BT-Drucksache 17/10945

Mitarbeit der Bundesregierung in der EU-Initiative "Clean IT" gegen eine vermeintlich "illegale Nutzung" des Internets

Vom 8. Oktober 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/10945
17. Wahlperiode 08. 10. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Halina Wawzyniak, Jan Korte, Ulla Jelpke,
Stefan Liebich, Thomas Nord, Kathrin Senger-Schäfer, Dr. Petra Sitte,
Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Mitarbeit der Bundesregierung in der EU-Initiative „Clean IT“ gegen eine
vermeintlich „illegale Nutzung“ des Internets

Fünf Innenministerien von EU-Mitgliedstaaten haben sich in der Initiative
„Clean IT“ zusammengeschlossen, um sich über Möglichkeiten gegen die „ille-
gale Benutzung des Internets“ auszutauschen. Beteiligt sind die Niederlande
(Nationaler Koordinator für Terrorismusbekämpfung und Sicherheit), Deutsch-
land und Großbritannien (Innenministerium), Belgien (Koordinationsstelle zur
Bewertung der Bedrohungslage) und Spanien (Nationales Anti-Terrorismus-
Zentrum). Das Europäische Polizeiamt Europol, das selbst die Kontrolle des In-
ternets zur Chefsache erhob, ist ebenfalls dabei. Von „Clean IT“ erfasste The-
men sind „Computerkriminalität, Hate Speech, Diskriminierung, illegale Soft-
ware, Kinderpornographie und Terrorismus“ (https://netzpolitik.org/wp-upload/
CLEAN+ IT+DRAFT+DOCUMENT+02.doc). Diverse Formate könnten nach
Vorschlägen der Behörden automatisiert „detektiert“ werden: Audionachrich-
ten, Blogs, Chats, Dokumente, Mail, Messenger, Bezahlsysteme, Soziale Netz-
werke, Webseiten, Videonachrichten und Webforen. Projektkoordinator ist der
„Koordinator für Terrorismusbekämpfung und Sicherheit“ But Klaasen von der
niederländischen sozialliberalen Partei. But Klaasen bemüht einen biologis-
tischen Vergleich und fordert, dass „jeder Computer, der kein Gesundheitszerti-
fikat vorweisen kann, […] vom Internet ausgeschlossen werden [sollte]“ (https://
netzpolitik.org/2012/clean-it-die-eu-will-das-internet-sauber-und-gesund-halten).

Die Europäische Kommission fördert „Clean IT“ mit 400 000 Euro. Wichtiges
Ziel der Initiative ist die Einbindung der Telekommunikationsindustrie bzw. von
Providern. Diese sollen sich – zunächst „freiwillig“ – verpflichten, uner-
wünschte Inhalte den Strafverfolgungsbehörden zu melden und diese herauszu-
filtern. Strafverfolgungsbehörden sollen die Möglichkeit erhalten, Inhalte zu
entfernen, und dabei gängige Praxen wie „Notice & Takedown“ umgehen dür-
fen. Die „Hilfsbereitschaft“ von Providern soll zudem für die Vergabe öffent-
licher Aufträge maßgeblich sein (http://edri.org/cleanIT).

Allerdings könnten laut einem von der Initiative „European Digital Rights“
(EDRI) ins Netz gestellten Papier auch „komplett legale Inhalte“ entfernt wer-

den dürfen (www.edri.org/CleanIT). Zudem könnte die anonyme Nutzung des
Internets abgebaut werden, indem Anbieter Sozialer Netzwerke nur noch Zu-
gänge mit echten Namen und Passfotos gewähren. Nach Angaben der Projekt-
webseite soll „Clean IT“ lediglich die Nutzung des Internets „für terroristische
Zwecke“ beschränken. Das Verlinken auf „terroristische Inhalte“ könnte hierfür
unter Strafe gestellt werden. Jedoch bleibt offen, wer diese „terroristischen In-
halte“ definieren soll. Die vorgebliche Bekämpfung von „Kinderpornographie“

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und „islamistischem Terrorismus“ soll für Zustimmung in der Bevölkerung wer-
ben. Jedoch erläutert das von EDRI zur Verfügung gestellte Papier, dass hierun-
ter auch die Themenfelder „animal rights“ und „left-wing“ sowie „all other ter-
rorist and extremist organizations and individuals“ gehören.

