BT-Drucksache 17/11461

Lage der Kommunen in der Bundesrepublik Deutschland

Vom 6. November 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11461
17. Wahlperiode 06. 11. 2012

Große Anfrage
der Abgeordneten Klaus-Peter Flosbach, Peter Götz, Dr. Michael Meister,
Klaus Brähmig, Cajus Caesar, Michael Grosse-Brömer, Karl Holmeier, Alois Karl,
Bettina Kudla, Ingbert Liebing, Stefan Müller (Erlangen), Michaela Noll,
Anita Schäfer (Saalstadt), Antje Tillmann, Sabine Weiss (Wesel I), Ingo
Wellenreuther, Volker Kauder, Gerda Hasselfeldt und der Fraktion der CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Dr. Birgit Reinemund, Heiner Kamp, Dr. Volker Wissing,
Petra Müller (Aachen), Jens Ackermann, Sebastian Blumenthal,
Nicole Bracht-Bendt, Angelika Brunkhorst, Marco Buschmann, Bijan Djir-Sarai,
Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Manuel Höferlin,
Sebastian Körber, Dr. Heinrich L. Kolb, Oliver Luksic, Horst Meierhofer,
Patrick Meinhardt, Gabriele Molitor, Dr. Stefan Ruppert, Björn Sänger,
Marina Schuster, Dr. Erik Schweickert, Joachim Spatz, Dr. Max Stadler, Manfred
Todtenhausen, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Rainer Brüderle und der Fraktion der FDP

Lage der Kommunen in der Bundesrepublik Deutschland

Im Jahr 2009 hat die christlich-liberale Koalition ihre kommunalpolitischen
Ziele für die 17. Wahlperiode aufgestellt:

„Wir wollen in Deutschland starke Kommunen. Unsere Städte, Gemeinden und
Landkreise stehen heute vor vielfältigen Herausforderungen im Bereich von
Demographie, Integration, Umwelt und Wirtschaft.

Die kommunale Selbstverwaltung ist ein hohes Gut. Wir setzen uns für leis-
tungsfähige Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände ein, um die vielfältigen
Aufgaben auch in Zukunft sicherzustellen. Zusammen mit den kommunalen
Spitzenverbänden werden wir nach Wegen suchen, Entlastungen für die Kom-
munen, z. B. Flexibilisierung von Standards und Gleichstellung bei gesamtstaat-
lichen Aufgaben, und Erweiterungen des kommunalen Handlungsspielraums zu
identifizieren. Wir wollen, dass die Bürger sich in ihrer Heimat wohl fühlen.

Die Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise haben die Leistungsfähigkeit vieler
Kommunen strapaziert und Fragen nach der Güte kommunaler Leistungsfähig-
keit aufgeworfen. Wir beabsichtigen, den Ländern vorzuschlagen, eine gemein-
same Bestandsaufnahme zu erarbeiten und Handlungsempfehlungen zur Stär-
kung der kommunalen Selbstverwaltung vorzulegen. Dabei sind auch Fragen

der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden (Konnexitäts-
prinzip) und der Beteiligung der Kommunen an der Gesetzgebung des Bundes
einzubeziehen, ebenso der Anschluss des ländlichen Raums an die Breitband-
versorgung.“ („WACHSTUM. BILDUNG. ZUSAMMENHALT.“, Koalitions-
vertrag zwischen CDU, CSU und FDP für die 17. Legislaturperiode, Seite 112).

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Wir fragen die Bundesregierung:

I. Zur Übersicht und politischen Bewertung der Politik des Bundes in der
17. Wahlperiode

1. Welche gewichtigen Gesetze und Verordnungen des Bundes in der
17. Wahlperiode führten und führen zu Mehreinnahmen bzw. Minderaus-
gaben der Kommunen?

Wie hoch waren diese Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben?

2. Welche gewichtigen Gesetze und Verordnungen des Bundes in der 17. Wahl-
periode führten und führen zu Mindereinnahmen bzw. Mehrausgaben bei
den kommunalen Haushalten?

3. Inwiefern profitieren die Kommunen von der „auf Wirtschaftswachstum
und Beschäftigung ausgerichteten Politik“ der Bundesregierung?

4. Welche Ziele verfolgte die Bundesregierung mit der Einsetzung der Ge-
meindefinanzkommission im Jahr 2010?

Wie stellte die Bundesregierung die Vertretung und Mitwirkung der kom-
munalen Gebietskörperschaften sicher?

