BT-Drucksache 17/11564

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 17/10200, 17/10202, 17/10804, 17/10823, 17/10824, 17/10825 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2013 (Haushaltsgesetz 2013) hier: Einzelplan 04 Geschäftsbereich der Bundeskanzlerin und des Bundeskanzleramtes

Vom 20. November 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11564
17. Wahlperiode 20. 11. 2012

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Diether Dehm, Wolfgang Gehrcke, Andrej Hunko,
Thomas Nord, Alexander Ulrich, Jan van Aken, Christine Buchholz, Sevim
Dag˘delen, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Harald Koch, Stefan
Liebich, Niema Movassat, Paul Schäfer (Köln), Kathrin Vogler, Katrin Werner
und der Fraktion DIE LINKE.

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 17/10200, 17/10202, 17/10804, 17/10823, 17/10824, 17/10825 –

Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2013
(Haushaltsgesetz 2013)

hier: Einzelplan 04
Geschäftsbereich der Bundeskanzlerin und des Bundeskanzleramtes

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

1. Die Verhandlungen über den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR)
2014 bis 2020 stehen im Zeichen der Wirtschafts- und Finanzkrise. Im Rat
verfolgt die Bundesregierung mit der geforderten Deckelung des Haushalts
auf 1 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) einen Kürzungsansatz.
Dabei zeigt ein Blick nach Griechenland, Spanien oder Portugal, dass die die-
sen Ländern von der Kommission, dem Internationalen Währungsfonds
(IWF) und der Europäischen Zentralbank (EZB) verordnete Austeritätspoli-
tik, die seit nunmehr vier Jahren andauernde Krise nicht zu überwinden half,
sondern diese noch verschärft hat. Kürzungsforderungen für den MFR sind
vor diesem Hintergrund völlig kontraproduktiv.

2. Der MFR kann in der gegenwärtigen Wirtschafts- und Finanzkrise ein wich-
tiges und geeignetes Mittel sein, um auf EU-Ebene durch Wachstums- und
Beschäftigungsimpulse zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingun-
gen der in der EU lebenden Menschen beizutragen. Denn ein Großteil des

europäischen Haushalts fließt zurück in die Mitgliedstaaten und kann dort
der Entwicklung der Wirtschaft, der Forschung und der Bildung dienen.

3. Eine Ausrichtung des MFR auf die Strategie Europa 2020 hätte jedoch
weitere Marktöffnung, noch mehr Sozialabbau und intensivierte Deregu-
lierung zur Folge, was der Krise neuen Auftrieb verliehe. Die Fokussierung
auf „intelligentes Wachstum“, „nachhaltiges Wachstum“ und „integratives

Drucksache 17/11564 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Wachstum“ stellt fast ausschließlich auf marktbasierte Instrumente ab und
verschärft damit die sozio-ökonomische Spaltung und politische Desinte-
gration der EU. Stattdessen muss sich die EU durch einen Neustart zu einer
tatsächlich demokratischen, sozialen, ökologischen und friedlichen Union
entwickeln, was sich auch in den Rubriken und der Mittelausstattung und
-gewichtung des nächsten MFR niederschlagen muss. Eine Erhöhung der
Haushaltsmittel ist eine sinnvolle Maßnahme, wenn diese Erhöhung mit
einem Neustart der EU verbunden wird. Diese zusätzlichen Mittel müssen
vor allem in den Bereichen Bildung, Forschung und in der Kohäsionspolitik
zum Einsatz kommen.

4. Im Sinne von Kohärenz und Transparenz und um dem Europäischen Parla-
ment (EP) die Wahrnehmung seiner parlamentarischen Kontrollrechte zu er-
möglichen, darf es keine außerhalb des MFR veranschlagten Programme und
Instrumente geben. Neben- oder Schattenhaushalte sind intransparent und un-
demokratisch. In diesem Sinne muss auch der Europäische Entwicklungs-
fonds endlich budgetiert werden. Dabei darf die Mitwirkung der Partner-
länder in Afrika, der Karibik und dem Pazifik (AKP-Staaten) an der Program-
mierung nicht beeinträchtigt, sondern soll ausgeweitet werden. Die Zustim-
mung der Bundesregierung beim Europäischen Rat vom 18./19. Oktober 2012
zur Schaffung eines Eurozonen-Budgets, welches laut Ratsbeschluss außer-
halb des MFR angesiedelt werden soll und damit der Kontrolle durch das EP
entzogen würde, läutet einen beispiellosen Desintegrations- und Spaltungs-
prozess der EU ein. Die angedachte Schaffung eines Eurozonenparlaments
durch die Flexibilisierung der Abstimmungen im EP führte auf der euro-
päischen Ebene zu Parlamentariern erster und zweiter Klasse und damit zu
einer Schwächung der demokratischen Legitimation des Parlaments ins-
gesamt. Da zudem vorgesehen ist, das Eurozonen-Budget so zu nutzen, dass
Anreize für weitere Kürzungsprogramme durchgesetzt werden, ist der Plan
für ein Eurozonen-Budget destruktiv. Europäische finanzielle Mittel sind im
MFR zu verankern und unter gesamtparlamentarische Kontrolle durch das EP
zu stellen.

