BT-Drucksache 17/11287

zu dem Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 17/9924 - Die Menschenrechte in Zentralasien stärken

Vom 2. November 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11287
17. Wahlperiode 02. 11. 2012

Beschlussempfehlung und Bericht

des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (17. Ausschuss)

zu dem Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/9924 –

Die Menschenrechte in Zentralasien stärken

A. Problem

Die Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern die Bundes-
regierung auf, die Evaluierung der EU-Zentralasienstrategie zum Anlass zu
nehmen, um die auf die Menschenrechte zielenden Maßnahmen effizienter zu
gestalten und sich für eine stärkere Einbindung der Zivilgesellschaft in die EU-
Zentralasienstrategie einzusetzen. Zudem soll die Bundesregierung die Vernet-
zung zivilgesellschaftlicher Gruppen fördern und ihre Kommunikationsmög-
lichkeiten durch den Auf- und Ausbau moderner Kommunikationsnetze ver-
bessern. Die zentralasiatischen Regierungen sollen nach dem Willen der Frak-
tionen aufgefordert werden, die im Zuge des Ausbaus der neuen Kommunika-
tionsmöglichkeiten entstehenden Räume nicht wieder zu beschneiden. Die
Zensur des Internets und anderer Medien soll die Bundesregierung deutlich und
wahrnehmbar verurteilen, um gegenüber der Zivilgesellschaft weiterhin als
glaubhafter Akteur für die Meinungs- und Pressefreiheit auftreten zu können.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP
und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen
Keine.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Keine.

Drucksache 17/11287 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Keiner.

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Keiner.

Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten

Keine.

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Keiner.

F. Weitere Kosten

Keine.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/11287

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/9924 abzulehnen.

Berlin, den 24. Oktober 2012

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Tom Koenigs
Vorsitzender

Jürgen Klimke
Berichterstatter

Ullrich Meßmer
Berichterstatter

Marina Schuster
Berichterstatterin

Katrin Werner
Berichterstatterin

Volker Beck (Köln)
Berichterstatter

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
flikt eine Rolle. Insofern sei es sicherlich richtig, dass diese
Thematik aufgegriffen werde. Es seien aber unterschied-
Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache
17/9924 in seiner 66. Sitzung und der Ausschuss für die
Angelegenheiten der Europäischen Union in seiner
74. Sitzung am 24. Oktober 2012 beraten. Beide Aus-

liche Verhaltensweisen festzustellen. Die Fraktion der SPD
habe Usbekistan und die Entwicklung dort angesprochen.
Dort scheine man eine Evaluierung der Menschenrechtssitu-
ation zu befürchten, sonst hätte man den Ausschuss für
Drucksache 17/11287 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Jürgen Klimke, Ullrich Meßmer, Marina Schuster,
Katrin Werner und Volker Beck (Köln)

A. Allgemeiner Teil

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/9924 in seiner 184. Sitzung am 14. Juni 2012 beraten
und an den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe zur federführenden Beratung und an den Auswärtigen
Ausschuss und an den Ausschuss für die Angelegenheiten
der Europäischen Union zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN for-
dern die Bundesregierung auf, die Evaluierung der EU-Zen-
tralasienstrategie zum Anlass zu nehmen, um die auf die
Menschenrechte zielenden Maßnahmen effizienter zu ge-
stalten und sich für eine stärkere Einbindung der Zivilge-
sellschaft in die EU-Zentralasienstrategie einzusetzen. Zu-
dem soll die Bundesregierung die Vernetzung zivilgesell-
schaftlicher Gruppen fördern und ihre Kommunikations-
möglichkeiten durch den Auf- und Ausbau moderner
Kommunikationsnetze verbessern. Die zentralasiatischen
Regierungen sollen nach dem Willen der Fraktionen aufge-
fordert werden, die im Zuge des Ausbaus der neuen Kom-
munikationsmöglichkeiten entstehenden Räume nicht wie-
der zu beschneiden. Die Zensur des Internets und anderer
Medien soll die Bundesregierung deutlich und wahrnehm-
bar verurteilen, um gegenüber der Zivilgesellschaft weiter-
hin als glaubhafter Akteur für die Meinungs- und Pressefrei-
heit auftreten zu können.