„Clean IT“ wird von der Generaldirektion für Inneres der Europäischen Union
finanziert, die zuständig ist für „Terrorismus“. Die Projektbeschreibungen zei-
gen aber Parallelen zur „CEO Coalition“, die von der Generaldirektion Kommu-
nikationsnetzwerke finanziert wird und für „Kinderschutz“ zuständig ist. Beide
entwickeln Vorschläge für „Meldebuttons“ und die Kennzeichnung „illegaler“
Materialien.

Zunächst sollen Grundsätze und Praktiken von „Clean IT“ nicht legislativ sein,
also unter den beteiligten „Partnern“ bzw. Ländern auf freiwilliger Basis abge-
stimmt werden. Dies betont auch die zuständige EU-Innenkommissarin Cecilia
Malmström auf Twitter: „Huge misunderstandings about the #Clean IT project.
Brings together public & private partners for open debate on phenomenon of
terrorism /JL“ (https://twitter.com/MalmstromEU). Cecilia Malmström ver-
schweigt aber, dass „Clean IT“ auch die Veröffentlichung eines Vorschlags zum
Ziel hat, wie die zunächst „freiwilligen“ Regelungen in eine Initiative zur – ver-
mutlich EU-weiten – Rechtssetzung münden kann: Gemäß Wikipedia ist es
(ausweislich eines auf der Webseite von „Clean IT“ inzwischen entfernten
Links) möglich, „dass eines der Ergebnisse der Ruf nach einer besseren Regu-
lierung durch Regierungen ist“ (http://de.wikipedia.org/wiki/Clean_IT).

„Clean IT“ verfolgt also eine Politik, die von Bürgerrechtsgruppen als „Policy
Laundering“ bezeichnet wird: Vorhaben, die auf nationaler Ebene nicht durch-
setzbar sind, werden auf eine supranationale Ebene verschoben. Auch die vor-
geblich „freiwillige“ Regelung vernebelt das eigentliche Ziel, perspektivisch
eine gesetzliche Bestimmung einzuführen. Es besteht Anlass zur Vermutung,
dass „Clean IT“ früher erfolglose Initiativen in einem neuen Anlauf in EU-weit
geltendes Recht überführen soll: So haben die dort behandelten Inhalte Ähnlich-
keiten mit dem nur durch massive Proteste verhinderten ACTA-Abkommen
(etwa bezüglich von Urheberrechten oder der unerwünschten Vervielfältigung
von Inhalten im Internet). Weitere Parallelen sind zur Durchsetzung von Inhalten
der umstrittenen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung erkennbar. Es ist aus
Sicht der Fragesteller daher unerlässlich zu erfahren, wer an den Diskussionen
in „Clean IT“ teilgenommen hat und welche Positionen dort jeweils vertreten
wurden. Die Zivilgesellschaft muss in Kenntnis gesetzt werden, welche Inhalte
auf dem nächsten Treffen von „Clean IT“ im November 2012 in Wien themati-
siert werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie und auf wessen Initiative ist das Projekt „Clean IT“ entstanden?

a) Trifft es zu, dass eine erste Besprechung der Projektpartner/Projektpartne-
rinnen im Rahmen des Kongresses „European Dialogue on Internet
Governance“ am 31. Mai 2011 in Belgrad stattfand?

b) Falls ja, wer hat zu dem Treffen eingeladen, wer bereitete es vor, und wer
nahm daran teil?