5. Das Großprojekt ITER (International Thermonuclear Experimental Reactor)
kann zur notwendigen Energiewende das nächste halbe Jahrhundert lang
nichts beitragen, bindet aber immer mehr Mittel, die für sinnvolle Forschung
und Entwicklung fehlen. Statt auf weitere Jahrzehnte ein Projekt zu finanzie-
ren, dessen Ausgang äußerst unsicher ist, ist es angesichts der Dringlichkeit
der Energiewende vielmehr an der Zeit, den Ausstieg aus der Fusions-
forschung und ITER einzuleiten und mit den so freiwerdenden Mitteln Pro-
jekte zur Energieeinsparung, effizientere Speicherformen und dezentrale For-
men nachhaltiger Energieerzeugung zu fördern. Die Kosten der Großprojekte
Galileo und GMES (Global Monitoring for Environment and Security) sind
nur dann gerechtfertigt, wenn deren ausschließlich zivile Nutzung sicher-
gestellt ist. Über die ihnen zugewiesenen Mittel hinaus darf es keine Quer-
finanzierung aus anderen Fonds geben.

6. Die Aufwendungen für die Forschungsförderung der EU sind zu steigern.
Dabei darf Forschung nicht vorrangig an ihrer industriellen Verwertbarkeit
gemessen werden. Lösungsansätze für die gesellschaftlichen Herausforde-
rungen, an welchen die geplante neue Struktur von Horizont 2020 ausgerich-
tet wird, dürfen nicht auf marktfähige Produkte fixiert sein. Daher ist eine
Neuorientierung der EU-Forschungspolitik an sozialen und ökologischen
Aspekten notwendig. Es werden themen- und disziplinenübergreifende
Forschungen gebraucht, die Konzepte zur Bewältigung von sozialen, öko-
logischen und ökonomischen Problemen erarbeiten können, welche auch
strukturelle Reformen der öffentlichen und korporativen Governance sowie

lebensweltorientierte Verhaltensänderungen beinhalten. Hierzu bedarf es
einer anderen Schwerpunktsetzung im Spezifischen Programm Science for

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/11564

Society. Ausgeschlossen werden muss zudem die von der Kommission vor-
geschlagene Zusammenlegung der Förderlinie für die geistes- und sozial-
wissenschaftliche mit der Sicherheitsforschung. Um die Freiheit von For-
schung und Lehre zu gewährleisten, ist die Beteiligung der Privatwirtschaft
an der Definition von EU-Forschungsthemen zurückzufahren. Öffentlich-
Private Partnerschaften (ÖPP) widersprechen diesem Ziel ebenso. Auch
aus der Wissenschaft wurde immer wieder bemängelt, dass die Industrie
auf Grund ihrer konjunkturabhängigen und marktgesteuerten Handlungs-
logiken häufig nicht die Nachhaltigkeit für langfristig angelegte For-
schungsprojekte mitbringe. Sämtliche für Rüstungsforschung unter dem
Titel Sicherheits- und Energieforschung vorgesehenen Mittel sind zivilen
Forschungsbereichen zuzuschreiben.

7. Die Kohäsionspolitik ist ein zentrales Instrument für Konvergenz, nachhal-
tige Entwicklung und Solidarität zwischen den europäischen Ländern und
Regionen. Eine Reduzierung der Mittel für diesen Politikbereich stellt das
Erreichen dieser Ziele in Frage. Ihre Verknüpfung mit Ex-ante- oder Ex-
post-Konditionalitäten, die vorgeschlagenen Partnerschaftsabkommen und
eine Aussetzung oder Streichung der Zahlungen im Falle der Nichterfül-
lung unterlaufen alle Bemühungen in diesem Bereich. Die Einführung von
revolvierenden Fonds ist für bestimmte Programmziele (beispielsweise
Projekte im Rahmen des Europäischen Sozialfonds – ESF) nur begrenzt
einsetzbar, da hier Rückflüsse nur eingeschränkt zu generieren sind. Diese
stünden dem Solidargedanken und der Angleichung der Lebensbedingun-
gen entgegen.