5. Ist es zutreffend, dass von der Entlastung bei den Ausgaben für die Grund-
sicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Zwölftes Buch Sozialge-
setzbuch – SGB XII) verstärkt diejenigen Kommunen profitieren, die unter
besonders drängenden Finanzproblemen leiden?

Wurde dieser Zusammenhang im Rahmen der Gemeindefinanzkommission
untersucht?

6. Welche der in der Gemeindefinanzkommission erarbeiteten Lösungsvor-
schläge wurden bereits umgesetzt (aktueller Stand der Umsetzung)?

7. Wie plant die Bundesregierung, die noch nicht umgesetzten Lösungsvor-
schläge umzusetzen?

8. Wie verteilen sich die Kosten der in der Gemeindefinanzkommission ver-
einbarten Maßnahmen für die Kommunen auf Bund und Länder?

9. Was hat die Bundesregierung in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der
Bundesministerien (GGO) geändert, um den Empfehlungen der Gemeinde-
finanzkommission zu Gunsten verstärkter kommunaler Beteiligungsrechte
zu folgen?

10. Ist der Bundesregierung bekannt, warum im Gegensatz zu Bundesregierung
(GGO) und Bundestag (GO-BT) der Bundesrat dieser Empfehlung zu Guns-
ten verstärkter kommunaler Beteiligungsrechte bisher nicht gefolgt ist?

Wie beurteilten die Vertreter der Kommunen in der Gemeindefinanzkom-
mission nach Kenntnis der Bundesregierung die Sachwalterfunktion der
Länder für ihre jeweiligen Gebietskörperschaften und deren Interessen?

11. Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse der Gemeindefinanzkom-
mission in einer vergleichenden Gesamtbetrachtung mit den Ergebnissen
der Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen 2002/2003?

12. In welcher Art und Weise sollten die Kommunen nach Ansicht der Bundes-
regierung künftig in die Überwachung der Haushaltsdisziplin der Länder
einbezogen werden?

Plant die Bundesregierung entsprechende Beteiligungsrechte der Kommu-
nen?

13. Wie beurteilt die Bundesregierung in einer Gesamtbetrachtung die Auswir-

kungen der bisherigen kommunalrelevanten Maßnahmen des Bundes in der

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/11461

17. Wahlperiode vor dem Hintergrund der im Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und FDP formulierten Ziele?

14. Wie beurteilt die Bundesregierung in einer vergleichenden Gesamtbetrach-
tung die Auswirkungen der bisherigen Maßnahmen des Bundes auf die
Kommunalfinanzen in der 17. Wahlperiode mit denen der 15. und der
16. Wahlperiode?

15. Wie viele Kommunen konnten über die Denkmalschutzsonderprogramme I,
II und III der Bundesregierung Maßnahmen zum Erhalt von national be-
deutsamen Kulturdenkmälern durchführen?

Wie viele Kulturdenkmäler konnten damit insgesamt saniert bzw. erhalten
werden, und in welcher Größenordnung wurden damit private Investitionen
ausgelöst?

II. Zur finanziellen Lage und Perspektive der Kommunen

16. Wie beurteilt die Bundesregierung die derzeitige Finanzsituation der kom-
munalen Gebietskörperschaften in der Bundesrepublik Deutschland?

17. Welche Informationen, Prognosen und Schätzungen liegen der Bundes-
regierung über die zukünftige Entwicklung der Kommunalfinanzen vor?

18. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die kommunalen Haus-
halte (Einnahmeseite, Ausgabenseite, Finanzierungssalden) aufgegliedert
nach Ländern in den Jahren 1998 bis 2011 entwickelt?

19. Wie hat sich das Investitionsverhalten, der Schulden- und der Vermögens-
stand (falls Daten bei der Bundesregierung vorhanden) der Kommunen auf-
gegliedert nach Ländern in den Jahren 1998 bis 2011 entwickelt?

20. Wie haben sich die sogenannten Kassenkredite der Kommunen – ursprüng-
lich für die kurzzeitige Überbrückung von Liquiditätsengpässen gedacht –
aufgegliedert nach Ländern in den Jahren 1998 bis 2011 entwickelt?

Was ist nach Einschätzung der Bundesregierung die Ursache für den unge-
brochenen Zuwachs an kommunalen Kassenkreditbeständen in einzelnen
Ländern auch in Zeiten bundesweiter Finanzierungsüberschüsse der kom-
munalen Haushalte?

21. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob sich aus dem un-
terschiedlich hohen Stand kommunaler Kassenkredite Rückschlüsse auf die
kommunale Finanzausstattung durch die Länder oder auf die Effektivität
der Kommunalaufsicht einzelner Länder ziehen lassen?