2. Inwiefern werden innerhalb von „Clean IT“ jene Inhalte behandelt bzw. jene
„terroristische Nutzung“ verfolgt, die Deutschland beim Ministertreffen der
G5 in Florenz 2004 auf die Tagesordnung setzte und die schließlich in die
„EU-Zusammenarbeit gegen die terroristische Nutzung des Internets – Check
the Web“ mündete?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/10945

3. Inwiefern wurde innerhalb von „Clean IT“ klar definiert, ob sich das Projekt
mit „Terrorismus“, „islamistischem Terrorismus“ oder einer allgemeinen
„illegalen Nutzung“ des Internets befasst?

Inwiefern hat sich der Fokus von „Clean IT“ hierzu im Verlauf des Projekts
verändert?

4. Trifft es nach Kenntnis der deutschen Beteiligten an „Clean IT“ zu, dass am
Ende des Projekts möglicherweise ein Vorschlag zur zukünftigen legislativen
Umsetzung der zunächst freiwilligen Verabredungen veröffentlicht werden
soll?

a) Aus welchem Grund wurde auf der Webseite der Link entfernt aus dem
hervorgeht, dass „eines der Ergebnisse der Ruf nach einer besseren Regu-
lierung durch Regierungen ist“ (http://de.wikipedia.org/wiki/Clean_IT)?

b) Wie kommentiert die Bundesregierung den Vorschlag innerhalb von
„Clean IT“ zur „Aufhebung aller gesetzlichen Bestimmungen, die der Fil-
terung/Überwachung der Internetanschlüsse von Angestellten in Betrie-
ben entgegenstehen“, wie es der österreichische SPÖ-Europaabgeordnete
Josef Weidenholzer, Mitglied im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten,
Justiz und Inneres (LIBE) berichtet und gleichsam als dringliche Frage an
die EU-Kommission richtete (http://tinyurl.com/c7y7p6b)?

c) Welche Haltung haben Angehörige der Bundesregierung innerhalb von
„Clean IT“ hierzu vertreten?

5. Worin bestehen die Aufgaben der „Partner“ Deutschland, die Niederlande,
Großbritannien, Belgien und Spanien in „Clean IT“, und wodurch ist dieser
Status begründet?

Auf welche Art und Weise wurden Deutschland, die Niederlande, Großbri-
tannien, Belgien und Spanien als steuernde Beteiligte bestimmt?

6. Was ist mit dem Status einer „unterstützenden Regierung“ gemeint, die nach
Kenntnis der Fragesteller aus Ungarn, Rumänien, Dänemark, Griechenland
und Österreich bestehen, und worin ist dieser Status begründet, bzw. worin
besteht deren Aufgaben im Projekt?

7. Welche deutschen Behörden waren oder sind mit welchen Abteilungen an
„Clean IT“ beteiligt?

a) Welche deutschen Unternehmen und sonstigen Stellen waren oder sind an
„Clean IT“ beteiligt?

b) Auf wessen Initiative kam die Beteiligung Deutschlands im Steuerungs-
gremium von „Clean IT“ zustande?

c) Was ist die Rolle der Behörden aus Deutschland, und welche Stellen bzw.
Abteilungen sind konkret in „Clean IT“ eingebunden?

d) Auf welche Art und Weise, und seit wann, sind Facebook, Google, Twitter
und Ebay beteiligt?

8. Auf welche Art und Weise und mit welchen Positionen beteiligten sich deut-
sche Teilnehmer/Teilnehmerinnen an einer Identifizierung von innerhalb von
„Clean IT“ zu behandelnden Problemen?

9. Welche deutschen Beteiligten an „Clean IT“ sind nach Kenntnis der Bundes-
regierung gleichzeitig in anderen internationalen Initiativen zur Regulierung
des Internets engagiert?

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10. Auf welche Art und Weise wird „Clean IT“ von der Europäischen Kommis-
sion unterstützt und gefördert?

a) Wann und vom wem wurde von der Europäischen Kommission eine Fi-
nanzierung für „Clean IT“ beantragt?

b) Welche Gelder wurden daraufhin mit welcher Zweckbindung vergeben,
bzw. für welche zukünftigen Ausgaben sind Gelder bewilligt?

