BT-Drucksache 17/10236

Zukunft des Reiselandes Deutschland

Vom 3. Juli 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/10236
17. Wahlperiode 03. 07. 2012

Große Anfrage
der Abgeordneten Markus Tressel, Cornelia Behm, Stephan Kühn, Dr. Anton
Hofreiter, Bettina Herlitzius, Hans-Josef Fell, Oliver Krischer, Dr. Tobias Lindner,
Dr. Thomas Gambke, Lisa Paus, Beate Müller-Gemmeke, Kai Gehring,
Tabea Rößner, Markus Kurth, Beate Walter-Rosenheimer, Nicole Maisch,
Undine Kurth (Quedlinburg) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zukunft des Reiselandes Deutschland

Der Tourismus ist in Deutschland ein bedeutender Wirtschaftsfaktor mit einer
hohen Beschäftigungsquote. Fast 280 Mrd. Euro haben Urlauber sowie Ge-
schäftsreisende aus dem In- und Ausland 2010 in Deutschland an Güter- und
Dienstleistungen in Anspruch genommen. Dank dieser Umsätze finden hierzu-
lande 2,9 Millionen Menschen – das sind 7 Prozent aller Erwerbstätigen – einen
Arbeitsplatz

Regionalentwicklung

Viele ländliche Räume, insbesondere in strukturschwachen Regionen, haben mit
dem demographischen Wandel und oft einer schwierigen Erreichbarkeit zu
kämpfen. In der Konkurrenz um innovative Unternehmen ziehen sie damit im
Wettbewerb mit weniger strukturschwachen Räumen häufig den Kürzeren.
Sowohl Unternehmen als auch damit verbundene Arbeitsplätze und in der Folge
die junge Bevölkerung wandern ab. Damit verlieren Regionen die Möglichkeit
lokaler Wertschöpfung und Entwicklung. Der Verlust von Kaufkraft ist die
Folge. Andererseits bieten viele ländliche Räume eine sehr hohe Lebensqualität,
eine intakte Umwelt und eine naturnahe Landschaft, die für Familien, aber auch
für Touristen zur Erholung besonders attraktiv sind. Tourismus kann einigen
Orts wichtige Potenziale wecken und stärken, die der Region als Ganzes zugute-
kommen. Dafür muss es aber gelingen, regionale Wertschöpfungsketten aufzu-
bauen und zu stärken sowie regionale Wirtschaftskreisläufe zu erschließen. Der-
zeit verbleiben von 100 investierten Euro eines Reisenden nur 36 Euro in der
Region. Nur 50 Prozent von diesen 36 Euro kommen der ansässigen Bevölke-
rung etwa durch Löhne und Gehälter zugute. Gelingt es über regionale Wirt-
schaftskreisläufe und Wertschöpfungsketten, diesen Verlust an Kaufkraft und
die daraus resultierenden Effekte zu verhindern oder einzudämmen, kann der
Tourismus darin eine Schlüsselrolle für eine ökologische, ökonomische, aber
auch soziale Entwicklung einnehmen. Der Mehrwert liegt dann nicht allein im
Ökonomischen. Es ist daher von außerordentlicher Bedeutung, die Bevölkerung
in diesen Prozess einzubinden. Nicht überall lassen sich durch den Tourismus
solche Synergien erzeugen. Und nicht in allen Regionen ist im Tourismus ein
Potenzial für die Region zu sehen. Eine ehrliche Bestandsanalyse der Region ist
daher unabdingbar.

Drucksache 17/10236 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Verkehr

Im Tourismus entsteht bei der An- und Abreise ein Großteil des ökologischen
Fußabdrucks. Die Erreichbarkeit des Reiseziels schränkt die Auswahl der Ver-
kehrsmittel deutlich ein, ist aber zugleich ein wichtiges Kriterium für die Ver-
marktung von Destinationen. Dies gilt in besonderem Maße für ländliche Ge-
biete. Bei Kurzreisen wird das Auto überproportional viel genutzt. Der Trend
zum häufigeren und kürzeren Reisen verstärkt dieses ebenfalls. Bei Fernzielen,
aber auch bei Mittelstrecken verzeichnet der Flugverkehr seit Jahren eine Zu-
nahme von Passagieren. Dies ist stark begünstigt worden durch die Billigflieger,
durch die der Preis für Flugreisen stark gesunken ist. Beide Trends sind daher
zentrale ökologische Probleme, die tourismuspolitisch beachtet werden müssen.
Erfreulich ist: Die Bahn liegt bei Reisen voll im Trend. Die Zahl der Bahnfahr-
gäste stieg von 1994 mit 1,51 Milliarden auf 2,35 Milliarden (plus 56 Prozent)
im Jahr 2008. Von den Bahnkunden wiederum nutzen fast 95 Prozent auf kürze-
ren Strecken den Bus.1 Dennoch gibt es hier erhebliche Probleme, die vor allem
den ländlichen Raum betreffen. Zum einen werden viele Regionen durch die
Schiene nicht (mehr) erschlossen, zum anderen stellt sich die Frage, wie die
Fahrgäste vom Bahnhof zum endgültigen Reiseziel gelangen. Hier gilt es, das so
genannte Problem der „letzten Meile“ zu beheben. Die Mitnahme von Fahr-
rädern bei der Bahn ist dabei immer noch ein Problem. Darüber hinaus zeigen
sich erhebliche Probleme bei den Nachtzugverbindungen. Der Fernreisebusver-
kehr weist vergleichsweise die geringsten CO2-Emissionen pro Fahrgast auf.
Dies gilt insbesondere für voll ausgelastete Charterverkehre, aber auch der Fern-
buslinienverkehr ist eine sinnvolle Ergänzung der Mobilitätsoptionen, wenn
flankierende Rahmenbedingungen wie eine Mautpflicht, Barrierefreiheit und
eine gemeinsame Vertriebsplattform erfüllt werden.

Energie

Der Energieverbrauch in Gebäuden trägt ebenso wie die Mobilität in erheb-
lichem Maße zum Klimawandel bei. Hotels und Unterkünfte, aber auch Freizeit-
parks sind in den Destinationen mit ihrer großen Gebäudeoberfläche und Flä-
cheninanspruchnahme dafür prädestiniert, Energieeffizienz und Energieautarkie
mit erneuerbaren Energien vorzuleben. Das Interesse der Betreiber an einer in-
takten Natur ist ebenso subsistent wie die Reduzierung eigener Betriebskosten.
Es könnten häufig Maßnahmen ergriffen werden, die dem Klimaschutz dienen
und sich zugleich wirtschaftlich auszahlen. Denn eine Verbesserung der Ener-
gieeffizienz oder eine Umstellung auf erneuerbare Energien ist eine kostengüns-
tige Methode, die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu reduzieren,
Schadstoffe zu vermeiden und das Klima zu schützen. Das Problem: Es passiert
zu selten. Bis vor Kurzem sahen viele Hoteliers ihren eigenen Beitrag zum
Energieeinsparen in Mülltrennung und sparsamen Umgang mit Handtüchern er-
schöpft. Erst seit Kurzem gewinnt das Bewusstsein für diesen ökonomisch-öko-
logischen Trend an Bedeutung.

Finanzierung und Mittelstandsförderung

Der Investitionsstau, der den Charme der 70er-Jahre in vielen Destinationen
Deutschlands unverhohlen zeigt, ist weiterhin ein Problem. Rund drei Viertel
der deutschen Landkreise beklagen einen Investitionsstau im Tourismus. Dieser
betrifft zum großen Teil die Beherbergung (78,6 Prozent) und die Gastronomie
(60,4 Prozent). Die öffentliche Infrastruktur schneidet dabei vergleichsweise gut
ab. Hier sehen die Landkreise in „nur“ 37,7 Prozent der Fälle einen Investitions-
stau.2 Die Eigenkapitalquote vieler Hoteliers ist dabei ein zentrales Problem. Sie

1 Vergleiche iwd (2010): Ausgabe 33/2010 vom 19. August 2010, S. 7.
2 Vergleiche Deutscher Landkreistag (2011): Organisation und Finanzierung der Tourismusförderung in

Landkreisen, S. 25.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/10236

liegt laut Tourismus- und Sparkassenbarometer 2011 bei durchschnittlich 2,8 Pro-
zent und damit deutlich unter Vergleichswerten wie dem Dienstleistungssektor
(19,1 Prozent). Die Kreditwürdigkeit ist damit häufig nicht gegeben. Nötige
Investitionen wie beispielsweise in energetische Sanierung, die Ökologie und
Ökonomie vereinen, können nicht getätigt werden.