22. Warum fällt die Sicherstellung einer angemessenen Finanzausstattung der
Kommunen in die Zuständigkeit der Länder?

23. Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Finanzzuweisungen einzelner Län-
der an ihre Kommunen nach Landesrecht nicht angemessen ausgestaltet
waren oder sind?

Wenn ja, um welche Länder handelt es sich hierbei?

24. Wie beurteilt die Bundesregierung das Engagement der Länder, mit dem
Instrument des kommunalen Finanzausgleichs einer weiteren Spreizung
zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kommunen entgegenzuwir-
ken?

25. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, ob den kommu-
nalen Gebietskörperschaften angedachte Mittel des Bundes und Kofinanzie-
rungsanteile der Länder in vollem Umfang durchgereicht werden?

Drucksache 17/11461 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus Äußerungen,
wonach solche Mittel von den Ländern häufig nur teilweise ausgereicht
werden bzw. indirekt, beispielsweise durch kommunale Finanzausgleiche
o. Ä., zugunsten der Länderhaushalte wieder abgeschöpft werden?

III. Zu den Auswirkungen der Politik des Bundes auf die kommunalen Haus-
halte

26. Welche gewichtigen Aufgaben wurden den Kommunen seit 1998 durch den
Bund übertragen, und warum?

Wie wirkten und wirken sich diese auf die Kommunalfinanzen aus?

27. Was tut der Bund dafür, dass die Kommunen den Rechtsanspruch von Eltern
auf Betreuung ihrer Kinder unter drei Jahren ab August 2013 erfüllen
können?

28. Von welchen gewichtigen Aufgaben wurden die Kommunen seit 1998
durch den Bund entlastet, und warum?

Wie wirkten und wirken sich diese auf die Kommunalfinanzen aus?

29. Wie reagiert die Bundesregierung auf das Urteil des Bundesfinanzhofes
(BFH) vom 10. November 2011 zu umsatzsteuerlichen Rahmenbedingun-
gen für kommunale Beistandsleistungen?

30. In welchem Umfang wurden seit 1998 Fördermittel des Bundes und der
Europäischen Union an die kommunalen Gebietskörperschaften, aufgeglie-
dert nach Bund, Europäischer Union sowie Ländern und kommunalen Ge-
bietskörperschaftsgruppen, weitergeleitet?

31. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung den unterschiedlichen För-
derprogrammen für Kommunen bei, und wie kommt dies im Handeln der
Bundesregierung zum Ausdruck?

32. Wie beurteilt die Bundesregierung die Beseitigung des summenbezogenen
Zusätzlichkeitskriteriums im Zukunftsinvestitionsgesetz (Konjunkturpa-
ket II) im April 2010 vor dem Hintergrund der kommunalen Forderungen
nach administrativen Erleichterungen und mehr Rechtssicherheit?

33. Warum befürchteten die Kommunen nach Kenntnis der Bundesregierung im
Jahr 2009 Kosten von bis zu 400 Mio. Euro durch den Austausch von Stra-
ßenschildern aus der Zeit vor 1992?

Was unternahm die Bundesregierung und mit welchem Ergebnis für die
Kommunen?

34. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kom-
munen zur Modernisierung der öffentlichen Verwaltung?

Welche Bilanz für die Kommunen zieht die Bundesregierung aus dem
IT- Gipfelprozess und dem IT-Planungsrat?

Wie entwickelt sich der einheitliche Behördenruf 115 (115-Organisation/
Verbund)?

Inwiefern profitieren davon die Kommunen?

35. Welche Ziele verfolgt die Bunderegierung mit dem E-Government-Gesetz?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/11461

IV. Zu den Auswirkungen der Politik der Bundesregierung im Umfeld kommu-
naler Handlungsfelder und Aufgaben

a) Bevölkerungspolitik – demografische Entwicklung und Integration

36. Welche strategischen Handlungsfelder sieht die Bundesregierung bei der
Bewältigung der mit der demografischen Entwicklung einhergehenden
Herausforderungen?

37. Wie stellte die Bundesregierung bei der Formulierung der Demografiestra-
tegie der Bundesregierung die Interessenvertretung und Mitwirkung der
kommunalen Gebietskörperschaften sicher?

Ist der Bundesregierung bekannt, wie die kommunalen Spitzenverbände
ihre Mitwirkungsmöglichkeiten beurteilten?

38. Inwieweit werden die sich aus der demografischen Entwicklung ergebenden
notwendigen Anpassungen bei der Politik der Bundesregierung gegenüber
den Städten, Gemeinden und Landkreisen berücksichtigt?