11. Welche Agenturen oder sonstigen Stellen der Europäischen Union sind oder
waren an „Clean IT“ mit welchen Anliegen und Aktivitäten beteiligt?

a) Welche Rolle übernimmt Europol in „Clean IT“?

b) Welche Abteilungen sind hierfür mit welchen Aufgaben betraut?

c) Inwieweit bringt Europol Erfahrungen oder Praxen weiterer von ihr be-
triebener Projekte zur Überwachung und Kontrolle des Internets ein?

12. Welche Angehörigen der Generaldirektion Kommunikationsnetzwerke, der
Generaldirektion Binnenmarkt oder der CEO Coalition nehmen auch an
„Clean IT“ teil?

a) Inwiefern befasst sich die von der Generaldirektion Kommunikations-
netzwerke finanzierte CEO Coalition zu „Kinderschutz“ mit Themen,
die auch innerhalb von „Clean IT“ behandelt werden, insbesondere hin-
sichtlich Filtertechnologien, Meldebuttons oder der Kennzeichnung von
illegalen Materialien?

b) Inwiefern befasst sich die Generaldirektion Binnenmarkt mit Themen,
die auch innerhalb von „Clean IT“ behandelt werden, insbesondere hin-
sichtlich Filtertechnologien, Meldebuttons oder der Kennzeichnung von
illegalen Materialien?

13. Welche Treffen von „Clean IT“ fanden bislang statt, und welche Themen
standen auf der Tagesordnung?

a) Wer hat die Treffen jeweils vorbereitet, und wie wurden die Verantwort-
lichen hierfür bestimmt?

b) Wie wurde die zu behandelnde Tagesordnung jeweils festgelegt?

c) Wer hat an den Treffen in Amsterdam, Madrid, Brüssel, Berlin jeweils
teilgenommen (bitte als Tabelle angeben)?

d) Sofern den deutschen Beteiligten keine Teilnahmeliste vorliegt, welche
Teilnehmer/Teilnehmerinnen neben den auf der Projektwebseite Ge-
nannten (www.cleanitproject.eu/partners-and-participants) sind diesen
wenigstens erinnerlich?

e) Welche der anwesenden Unternehmen entwickeln oder vertreiben nach
Anhörung durch deutsche Beteiligte in „Clean IT“ Filtertechnologien?

f) Sofern die Bundesregierung die Teilnehmer/Teilnehmerinnen nicht
nennt, wie soll sich eine kritische Öffentlichkeit über die dortigen Pro-
zesse zur Meinungsbildung und möglicherweisen Verabschiedung eines
Legislativvorschlags in Kenntnis setzen?

14. Welche Haltung hat die Bundesregierung hinsichtlich einer „illegalen Nut-
zung des Internets” auf den Treffen zu folgenden Punkten vertreten:

a) Aufhebung gesetzlicher Bestimmungen zur Filterung/Überwachung der
Internetanschlüsse von Angestellten in Betrieben;

b) Möglichkeit für Strafverfolgungsbehörden, Inhalte zu entfernen, ohne
sich an Prozeduren wie „Notice & Takedown“ zu halten;
c) Strafbarkeit der Verlinkung auf „terroristische Inhalte“;