Steuern und Abgaben

Indirekte Steuersubventionen – wie die Mehrwertsteuersenkung für Übernach-
tungen – haben die Eigenschaft, dass sie weder eine ökologische noch eine so-
ziale Lenkungswirkung haben. Bisher hat die Reduzierung der Mehrwertsteuer
zu einem Einnahmeverlust von 805 Mio. Euro (2010) auf Bund, Länder und Ge-
meindeebene geführt.3 Die Preise für Übernachtungen sind im letzten Jahr
(2010) gestiegen und eine rückläufige Zahl der Insolvenzen ist nicht nachweis-
bar. Auf der anderen Seite hat es zu einem erheblichen Mehraufwand für Ge-
schäftsreisende geführt. Die Trennung zwischen Übernachtung und Frühstück
ist dabei zu einem großen Ärgernis in der Reisekostenabrechnung geworden.
Zudem wurde als Reaktion auf die Steuersenkung seitens vieler Kommunen eine
Bettensteuer, Kulturförderabgabe oder Ähnliches eingeführt oder die Planungen
dafür laufen noch. Dabei gibt es viele verschiedene Modelle. So werden Steuern
und Abgaben manchmal auf den Brutto-, manchmal auf den Nettopreis erhoben,
mancherorts werden feste Beträge (1 bis 4 Euro pro Übernachtung und Bett), an-
derswo wiederum relative Beträge (beispielsweise 5 Prozent auf den Übernach-
tungspreis) aufgeschlagen. Auch hierdurch entsteht viel Bürokratie.

Löhne und Arbeitsbedingungen

Das Gastgewerbe und die Tourismusbranche sind sehr personalintensiv. Sie ge-
hören dabei zugleich zu den Sorgenkindern des deutschen Arbeitsmarktes. Denn
das Gastgewerbe hat laut dem Institut für Arbeit und Qualifikation (IAQ) der
Universität Duisburg-Essen die meisten atypisch Beschäftigten. 2006 erhielten
über 62 Prozent der Beschäftigten in der Branche einen Lohn unter der Niedrig-
lohnschwelle von 9,85 Euro Brutto, bei den geringfügig Beschäftigten waren es
sogar 85 Prozent der Beschäftigten. Das ist eine traurige Bilanz.

Häufig sind im Hotel- und Gastgewerbe Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
beschäftigt, die ergänzend Arbeitslosengeld II beziehen. Im Jahr 2010 waren laut
der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) insgesamt 1,6 Millionen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Gastgewerbe beschäftigt, davon bezo-
gen 8,7 Prozent ergänzendes Arbeitslosengeld II. Laut Beschäftigungsstatistik
der Bundesagentur für Arbeit (BA) gab es im Gastgewerbe im Dezember 2010
rund 792 000 geringfügige und 822 209 sozialversicherungspflichtige Beschäf-
tigungsverhältnisse.

Oft werden nicht einmal die Regelungen bei den Minijobs, wie Lohnfortzahlung
im Krankheitsfall oder die Gewährung von Urlaubsansprüchen, eingehalten.
Schwarzarbeit ist ein besonderes Problem in der Gastronomie. Sie kostet den
Fiskus und die Sozialversicherungen jedes Jahr Milliarden. Zudem muss der
Staat mittel- bis langfristig Altersbezüge mit Steuermitteln aufstocken, da
schwarz Beschäftigte keine Sozialversicherungsansprüche erwerben.

In den meisten anderen Staaten erhalten in erster Linie Geringqualifizierte Nied-
riglöhne. In Deutschland hingegen haben fast 80 Prozent der Niedriglohn-
beschäftigten eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen akademischen
Abschluss. Hier scheint eine formale Qualifikation nicht vor geringer Bezahlung
zu schützen. In der Folge sinken die Anreize von Beschäftigten, eine Berufsaus-
bildung zu absolvieren oder sich beruflich fortzubilden. Es drohen Qualitätsver-

3 Vergleiche Bundestagsdrucksache 17/6795, S. 244.

Drucksache 17/10236 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

luste, was sich insbesondere im Gastgewerbe bemerkbar macht. Dort hat die Be-
reitschaft Jugendlicher, eine Lehre zu beginnen oder die Beschäftigung nach
Abschluss der Ausbildung in dieser Branche fortzusetzen, stark abgenommen.

Die Ausbildungsbedingungen in der Tourismuswirtschaft sind eindeutig verbes-
serungswürdig. Im Gesamtranking der 25 meistgewählten Ausbildungsberufe im
Ausbildungsreport des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) belegen die Aus-
bildungen zum/zur Hotelfachmann/-frau und zum/zur Restaurantfachmann/-frau
die letzten beiden Plätze. Als Gründe hierfür werden u. a. harte Arbeit, viele
Überstunden ohne Lohn- oder Freizeitausgleich und ein enormer Druck von
Ausbildern/Ausbilderinnen und Kunden/Kundinnen ohne ausreichend fachliche
Anleitung genannt. Die neu begonnenen Ausbildungsverhältnisse in der Touris-
muswirtschaft sind in den Jahren von 2008 bis 2009 um insgesamt 9,1 Prozent
zurückgegangen und die Abbrecherquoten während der Ausbildung liegen deut-
lich über dem Durchschnitt. Das ist verheerend, auch weil die Anzahl von Schul-
abgängerinnen und Schulabgängern, die auf den Ausbildungsmarkt drängen, in
vielen Regionen zurückgeht. Waren 2005 noch ca. vier Millionen Jugendliche
im ausbildungsrelevanten Alter von 16 bis 20 Jahren, wird ihre Zahl in den
nächsten zehn Jahren auf drei Millionen sinken, bis 2050 werden es nur noch et-
was über zwei Millionen sein. Im sich entwickelnden Wettbewerb um Auszubil-
dende werden daher die Branchen gewinnen, die für Ausbildung und Beschäfti-
gung überzeugende Angebote machen.

Barrierefreiheit

Neben der Herausforderung, den Investitionsstau zu beheben, kommt auf das
Gewerbe eine weitere Herausforderung zu. Sie müssen verstärkt barrierefreie
Angebote schaffen. Barrierefreier Um- und Ausbau ist nicht nur vor dem Hin-
tergrund der UN-Behindertenrechtskonvention und dem verfassungsrechtlich
normierten Gleichbehandlungsgrundsatz geboten. Fehlende Barrierefreiheit ist
ein Wettbewerbsnachteil. Laut der Studie „Barrierefreier Tourismus für Alle in
Deutschland – Erfolgsfaktoren und Maßnahmen zur Qualitätssteigerung“ des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) (2008) ist für
etwa 10 Prozent der Bevölkerung eine barrierefrei zugängliche Umwelt zwin-
gend erforderlich, für etwa 30 bis 40 Prozent notwendig (entspricht etwa 25 Mil-
lionen Menschen) und für 100 Prozent komfortabel. Auch die Belange von
Menschen mit Kindern sind in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen. Eine
barrierefreie Infrastruktur nützt nicht nur allen Bürgerinnen und Bürgern. Sie ist
auch per Grundgesetz (GG) vorgeschrieben (Artikel 3 Absatz 3 GG). Demogra-
fisch bedingt wird die Zahl derjenigen, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind,
weiter deutlich zunehmen. So werden schon im Jahr 2030 etwa 29 Prozent der
Bevölkerung in Deutschland 65 Jahre und älter sein. Barrierefreiheit muss dabei
umfassend gedacht werden – von allen Beteiligten. Gebäude für Rollstuhlfahrer/
Rollstuhlfahrerinnen zugänglich zu machen, ist nur ein Aspekt eines barriere-
freien Angebots. Es gilt auch die Belange von Menschen mit Sinnesbehinde-
rungen, chronisch-somatischen und psychischen Erkrankungen und Lern-
schwierigkeiten zu berücksichtigen. Tipps für Maßnahmen und Informationen
zum barrierefreien Tourismus bietet die „Nationale Koordinationsstelle Touris-
mus für Alle e. V.“ (NatKo)4. Anbieter können dort ihr Angebot über Check-
listen auf Barrierefreiheit überprüfen und gezielt verbessern. Derzeit steht die
NatKo vor großen Finanzierungsschwierigkeiten. Sie zu erhalten, ist von großer
Bedeutung.