Finden demografische Erkenntnisse bei der Ausgestaltung der Städte-
bauförderung, der Programme der KfW Bankengruppe, der Fördermittel der
Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirt-
schaftsstruktur“ (GRW), des Bauplanungsrechts usw. Berücksichtigung,
und wenn ja, wie, und mit welchem Ergebnis?

39. Wie beurteilt die Bundesregierung das Aktionsprogramm Mehrgeneratio-
nenhäuser, und was ist das Ziel des Aktionsprogramms Mehrgenerationen-
häuser II?

40. Worin liegen die Unterschiede der Politik des Bundes zur Bewältigung der
demografischen Herausforderungen in der 17. Wahlperiode im Vergleich zu
früheren Wahlperioden?

In welcher Form wurden und werden hierbei kommunale Interessen berück-
sichtigt und deren Vertreter eingebunden?

41. Mit welchen Gesetzen, Verordnungen und sonstigen Maßnahmen bzw. Pro-
grammen unterstützt der Bund den Integrationsprozess von Menschen mit
Migrationshintergrund?

Wie entwickelte sich der diesbezügliche Mitteleinsatz des Bundes seit
1998?

42. Wie entwickelt sich die Teilnahme an den Integrationskursen, und mit
welchem Erfolg?

43. Was ist die Aufgabe des Beirats „Bundesbeirat für Integration“, wie setzt er
sich zusammen, und wie fasst er seine Beschlüsse?

Welche Ziele verfolgt der Beirat, und welche Schwerpunkte setzt er?

Inwieweit sind die Kommunen in die Arbeit des Beirats einbezogen?

Wie beurteilen nach Kenntnis der Bundesregierung die kommunalen Spit-
zenverbände den Beirat und die kommunalen Mitwirkungsmöglichkeiten?

44. Welche Schwerpunkte und Ziele setzt der auf dem 5. Integrationsgipfel am
31. Januar 2012 durch Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel vorgestellte
Nationale Aktionsplan Integration?

Welche besonderen Maßnahmen werden zur Integration von Aussiedler-
familien ergriffen?

Inwieweit wurden die Interessen der Kommunen berücksichtigt bzw. in den
Arbeitsprozess eingebunden?

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45. Wie beurteilt die Bundesregierung den Stand der kommunalen Integrations-
politik in Deutschland?

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie die kommu-
nalen Spitzenverbände die integrationspolitischen Aktivitäten der Bundes-
regierung (Nationaler Aktionsplan Integration, Integrationsgipfel) beurtei-
len?

b) Strukturpolitik/Stadt- und Regionalentwicklung/Verkehr

46. Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung mit dem neuen Bauplanungs-
recht, und wie werden dabei die Interessen der Kommunen berücksichtigt?

Welche Ziele werden mit der Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
im öffentlichen Personennahverkehr und Fernbusverkehr verfolgt?

47. Welche Lösung zeichnet sich zwischenzeitlich ab, nachdem Bund und Län-
der im Juni 2012 darin übereinstimmten, dass eine Entscheidung über die
Höhe der vom Bund für den Zeitraum 2014 bis 2019 zur Aufgabenerfüllung
der Länder zu zahlenden Kompensationen nach Artikel 143c des Grundge-
setzes („Entflechtungsmittel“, z. B. zur Verbesserung der kommunalen Ver-
kehrsverhältnisse) im Herbst desselben Jahres erfolgt, bzw. worauf haben
sich Bund und Länder zum Zeitpunkt der Beantwortung der Großen An-
frage verständigt?

48. Welche soziale, kulturelle und wirtschaftliche Bedeutung misst die Bundes-
regierung den Großstädten, Metropolregionen und Ballungsräumen in
Deutschland bei, und wie kommt dies im Handeln der Bundesregierung zum
Ausdruck?

Was unternimmt die Bundesregierung um Lebensqualität, kulturelle Viel-
falt, Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum in den Großstädten, Metropolre-
gionen und Ballungsräumen zu unterstützen?

Welche Bedeutung haben dabei beispielsweise die Ausrichtung von Städte-
bauförderung, Programmen der KfW Bankengruppe und GRW-Fördermit-
teln, das Bauplanungsrecht, die Integrationspolitik, der Bundesfreiwilligen-
dienst, der Ausbau der Kinderbetreuung, die Aktivitäten der Bundespolizei
(Prävention und Strafverfolgung auf Bahnhöfen bzw. Maßnahmen auf
Bahnhöfen und in Zügen im Zusammenhang mit der Personenbeförderung
bei Großveranstaltungen) usw.?

