BT-Drucksache 17/11747

Qualität, Planungssicherheit und Gemeinwohlorientierung der Auslandsschulen

Vom 28. November 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11747
17. Wahlperiode 28. 11. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Schmidt (Aachen), Dr. Rolf Mützenich, Siegmund Ehrmann,
Rainer Arnold, Klaus Barthel, Klaus Brandner, Edelgard Bulmahn, Ulla Burchardt,
Martin Dörmann, Dr. h. c. Gernot Erler, Petra Ernstberger, Dagmar Freitag,
Iris Gleicke, Günter Gloser, Lars Klingbeil, Hans-Ulrich Klose, Angelika
Krüger-Leißner, Ute Kumpf, Christine Lambrecht, Petra Merkel (Berlin),
Dietmar Nietan, Thomas Oppermann, Johannes Pflug, Peer Steinbrück,
Dr. h. c. Wolfgang Thierse, Franz Thönnes, Heidemarie Wieczorek-Zeul, Uta Zapf,
Brigitte Zypries, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Qualität, Planungssicherheit und Gemeinwohlorientierung der Auslandsschulen

Seit dem 13. November 2012 liegt dem Unterausschuss „Auswärtige Kultur-
und Bildungspolitik“ des Deutschen Bundestages ein Referentenentwurf der
Bundesregierung für ein Gesetz über die Förderung Deutscher Auslandsschulen
vor (Auslandsschulgesetz – ASchulG) vor.

Der Entwurf des Auslandsschulgesetzes definiert erstmals den Begriff der Aus-
landschule. Der Status „Auslandsschule“ wird durch Vertrag mit dem Bund ver-
liehen. Nach dem Referentenentwurf wird erstmals ein gesetzlicher Anspruch
der Auslandsschulen auf Förderung durch den Bund festgeschrieben. Die finan-
zielle Förderung wird auf eine Festbetragsförderung umgestellt. In der Begrün-
dung des Referentenentwurfs steht, dass eine Deutsche Auslandsschule in der
Lage sein müsse, die neben einer Förderung für einen nachhaltigen Betrieb not-
wendigen Mittel selbst aufzubringen. „Deutschland ist in der Regel Minder-
heitsfinancier.“

Mit dem Auslandsschulfinanzierungsgesetz sollen die Auslandsschulen durch
die stärkere Verpflichtung des Bundes bei ihrer Finanzierung mehr Planungs-
sicherheit erhalten – bei nachhaltiger Sicherung der Qualität.

Im Antrag „Deutsches Auslandsschulwesen stärken und weiterentwickeln“ der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD (Bundestagsdrucksache 16/9303 vom
28. Mai 2008) ist festgehalten, dass die Auslandsschulen als kulturelle Zentren
die interkulturelle Kompetenz fördern und „einen wertvollen Beitrag zur Ent-
wicklung der schulischen Bildung und damit zur Entwicklung im Gastland ins-
gesamt“ leisten. Durch Planungen des Auswärtigen Amts zum Reformkonzept
kam es im Lauf dieser Legislaturperiode immer wieder zu Befürchtungen, dass

die Gemeinwohlorientierung der Auslandsschulen zugunsten einer Gewinnorien-
tierung aufgegeben werden könnte.

Drucksache 17/11747 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Werden voraussichtlich weitere Fördervoraussetzungen, abgesehen von den
Fördervoraussetzungen, die im Referentenentwurf oder in seiner Begrün-
dung angeführt sind, zur Bewilligung eines Antrags auf Förderfähigkeit zur
Anwendung kommen, und wenn ja, welche?

2. Welche Schultypen (nach Abschlüssen) und Schulgrößen (nach Zügen und
Klassenzahlen) werden mit wie vielen Wochenstunden gefördert?

3. Sind bereits jetzt Inhalte einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund
und Ländern bekannt, und wenn ja, welche?

4. Warum ist die für die Planungs- und Finanzierungssicherheit der Auslands-
schulen mitentscheidende Frage der Versorgungszuschläge nicht in den
Referentenentwurf aufgenommen worden?

5. Auf welchem Wege gedenkt die Bundesregierung, die als Dienstherren der
als Auslandsdienstlehrkräfte oder Ortslehrkräfte beurlaubten Beamtinnen
und Beamten zuständigen Bundesländer für die volle Zahlung der Pensions-
rückstellungen in die Pflicht zu nehmen?

