BT-Drucksache 17/10085

a) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - Drucksachen 17/3134, 17/3578 Nr. 1.2 - Jahresbericht 2009/2010 der Bundesstelle zur Verhütung von Folter b) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - Drucksachen 17/9377, 17/9802 Nr. 5 - Jahresbericht 2010/2011 der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter

Vom 26. Juni 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/10085
17. Wahlperiode 26. 06. 2012

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (17. Ausschuss)

a) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
– Drucksachen 17/3134, 17/3578 Nr. 1.2 –

Jahresbericht 2009/2010 der Bundesstelle zur Verhütung von Folter

b) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
– Drucksachen 17/9377, 17/9802 Nr. 5 –

Jahresbericht 2010/2011 der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter

A. Problem

Zu Buchstabe a

Im Jahresbericht 2009/2010 der Bundesstelle zur Verhütung von Folter wurden
auf der Grundlage von Besuchen bei der Bundespolizei, der Bundeswehr sowie
der Arbeit der Länderkommission zur Verhütung von Folter Empfehlungen ab-
gegeben. Demnach solle bei künftigen Neubauten unbedingt auf einen Tages-
lichtzugang in den Gewahrsamszellen geachtet werden. Auch bei kurzfristigen
Aufenthalten werde dies als dringend notwendig erachtet. Weiter heißt es, die
Hausordnung solle durch das Bundespolizeipräsidium in die gängigen Sprachen
übersetzt und allen Dienststellen zur Verfügung gestellt werden.

Zu Buchstabe b

Auch im Jahresbericht 2010/2011 gibt die Bundesstelle anhand der bei Be-
suchen von Einrichtungen der Bundespolizei und der Bundeswehr gewonnenen
Erkenntnisse Empfehlungen ab. Dem Bericht zufolge wird die Beantwortung
von Anregungen und Empfehlungen in der Regel hochrangig wahrgenommen,
jedoch nicht immer zeitgerecht. Die Aufsichtsbehörden zeigten sich jedoch
häufig gegenüber den Empfehlungen sehr aufgeschlossen. Laut dem Bericht
sind keine Hinweise auf Folter oder entwürdigende Behandlung festgestellt

worden.

Drucksache 17/10085 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

B. Lösung

Zu den Buchstaben a und b

Annahme einer Entschließung der Fraktionen der CDU/CSU und FDP mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen
der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Annahme einer Entschließung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Keine.

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Keiner.

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Keiner.

Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten

Keine.

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Keiner.

F. Weitere Kosten

Keine.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/10085

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

in Kenntnis der Unterrichtungen auf den Drucksachen 17/3134 und 17/9377 fol-
gende Entschließung anzunehmen:

„Der Deutsche Bundestag wolle beschließen – in Kenntnis der Jahresberichte
2009/2010 und 2010/2011 der Bundesstelle zur Verhütung von Folter (Bundes-
tagsdrucksachen 17/3134 und 17/9377) – folgende Entschließung anzunehmen:

Das Verbot von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedri-
gender Behandlung oder Strafe ist Teil der Allgemeinen Erklärung der Men-
schenrechte von 1948. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen
Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung
oder Strafe vom 10. Dezember 1984 (UN-Antifolterkonvention – CAT) ver-
pflichtet die Staaten, jede Form von Folter zu unterbinden und strafrechtlich zu
verfolgen.

Das Fakultativprotokoll zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen
Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung
oder Strafe vom 18. Dezember 2002 erweitert die UN-Antifolterkonvention
um einen präventiven Ansatz. Es nimmt Bezug auf das Europäische Über-
einkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender
Behandlung oder Strafe, das ein System präventiver Besuche in den Staaten des
Europarates vorsieht. Auch das Fakultativprotokoll sieht vor, den Schutz vor
Folter und Misshandlung durch dieses Besuchssystem zu steigern. Dies ist in
Artikel 3 OP-CAT durch die Verpflichtung zur Errichtung nationaler Präven-
tionsmechanismen, die die Arbeit des ebenfalls neu geschaffenen UN-Unter-
ausschusses zur Verhütung von Folter ergänzen sollen, beschrieben.

Deutschland hat das Fakultativprotokoll am 20. September 2006 unterzeich-
net und am 4. Dezember 2008 ratifiziert. Die Bundesstelle zur Verhütung von
Folter wurde mit Organisationserlass des Bundesministeriums der Justiz vom
20. November 2008 eingerichtet und hat am 1. Mai 2009 ihre Arbeit aufgenom-
men.