49. Welche soziale, kulturelle und wirtschaftliche Bedeutung misst die Bundes-
regierung den ländlich strukturierten Räumen in Deutschland bei, und wie
kommt dies im Handeln der Bundesregierung ressortübergreifend zum Aus-
druck?

Wie wirken sich zum Beispiel die Breitbandstrategie der Bundesregierung,
das Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen, das
neue Städtebauförderungsprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden“, das
Aktionsprogramm „Regionale Daseinsvorsorge“ und das Versorgungsstruk-
turgesetz für die Menschen im ländlichen Raum aus?

50. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung einem flächendeckenden
hochleistungsfähigen Internet bei?

Wie und mit welchem Ergebnis forciert der Bund den flächendeckenden
Ausbau des Breitbandnetzes in Deutschland?

Wie gestaltet sich dabei die Zusammenarbeit mit den Ländern und Kommu-
nen?
51. Beabsichtigt die Bunderegierung, den Abschlussbericht der von den Bun-
destagsfraktionen der CDU/CSU und FDP eingesetzten Arbeitsgruppe

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/11461

„Ländliche Räume, Regionale Vielfalt“ vom Juli 2012 aufzugreifen, und
wenn ja, welche Maßnahmen beabsichtigt sie, wie und in welchem Zeitrah-
men umzusetzen (Umsetzungstand bzw. -plan)?

52. Beabsichtigt die Bundesregierung die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und „Verbesse-
rung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) auf bestehendem
Niveau fortzuführen und finanziell so auszustatten, dass sie strukturell wirk-
sam bleibt?

53. Wird die Bundesregierung die Förderung in Regionen mit ihren umfang-
reichen Strukturproblemen insbesondere auch mit Maßnahmen fortsetzen,
die zur Aktivierung und Unterstützung lokaler Initiativen führen und die
kommunale Koordinierung und Kooperation in ländlichen Regionen unter-
stützen (bitte begründen)?

54. Was tut der Bund für die im Rahmen der Bundeswehrreform von Standort-
schließungen betroffenen Kommunen, die vor der Gestaltungsaufgabe einer
Umwandlung bzw. einer zivilen Nachnutzung stehen (Konversion)?

Welche Rolle spielen dabei die Länder?

c) Umwelt- und Ressourcenschutz, Klimapolitik, Energie

55. Warum sind für das Gelingen der Energiewende der Ausbau klimafreund-
licher Energiegewinnung, ein beschleunigter Netzausbau und schnelle Fort-
schritte bei der Entwicklung von Speichermöglichkeiten so wichtig?

Mit welchen Maßnahmen wurde und wird diese Entwicklung forciert?

Welche Rolle spielen dabei die Kommunen und ihre Unternehmen?

Eröffnen sich erweiterte kommunale Gestaltungs- bzw. Handlungsfelder?

56. Welche Rolle spielen die Kommunen in dem vom Bundesminister für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im August 2012 vorgelegten
10-Punkte-Programm für eine Energie- und Umweltpolitik mit Ambition
und Augenmaß?

57. Was sind die inhaltlichen Ziele der Bundesregierung beim Projekt „Zu-
kunftsWerkStadt“?

Wie finanziert sich das Projekt?

Wie beurteilt die Bundesregierung das Projekt (Zwischenbericht)?

58. Was tut die Bundesregierung zur Forcierung der energetischen Gebäude-
sanierung?

Inwieweit sind davon nach Kenntnis der Bundesregierung die Kommunen
betroffen, und wie beurteilen die kommunalen Spitzenverbände das diesbe-
zügliche Engagement des Bundes und der Länder?

d) Arbeits- und Sozialpolitik

59. Wie schätzt die Bundesregierung die Organisationsreform des SGB II aus
dem Jahr 2010 ein, die sichergestellt hat, dass die Kommunen weiterhin mit
der Bundesagentur für Arbeit in gemeinsamen Einrichtungen bei der Ver-
mittlung und Betreuung von Arbeitslosengeld-II-Beziehern zusammenwir-
ken können?

Wieso wurde die Reform notwendig?

60. Wie schätzt die Bundesregierung die im Rahmen der Organisationsreform
des SGB II zusätzliche Zulassung so genannter Optionskommunen (zuge-

lassene kommunale Träger) ein?

Drucksache 17/11461 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Wie viele Landkreise und kreisfreie Städte haben von dieser Möglichkeit
unter welchen Voraussetzungen Gebrauch machen können?

Wie beurteilt die Bundesregierung die Organisationsreform im Hinblick auf
die Kommunen?