8. Im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) soll das Agrarbudget auf
dem Niveau von 2013 unter Berücksichtigung eines Inflationsausgleichs
beibehalten werden. Die bisher vorgeschlagenen Bedingungen für die Mit-
telbindung in der ersten Säule (u. a. 30 Prozent der Ausgaben für die Öko-
logisierung der Agrarpolitik) sind nicht ausreichend. Die zweite Säule der
GAP muss angemessen gestärkt werden. Sie ist auf die politischen Heraus-
forderungen der sozialen Gerechtigkeit, von existenzsichernden Einkom-
men, des Klimaschutzes, der biologischen Vielfalt und lebendiger länd-
licher Räume auszurichten. Die Kofinanzierungssätze sind variabel und so
zu gestalten, dass Maßnahmen zur Erreichung der wichtigsten politischen
Ziele mit niedrigen Kofinanzierungssätzen besonders gefördert werden. Die
von der Kommission vorgeschlagenen makroökonomischen Konditionali-
täten für den Gemeinsamen Strategischen Rahmen (GSR) entsprechen nicht
diesem Ziel.

9. Die im MFR unter Rubrik 3 (Sicherheit und Unionsbürgerschaft) ver-
anschlagte Agentur FRONTEX widerspricht dem Anspruch einer weltoffe-
nen und demokratischen EU und der Achtung der Menschenrechte, weil
ihre Arbeit auf die möglichst effektive Abschottung der EU vor „uner-
wünschter“ Migration und Flüchtlingen ausgerichtet ist. Die Agentur muss
deshalb aufgelöst werden. Die frei werdenden Mittel sollen dem Asyl- und
Migrationsfonds zugeschlagen werden und im Sinne einer humanitär moti-
vierten Einwanderungs- und Flüchtlingspolitik eingesetzt werden. Mittel
aus diesem Fonds sollen nicht zur Finanzierung der „Festung Europa“ und
von Abschiebungen, sondern insbesondere für Integrationsmaßnahmen und
humanitäre Aufnahmeprogramme verwandt werden.

10. Der Kommissionsvorschlag zur Ausstattung der Instrumente in der
Rubrik 4 (Globales Europa) ist in den Verhandlungen unter Druck geraten.
Es droht eine Absenkung der vorgeschlagenen Mittel für die Entwicklungs-
zusammenarbeit der EU. Mit der Agenda für den Wandel und dem neuen

Ansatz für die EU-Budgethilfe als inhaltliche Bezugsrahmen für die ent-
wicklungspolitischen Instrumente soll eine Neuausrichtung der Entwick-

Drucksache 17/11564 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

lungszusammenarbeit der EU eingeleitet werden. Stärkere politische Kon-
ditionierung und Einbeziehung privater Wirtschaftsinteressen sind jedoch
nicht geeignet, gleichberechtigte und solidarische Beziehungen zu den
Ländern des globalen Südens herzustellen und diese in ihrer selbst-
bestimmten Entwicklung zu unterstützen. Das gilt erst recht für die
geplante Konstruktion eines Europäischen Fonds für Demokratie (EFD),
der die einseitige politische Einflussnahme der EU auf politische Prozesse
in Drittstaaten unter Missachtung von deren nationaler Souveränität er-
möglichen würde.

11. Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU und ins-
besondere ihr Europäischer Auswärtiger Dienst (EAD) sind einer effekti-
ven parlamentarischen Kontrolle durch das EP und die nationalen Parla-
mente entzogen. Dies gilt ebenso für die Kontrollmöglichkeit über die
ihnen zugewiesenen Haushaltsmittel. Mit ihrer stark militärischen Aus-
richtung dienen GASP und EAD vor allem der machtbasierten Durch-
setzung sog. europäischer Interessen im internationalen Rahmen. Ihre Zivi-
lisierung und Demokratisierung ist dringend erforderlich.