Die Länderkommission wurde auf der Basis eines Staatsvertrags tätig. Seit der
Arbeitsaufnahme der Länderkommission bilden beide Einrichtungen zusammen
als Nationale Stelle den deutschen Präventionsmechanismus zur Verhütung
von Folter nach dem Fakultativprotokoll zur UN-Antifolterkonvention. Ihre
Aufgabe ist es, Gewahrsamseinrichtungen aufzusuchen, auf Missstände auf-
merksam zu machen und gegebenenfalls Verbesserungen vorzuschlagen. Der
Deutsche Bundestag begrüßt die Empfehlungen der Nationalen Stelle zur
Verhütung von Folter sowie das oft umgehende Aufgreifen und nachfolgende
Umsetzen der Empfehlungen durch die Bundes- und Ländereinrichtungen. Die
intensive Auseinandersetzung der zuständigen Bundes- und Ländereinrichtun-
gen mit dem Bericht der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter und die
Umsetzung der Empfehlungen in einer Vielzahl von Fällen sind Beleg für die
große Bedeutung der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter innerhalb
Deutschlands.

Der Deutsche Bundestag zeigt sich erfreut, dass die Nationale Stelle zur Ver-
hütung von Folter nach eigener Aussage ,auf allen Handlungsebenen auf Offen-
heit und positive Resonanz‘ gestoßen ist.

Darüber hinaus nimmt der Deutsche Bundestag erfreut zur Kenntnis, dass der
UN-Antifolterausschuss in seinem nach Artikel 19 des Übereinkommens vor-

gelegten Bericht die Schaffung der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter
ausdrücklich lobt.

Drucksache 17/10085 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

weiterhin mit Nachdruck den Kampf gegen Folter und andere grausame,
unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe im In- und Ausland
zu verfolgen.“

Berlin, den 13. Juni 2012

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Tom Koenigs
Vorsitzender

Frank Heinrich
Berichterstatter

Christoph Strässer
Berichterstatter

Marina Schuster
Berichterstatterin

Katrin Werner
Berichterstatterin

Volker Beck (Köln)
Berichterstatter

gerecht. Die Aufsichtsbehörden zeigten sich jedoch häufig
gegenüber den Empfehlungen sehr aufgeschlossen und hät-

vention um einen präventiven Ansatz. Es nimmt Bezug auf
das Europäische Übereinkommen zur Verhütung von Folter
ten einige bereits umgesetzt, was die Situation der Betroffe-
nen verbessert habe. Weiter heißt es, die Nationale Stelle sei
auf keine Anzeichen von Folter gestoßen. Allerdings habe
sie in mehreren Fällen Missstände festgestellt, die nicht

und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder
Strafe, das ein System präventiver Besuche in den Staaten
des Europarates vorsieht. Auch das Fakultativprotokoll sieht
vor, den Schutz vor Folter und Misshandlung durch dieses
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/10085

Bericht der Abgeordneten Frank Heinrich, Christoph Strässer, Marina Schuster,
Katrin Werner und Volker Beck (Köln)

I. Überweisung

Die Unterrichtung auf Drucksache 17/3134 wurde mit der
Überweisungsdrucksache 17/3578 Nr. 1.2 am 1. November
2010 an den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe zur federführenden Beratung und an den Innen-
ausschuss und den Rechtsausschuss zur Mitberatung über-
wiesen.

Die Unterrichtung auf Drucksache 17/9377 wurde mit der
Überweisungsdrucksache 17/9802 Nr. 5 am 25. Mai 2012 an
den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zur
federführenden Beratung und an den Innenausschuss und den
Rechtsausschuss zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu Buchstabe a

Im Jahresbericht 2009/2010 der Bundesstelle zur Verhütung
von Folter (Drucksache 17/3134) wurden auf der Grundlage
von Besuchen bei der Bundespolizei, der Bundeswehr sowie
der Arbeit der Länderkommission zur Verhütung von Folter
Empfehlungen abgegeben. Demnach solle bei künftigen
Neubauten unbedingt auf einen Tageslichtzugang in den
Gewahrsamszellen geachtet werden. Auch bei kurzfristigen
Aufenthalten werde dies als dringend notwendig erachtet.
Weiter heißt es, die Hausordnung solle durch das Bundes-
polizeipräsidium in die gängigen Sprachen übersetzt und
allen Dienststellen zur Verfügung gestellt werden. Die Bun-
desstelle kommt in ihrem Bericht zu dem Ergebnis, dass in
den besuchten Einrichtungen der Bundespolizei und der
Bundeswehr keinerlei Hinweise zu finden gewesen seien,
wonach in diesen Einrichtungen die Würde der festgehalte-
nen Menschen verletzt worden sein könnte. Die Empfehlun-
gen seien von den Behörden schnell aufgenommen und teil-
weise bereits umgesetzt worden. Die Bundesstelle habe ihre
Aufgabe allerdings nur teilweise erfüllen können, da nach
dem völkerrechtlich verbindlichen Regelwerk alle Einrich-
tungen regelmäßig präventiv inspiziert werden sollten. Dies
sei bei der vorgegebenen Personalausstattung nicht möglich
gewesen.