61. Verlief der Übergang in die eigenständige Aufgabenwahrnehmung der Op-
tionskommunen reibungslos?

Sind der Bundesregierung Schwierigkeiten bei der Kostenerstattung aus
Bundesmitteln bekannt?

Wenn ja, woher resultieren diese Schwierigkeiten?

62. Wie schätzt die Bundesregierung die im Rahmen der Neufestsetzung der
Leistungen nach dem SGB II erfolgte Einführung eines Bildungs- und Teil-
habepakets für Kinder und Jugendliche ein, und wieso war dies notwendig?

Inwiefern entlastet das Bildungspaket nach Kenntnis der Bundesregierung
Kommunen finanziell und verschafft ihnen zugleich mehr Handlungsspiel-
räume vor Ort (Mittagessen, Schulsozialarbeiter)?

63. Welche Vor- und Nachteile ergeben sich aus der Entscheidung, die Träger-
schaft für das Bildungspaket bei den Kommunen und nicht bei der Bundes-
agentur für Arbeit anzusiedeln?

Warum wurde die Aufgabe als Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises
und nicht als Bundesauftragsverwaltung ausgestaltet, und welche Kosten
tragen Bund, Länder und Kommunen?

64. Warum erfolgt zukünftig die Anpassung der KdU-Bundesbeteiligung
(KdU = Kosten der Unterkunft) nach dem SGB II nicht mehr anhand der
Zahl der Bedarfsgemeinschaften?

Warum beteiligt sich der Bund von nun an mit einer festen Quote an den Ist-
Kosten?

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, wie dies die kommunalen
Spitzenverbände beurteilen?

65. Senkt die Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Er-
werbsminderung (SGB XII) die Sozialausgaben der Kommunen strukturell
und nachhaltig (bitte begründen)?

Aus welchem Grund war der Bund bereit, diese Entlastung vorzunehmen,
obwohl aufgrund der demografischen Entwicklung von einem weiteren An-
stieg der Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminde-
rung auszugehen ist?

In welcher Größenordnung wird dadurch nach Auffassung der Bundesregie-
rung die Handlungsfähigkeit der Kommunen in der Zukunft gestärkt?

Inwiefern profitieren auch kreisangehörige Gemeinden von der schritt-
weisen Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Er-
werbsminderung (SGB XII) und deren Ausgestaltung als Bundesauftrags-
verwaltung?

66. Warum soll mit dem am 1. August 2012 vom Bundeskabinett beschlossenen
Gesetzentwurf zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch die
Berechnungsgrundlage der Erstattungszahlungen von den Nettoausgaben
des jeweiligen Vorvorjahres auf die Nettoausgaben des Jahres, in dem die
Erstattung gezahlt wird, umgestellt werden?

Wie beurteilen dies nach Kenntnis der Bundesregierung die kommunalen
Spitzenverbände?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/11461

Wie wird bei der Ausgestaltung als Bundesauftragsverwaltung gewährleis-
tet, dass die für die Leistungsgewährung erforderlichen örtlichen Gegeben-
heiten berücksichtigt werden und kein unnötiger Zentralismus entsteht?

e) Kinderbetreuung und frühkindliche Sprachförderung

67. Wie haben sich Bedarf, Angebot und tatsächliche Inanspruchnahme (Be-
treuungsquote) von Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren
seit 1998 entwickelt?

68. In wessen Zuständigkeit fällt die Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder
und warum?

Warum, in welcher Form und mit welchem Ergebnis wurde der Bund auf
dem Gebiet der Betreuung von Kindern unter drei Jahren seit 1998 aktiv?

Was ist der Hintergrund bzw. die Zielsetzung beispielsweise des Tagesbe-
treuungsausbaugesetzes und des Kinderförderungsgesetzes?

Wo liegen Gemeinsamkeiten und Unterschiede?

69. Wie hat sich der Mitteleinsatz des Bundes für den Ausbau der Betreuung
von Kindern unter drei Jahren von 1998 bis heute entwickelt?

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie sich der Mit-
teleinsatz von Ländern und Kommunen für den Ausbau der Betreuung von
Kindern unter drei Jahren von 1998 bis heute entwickelt hat?

70. Welche Änderungen bzw. Weichenstellungen erfolgten in der 17. Wahlpe-
riode?

Wurden dabei die Interessen der kommunalen Gebietskörperschaften be-
rücksichtigt, und wenn ja, in welcher Form?

71. Wie ist der aktuelle Stand des Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“
des Bundes, und wie gestalten sich Mittelbewilligungen und Mittelabruf der
einzelnen Länder?

Liegen der Bundesregierung Gründe bzw. Ursachen für eventuell unter-
schiedliche Mittelinanspruchnahme der Länder vor, wenn nein, warum
nicht?