4 Die NatKo hat sich seit ihrer Gründung 1999 zur zentralen Anlaufstelle für die Belange des barriere-
freien Tourismus für alle in Deutschland entwickelt.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/10236

Marketing

Barrieren ergeben sich auch in der touristischen Förderung und der Vermarktung
der Destinationen. Auf alten Landkarten gezogene Grenzverläufe sind nicht auch
die Grenzen der Reisedestination. Ganz im Gegenteil, administrative Verwal-
tungsstrukturen behindern grenzüberschreitende Vermarktung. Darunter leidet
nicht nur die einzelne Destination, sondern auch das Reiseland Deutschland.
Das Potenzial für Inlandstourismus ist somit bei Weitem noch nicht ausgereizt.
Urlaubsformen, die die spezifischen Qualitäten einer Region auszeichnen, kön-
nen zudem nicht adäquat themenspezifisch vermarktet werden. Gerade für die
ländlichen Räume ist überregionales Marketing von entscheidender Bedeutung.
Derzeit boomt vor allem der Städtetourismus; in Berlin mit zweistelligen
Wachstumszahlen. Die ländlichen Räume haben neben Infrastrukturnachteilen
auch durch eine fehlende Erfassung in amtlichen Statistiken zu kämpfen. Hier
werden demnächst nur noch Betriebe ab zehn Betten oder zehn Stellplätzen
erfasst. Das widerspricht auch der Struktur im ländlichen Raum, die vielerorts
gerade von dem Charme der Kleinstbetriebe profitiert. Aus der fehlenden Erfas-
sung ergibt sich auch ein Wettbewerbsnachteil, der Konsequenzen in der Ver-
marktung hat, weil hier ein Trend zum Städtetourismus weiter vermarktet wird.
Erschwerend hinzukommen die weniger ausgeprägten Internetpräsenzen von
kleinen Unternehmen. Internetplattformen, die Urlaubsformen, wie beispiels-
weise Rad-, Wander- oder Wassertourismus, auch bundesweit vermarkten, sind
daher ein wichtiger Faktor. Mit der Plattform www.landsichten.de gibt es hierbei
ein gutes Beispiel für eine bundesweite Themenplattform. Doch im Gegensatz
zu dem Pendant in Österreich war es in Deutschland nicht möglich, EU-Förder-
mittel für diese Initiative bereitzustellen. Auch andere Fördermittel waren nicht
verfügbar.

Verbraucherschutz

Werbung und Vermarktung sind bei weitem nicht alles. Denn die Qualität der
Unterkunft, die Verlässlichkeit der Verkehrsmittel, die Klarheit von Preisan-
gaben im Internet und die Stimmigkeit zwischen beworbenem Produkt und tat-
sächlichem Angebot, vier Bereiche, die viele Reisende kennen und die deutlich
machen, dass gerade beim Reisen Verbraucherschutz notwendig ist. Dabei sind
neben einem eindeutigen, verlässlichen und transparenten Rechtsrahmen aber
auch eine unabhängige Informationspolitik und schnelle Beratung im Streitfall
zwischen Reisenden und Unternehmen erforderlich.

Umwelt

Tourismus ist wie kein anderer Bereich auf eine intakte Umwelt angewiesen.
Immer mehr Urlauber legen Wert darauf, auf ihrer Reise Natur und Kultur ihres
Reiseziels nicht zu zerstören. Nachhaltiges Reisen ist im Kommen. Auch mit
konventionellen Reisen kann ein Beitrag geleistet werden – wenn die Angebote
sowohl für die Tourismuswirtschaft als auch für die Destination langfristig
positiv und dabei ökologisch und sozial verträglich sind. Viel teurer wird der
Urlaub dabei nicht, schließlich werden Ressourcen eingespart, was auch den
Unternehmen nutzt. Dennoch ist laut Sparkassen- und Tourismusbarometer
2010 mehr als jeder dritte Bundesbürger bereit, pro Urlaubstag 10 bis 20 Euro
mehr für seine Reise zu zahlen. Auch Anbieter sehen daher zunehmend ein
Potenzial darin, entsprechende Reisen anzubieten, die sozialen und ökologi-
schen Ansprüchen gerecht werden. Um ein konkretes Beispiel zu nennen: Deut-
sche Nationalparks werden jährlich von über 50 Millionen Menschen besucht.
So hat zum Beispiel die Gründung des Nationalparks Eifel für ein neues Image
einer ganzen Region und für neue Impulse im Tourismus gesorgt. 84 Prozent der
Urlauber ist eine intakte Umwelt am Reiseziel sehr wichtig. Konkret bedeutet
das Schätzungen zufolge ein zusätzliches Umsatzpotenzial von 4,5 Mrd. Euro
jährlich. Eine gezielte Vermarktung regionaler Produkte, die durch den Touris-

Drucksache 17/10236 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

mus eine zusätzliche Nachfrage erzielen, führt zu längeren Wertschöpfungsket-
ten. Das bedeutet: Regionale Rohstoffe werden vor Ort angebaut, verarbeitet
und verkauft. Die Umsätze kommen der Region und der heimischen Wirtschaft
zugute; das stärkt das Bewusstsein für die eigene Existenzgrundlage – die in-
takte Natur. Damit steigt die Bedeutung naturnaher Wirtschaftsformen auch ins-
gesamt und dementsprechend auch der Stellenwert der Biodiversität.

Dennoch hat sich der Tourismus neben der Landwirtschaft zum größten Flä-
chen- und Landschaftsverbraucher entwickelt. Gerade in seinem stärksten Seg-
ment, dem Massentourismus, wirkt er neben den sozialen Folgen auch stark
negativ auf Klima, Landschaftsbild und biologische Vielfalt und hat einen er-
heblichen Anteil am Arten- und Lebensraumverlust weltweit. Die falsche
Ansiedlung touristischer Einrichtungen – an ökologisch sensiblen Küsten oder
mitten in naturnahen Wäldern – trägt dazu ebenso bei wie die Ausübung von
Freizeitaktivitäten in empfindlichen Bereichen oder der durch den Tourismus
bedingte Eintrag von Schadstoffen in Ökosysteme.

Die Konvention über die biologische Vielfalt (CBD) hat daher als freiwilliges
Instrument Richtlinien über biologische Vielfalt und Tourismusentwicklung
entwickelt, die als sehr detailliertes Planungsinstrument für eine nachhaltige
Tourismusentwicklung dazu beitragen sollen, die Erhaltung der Biodiversität in
Unternehmensziele zu integrieren. Durch einen frühzeitigen Biodiversitäts-
check in der Planung von Tourismusunternehmen kann viel zu einer naturver-
träglichen Entwicklung beigetragen werden. Auch das Umweltmanagementsys-
tem EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) hat Biodiversität inzwischen
als signifikanten Umweltaspekt und Performance-Indikator ausgewiesen, d. h.
EMAS-zertifizierte Tourismusunternehmen müssen darüber berichten, wie sich
ihre Wirkungen auf die biologische Vielfalt darstellen, und welche Maßnahmen
sie zum Schutz der Natur ergreifen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie erfolgreich sind die Bestrebungen der Bundesregierung, die Ferienzei-
tenregelung auf 90 Tage auszuweiten?

Welche Maßnahmen wurden ergriffen, und welche Rolle spielt hierbei das
Gremium zur Bund-Länder-Koordinierung?

Regionalentwicklung

2. Welche Maßnahmen sind nach Ansicht der Bundesregierung dazu geeignet,
die regionalen Wirtschaftsstrukturen nachhaltig so zu verbessern, dass auch
das von den Touristen in die Region mitgebrachte Geld vor Ort gehalten
wird?

Welche dieser Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang ergriffen?

Wenn keine, warum nicht?

3. Welche Initiativen hat die Bundesregierung bislang ergriffen, um die Rah-
menbedingungen für regionale Wertschöpfung und Wirtschaftskreisläufe zu
verbessern?

4. Sieht die Bundesregierung in einer Erhöhung des Anteils an von Touristen
in die Region umgesetztem Geld auch einen Mehrwert für die soziale und
ökologische Dimension?

Wenn ja, inwiefern?

5. Inwiefern wird die Bundesregierung sich auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass
bei der Neuausrichtung der EU-Strukturfonds, insbesondere der Verordnung
für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), die Förde-
rung des Tourismus berücksichtigt wird (vgl. dazu auch Bundestagsdruck-
sache 17/9570)?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/10236

Inwiefern wird sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür einsetzen,
dass auch Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Ent-
wicklung des ländlichen Raumes (ELER) stärker für die Förderung des Tou-
rismus gerade im Hinblick auf dessen Beitrag für die Regionalentwicklung
berücksichtigt werden?

6. Welche touristische Infrastruktur sollte nach Auffassung der Bundesregie-
rung schwerpunktmäßig gefördert werden, insbesondere im Hinblick auf
das Wegfallen der Infrastrukturförderung über den EFRE in nichtstruktur-
schwachen Regionen, sprich Phasing-Out-Regionen oder Regionen, die
nicht (mehr) unter das Ziel Konvergenz fallen?

7. Wird sich die Bundesregierung im Hinblick auf die Fortschreibung des
mehrjährigen EU-Finanzrahmenplans für die Ergänzung eines Fördertatbe-
standes „nachhaltiger Tourismus“ einsetzen?

