BT-Drucksache 17/10274

Corporate Social Responsibility in Deutschland

Vom 4. Juli 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/10274
17. Wahlperiode 04. 07. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer, Dr. Tobias Lindner,
Kerstin Andreae, Fritz Kuhn, Uwe Kekeritz, Birgitt Bender, Dr. Thomas Gambke,
Katrin Göring-Eckardt, Sven-Christian Kindler, Lisa Paus, Elisabeth Scharfenberg,
Ulrich Schneider und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Corporate Social Responsibility in Deutschland

Im Herbst 2010 hat die Bundesregierung die „Nationale Strategie zur gesell-
schaftlichen Verantwortung von Unternehmen – Aktionsplan Corporate Social
Responsibility (CSR)“ beschlossen. Dieser sieht unter anderem vor, CSR in den
Unternehmen und öffentlicher Verwaltung besser zu verankern, Sichtbarkeit und
Glaubwürdigkeit von CSR zu erhöhen und die politischen Rahmenbedingungen
zu optimieren. Der Aktionsplan setzt keinen zeitlichen Horizont für seine Um-
setzung, genauso wenig sind konkret messbare Ziele hinsichtlich der Umsetzung
zu finden. Deshalb ergeben sich mehrere Fragen hinsichtlich der weiteren, ge-
nauen Ausgestaltung und Konkretisierung des Aktionsplans.

Die Umsetzung und Einbindung von CSR in privatwirtschaftlichen, aber auch
und vor allem in Unternehmen mit mehrheitlicher Bundesbeteiligung wird in
dieser Kleinen Anfrage ebenfalls eingehend erfragt, um einen umfassenden
Überblick über die gegenwärtige Situation in Deutschland zu erhalten.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem Beschluss zum Akti-
onsplan CSR bisher konkret umgesetzt (bitte einzeln auflisten)?

a) Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung bis September
2013 umzusetzen (bitte einzeln auflisten)?

b) Welche Bundesministerien sind für die bisher begonnenen bzw. bis Sep-
tember 2013 geplanten Maßnahmen zuständig (bitte auf einzelne Maßnah-
men aufschlüsseln)?

c) Welche zusätzlichen Ausgaben der Bundeshaushalte des Jahres 2010 und
2011 gehen allein auf bereits begonnene Maßnahmen des Aktionsplans
CSR der Bundesregierung zurück (bitte mit Einzelplannummer, Haus-
haltstitel für jede konkrete Maßnahme auflisten)?

d) Welche zusätzlichen Ausgaben der Bundeshaushalte der Jahre 2012 und

2013 gehen allein auf geplante Ausgaben des Aktionsplans CSR der Bun-
desregierung zurück (bitte Einzelplan und Haushaltstitel für jede konkrete
Maßnahme auflisten)?

2. Bis zu welchem Zeitpunkt will die Bundesregierung den Aktionsplan CSR
vollständig umgesetzt haben?

Drucksache 17/10274 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

3. Wie wird der Aktionsplan CSR der Bundesregierung an die Öffentlichkeit
und insbesondere die Unternehmen herangetragen?

4. Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung zur Stärkung
der CSR in international agierenden Unternehmen?

5. Fördert die Bundesregierung auch die Unternehmensverantwortung auf
europäischer Ebene?

a) Wenn ja, inwiefern?

b) Wenn nein, aus welchem Grund?

6. Inwiefern hat die Europäische Kommission mittlerweile ihre „Initiative für
eine obligatorische Berichterstattung über soziale und ökologische Aktivi-
täten von Unternehmen (Nachhaltigkeitsberichterstattung)“ konkretisiert,
wie im Februar 2012 von der Bundesregierung gefordert wurde (vgl. Ant-
wort auf die Schriftliche Frage 78 des Abgeordneten Uwe Kekeritz vom
10. Februar 2012 auf Bundestagsdrucksache 17/8637)?

7. Zu welchen Ergebnissen haben die, von der Bundesministerin für Arbeit
und Soziales, Dr. Ursula von der Leyen, angekündigten, ergebnisoffenen
Gespräche der Bundesregierung mit der Europäischen Kommission über
die gesetzliche Einführung von sozialen und ökologischen Berichtspflich-
ten geführt (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 78 des Abgeordneten
Uwe Kekeritz vom 10. Februar 2012 auf Bundestagsdrucksache 17/8637)?

8. Sollte die Bundesregierung die Initiative der Europäischen Kommission zu
Berichtspflichten weiterhin ablehnen, hat sie mittlerweile Bedingungen ent-
wickelt, die eine Kooperation mit der Europäischen Kommission in diesem
Bereich ermöglichen würden, und wenn ja, welche (in der Antwort auf die
Schriftliche Frage 40 des Abgeordneten Uwe Kekeritz vom 21. Februar
2012 auf Bundestagsdrucksache 17/8724, hatte die Bundesregierung „Vor-
festlegungen“ noch abgelehnt)?

9. Wie sollte aus Sicht der Bundesregierung eine Berichtspflicht zu menschen-
rechtlichen, sozialen und ökologischen Informationen konkret qualitativ
ausgestaltet werden (insbesondere im Hinblick auf Ausgewogenheit, Ver-
gleichbarkeit, Genauigkeit, Aktualität, Klarheit und Zuverlässigkeit)?

10. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Auswirkungen der gesetzlichen
Berichts- bzw. Offenlegungspflichten in Frankreich, Schweden, Norwegen
und Kanada, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus (bitte einzeln
ausführen)?

11. Wie müssten aus Sicht der Bundesregierung Berichtspflichten zu sozialen
und ökologischen Informationen ausgestaltet sein, um kleine und mittlere
Unternehmen nicht übermäßig zu belasten?