72. Ist nach Ansicht der Bundesregierung das Ziel erreichbar, ein bedarfsge-
rechtes Angebot bis zum Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Kinder-
tagesbetreuung ab dem ersten Geburtstag zum 1. August 2013 zu schaffen?

Sieht die Bundesregierung zur Zielerreichung noch Nachsteuerungsbedarf,
und wenn ja, welchen?

73. Gelingt es Bund und, nach Kenntnis der Bundesregierung, Ländern und Ge-
meinden – parallel zum quantitativen Ausbau – auch den Betreuungsschlüs-
sel und die Qualifizierung des Personals zu verbessern?

Finden qualitative Verbesserungen statt, wenn ja, welche?

74. Wie unterstützt der Bund die frühkindliche Sprachförderung, und warum?

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie die kommuna-
len Spitzenverbände das diesbezügliche Engagement des Bundes beurtei-
len?

f) Bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt

75. Mit welchen Gesetzen, Verordnungen und sonstigen Aktivitäten unterstützt
der Bund in der 17. Wahlperiode das Ehrenamt bzw. bürgerschaftliche

Engagement und eine Stärkung der Anerkennungskultur in Deutschland?

Drucksache 17/11461 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beabsichtigt die Bundesregierung weitere Maßnahmen, und wenn ja, wel-
che?

76. Wie hat sich der Mitteleinsatz des Bundes für freiwilliges bürgerschaftliches
Engagement und für eine Stärkung der Anerkennungskultur in Deutschland
seit 1998 entwickelt?

77. Worin liegen die Gemeinsamkeiten und die Unterschiede des zum 1. Juli
2011 mit der Aussetzung der Wehrpflicht beendeten Zivildienstes und des
stattdessen eingeführten Bundesfreiwilligendienstes?

Welche kommunalrelevanten Überlegungen spielten und spielen bei der
Ausgestaltung des neuen Bundesfreiwilligendienstes eine Rolle?

Welche neuen Chancen eröffnen sich damit vor Ort?

78. Wie beurteilt die Bundesregierung in einer Zwischenbilanz den neu ge-
schaffenen Bundesfreiwilligendienst?

Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, wie Kommunen
bzw. die kommunalen Spitzenverbände den neuen Bundesfreiwilligendienst
aus kommunalpolitischer Sicht beurteilen?

79. Welche Ziele verfolgte die Bundesregierung mit der Änderung des Straßen-
verkehrsgesetzes bzw. des sogenannten Feuerwehrführerscheins?

Inwieweit wurden dadurch die Landesregierungen in die Lage versetzt, die
in Feuerwehren und Rettungsdiensten freiwillig engagierten Bürgerinnen
und Bürger vor unnötiger Bürokratie zu bewahren und gleichzeitig die
Kommunen (Brandschutz) möglichst gering zu belasten?

Inwiefern wurde durch diese Neuregelung die ehrenamtliche Arbeit in den
Feuerwehren und Rettungsdiensten gestärkt, und warum kann diese Rege-
lung vielen Freiwilligen Feuerwehren – vor allem im ländlichen Raum – da-
bei helfen, ihre Existenz zu sichern?

80. Wie beurteilt die Bundesregierung die Lage des kommunalpolitischen Eh-
renamtes?

Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, wie viele Bürgerin-
nen und Bürger in Deutschland ein kommunalpolitisches Ehrenamt in ihrer
Gemeinde, Stadt oder Landkreis inne haben?

Beabsichtigt die Bundesregierung, die Rahmenbedingungen für ehrenamt-
liche Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker zu verbessern, bei-
spielsweise die Hinzuverdienstregelung im Rentenrecht so zu gestalten,
dass im Regelfall an kommunale Ehrenbeamte gezahlte Aufwandsentschä-
digungen nicht zu einer Verringerung der Rente führen?

Ist der Bundesregierung bekannt, inwieweit das Engagement der Bundes-
zentrale für politische Bildung, die sich nach eigenen Angaben darum be-
müht, Menschen mit Zuwanderungshintergrund weitere Möglichkeiten des
zivilgesellschaftlichen Engagements zu bieten, auch das kommunalpoli-
tische Ehrenamt umfasst?

Welche Erkenntnisse gewann die Bundesregierung aus der von der Bundes-
ministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Kristina Schröder,
am 8. März 2012 (Weltfrauentag) eröffneten Onlinediskussion zum Thema
Frauen in der Kommunalpolitik und sonstigen Aktivitäten?