8. Welche Förderinstrumente stehen auf EU-, Bundes- und Länderebene (bitte
einzeln auflisten) nach Kenntnis der Bundesregierung für eine touristische
Entwicklung, insbesondere im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Re-
gionalentwicklung, zur Verfügung?

a) Wie ist in diesem Hinblick der Abfluss insbesondere der EU-Förderpro-
gramme zu bewerten?

b) Sieht die Bundesregierung hier eine ausreichende Angebotstransparenz
gewährleistet?

c) Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung dafür, den bürokrati-
schen Aufwand für Unternehmen bei der Akquirierung solcher Förder-
mittel zu minimieren, um so auch weitere Impulse für eine nachhaltige
Entwicklung setzen zu können?

9. Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung der Gemeinschaftsaufgabe
Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) und der Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) im Hinblick auf
die touristische Entwicklung bei?

a) Wie haben sich die Mittelzuweisungen aus der GAK und der GRW im
Hinblick auf touristische Förderung entwickelt (bitte einzeln für die
letzten fünf Jahre auflisten)?

b) Bei welchen Maßnahmen lag der Schwerpunkt dieser Mittelzuwendun-
gen?

c) Sollen die Mittel auf dem bestehenden Niveau fortgeführt werden?

10. Welche Bedeutung wird touristischen Destinationen bei der Versorgung mit
schnellem Internet (Breitbandstrategie) beigemessen?

11. Wie bewertet die Bundesregierung Regionalbudgets auch im Hinblick auf
eine bewusste Förderung touristischer Maßnahmen, die im Einklang mit
den vor Ort bestehenden Wirtschaftspotenzialen und -strukturen bestehen?

a) Welche Bundesländer setzen nach Kenntnis der Bundesregierung in wel-
chen ihrer Förderprogramme auf Regionalbudgets?

b) Wie sind diese im Einzelfall strukturiert, und welche Erfahrungen erge-
ben sich daraus?

c) Lassen sich bereits Erfahrungen im Hinblick auf touristische Projekte ab-
leiten?

12. Wie bewertet die Bundesregierung bislang die Bund-Länder-Koordinierung
im Rahmen der Tourismuspolitik?

Drucksache 17/10236 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

13. Welche Bund-Länder-Arbeitsgruppen beschäftigen sich mit Tourismus-
politik?

14. Wie funktionieren die Abstimmungen im Hinblick auf das Qualitätsma-
nagement und die Bestimmungen von Zertifizierungen oder weiterer Ver-
braucherstandards?

15. Inwiefern wird sich die Bundesregierung für eine stärkere Vernetzung und
inhaltliche Abstimmung „landtouristischer Qualitäts- und Vermarktungs-
initiativen einsetzen“ (vgl. Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
„Tourismus in ländlichen Räumen – Potenziale erkennen, Chancen nutzen“
auf Bundestagsdrucksache 17/9570)?

16. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung überregionale und länderüber-
greifende Vermarktungsstrukturen für den Tourismus im ländlichen Raum?

Verkehr

17. Welche Anreize setzt die Bundesregierung, Mobilität nachhaltig – also öko-
logisch, barrierefrei und sozial verträglich – herzustellen und dauerhaft zu
sichern?

18. Welche Rolle spielen hierbei intermodale Verkehrskonzepte?

19. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung eine verkehrsträgerübergrei-
fende Plattform zur Förderung der Intermodalität in Deutschland?

20. Welche Maßnahmen wurden bislang ergriffen, um die Verkehrsträger Rad,
Straße, Schiene, Schiff und Luft besser aufeinander abzustimmen?

Welche werden zukünftig ergriffen?

21. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung durch eine Verbesserung
der Nachtreisezugverbindungen zwischen europäischen Metropolen?

22. Welche Potenziale sieht die Bundesregierung im Hinblick auf die Schaffung
einer nachhaltigen Mobilität durch die Marktöffnung für den Fernbusver-
kehr, und welche Maßnahmen wird sie treffen, Barrierefreiheit im Angebot
der Fernbuslinien von Anfang an sicherzustellen?

23. Wie steht die Bundesregierung Ausnahmeregelungen für den Busverkehr
im Hinblick auf die Umweltzonen in Innenstädten gegenüber?

24. Welche besonderen, bedarfsgerechten Konzepte gibt es, die Mobilität im
ländlichen Raum nachhaltig zu gestalten und dauerhaft zu gewährleisten?

Spielen Konzepte wie die Nutzung einer Elektrobahn, die sich durch gerin-
gere Kapazitäten und maximale Energieeffizienz auszeichnen, eine Rolle?

25. Welche Maßnahmen werden hier in Zusammenarbeit mit den Ländern und
Kommunen erarbeitet?

26. Wie will die Bundesregierung, wie sie es in ihrer Demografiestrategie (Bun-
destagsdrucksache 17/9529) angekündigt hat, „die raumwirksamen Unter-
stützungsmöglichkeiten koordinierter einsetzen“, um flexible Mobilitäts-
konzepte zu ermöglichen?

27. Welche Maßnahmen wurden bislang ergriffen, welche werden zukünftig er-
griffen, die Verkehrsanbindung mit der Bahn auch in der Fläche, insbeson-
dere im ländlichen Raum, sicherzustellen?

28. Wie kann es nach Auffassung der Bundesregierung gelingen, das Problem
der letzten Meile zu beheben?

Sieht die Bundesregierung in der für Unternehmen äußerst komplizierten
Handhabung zum Erwerb eines Personenbeförderungsscheins sowie der

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/10236

sehr komplizierten Ausnahmeregelungen ein Hemmnis diesbezüglich, das
eine flexible Lösung gerade im ländlichen Raum verhindert?

29. Wie bewertet die Bundesregierung den Ausbau von Car-Sharing-Angebo-
ten?

Welche Maßnahmen wurden hier seitens der Bundesregierung ergriffen,
diesen Markt zu unterstützen und hinsichtlich seiner Möglichkeiten im öko-
logischen und sozialen Kontext auszureizen?

30. Welche Maßnahmen sind nach Auffassung der Bundesregierung nötig,
diese Angebote für Auslandsreisende in Deutschland, beispielsweise im
Hinblick auf verbraucherfreundliche Nutzungsstandards (u. a. im Hinblick
auf die Nutzung von Kreditkarten), einfach und flexibel nutzen zu können?

31. Welche Potenziale sieht die Bundesregierung in Zukunft durch die Schau-
fenster für Elektromobilität im Hinblick auf nachhaltiges Mobilitätsverhal-
ten von Reisenden?

Sieht die Bundesregierung aktuelle Projekte zur Förderung von Elektro-
mobilität durch Kürzungen der Fördermittel bedroht?

32. Inwiefern sieht die Bundesregierung die Möglichkeiten des Radverkehrs
und des Radtourismus als ausgeschöpft an, oder wie erklärt sich die massive
Kürzung des Etats im Bundeshaushalt (80 Mio. Euro für 2011 und
73 Mio. Euro für 2012; für die nächsten Jahre ist nur noch ein Betrag von
50 Mio. Euro geplant)?

33. Inwiefern sieht die Bundesregierung sich verändernde Ansprüche an die
Bahn als Verkehrsträger, die in Verbindung mit dem Radtourismus und dem
Fahrrad als Verkehrsträger entstehen?

34. Inwiefern wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, zukünftig die
Fahrradmitnahme in Schnellzügen zu ermöglichen, vor dem Hintergrund,
dass sich der Deutsche Bundestag und der Bundesrat sowie das Europäische
Parlament mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen haben?

Wie beabsichtigt die Bundesregierung die Mitnahme von Fahrrädern in
allen Zügen der Deutschen Bahn (DB) AG vor dem Hintergrund umzuset-
zen, dass in den neuen Zügen des THALYS INTERNATIONAL die Fahr-
radmitnahme möglich ist, die alten THALYS-Züge dementsprechend um-
gebaut werden müssen und auch im TGV zwischen Stuttgart und Paris die
Fahrradmitnahme ermöglicht werden muss?

35. Inwiefern werden durch die für März 2012 angestrebte Überarbeitung des
Reisekostenrechts auch ökologische Anreize gegeben, emissionsarme und
-neutrale Fahrzeuge zu fördern?

a) Welche Rolle spielen auch Pedelecs und/oder andere leichte Fahrzeuge?

b) Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, über das Reisekosten-
recht auch die Nutzung von kleineren Fahrzeugen für die Kunden öko-
nomisch attraktiver zu gestalten?

c) Welche CO2-Einsparmöglichkeiten sieht die Bundesregierung in der
Umgestaltung von Flottenparks?