12. Welche Initiativen plant die Bundesregierung, um Steuervermeidung von
transnationalen Unternehmen zu unterbinden?

a) Welche Initiativen plant die Bundesregierung, um Steuervermeidung von
transnationalen Unternehmen durch die Nutzung von Verrechnungsprei-
sen zu unterbinden?

b) Wie hoch schätzt die Bundesregierung den finanziellen Einnahmeverlust
ein, der Entwicklungs- und Schwellenländern durch die Steuervermei-
dung durch transnationale Unternehmen entsteht?

c) Wie hoch schätzt die Bundesregierung den finanziellen Einnahmeverlust
ein, der Deutschland durch die Steuervermeidung durch transnationale
Unternehmen jährlich entsteht?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/10274

13. Plant die Bundesregierung die Einführung eines Systems des Country-by-
Country-Reporting, um die Steuervermeidung von transnationalen Unter-
nehmen zu verhindern?

Wenn nein, warum nicht?

14. Wann genau soll die laut dem Aktionsplan CSR geplante Einrichtung einer
zentralen Informations- und Anlaufstelle für fachliche Beratung in Fragen
zur Unternehmensverantwortung errichtet werden, und welche konkreten
Aufgaben übernimmt sie?

15. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung hinsichtlich der
Vermittlung des Wissens über CSR in der allgemeinen Schulbildung sowie
in der Berufs-, Hochschul- und Weiterbildung bereits unternommen, und
welche hat sie geplant?

16. Welche Anreize hat die Bundesregierung geschaffen, um CSR Themen an
deutschen Hochschulen in Forschung und Lehre mehr Gewicht zu geben?

17. Wie fällt nach Ansicht der Bundesregierung die Bilanz bezüglich der bishe-
rigen Umsetzung des Aktionsplans aus, und welche weiteren Maßnahmen
sind geplant?

18. Welche anerkannten Initiativen (zum Beispiel Global Compact der Verein-
ten Nationen, Business Social Compliance Initiative, Deutscher Nachhal-
tigkeitskodex) setzen die Unternehmen mit mehrheitlicher Bundesbeteili-
gung um?

19. Wie viel Prozent der Unternehmen mit mehrheitlicher Bundesbeteiligung
wenden den Deutschen Nachhaltigkeitskodex vollständig an?

a) Welche Unternehmen mit mehrheitlicher Bundesbeteiligung wenden
den Deutschen Nachhaltigkeitskodex an (bitte einzeln aufführen)?

b) Aus welchen Gründen findet der Deutsche Nachhaltigkeitskodex in den
restlichen Unternehmen mit mehrheitlicher Bundesbeteiligung keine
Anwendung?

20. Was konkret unternimmt die Bundesregierung, um die Anwendung des
Kodex zu fördern?

21. Welche eigenen Initiativen und Normen zu CSR haben die Unternehmen
mit mehrheitlicher Bundesbeteiligung entwickelt und angewendet, und was
genau beinhalten diese?

22. Was tut die Bundesregierung konkret, um den Frauenanteil im Management
der Unternehmen mit mehrheitlicher Bundesbeteiligung zu erhöhen und für
geschlechtergerechte Arbeitsbedingungen zu sorgen?

23. Durch welche konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung die The-
men Umweltstandards und menschenwürdige Arbeitsbedingungen in ihre
auswärtige Politik einbeziehen, wie in dem vom Bundeskabinett am 15. Fe-
bruar 2012 beschlossenen Fortschrittsbericht zur nationalen Nachhaltig-
keitsstrategie festgehalten?

24. Unterstützt die Bundesregierung die Energiewende und die Erzeugung von
Strom aus erneuerbaren Energien auch dadurch, dass Unternehmen mit
mehrheitlicher Bundesbeteiligung Strom von anerkannten Ökostromanbie-
tern beziehen (bitte Unternehmen, die Strom aus ausschließlich erneuerba-
ren Energiequellen beziehen auflisten)?

25. Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung mit der Einführung einer
„Soll-Bestimmung“ zur sozial-ökologischen Beschaffung im Beschaf-
fungsamt des Bundesministeriums des Innern?

Drucksache 17/10274 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
26. Durch welche konkreten Anreize und Maßnahmen will die Bundesregie-
rung die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) für die Übernahme ge-
sellschaftlicher Verantwortung gewinnen?

27. Inwiefern verfolgt die Bundesregierung, wie die Unternehmen ihren Selbst-
verpflichtungen im Bereich CSR nachkommen?

28. Erachtet die Bundesregierung ihr Vorhaben, die ökologischen und sozialen
Aspekte bei der Vergabe öffentlicher Aufträge voranzutreiben für vollstän-
dig erfüllt?

Falls nicht, welche weiteren Maßnahmen plant sie in welchem Zeitrahmen?

29. Was konkret unternimmt die Bundesregierung, um eine einfache und leicht
zugängliche Orientierung der Verbraucher über die Tätigkeiten von Unter-
nehmen in Sachen CSR zu ermöglichen?

Wie will die Bundesregierung zukünftig den Informationszugang für Ver-
braucher erleichtern und die Verbraucheraufklärung verbessern?

30. Welche konkreten Ziele setzt sich die Bundesregierung bei dem Ausbau von
Beratungseinrichtungen sowie einer zentralen Informations- und Anlauf-
stelle für KMU im Bereich der CSR?

31. Wie viele kleine und mittlere Unternehmen sollen bis zu welchem Zeit-
punkt an dem geplanten Beratungs- und Coachingprogramm zu CSR-The-
men teilnehmen?

Berlin, den 4. Juli 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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