) GmbH „Mineralische Rohstoffe für Entwicklung
in Zentralasien“?

d) In welcher Form wird die kasachische und deutsche Zivilgesellschaft so-
wie die von Rohstoffprojekten betroffene lokale Bevölkerung bei der
Umsetzung von Projekten im Rahmen der Rohstoffpartnerschaft betei-
ligt?

22. Welche sicherheits- und proliferationspolitischen und welche weiteren
Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung für Kasachstan als Standort
der internationalen Uranbrennstoffbank der International Atomic Energy
Agency (IAEA), für die die EU bereits 20 Mio. Euro zur Verfügung gestellt
hat und weitere 5 Mio. Euro aus Mitteln der Gemeinsamen Außen- und Si-
cherheitspolitik (GASP) zugesagt hat?

a) Sieht sie sicherheitspolitische Risiken angesichts regionaler Konflikt-
konstellationen, Korruption und möglicher politischer Instabilität des
autoritären politischen Systems?

b) Mit welchen Ländern ist die IAEA im Gespräch über die Nutzung der ge-
planten internationalen Brennstoffbank in Kasachstan unter Verzicht
einer eigenen Anreicherung bzw. Entwicklung einer Anreicherungstech-
nologie?

23. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Aarhus-Konvention in
Bezug auf Bürgerbeteiligung und Klagemöglichkeiten in Umweltangele-
genheiten insbesondere in Bezug auf Projekte im Rahmen der bilateralen

Rohstoffpartnerschaft und der IAEO-Brennstoffbank bei?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/11763

a) Welche Schlussfolgerungen zieht sie aus den von kasachischen Umwelt-
verbänden im Überprüfungsverfahren vorgebrachten Beschwerden und
dem vom VN-Untergeneralsekretär Sven Alkalaj in einem Brief vom
9. Oktober 2012 der kasachischen Regierung mitgeteilte Zwischenurteil?

b) Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, Kasachstan bei der Schaffung
gesetzlicher und institutioneller Voraussetzungen zur Einhaltung von Be-
stimmungen der Aarhus-Konvention zu unterstützen?

24. Wie gestaltet sich die bilaterale Zusammenarbeit im Bereich erneuerbarer
Energien, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung in
diesem Zusammenhang aus folgenden widersprüchlichen Signalen aus
Kasachstan:

a) den diskutierten Wiedereinstieg Kasachstans in die Energiegewinnung
durch Atomkraft,

b) die ausstehende Ratifizierung von Kasachstans Mitgliedschaft bei der In-
ternationalen Agentur für Erneuerbare Energien,

c) die auf dem Kazenergy Eurasian Forum am 2. Oktober 2012 in Astana
von dem kasachischen Spitzenfunktionär und Schwiegersohn des Präsi-
denten Nursultan Nasarbajews Timur Kulibayev geäußerte vorläufige
Absage an erneuerbare Energietechnologien aus Kostengründen,

d) den geplanten Schwerpunkt erneuerbare Technologien bei der kleinen
Expo 2017,

e) der Arbeit der Regierung Kasachstans an einem dem Erneuerbare-Ener-
gien-Gesetz ähnlichen Gesetz für erneuerbare Energien?

Ist die Bundesregierung hier beratend tätig, und hat die Bundesregierung
Erkenntnisse über den Inhalt und die Zeitplanung der Verabschiedung?

25. Plant die Bundesregierung, Kasachstan Anreize für eine tiefergehende Ko-
operation im Bereich erneuerbarer Energien zu bieten und dadurch die öko-
logisch nachhaltige Modernisierung des Landes gezielt zu fördern?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, in welcher Form?

26. Welche Schwerpunkte setzt die Bundesregierung bei der weiteren kultur-
und bildungspolitischen Kooperation, und vor welchen Herausforderungen
bzw. Weiterentwicklungen steht insbesondere die Deutsch-Kasachische
Universität in Almaty in diesem Zusammenhang?

27. Welche Formen der sicherheitspolitischen Kooperation bestehen mit der ka-
sachischen Regierung bezüglich des ISAF-Einsatzes (ISAF = International
Security Assistance Force) in Afghanistan und der Bekämpfung des inter-
nationalen Terrorismus, und welche Bedeutung misst die Bundesregierung
dieser Kooperation bei?

28. Wie bewertet die Bundesregierung die Zusammenarbeit mit Kasachstan im
Rahmen der EU-Zentralasienstrategie, insbesondere im Hinblick auf die
Rechtsstaatsinitiative und die Lösung regionaler Konflikte um Energie und
Wasser?

29. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Abschluss eines neuen
erweiterten Partnerschafts- und Kooperationsabkommens der EU mit Ka-
sachstan bei?

a) Für wann rechnet sie mit dem erfolgreichen Abschluss der Verhandlun-
gen, und wieso laufen die Verhandlungen langsamer als erwartet?

Drucksache 17/11763 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

b) Sieht sie Anzeichen dafür, dass die kasachische Regierung die Verhand-
lungen trotz offiziell anderslautender Verlautbarungen verzögert, weil
sie bilaterale Abkommen wie die Rohstoffpartnerschaft mit Deutschland
– möglicherweise wegen deren geringerer menschenrechtlicher Anfor-
derungen – bevorzugt?

c) Ist die Frage von Visaerleichterungen für kasachische Staatsbürger Teil
der Verhandlungen, und für welche Form der Visaerleichterung setzt sie
sich in den Verhandlungen ein?

Berlin, den 29. November 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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