Die Bundesregierung soll sich ferner für die landesweite
Durchsetzung der gesetzlichen Schulpflicht in den zentral-
asiatischen Ländern einsetzen und gemeinsam mit Vertre-
tern der Zivilgesellschaft Wege aus der Kinderarbeit suchen.
Ferner soll die Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (ILO =
Internationale Arbeitsorganisation) eingefordert werden und
insbesondere sollen diplomatische Initiativen zur Verurtei-
lung und Abschaffung der staatlich angeordneten Kinder-
zwangsarbeit in Usbekistans Baumwollindustrie ergriffen
werden. Weitere Forderungen zielen auf die Religionsfrei-
heit und den Schutz von Rechten von LGBT (LGBT =
Lesbian, Gay, Bisexual and Transgender). Ferner soll die
Bundesregierung gleiche, freie und geheime Wahlen in den
zentralasiatischen Ländern fordern und dabei alle im Rah-
men der OSZE zur Verfügung stehenden Mittel anwenden.
Auch soll sie sich für menschenwürdige Haftbedingungen
und die Verhinderung von Folter einsetzen und den unge-
hinderten Zugang des Internationalen Roten Kreuzes zu
sämtlichen Haftanstalten eines jeden Landes fordern.

SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthal-
tung der Fraktion DIE LINKE. Ablehnung.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat den Antrag auf Drucksache 17/9924 in seiner
68. Sitzung am 24. Oktober 2012 beraten. Er empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP und DIE
LINKE. gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Antrag abzulehnen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führte aus,
man reiche diesen Antrag gemeinsam mit der Fraktion der
SPD ein und sei sehr froh darüber. Aus Sicht der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN seien folgende Punkte zen-
tral: So brauche man eine sehr viel weitsichtigere Politik im
Bereich der Rohstoffpartnerschaft. Derzeit komme das
Thema Menschenrechte viel zu kurz bei den Verhandlungen
über Rohstoffpartnerschaften. Interessant sei in diesem Zu-
sammenhang auch, dass das deutsch-usbekische Abkom-
men über die Nutzung des Militärflughafens Termez – an-
geblich auf Wunsch der usbekischen Seite – nicht öffentlich
ist. Es wäre aber sehr wichtig, hier Transparenz herzustel-
len. Die Forderung bestehe vor allem auch darin, dass eine
stärkere Unterstützung von zivilgesellschaftlichen Akteuren
und unabhängigen Medien erfolge, soweit diese vorhanden
sind. Gebe es diese nicht, gelte es, deren Aufbau zu unter-
stützen. Und bei allem, was man nun über den Arabischen
Frühling wisse, sollte man auch Konsequenzen für die poli-
tische Tätigkeit für Zentralasien ziehen.

Die Fraktion der SPD ergänzte, der Antrag binde die wich-
tigen Punkte entsprechend ein, insbesondere die Punkte, die
man auf den letzten Reisen nach Zentralasien in den ver-
schiedenen Zusammenhängen festgestellt habe, zum Bei-
spiel das Thema der Religionsfreiheit in Tadschikistan bzw.
das Vorgehen der tadschikischen Regierung, die Eltern sehr
stark unter Druck setze, wenn sie ihren Kindern den Zugang
zu Religiösität ermöglichen. Es sei sehr wichtig, dass dieser
Punkt in dem Antrag enthalten sei. Weitere Punkte, auch der
der Kinderarbeit, seien enthalten, die letztlich der Grund für
den Wunsch einer erneuten Reise nach Usbekistan waren.
Leider sei diese Reise ja nicht möglich. Dies sei ein guter
Antrag und deshalb bitte man um Zustimmung.

Die Fraktion der CDU/CSU legte dar, es sei richtig, dass
man sich gerade in dieser Gegend auch etwas näher mit den
Fragen befasst, die die Grundlage der Ausschussarbeit
seien. Auf der anderen Seite spielten dort natürlich auch
Fragen wie Rohstoffversorgung oder der Afghanistankon-
schüsse empfehlen mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen

Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Deutschen Bun-
destages nicht ausgeladen. Auf der anderen Seite könne

waren. Man habe ein paar Anmerkungen zum Feststellungs-
teil des Antrags. Man glaube nicht, dass man den verschie-
denen Staaten Zentralasiens so schlaglichtartig gerecht
werde. Die Situation, auch durch schwelende Konflikte un-
tereinander, durch die Situation in den einzelnen Ländern
mit ethnischen Minderheiten, mit Verteilungskonflikten
nicht nur was die Rohstoffe betrifft, sondern zum Beispiel
mit Blick auf die Ressource Wasser, sei sehr unterschied-
lich. Dies werde aber im Feststellungsteil nicht vollumfäng-
lich deutlich und der Antrag werde der Heterogenität der

gen politisch richtig und fänden die Zustimmung der Frak-
tion. Leider blieben die Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN in ihrem Antrag inkonsequent, was die Reali-
sierungschancen ihrer Forderung anbelangt. Die meisten
Forderungen ließen sich im Rahmen der primär neoliberal
ausgerichteten EU-Zentralasienstrategie nicht umsetzen.
Hierfür müssten erst menschenrechtsbezogene Ziele und
Inhalte dieser Zentralasienstrategie auf der EU-Ebene neu
definiert und vor allem erweitert werden. Man lehne den
Antrag deshalb ab.

Berlin, den 24. Oktober 2012

Jürgen Klimke
Berichterstatter

Ullrich Meßmer
Berichterstatter

Marina Schuster
Berichterstatterin

Katrin Werner
Berichterstatterin

Volker Beck (Köln)
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/11287

man doch zaghafte Fortschritte ausmachen, zum Beispiel
bei der Kinderarbeit oder auch bei der Zusammenarbeit mit
der ILO. Eine Entwicklung sei also auch in diesem Lande
durchaus festzustellen. Aus Sicht der Fraktion der CDU/
CSU sei die Verknüpfung der Arbeit der Menschenrechte
mit der Entwicklungszusammenarbeit wichtig. Dies sei ein
Thema, das gerade bei Usbekistan eine Rolle spiele und bei
der Realisierung des Menschenrechtskonzeptes des Bundes-
ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent-
wicklung wichtig sei. All dies seien aber Punkte, die in Ar-
beit seien und zu den laufenden Tätigkeit der Bundesminis-
terien gehörten, sowohl was die Grundsatzfragen angehe als
auch, was die detaillierte Umsetzung betreffe. Deshalb halte
man es nicht für notwendig, dazu einen Antrag zu stellen.
Auch halte man die Forderung des Antrags, sich in diesem
Ausschuss regelmäßig unterrichten zu lassen, für überflüs-
sig. Man lasse sich ohnehin vom Bundesministerium unter-
richten, wenn man es für sinnvoll halte. Eine Regelmäßig-
keit sei aber auch aus Geschäftsordnungsgründen weder
möglich noch sinnvoll. Von daher lehne man den Antrag ab.

Die Fraktion der FDP erläuterte, in dem Forderungsteil
seien Forderungen enthalten, die man natürlich sehr gut un-
terschreiben könne, die auch schon Bestandteil der Arbeit
der Bundesregierung seien und die es auch vorher schon

Länder nicht gerecht. Im Rahmen des EU-Menschenrechts-
dialogs, auch der EU-Zentralasienstrategie, habe man schon
einiges getan, wo gerade die Themen der Rechtsstaatlich-
keit der Menschenrechte auch von den deutschen politi-
schen Stiftungen bearbeitet würden und Schwerpunkt von
deren Tätigkeiten seien. Es gebe darüber hinaus ein Projekt
der Venice Commission vom Europarat. Dabei gehe es um
die Anwendung internationaler menschenrechtlicher Stan-
dards. Und auch die Entwicklungszusammenarbeit in den
Ländern, je nachdem, wie die jeweilige Situation vor Ort ist,
halte auch angepasste Instrumente bereit. Insofern enthalte
der Antrag Forderungen, die sehr gut seien, die man auch
unterstützen könne, aber insgesamt werde er der Komplexi-
tät der Situation in den verschiedenen Ländern und unter-
einander nicht ausreichend gerecht.

Die Fraktion DIE LINKE. erläuterte, der Antrag be-
schreibe die aktuelle Menschenrechtssituation in den Län-
dern weitgehend richtig. Neben den Einschränkungen bei
den bürgerlichen und politischen Freiheitsrechten würden
auch die Verletzungen bei bestimmten WSK-Rechten (wirt-
schaftliche, soziale und kulturelle Rechte) festgestellt. Bei
der Religionsfreiheit hätte man sich eine differenziertere
Darstellung der Situation in den einzelnen Ländern ge-
wünscht. Dennoch seien viele der aufgestellten Forderun-

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.