36. Wie steht die Bundesregierung der Subventionierung zahlreicher Regional-
flughäfen gegenüber, die oftmals eine Subvention von low-cost carriern
bedeutet und damit wettbewerbsverzerrend wirkt?

a) Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die von der Eu-
ropäischen Kommission eingeleitete Untersuchung vor, ob finanzielle
Vereinbarungen zwischen staatlichen Stellen und den Flughäfen Saar-
brücken, Zweibrücken und Lübeck-Blankensee sowie Rabatte und Ver-

Drucksache 17/10236 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

marktungsverträge der Flughäfen mit einigen Luftfahrtunternehmen den
EU-Beihilferegeln entsprechen, und wie beurteilt die Bundesregierung
die Zusammenarbeit regionaler Flughäfen im Hinblick darauf, dass mit
Saarbrücken, Zweibrücken, Frankfurt/Hahn, Luxemburg und in Frank-
reich ein weiterer Flughafen gleich fünf verschiedene Flughäfen in der
Großregion vorhanden sind?

b) In welcher Höhe fließen Subventionen an die Flughäfen Saarbrücken,
Zweibrücken und Lübeck-Blankensee seitens der Bundesländer nach
Kenntnis der Bundesregierung, seitens des Bundes und seitens der EU
(damit ist auch die Übernahme von Verlusten der entsprechenden Betrei-
bergesellschaften gemeint; bitte einzeln für die Jahre 2007 bis 2011 auf-
listen), und wie hoch sind diese Subventionen pro Fluggast an den ein-
zelnen Standorten (bitte einzeln für die Jahre 2007 bis 2011 auflisten)?

c) Welche direkten Subventionen seitens der Bundesländer, seitens des
Bundes und seitens der EU sind nach Kenntnis der Bundesregierung an
Fluggesellschaften, die die Standorte Saarbrücken und Zweibrücken an-
fliegen, geleistet worden (bitte einzeln nach Unternehmen und Standort
für die Jahre 2007 bis 2011 auflisten), und wie hoch sind diese Subven-
tionen pro Fluggast (bitte einzeln nach Unternehmen und Standorten für
die Jahre 2007 bis 2011 auflisten)?

37. Wie viele Flughäfen hält die Bundesregierung in Deutschland für nötig?

38. Wie bewertet die Bundesregierung die Wettbewerbsungleichgewichte und
-verzerrungen im internationalen Flugverkehr, über die insbesondere deut-
sche Fluggesellschaften beispielsweise im Hinblick auf staatliche Subven-
tionen staatlicher Fluggesellschaften im Ausland klagen?

a) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung auf supra-, welche auf in-
ternationaler Ebene ergriffen, um die Wettbewerbsverzerrungen auf den
globalen Märkten wirksam anzugehen?

b) Welche Maßnahmen wird sie ergreifen?

Energie

39. Welchen Anteil am Primärenergieverbrauch hat die Tourismusindustrie und
-wirtschaft in Deutschland (bitte einzeln nach Sektoren wie zum Beispiel
Flug-, Bahn- und Schiffsverkehr, Hotellerie und Gastronomie auflisten)?

40. Wie groß ist der Anteil am Klimagasausstoß der Tourismusindustrie und
-wirtschaft in Deutschland, und wie bewertet die Bundesregierung, dass al-
lein 12,5 Prozent des weltweiten Klimagasausstoßes auf den Tourismus zu-
rückfallen?

41. Welche Potenziale sieht die Bundesregierung in der Tourismusindustrie und
-wirtschaft im Hinblick auf Energieeinsparpotenziale?

42. Welche Potenziale sieht die Bundesregierung in der Tourismusindustrie und
-wirtschaft im Hinblick auf erneuerbare Energien (bitte nach Strom-,
Wärme- und Verkehrssektor aufschlüsseln)?

43. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, bei der Energiewende
eine nachhaltige Energiepolitik mit einem emissionsarmen und ressourcen-
schonenden Tourismus als Leitbild für einen nachhaltigen Tourismus zu
verbinden?

44. Welche bewährten und speziellen Förderprogramme im Bereich Tourismus
stehen dafür zur Verfügung?

Wo genau setzen diese Maßnahmen an?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/10236

Wie stark werden sie abgerufen (bitte einzeln für die letzten fünf Jahre auf-
listen)?

45. Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit von Kommunen, durch
erneuerbare Energien ihre eigenen Haushalte zu verbessern und damit auch
wieder mehr finanziellen Spielraum für die freiwilligen Aufgaben, wie z. B.
den Tourismus und tourismusfördernde Kulturprojekte, zu haben?

46. Welche Beratungsinstrumente stellt die Bundesregierung der Tourismus-
industrie für einen effizienteren Umgang mit Energie bereit?

47. Soll nach Ansicht der Bundesregierung der Luftverkehr in Zukunft noch
stärker in ein Klimaregime, wie zum Beispiel den Europäischen Emissions-
handel, einbezogen werden, um den hohen Treibhausgasausstoß dieser
Branche zu reduzieren?

Welche konkreten nächsten Schritte sind nach Ansicht der Bundesregierung
erforderlich, und was ist gegebenenfalls geplant?

Finanzierung und Mittelstandsförderung

48. Wie beurteilt die Bundesregierung die Investitionstätigkeiten in mittelstän-
dischen Tourismusbetrieben?

49. Unter welchen politischen Rahmenbedingungen kann es nach Auffassung
der Bundesregierung gelingen, den massiven Investitionsstau in der Touris-
muswirtschaft, der vor allem die ländlichen Räume betrifft, zu beheben?

50. Welche Förderangebote richten sich an Kleinstbetriebe, die den Charme
ländlicher Regionen vielmals widerspiegeln, aber gleichzeitig vor großen
Herausforderungen, beispielsweise im Hinblick auf die Nachfolgeregelung,
den sinkenden Verkehrswerten der Immobilien u. v. m., stehen?

51. Wie erklärt sich die Bundesregierung die äußerst geringe Eigenkapitalquote
im Gastgewerbe (ca. 3 Prozent), gerade im Hinblick auf die vergleichbare
Dienstleistungsbranche (ca. 20 Prozent)?

Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, dass sich Betriebe durch die
Trennung von Privat- und Geschäftsvermögen systematisch armrechnen, um
so auch ihre Steuerlast zu mindern?

52. Wie hoch ist der Anteil der Antragsteller aus dem Beherbergungswesen bei
der Investitionszulage?

53. Wie gedenkt die Bundesregierung, die Fördermittel im Rahmen des Wegfal-
lens der Investitionszulage nach 2013 zu kompensieren?

Wird die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die GRW-Mittel auf-
stocken?

54. Können die Hausbanken, nach Einschätzung der Bundesregierung, eine so-
lide und branchenspezifische Beratung für die Tourismusbranche leisten?

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus erfolgreichen
Vorbildern im Ausland, wie zum Beispiel der Österreichischen Hotel- und
Tourismusbank GmbH (ÖHT) als Spezialbank zur Finanzierung und Förde-
rung von Investitionen im Tourismus?

55. Welche Maßnahmen werden mit den Fördermitteln zur Leistungssteigerung
im Tourismusgewerbe finanziert, und wie hoch sind die Zahl der Antragstel-
ler und der Mittelabfluss?

56. Sieht die Bundesregierung ein Defizit in der Professionalisierung des
Managements innerhalb der Betriebe?

Wenn ja, welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung geplant?

Drucksache 17/10236 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

57. Inwiefern steht nach Auffassung der Bundesregierung die Finanzsituation
in Hotellerie und Gastronomie mit der Professionalisierung des Manage-
ments und der Qualität der Ausbildung im Zusammenhang?

a) Wird bei der Ausbildung von Fachkräften nach Auffassung der Bundes-
regierung genügend auf aktuelle Probleme der Branche, wie beispiels-
weise steigende Energiekosten, Klimawandel und Barrierefreiheit und
Trends, wie beispielsweise eine größere Nachfrage nach regionalen oder
nachhaltigen Produkten, eingegangen?

b) Werden betriebswirtschaftliche und volkswirtschaftliche Zusammen-
hänge nach Auffassung der Bundesregierung ausreichend im Ausbil-
dungsplan berücksichtigt?

c) Stehen nach Auffassung der Bundesregierung ausreichend Fortbildungs-
möglichkeiten im Bereich Finanzierung für Unternehmer in der Touris-
musbrache zur Verfügung?

58. Inwieweit plant die Bundesregierung, das Fortbildungswesen für tourismus-
relevante Arbeits- und Ausbildungsplätze weiter zu verbessern?

Steuern und Abgaben

59. Wie beurteilt die Bundesregierung die 7-Prozent-Mehrwertsteuerregelung
für Übernachtungen in Bezug auf ihre langfristige Wirkung?

a) Durch welche positiven Effekte für die Hotellerie sieht die Bundesregie-
rung diese Regelung als gerechtfertigt an?

b) Wie werden die entgangenen Steuereinnahmen für Bund, Länder und
Kommunen im Moment kompensiert?

c) Wie beurteilt die Bundesregierung eine Ausweitung von kommunalen
Sondererhebungen, wie z. B. der Bettensteuer?