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d) gesetzliche Grundlagen zur Verwendung von „Klarnamen“ in Online-
diensten;

e) Haftbarkeit von Providern oder Anbietern von Filtersystemen sofern
diese zu wenig Überwachungsmaßnahmen zur Identifizierung einer „ter-
roristischen“ Nutzung einrichten;

f) Speicherung von IP-Adressen von Nutzern/Nutzerinnen;

g) Strafbarkeit, wenn Nutzer/Nutzerinnen wissentlich auf die Meldung
„illegaler Inhalte“ verzichten;

h) „Hilfsbereitschaft“ von Providern als Kriterium für die Vergabe von öf-
fentlichen Aufträgen;

i) Sperr- und Warnsysteme für Soziale Netzwerke hinsichtlich des Zugangs
zu „illegalen Inhalten“;

j) Uploadfilter, um hochgeladene Inhalte zu kontrollieren;

k) „freiwillige“ Änderung der Geschäftsbedingungen von Providern, um
auch gegen „illegale Inhalte“ vorgehen zu können;

l) „Gesetzgebung und Regulierung“ der innerhalb von „Clean IT“ behan-
delten Themen?

15. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zu einem Klarnamenzwang
(„Real Identity Policies“) im Internet und zur Überwachung von Sozialen
Netzwerken („Virtual community policing“), und wie hat sie dies innerhalb
von „Clean IT“ vertreten?

16. Inwiefern trifft es zu, dass innerhalb von „Clean IT“ auch über die Verfol-
gung der Themenfelder „animal rights“ und „left-wing“ sowie „all other ter-
rorist and extremist organizations and individuals“ diskutiert wurde?

a) Welche Haltung hat die Bundesregierung hier vertreten?

b) Welchen Ausgang nahmen die Diskussionen, bzw. welche Verabredun-
gen wurden hierzu hinsichtlich der weiteren Befassung innerhalb von
„Clean IT“ getroffen?

17. Welche Rolle hat der Programmdirektor But Klaasen bei „Clean IT“ inne?

Welche Haltung vertritt die Bundesregierung innerhalb von „Clean IT“ hin-
sichtlich des von But Klaasen vorgeschlagenen „Gesundheitszertifikats“,
ohne das Computer vom Internet ausgeschlossen werden sollten oder im
Falle einer „Infektion“ unter „Quarantäne“ gestellt werden soll?

18. Inwiefern werden Diskussionen, Ergebnisse oder Vorschläge von den deut-
schen Beteiligten innerhalb von „Clean IT“ mit weiteren Behörden oder
sonstigen Stellen abgestimmt?

a) Auf welche Art und Weise sind das Bundeskriminalamt, die Polizeien
der Länder, der Bundesnachrichtendienst, der Militärische Abschirm-
dienst, das Bundesamt für Verfassungsschutz und die Generalbundesan-
waltschaft in „Clean IT“ oder einschlägige Diskussionen zur Beseiti-
gung einer „illegalen Nutzung“ des Internets involviert?

b) Inwiefern ist hieran auch die „Kommission Grundlagen der Überwa-
chungstechnik“ (KomGÜT) beteiligt?

c) Inwieweit ist der „Unterausschuss Information und Kommunikation“
(UA IuK) des Arbeitskreises II „Innere Sicherheit“ der Arbeitsgemein-
schaft der Innenministerien der Länder eingebunden?

d) Inwieweit ist die „Kommission Grundlagen der Überwachungstechnik“

des UA IuK 1 eingebunden?

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e) Inwieweit wird „Clean IT“ von deutschen Beteiligten mit der umstritte-
nen Initiative „White IT“ des Ministers für Inneres und Sport des Landes
Niedersachsen Uwe Schünemann in Verbindung gebracht?

f) Inwieweit werden innerhalb von „Clean IT“ Vorschläge eines „Jetzt-Lö-
schen“-Buttons eingebracht, der laut heise.de von der EU-Kommission
und „verschiedenen Polizeieinheiten“ vorangetrieben wird (www.heise.
de/newsticker/meldung/Clean-IT-Nutzer-sollen-illegale-Seiten-melden-
1403883.html)?