V. Zur europapolitischen Ausrichtung der Bundesregierung bei kommunal-
relevanten Fragen
81. Welche kommunalrelevanten Ziele verfolgt die Bundesregierung auf euro-
päischer Ebene?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/11461

Was tut die Bundesregierung für den Erhalt und die Stärkung der kommu-
nalen Selbstverwaltung in Europa?

82. Setzt sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür ein, dass ent-
sprechend dem Grundsatz der Subsidiarität auch künftig nationale Spiel-
räume zur wirkungsvollen Förderung strukturschwacher Regionen in den
Mitgliedstaaten der Europäischen Union bestehen?

Wenn ja, wie?

83. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Neuausrichtung der
Strukturfonds für die nationale Regionalpolitik für die neue Förderperiode
ab dem Jahr 2014 bei, auch vor dem Hintergrund des politischen Ziels der
Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland?

Wie beurteilt die Bundesregierung die Vorschläge der Europäischen Kom-
mission zu den Strukturfonds und den Regionalbeihilfen, und wie wird sich
die Bundesregierung in den anstehenden Konsultationen hierzu einbringen?

84. Teilt die Bundesregierung die Meinung, dass es bei der Weiterentwicklung
der Regionalleitlinien der Europäischen Union faire und wirksame Über-
gangsreglungen für Regionen geben muss, die in der folgenden Förderpe-
riode keine Konvergenzregionen mehr seien werden?

85. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Forderung
der kommunalen Spitzenverbände an Bund und Länder, entsprechend der in
den Richtlinien vorgesehenen Stärkung des Partnerschaftsprinzips, die lo-
kalen und regionalen Akteure vor Ort bei der Erstellung der operationellen
Programme im Sinne der Multi-Level-Governance einzubinden?

86. Teilt die Bundesregierung die Forderung der kommunalen Spitzenverbände
Deutschlands, sich gegenüber der Europäischen Kommission sowie dem
Europäischen Parlament für eine Verschlankung der Richtlinien zum Verga-
berecht und den Erhalt kommunaler Handlungsfreiheit bei interkommunaler
Zusammenarbeit und der Kommunalfinanzierung einzusetzen?

87. Wie ist die Haltung der Bundesregierung zur Position der kommunalen Spit-
zenverbände Deutschlands, die eine eigenständige Richtlinie zur Vergabe
von Konzessionen ablehnen oder zumindest eine Ausnahme für die kommu-
nale Wasserwirtschaft fordern?

Besteht nach Ansicht der Bundesregierung die Notwendigkeit für eine Ge-
setzgebung auf europäischer Ebene, obwohl der Europäische Gerichtshof
für alle öffentlichen Auftraggeber die wesentlichen Grundsätze für die Ver-
gabe von Konzessionen definiert hat?

88. Hält die Bundesregierung in den einschlägigen Ratsgremien an ihrer ableh-
nenden Haltung (Stellungnahme zu Dok. 18960/11, Frist: 22. Mai 2012) zu
dem von der Europäischen Kommission vorgelegten separaten Richtlinien-
entwurf über Konzessionsvergabe weiterhin fest?

89. Welche Gründe sprechen für eine zügige Umsetzung von Basel III
(CRD IV)?

Welche Auswirkungen hat dies auf kleinere regional agierende Banken?

Wie beurteilt die Bundesregierung die von den kommunalen Spitzenverbän-
den beschriebenen Risiken für die Kommunalkredite?

90. Wie werden Investitionen für kommunale Infrastruktur (Kanäle, Abfallent-
sorgung, Wasserversorgung u. a.), die durch Gebühren und Beiträge voll-
ständig refinanziert werden im Rahmen der Umsetzung des Fiskalvertrags
haushalterisch berücksichtigt?
Erhöhen sie zeitweise das strukturelle Defizit?

Drucksache 17/11461 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
91. Liegen der Bundesregierung Einschätzungen darüber vor, wie sich die Ein-
führung von Euro-Bonds bzw. gemeinsamen europäischen Staatsanleihen
direkt oder indirekt auf die kommunalen Gebietskörperschaften in Deutsch-
land auswirken könnten?

Liegen der Bundesregierung dazu auch Beschlüsse oder sonstige Stellung-
nahmen der kommunalen Spitzenverbände vor?

92. Was spricht nach Ansicht der Bundesregierung gegen Euro-Bonds, gemein-
same europäische Staatsanleihen bzw. eine gemeinsame Schuldenhaftung in
Europa?

Berlin, den 6. November 2012

Volker Kauder, Gerda Hasselfeldt und Fraktion
Rainer Brüderle und Fraktion

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