In welchen Kommunen sind nach Kenntnis der Bundesregierung Betten-
steuern oder ähnliche Maßnahmen eingeführt worden, und wie sind die
Regelungen jeweils konkret ausgestaltet (bitte einzeln nach Kommunen
auflisten)?

d) Empfiehlt die Bundesregierung eine bestimmte kommunale Variante der
Bettensteuer oder ähnlicher Maßnahmen als Best-Practice-Modell, und
wenn ja, mit welcher Begründung?

e) Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang den Tou-
rismusfonds der Stadt Nürnberg als Möglichkeit, Bürokratie zu vermei-
den und zielgerechte Investitionen im Tourismus anzustoßen?

60. Setzt die Bundesregierung auch im Tourismus auf das Verursacherprinzip?

Mit welchen Maßnahmen sieht die Bundesregierung den Tourismus auch an
den wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Instandhaltungskosten
konsequent an den öffentlichen Ausgaben beteiligt (bitte einzeln auflisten)?

61. Wie steht die Bundesregierung zu einer Ausweitung der steuerlichen Sub-
ventionen auf alle Restaurationsumsätze?

Hält sie die derzeitige Ungleichbehandlung von Speisen zum Mitnehmen
und zum Vorortverzehr für gerechtfertigt?

Plant die Bundesregierung die Einführung weiterer Umsatzsteuersubven-
tionen, etwa eine Ausweitung der Ermäßigung für Restaurationsleistungen?

62. Wann wird die Bundesregierung die umsatzsteuerliche Gesetzgebung im
Bereich der gastronomischen Außer-Haus-Umsätze an die neuen Rahmen-
bedingungen anpassen, die durch verschiedene Urteile des Bundesfinanz-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/10236

hofs (BFH) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gesetzt wurden,
und plant die Bundesregierung hier eine Regelung, die sicherstellt, dass
auch die Umsätze der Systemgastronomie dem vollen Mehrwertsteuersatz
unterliegen?

63. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Vorwurf des
Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes e. V. (DEHOGA), die Gesell-
schaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungs-
rechte (GEMA) missbrauche ihre Monopolstellung für radikale Tarifrefor-
men auf Kosten der Musikveranstalter und riskiere damit die Existenz von
Clubs und Musikkneipen?

Arbeits- und Ausbildungsbedingungen

64. Wie bewertet die Bundesregierung die Arbeits- und Ausbildungsbedingun-
gen in der Hotellerie und Gastronomie?

65. Inwiefern teilt die Bundesregierung Befürchtungen, auf einen Fachkräfte-
mangel in der Tourismusbranche zuzusteuern?

66. Welche Konzepte gibt es seitens der Bundesregierung, den Fachkräfteman-
gel, der sich heute schon gerade im ländlichen Raum zeigt, wirksam zu be-
heben?

67. Wie hoch sind die durchschnittlichen Einstiegsgehälter für junge Akademi-
ker (insbesondere Bachelorabsolventen), wie beurteilt die Bundesregierung
diese vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels, und hält sie die Ein-
stiegsgehälter im Vergleich zu anderen Branchen für konkurrenzfähig?

68. Wie hoch sind der Median- sowie der Durchschnittslohn in der Tourismus-
branche allgemein und in den dazugehörigen einzelnen Wirtschaftszweigen
(WZ) (bitte einzeln nach WZ-Klassifikation auflisten)?

69. Wie hoch ist die Zahl der Aufstockenden, die ein Erwerbseinkommen erzie-
len und Arbeitslosengeld II erhalten, in der Tourismusbranche (bitte einzeln
nach den dazugehörigen Sektoren/Wirtschaftszweigen differenzieren)?

70. Welche Maßnahmen müssen Unternehmen nach Auffassung der Bundes-
regierung und welche die Bundesregierung sowie die Landesregierungen
ergreifen, um auf dem Arbeitsmarkt im Wettbewerb mit anderen Branchen
um junge Auszubildende und Talente zu bestehen?

71. Wie viele Beschäftigte in der Tourismusbranche und im Gastgewerbe wür-
den nach Kenntnis der Bundesregierung von einem Mindestlohn in Höhe
von 8,50 Euro, wie er beispielsweise vom DGB vorgeschlagen wird, profi-
tieren (bitte für jede Branche und differenziert nach Frauen und Männern
darstellen)?

72. Sieht die Bundesregierung bei circa 140 000 ergänzend Arbeitslosengeld II
beziehenden Personen5 Handlungsbedarf im Hinblick auf einen gesetz-
lichen Mindestlohn?

73. Welchen Mindestlohn hält die Bundesregierung für gerechtfertigt, um der
hohen Servicequalität und der hohen Arbeitsintensität innerhalb der Bran-
che gerecht zu werden?

74. Wie groß wäre die Entlastung der öffentlichen Haushalte durch Minderaus-
gaben von Sozialleistungen für die Tourismusbranche (zum Beispiel durch

5 Im Jahr 2010 waren laut der NGG insgesamt 1,6 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im
Gastgewerbe beschäftigt, davon bezogen 8,7 Prozent ergänzendes Arbeitslosengeld II. Absolut bedeu-
tet das fast 140 000 Beschäftigte.

Drucksache 17/10236 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

ergänzend Arbeitslosengeld II beziehende Personen) bei einer Umsetzung
des vom DGB geforderten gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro?

75. Wie groß wären die Steuermehreinnahmen für Bund, Länder und Kommu-
nen (bitte einzeln auflisten) nach Kenntnis der Bundesregierung durch die
Tourismusbranche bei einer Umsetzung des vom DGB geforderten gesetz-
lichen Mindestlohns von 8,50 Euro?

76. Liegen der Bundesregierung wissenschaftliche Untersuchungen über die
Auswirkungen eines Mindestlohns von 8,50 Euro im Hinblick auf Arbeits-
platzintensität vergleichbarer Branchen vor?

77. Liegen der Bundesregierung wissenschaftliche Untersuchungen über die
Auswirkungen eines Mindestlohns von 8,50 Euro im Hinblick auf die Wirt-
schaftlichkeit von Kleinstbetrieben, insbesondere von Kleinstbetrieben im
ländlichen Raum, vor?

78. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, und welche hält sie für
erfolgversprechend, um gegen die Schwarzarbeit in der Gastronomie und
Hotellerie vorzugehen?

79. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über das Ausmaß von
Verstößen gegen den Jugendarbeitsschutz in Gastronomie und Tourismus
vor?

80. Wie steht die Bundesregierung der vom DEHOGA geforderten Einschrän-
kung des Jungendarbeitsschutzes gegenüber, und hält sie das angesichts der
Arbeitsbelastungen, insbesondere innerhalb der Gastronomie, für ange-
messen?

81. Inwiefern ist der Jugendarbeitsschutz Gegenstand von Beratungen des Bun-
des mit den Ländern, und verfolgt die Bundesregierung konkrete Initiativen
zur Einschränkung des Jugendarbeitsschutzes?

82. Sind nach Auffassung der Bundesregierung ordnungspolitische Maßnah-
men notwendig, um die Beschäftigungsstrukturen in der Tourismusbranche
mit überproportional vielen Minijobs, Teilzeitarbeitsverträgen, befristeten
Arbeitsverhältnissen und Leiharbeit sozialverträglicher zu gestalten?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

83. Wie hoch ist der Anteil saisonal Beschäftigter im Tourismusgewerbe?

84. Welche weiteren Maßnahmen sind nach Auffassung der Bundesregierung
wünschenswert und zielführend, damit es auch im Tourismus mehr sozial-
versicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse gibt?

85. Welche Maßnahmen schlägt die Bundesregierung vor, um Arbeitnehmer,
insbesondere Migranten, bildungsferne Beschäftigte und Auszubildende
über ihre Arbeitnehmerrechte in Deutschland zu informieren?

86. Welche Institutionen sind derzeit dafür zuständig, dass Verstöße gegen
Arbeitnehmerrechte (z. B. Bundesurlaubsgesetz, Arbeitszeitgesetz, Jugend-
arbeitsschutz) aufgedeckt werden?

Hält die Bundesregierung die Kompetenzverteilung für zielführend und die
Kontrollen für ausreichend?

Wenn nein, welche Maßnahmen müssen aus Sicht der Bundesregierung er-
griffen werden?

Wenn ja, warum?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/10236

87. Wie hoch ist die Kontrolldichte durch die Industrie- und Handelskammern
nach Kenntnis der Bundesregierung?

Hält die Bundesregierung das für angemessen?