12. Die von den Organen der EU erbrachten Übersetzungsleistungen (Rubrik 5 –
Verwaltung) in die jeweiligen Nationalsprachen sind in jeglicher Hinsicht
unzureichend. Dieser Umstand erschwert die Wahrnehmung parlamenta-
rischer Kontroll- und Mitwirkungsrechte, welche für eine demokratische
Legitimation von EU-Entscheidungen zwingend sind. Dies gilt umso mehr
mit Sicht auf die Rezeptions- und damit Partizipationsmöglichkeiten der
Bürger der EU insgesamt. Dem ist dringend auch durch entsprechende Er-
höhung der für Übersetzungen vorgesehenen Haushaltsmittel abzuhelfen.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
sich im Europäischen Rat dafür einzusetzen, dass

1. durch eine grundlegende Revision der EU-Verträge ein Neustart zu einem
demokratischen, sozialen, ökologischen und friedlichen Europa eingeleitet
wird. Dieser ist mit einer deutlichen Erhöhung des Gesamtvolumens und
einer grundlegenden Veränderung der Struktur des MFR zu verknüpfen;

2. der MFR sich nicht an den neoliberalen Vorgaben der Strategie Europa 2020
orientiert;

3. der MFR sämtliche Ausgaben der EU umfasst;

4. der Ausstieg aus ITER eingeleitet wird und die Projekte Galileo und GMES
rein ziviler Nutzung vorbehalten bleiben;

5. die Forschungsförderung in der Breite erfolgt, die Freiheit der Wissenschaft
sichergestellt wird, sich die europäische Forschungsförderung an den Inte-
ressen der EU-Bürger anstelle industrieller Verwertungsinteressen orientiert,
keine Rüstungsforschung finanziert wird und die Mittel für die Europäische
Atomgemeinschaft (Euratom) zugunsten einer Agentur für erneuerbare Ener-
gien umgewidmet werden;

6. die Kohäsionsmittel deutlich aufgestockt werden, wobei die Förderfähigkeit
aller Regionen erhalten bleiben muss; die Kohäsionspolitik nicht als Druck-
mittel für die Durchführung von Maßnahmen eingesetzt wird, die den sozia-
len Zusammenhalt der Regionen und der EU gefährden, sondern stattdessen
Wachstum und Beschäftigung fördert, das auf den sozialen und ökologischen
Wandel ausgerichtet ist; für Rettungsschirmländer die gesenkten Kofinanzie-
rungssätze beibehalten oder weiter gesenkt werden; keine Kohäsionsmittel
für die Connecting Europe Fazilität (CEF) zur Verfügung gestellt werden;
die Mittel für den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten von Armut
betroffenen Personen nicht zulasten des ESF gehen, sondern die Kohäsions-

mittel um den entsprechenden Betrag erhöht werden und die Einschränkung
des Begünstigtenkreises rückgängig gemacht wird;

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/11564

7. das Agrarbudget auf dem Niveau von 2013 unter Berücksichtigung eines
Inflationsausgleichs beibehalten wird, die Mittelbindung der Direktzahlun-
gen in der ersten Säule der GAP vollständig an soziale und ökologische
Gegenleistungen der Zahlungsempfänger gekoppelt wird, die Kofinanzie-
rungssätze der zweiten Säule der GAP (Entwicklung ländlicher Räume)
variabel und so gestaltet werden, dass Maßnahmen zur Erreichung der wich-
tigsten politischen Ziele mit niedrigen Kofinanzierungssätzen besonders
gefördert werden und es keine makroökonomischen Konditionalitäten für
den GSR gibt;

8. die Agentur Frontex aufgelöst wird und die dadurch frei werdenden Mittel
dem Asyl- und Migrationsfonds zugeschlagen werden;

9. die Vorschläge der Kommission für die finanzielle Ausstattung des Euro-
päischen Entwicklungsfonds (EEF) und für das Finanzierungsinstrument
für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) nicht unterschritten werden;

10. der EEF in den EU-Haushalt eingegliedert und die Budgetierung von ge-
eigneten Maßnahmen begleitet wird, die die Mitwirkung der AKP-Staaten
an der Ausgestaltung des Instruments sicherstellen und verstärken;

11. sich die für den Bereich Entwicklungspolitik vorgesehenen Mittel nicht an
der Agenda für den Wandel, sondern an den Bedürfnissen der Partnerländer
orientieren und die Planungen für den EFD nicht weiter verfolgt werden;

12. die GASP und der EAD nur dann Haushaltsmittel zugewiesen bekommen,
wenn eine ausreichende parlamentarische Kontrolle sichergestellt und eine
Verwendung der Mittel für militärische Ziele ausgeschlossen ist;

13. über eine Erhöhung des Mittelansatzes für Übersetzungsleistungen die
Wahrnehmung parlamentarischer Kontroll- und Mitwirkungsrechte gewähr-
leistet wird und eine Sicherstellung von Übersetzungen im intergouverne-
mentalen Bereich der EU erfolgt.

Berlin, den 20. November 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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