6. Wie sieht derzeit der Stand der Verhandlungen zwischen Bund und Ländern
zur Zahlung der Versorgungszuschläge für Auslandsdienstlehrkräfte und
Ortslehrkräfte aus?

7. Wie will die Bundesregierung gewährleisten, dass bei der Sicherstellung
der Kosten für die Vergütung der deutschen Auslandsdienstlehrkräfte nach
§ 12 Absatz 4 des Referentenentwurfs für ein Auslandsschulgesetz der volle
Versorgungszuschlag enthalten ist?

8. Wird die Mindestzahl der Auslandsdienstlehrkräfte, die in der Verwaltungs-
vereinbarung zwischen Bund und Ländern festgelegt werden soll, voraus-
sichtlich so hoch sein wie die Mindestzahl, die im Reformkonzept vor-
gesehen ist, und wenn nein, wie viel darunter oder darüber wird sie
voraussichtlich liegen?

9. Welche Hürden sieht die Bundesregierung gegebenenfalls für neu gegrün-
dete oder noch nicht lange bestehende Schulen, die Kriterien für eine ge-
setzliche Förderung zu erfüllen?

10. Ist bei den im Referentenentwurf für ein Auslandsschulgesetz enthaltenen
Kriterien, die den Förderanspruch und die Förderfähigkeit definieren (z. B.
Abschlusszahlen), gewährleistet, dass bei Einführung des Gesetzes alle bis-
her geförderten Schulen übernommen werden?

11. Welches Risiko sieht die Bundesregierung gegebenenfalls, dass durch die
Festbetragsfinanzierung der Auslandsschulen das Budget auf einem niedri-
gen Niveau festgeschrieben wird und Kosten ausgelagert werden?

12. Soll nach den Plänen der Bundesregierung die Festbetragsförderung, die im
Referentenentwurf vorgesehen ist, nach wie vor dem Finanzierungskorridor
von 15 Prozent Differenz (15 Prozent plus und 15 Prozent minus) gegen-
über dem Betrag, mit dem die einzelnen Auslandsschulen bisher finanziert
wurden, entsprechen, der im Rahmen des Reformkonzepts des Auswärtigen
Amts zum Auslandsschulwesen vorgesehen ist, und wenn nicht, wie hoch
wird die voraussichtliche Differenz sein?

13. Wie würde sich anhand von Modellrechnungen mit beispielhaften Schulen
das Finanzierungskonzept des Referentenentwurfs für ein Auslandsschul-
gesetz auswirken?

14. Bei welchen Schulen (nach Schultyp, Klassengröße, Anzahl der Klassen-

züge differenziert) wäre der vom Bund zugewiesene Betrag höher, gleich
hoch oder geringer als bisher?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/11747

15. Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch darin, dass gemäß dem Refe-
rentenentwurf für ein Auslandsschulgesetz die Auslandsschulen gemein-
wohlorientiert sein und gleichzeitig nur „begabte“ Kinder aus ärmeren
Familien gefördert werden sollen (bitte begründen)?

16. Wie wird die Bundesregierung die Forderung des Weltverbandes Deutscher
Auslandsschulen e. V., einen Fachbeirat zur Beteiligung der Schulträger in
der öffentlichen-privaten Partnerschaft einzurichten, umsetzen?

17. Welchen Zeitplan sieht die Bundesregierung zur Einbringung des Gesetz-
entwurfs in den Deutschen Bundestag vor?

18. Wann wird der Entwurf zum Auslandsschulgesetz im Kabinett voraussicht-
lich beschlossen?

19. Welche Inhalte des Reformkonzepts sollen Bestandteil des Gesetzes werden
und welche über Verwaltungsvorschriften geregelt werden?

20. Wie soll die Autonomie der Schulträger bei einer gesetzlichen Festlegung
der Schulaufsicht geschützt werden?

21. Wie wird bei einer an die absolute Zahl von Absolventen gekoppelten För-
derung die unterschiedliche Größe der Deutschen Auslandsschulen berück-
sichtigt?

22. Wie wird bei einer Festbetragsförderung, wie sie der Referentenentwurf für
ein Auslandsschulgesetz vorsieht, berücksichtigt, dass die realen Kosten für
eine Lehrkraft weltweit unterschiedlich sind?

23. Wie werden zukünftig die Bauvorhaben der Deutschen Auslandsschulen
sichergestellt, wie in dem genannten Antrag aus dem Jahr 2008 gefordert?

Berlin, den 28. November 2012

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.