88. Wie viele Prüfungen hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit seit 2005 pro
Jahr in der Tourismusbranche durchgeführt, und wie viele Ordnungswidrig-
keiten und Straftatbestände wurden festgestellt?

89. Wie hoch waren die verhängten sowie die vereinnahmten Geldbußen, und
wie hoch war die Summe der verhängten Freiheitsstrafen?

90. Welche Auswirkungen hatte die Einführung der Sofortmeldung zur So-
zialversicherung im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe für die
Bekämpfung von Schwarzarbeit?

91. Wie viele Verstöße gegen die Pflicht zur obligatorischen Sofortmeldung zur
Sozialversicherung wurden von 2005 bis heute pro Jahr in der Tourismus-
branche festgestellt?

92. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, in wie vielen Betrie-
ben der Gastronomie und Hotellerie es derzeit bundesweit einen Betriebsrat
gibt?

Wenn ja, wie viele?

93. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, welcher Anteil der Be-
schäftigten in der Gastronomie und Hotellerie aktuell gewerkschaftlich or-
ganisiert ist?

Wenn ja, wie viele?

Barrierefreiheit

94. Wie stellen sich aus Sicht der Bundesregierung die Möglichkeiten, in
Deutschland barrierefrei zu reisen, gegenwärtig dar?

Wo sieht sie dringenden Handlungsbedarf?

95. In welchen Bereichen der touristischen Servicekette liegen nach Auffassung
der Bundesregierung noch die größten Defizite, was erscheint der Bundes-
regierung zu deren Behebung notwendig, und welche Maßnahmen wird sie
dazu ergreifen?

96. Bis wann soll die Barrierefreiheit zum Markenzeichen des Tourismus in
Deutschland werden (vgl. Pressemitteilung des BMWi vom 31. Mai 2012:
„Burgbacher: Barrierefreiheit soll Markenzeichen des Tourismus in Deutsch-
land werden“)?

Wird es dabei Unterschiede zwischen urbanen und ländlichen Räumen
geben?

97. In welcher Form und in welchem Rahmen ist die NatKo in das Projekt ein-
gebunden?

Ist sichergestellt, dass Menschen mit Behinderung oder alte Menschen als
Expertinnen und Experten in eigener Sache beteiligt sind?

98. In welchen Bereichen der touristischen Servicekette liegen nach Auffassung
der Bundesregierung noch die größten Defizite?

99. Inwiefern sieht die Bundesregierung angesichts des ambitionierten Zieles,
Barrierefreiheit zu einem Markenzeichen zu entwickeln, Widersprüche zwi-
schen Ankündigung und politischer Praxis, insbesondere vor dem Hinter-
grund, dass die Mittel für das Programm der KfW Bankengruppe, das dem
Abbau von Barrieren dienen sollte, aus dem Bundeshaushalt binnen kürzes-
ter Zeit gestrichen werden?

Drucksache 17/10236 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

100. Welche aktuellen, staatlichen Förderprogramme für Barrierefreiheit im
Tourismus gibt es?

Hält die Bundesregierung den Abfluss dieser Mittel für angemessen, ge-
rade angesichts der hoch gesteckten Ziele und der sich in der Realität ab-
zeichnenden Situation?

101. Welche guten Beispiele von Ländern, Regionen und Kommunen sind nach
Auffassung der Bundesregierung schon vorhanden, an denen sich die
Branche und die Politik orientieren sollten (vgl. BMWi-Pressemitteilung
vom 31. Mai 2012: „Burgbacher: Barrierefreiheit soll Markenzeichen des
Tourismus in Deutschland werden“)?

102. Welche einheitlichen Qualitätsmerkmale sind aus Sicht der Bundesregie-
rung als Grundlage für eine einheitliche Kennzeichnung von barriere-
freiem Tourismus geeignet, die aus Gründen der Übersichtlichkeit und
Vergleichbarkeit geboten ist?

103. In welcher Form und in welchem Umfang werden nach Kenntnis der Bun-
desregierung Führungspersonal und Mitarbeiter der Tourismusbranche für
das Thema Barrierefreiheit gegenwärtig und zukünftig sensibilisiert und
geschult?

104. Aus welchen Mitteln wird eine Internetplattform entwickelt, auf der sich
Reisende über barrierefreie Angebote informieren können, und wer ge-
währleistet die dauerhafte Finanzierung dieser Plattform?

Werden die 500 000 Euro, die für das Projekt „Tourismus für alle: Ent-
wicklung und Vermarktung barrierefreier Angebote und Dienstleistungen
in Deutschland“ durch die Bundesregierung bereitgestellt werden, dauer-
haft fortgeschrieben?

105. Welche Bedeutung soll der NatKo in Zukunft zukommen?

Wie beurteilt die Bundesregierung die Ausstattung der NatKo mit Mitteln
aus dem Bundeshaushalt?

Marketing

106. Wann wird die Arbeitsgruppe des Auswärtigen Amts „Das Deutschland-
bild im Ausland“ erneut tagen, und welche Ziele verfolgt diese Arbeits-
gruppe?

107. Wie bewertet die Bundesregierung eine verlängerte Ausgabe von Reise-
visa, wie zum Beispiel die fünfjährige Visavergabe in den USA, um so
auch den Incoming-Tourismus zu verbessern?

108. Wie groß ist der Etat von mit der Deutschen Zentrale für Tourismus e. V.
(DZT) vergleichbaren Institutionen im Ausland nach Kenntnis der Bun-
desregierung (z. B. in Frankreich, Spanien, Griechenland und den USA),
und sieht die Bundesregierung in den 27 Mio. Euro jährlicher Zuwendung
aus dem Bundeshaushalt für die DZT eine hinreichende, konkurrenzfähige
Unterstützung?

109. Wie bewertet die Bundesregierung die Refinanzierungsquote von
37 Prozent, und sieht die Bundesregierung damit einen ausreichenden
Beitrag der Tourismuswirtschaft und -industrie am Auslandsmarketing ge-
geben?

110. Inwiefern spielt die Vermarktung des Tourismusstandortes Deutschland
auch bei Institutionen wie der Germany Trade and Invest – Gesellschaft für
Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH (GTAI) eine Rolle?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/10236

Sieht die Bundesregierung in einer stärkeren Berücksichtigung des Touris-
mus, beispielsweise auch in den Länderberichten der GTAI, eine Möglich-
keit, den Stellenwert der Tourismuspolitik allgemein zu verbessern?

111. Wo liegen nach Auffassung der Bundesregierung weitere Effizienzpoten-
ziale bei der Auslandsvermarktung?

112. Welche Gespräche haben zwischen dem BMWi und der DZT bezüglich
eines umfassenden, leicht erfassbaren, systematischen und verdichteten
Überblicks der Erfolgskontrollmechanismen im Rahmen des Jahresbe-
richts der DZT an die Bundesregierung stattgefunden?

Mit welchem Ergebnis?

113. Inwiefern wird die DZT eine bessere Verknüpfung der Einzelmaßnahmen
auf ein effizientes Gesamtsystem vornehmen, die laut Evaluationsbericht
„z. T. nicht hinreichend bzw. nur punktuell“ seien?

114. Welche Erkenntnisse ergeben sich aus der vom BMWi in Auftrag gegebe-
nen Studie „Organisationsuntersuchung bei der Deutschen Zentrale für
Tourismus e. V. durch Bearing Point“ bezüglich der Arbeitsbelastung und
der Personalkapazitäten bei der DZT?

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung diesbezüglich ergriffen?

115. Sieht die Bundesregierung den Bedarf einer EU-weiten Tourismusagen-
tur?

Inwiefern bemüht sich die Bundesregierung, auf EU-Ebene eine Tourismus-
agentur mitzugestalten, um auch die von der Kommission vorgelegten
Ziele (vgl. KOM(2010) 352 endg.) zu erfüllen?

116. Wie bewertet die Bundesregierung über Ländergrenzen hinweg agierende
Destinationsverbünde wie zum Beispiel in der Großregion?

117. Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, überregionale Destinations-
verbünde bei deren Aktivitäten für ein stärkeres Incoming auch über EU-
Fördermittel zu unterstützen?

Wenn ja, inwiefern?

Wenn nein, aus welchem Grund?

118. Wie bewertet die Bundesregierung über Bundesländergrenzen hinweg
agierende Themenverbünde wie zum Beispiel www.landsichten.de?

119. Welche Fördermöglichkeiten gibt es über Bundesmittel, die einem Ziel der
verbesserten Koordinierung der Tourismuswirtschaft dienen, beispiels-
weise im Hinblick auf thematische Vermarktungsplattformen wie www.
landsichten.de?

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, ähnlich wie in Öster-
reich, solche Plattformen auch über EU-Fördermittel zu unterstützen?