19. Auf welche Art und Weise haben deutsche Behörden auf den innerhalb von
„Clean IT“ verteilten „Questionnaire to identify best practices used to limit
Internet use by terrorists and extremists“ geantwortet (bitte in Kopie beile-
gen)?

a) Wer hat den Fragebogen erarbeitet, und welche Vorgaben existierten
hierzu?

b) Sofern die Bundesregierung keine Kopie des Fragebogens übermitteln
möchte, welche Angaben kann sie diesbezüglich zu den folgenden Fra-
gen machen?

c) Welche „best practices“ existieren hinsichtlich der Verhinderung einer
„illegalen Nutzung“ bzw. „terroristischen Nutzung“ des Internets in
Deutschland?

d) Welche weiteren „best practices“ sind zukünftig geplant?

e) Welche Details dieser „best practices“ kann die Bundesregierung hin-
sichtlich der Akteure, Aktionen, Regierungsführung, Kosten, Effekte an-
geben?

f) Welche „terroristische Nutzung“ des Internets wird in Deutschland als
problematisch angesehen?

g) Welche Beispiele existieren, um diese zu begrenzen?

h) Welche deutschen Firmen, Provider, Behörden, Organisationen oder
sonstigen Stellen würden aus Sicht der Bundesregierung Interesse haben,
Einladungen zum „Clean IT“-Projekt zu erhalten?

20. Welchen Fortgang nahm die von der früheren ungarischen EU-Präsident-
schaft vorgeschlagenen Initiative „Auf dem Weg zu einem gemeinsamen
sicheren europäischen Cyberspace“, der bei einer Zusammenkunft der
Gruppe „Strafverfolgung“ mit der Gruppe „Zusammenarbeit im Zollwe-
sen“ des Rates der Europäischen Union von einem Sachverständigen vorge-
stellt wurde?

21. Welche Details kann die Bundesregierung zum gegenwärtigen Stand der bei
Europol angesiedelten Initiative „Check the Web“ schildern?

a) Mit welchem Hintergrund hatte Deutschland 2007 die Initiative zur Ein-
richtung von „Check the Web“ ergriffen?

b) Was ist gemeint, wenn die Bundesregierung „Check the Web“ als eine
„gemeinsame, arbeitsteilige Analyse“ beschreibt (Antwort der Bundes-
regierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/9904)?

c) Auf welche Art und Weise und worüber kommuniziert das „Gemein-
same Internetzentrum“ (GIZ) hinsichtlich „Check the Web“ mit Euro-
pol?

22. Wer ergriff die Initiative, für „Check the Web“ 2009 eine eigene Analyse-
datei einzurichten (Austausch über „islamistisch-extremistische Internet-

auftritte“)?

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a) Wie viele Personendaten sowie Kontakt- und Begleitpersonen sind der-
zeit in „Check the Web“ gespeichert, und wie hat sich dies seit ihrer Ein-
richtung entwickelt?

b) Wie wird die vom „EU-Terrorismus-Koordinator“ Gilles de Kerchové
geforderte Integration der kurdischen PKK in die „Check the Web“-Da-
tensammlung diskutiert, und welche Haltung vertrat die Bundesregie-
rung hierzu?

c) Wie wurde die von der früheren belgischen Ratspräsidentschaft gefor-
derte Aufnahme von Tierrechtsaktivismus und Rechtsextremismus dis-
kutiert, und welche Haltung vertrat die Bundesregierung hierzu?

d) Inwieweit wurden Überlegungen geäußert, „Check the Web“ auf andere
Kriminalitätsbereiche auszudehnen, und welche Haltung vertritt die
Bundesregierung hierzu?

23. Inwiefern fühlt sich die Bundesregierung auch bezüglich des Ausspähens
des Internets an internationale Vereinbarungen oder Chartas gebunden, und
wie setzt sie diese in der Praxis um?

a) Inwiefern stehen die im Projekt „Clean IT“ diskutierten Filtertechnolo-
gien und ein vorgeschlagener Zwang zur Verwendung von Klarnamen
im Einklang mit der Charta der Grundrechte und dem Internationalen
Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR)?

b) Sofern die Bundesregierung hier kein Problem sieht, wie begründet sie
dies?

Berlin, den 8. Oktober 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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