120. Wie bewertet die Bundesregierung die Bund-Länder-Koordinierung im
Hinblick auf das Inlandsmarketing?

Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung im Rahmen einer ver-
besserten Zusammenarbeit von Bund und Ländern?

121. Inwiefern wird die Bundesregierung auf die DZT zukommen, um auch den
ländlichen Raum stärker bei dem Marketing des Reiselandes Deutschlands
einzubeziehen (vgl. dazu auch Bundestagsdrucksache 17/9570)?

Verbraucherschutz

122. Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung zur Entbürokratisierung,
Schaffung von mehr Rechtsklarheit und Vereinfachung für den Verbrau-

Drucksache 17/10236 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

cher im Reiserecht, insbesondere vor dem Hintergrund der verschiedenen
Rechtsakte, wie z. B. der Pauschalreise-Richtlinie 90/314/ EWG, der Um-
setzung der Pauschalreise-Richtlinie, §§ 651a bis 651m des Bürgerlichen
Gesetzbuchs, der Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004, des
Übereinkommens von Montreal (EG) Nr. 889/2002, der Haftung von Flug-
gepäck (EG) Nr. 2027/97, von Barrierefreiheit im Flugverkehr (EG) Nr.
1107/2006, den Preisinformationen für Flugpassagiere in der Verordnung
(EG) Nr. 1008/2008, der Timesharing-Richtlinie 2008/122/EG, der Fahr-
gastrechte für Bahnkunden (EG) Nr. 1371/2007, für Buspassagiere (EG)
Nr. 1073/2009, und der See- und Kreuzfahrtpassagiere (EG) Nr. 392/2009,
aber auch den Bestimmungen, die sich aus der Zusammenarbeit im Ver-
braucherschutz über die Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 ergeben?

123. Wie steht die Bundesregierung der geplanten Überarbeitung der Fluggast-
rechte-Verordnung gegenüber?

a) Wo sieht die Bundesregierung den größten Regulierungsbedarf?

b) Wie steht die Bundesregierung einer intermodalen Anpassung gegen-
über, Entschädigungszahlungen bei annullierten Flügen oder deutlicher
Verspätung an den Ticketpreisen zu bemessen?

124. Wie steht die Bundesregierung der geplanten Überarbeitung der Pauschal-
reise-Richtlinie gegenüber?

a) Wie bewertet die Bundesregierung eine weniger stark ausgeprägte
Differenzierung zwischen Reisevermittler und -veranstalter, wie es bei-
spielsweise in Frankreich der Fall ist?

b) Sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit, Reiseportale, wie z. B.
www.fluege.de, stärker in die Haftung mit einzubeziehen?

125. Welche rechtlich verbindlichen Betreuungsleistungen bei Reisemängeln
hält die Bundesregierung für angemessen und verbraucherfreundlich?

126. Beabsichtigt die Bundesregierung eine Vereinheitlichung und Pauschalie-
rung von Ausgleichsleistungen bei Reisemängeln?

127. Wann wird eine verkehrsträgerübergreifende Schlichtungsstelle bestehen,
die auch Flug-, Bus- und Schiffspassagieren offensteht?

Wird diese verkehrsträgerübergreifend sein?

Wird es hierbei Unterschiede zwischen Fern- und Nahverkehr, Pauschal-
und Individualreisen, Geschäfts- und Privatreisen geben?

128. In welcher Weise stellt die Bundesregierung die paritätische Beteiligung
von Verbraucher- und Fahrgastverbänden bei der Rechtssetzung und in
Schlichtungsstellen sicher, insbesondere im Bahn-, Flug- und Busverkehr?

129. Beabsichtigt die Bundesregierung eine Vereinheitlichung und Vereinfa-
chung der verkehrsträgerübergreifenden Fahrplan- und Tarifinformationen
aus einer Hand?

130. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2005 ergriffen, um An-
schlussfahrausweise und durchgehende Tickets verschiedener Verkehrs-
träger und -systeme zu befördern?

131. In welcher Weise stellt die Bundesregierung sicher, dass Reisebeschwer-
den gründlich analysiert, Rechtslücken erforscht, Qualitätsdefizite ent-
deckt und die Marktentwicklung wissenschaftlich fundiert und systema-
tisch aufgearbeitet werden?

132. Beabsichtigt die Bundesregierung, eine Plattform zur Klarheit und Wahr-
heit von Reiseprospekten nach dem Muster von www.lebensmittelklarheit.
de einzurichten?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/10236

133. Beabsichtigt die Bundesregierung, die notwendigen Rechtsgrundlagen für
ein Kontrollbarometer in der touristischen Gastronomie zu schaffen, um
ortsunkundigen Reisenden eine leichte Orientierung über die Hygienequa-
lität zu erschließen?

134. Wie bewertet die Bundesregierung die Rechtsverbindlichkeit, Zuverlässig-
keit, Aktualität und Nutzerfreundlichkeit des Berliner Senatsportals auf
www.berlin.de/sicher-essen für Berlintouristen?

Umweltschutz

135. Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung geplant, um die
Sensibilität für die Themen Umweltschutz und Biodiversität innerhalb der
Tourismuswirtschaft und -industrie zu stärken?

136. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Sensibilität für die
Themen Umweltschutz und Biodiversität im Zusammenhang mit Touris-
mus aufseiten der Verbraucher zu stärken?

137. Ist nach Auffassung der Bundesregierung genug Sensibilität für die
Themen Umweltschutz und Biodiversität innerhalb der Tourismusindus-
trie und -wirtschaft vorhanden?

Wenn ja, auf Grundlage welcher Indikatoren hat die Bundesregierung
diese Bewertung vorgenommen?

138. Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung sektorspezifische Unter-
schiede (Hotellerie, Gastronomie, Flugverkehr etc.) hinsichtlich der Sensi-
bilität für die Themen Umweltschutz und Biodiversität?

Wenn ja, welche?

139. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus Forderungen
nach einem Biodiversitätscheck für Tourismusunternehmen, und wird sie
einen solchen fördern und unterstützen?

140. Wie steht die Bundesregierung einem Nachhaltigkeitscheck für den Tou-
rismus gegenüber, wie es beispielsweise das Land Baden-Württemberg
plant?

a) Welche Mindestanforderungen hält die Bundesregierung dabei für not-
wendig, insbesondere im Bereich Biodiversitäts- und Klimaschutz?

b) Sollten die Unternehmen bei der Einführung einer solchen Zertifizie-
rung unterstützt werden?

141. Hält die Bundesregierung so genanntes Greenwashing durch Tourismus-
unternehmen unter dem nicht geschützten Begriff „nachhaltiges Reisen“
für ein Problem?

142. Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf hinsichtlich eines bundeswei-
ten Verbrauchersiegels für nachhaltiges Reisen?

Wenn ja, welche Maßnahmen sind geplant?

143. Wie bewertet die Bundesregierung Zertifizierungen für Tourismusunter-
nehmen im Sinne der CBD-Richtlinien für biologische Vielfalt und Touris-
musentwicklung oder im Rahmen von EMAS?

144. Welche im Zusammenhang mit Tourismus ausgeübten Sport- und Freizeit-
aktivitäten hält die Bundesregierung für besonders problematisch in ihren
Auswirkungen auf die biologische Vielfalt?

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um diese Auswirkungen
zu verringern?

Drucksache 17/10236 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
145. Wäre eine bundeseinheitliche verbindliche Ausgestaltung der Eingriffs-
regelung im Rahmen des Bundesnaturschutzgesetzes aus Sicht der Bundes-
regierung ein geeignetes Instrument, um schädliche Planungen und Flä-
chenverbrauch durch den Tourismus einzudämmen?

146. Sind seitens der Bundesregierung Maßnahmen zur besseren Inwertsetzung
von Großschutzgebieten geplant?

Wenn ja, welche?

Welche Rolle kann hierbei der Tourismus spielen?

a) Welche Möglichkeit können Regionalmanager hierbei übernehmen?

Inwiefern unterstützt die Bundesregierung das Einrichten solcher Plan-
stellen?

b) Kann aus Sicht der Bundesregierung bei Schutzgebietskategorien wie
Natura-2000-Gebiete oder Naturschutzgebieten die touristische Nut-
zung gefördert werden, ohne die Schutzziele zu gefährden?

c) Was sind aus Sicht der Bundesregierung die wichtigsten Ansätze, um
die Wahrung der Schutzziele gegenüber wachsenden ökonomischen In-
teressen zu sichern?

d) Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit, Großschutzgebiete
als Modellregionen für naturverträglichen Tourismus zu entwickeln?

147. Welche ökologischen Effekte sieht die Bundesregierung durch das stärkere
Betonen regionaler Produkte und von Lebensmitteln aus ökologischer
Erzeugung innerhalb der Hotellerie und Gastronomie?

Berlin, den 26. Juni 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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