Zu Buchstabe b

Auch im Jahresbericht 2010/2011 gibt die Bundesstelle an-
hand der bei Besuchen von Einrichtungen der Bundespolizei
und der Bundeswehr gewonnenen Erkenntnisse Empfehlun-
gen ab. Dem Bericht zufolge wird die Beantwortung von
Anregungen und Empfehlungen der Nationalen Stelle in der
Regel hochrangig wahrgenommen, jedoch nicht immer zeit-

lichen Auftrag nicht erfüllen, alle Einrichtungen regelmäßig
zu inspizieren. Die Stelle wolle sich nicht als Feigenblatt be-
trachten, daher sei eine erhebliche personelle und finanzielle
Aufstockung erforderlich.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der Innenausschuss hat die Unterrichtung auf Drucksache
17/3134 in seiner 70. Sitzung und der Rechtsausschuss in
seiner 79. Sitzung am 28. März 2012 zur Kenntnis genom-
men.

Zu Buchstabe b

Der Innenausschuss hat die Unterrichtung auf Drucksache
17/9377 in seiner 76. Sitzung und der Rechtsausschuss in
seiner 87. Sitzung am 13. Juni 2012 zur Kenntnis genom-
men.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
hat die Unterrichtungen in seiner 63. Sitzung am 13. Juni
2012 beraten. Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, fol-
gende Entschließung anzunehmen:

„Der Deutsche Bundestag wolle beschließen – in Kenntnis
der Jahresberichte 2009/2010 und 2010/2011 der Bun-
desstelle zur Verhütung von Folter Bundestagsdrucksache
17/3134 und 17/9377 – folgende Entschließung anzuneh-
men:

Das Verbot von Folter und anderer grausamer, unmensch-
licher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe ist Teil
der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948.
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter
und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende
Behandlung oder Strafe vom 10. Dezember 1984 (UN-Anti-
folterkonvention – CAT) verpflichtet die Staaten, jede Form
von Folter zu unterbinden und strafrechtlich zu verfolgen.

Das Fakultativprotokoll zu dem Übereinkommen der Ver-
einten Nationen gegen Folter und andere grausame, un-
menschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
vom 18. Dezember 2002 erweitert die UN-Antifolterkon-
akzeptiert werden könnten. Mit den vorhandenen personel-
len und finanziellen Mitteln könne die Stelle ihren gesetz-

Besuchssystem zu steigern. Dies ist in Artikel 3 OP-CAT
durch die Verpflichtung zur Errichtung nationaler Präven-

Drucksache 17/10085 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

tionsmechanismen, die die Arbeit des ebenfalls neu geschaf-
fenen UN-Unterausschusses zur Verhütung von Folter er-
gänzen sollen, beschrieben.

Deutschland hat das Fakultativprotokoll am 20. September
2006 unterzeichnet und am 4. Dezember 2008 ratifiziert.
Die Bundesstelle zur Verhütung von Folter wurde mit
Organisationserlass des Bundesministeriums der Justiz vom
20. November 2008 eingerichtet und hat am 1. Mai 2009
ihre Arbeit aufgenommen.

Die Länderkommission wurde auf der Basis eines Staats-
vertrags tätig. Seit der Arbeitsaufnahme der Länderkommis-
sion bilden beide Einrichtungen zusammen als Nationale
Stelle den deutschen Präventionsmechanismus zur Ver-
hütung von Folter nach dem Fakultativprotokoll zur UN-
Antifolterkonvention. Ihre Aufgabe ist es, Gewahrsams-
einrichtungen aufzusuchen, auf Missstände aufmerksam zu
machen und gegebenenfalls Verbesserungen vorzuschlagen.
Der Deutsche Bundestag begrüßt die Empfehlungen der
Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter sowie das oft
umgehende Aufgreifen und nachfolgende Umsetzen der
Empfehlungen durch die Bundes- und Ländereinrichtungen.
Die intensive Auseinandersetzung der zuständigen Bundes-
und Ländereinrichtungen mit dem Bericht der Nationalen
Stelle zur Verhütung von Folter und die Umsetzung der
Empfehlungen in einer Vielzahl von Fällen sind Beleg für
die große Bedeutung der Nationalen Stelle zur Verhütung
von Folter innerhalb Deutschlands.

Der Deutsche Bundestag zeigt sich erfreut, dass die Natio-
nale Stelle zur Verhütung von Folter nach eigener Aussage
„auf allen Handlungsebenen auf Offenheit und positive
Resonanz“ gestoßen ist.

Darüber hinaus nimmt der Deutsche Bundestag erfreut zur
Kenntnis, dass der UN-Antifolterausschuss in seinem nach
Artikel 19 des Übereinkommens vorgelegten Bericht die
Schaffung der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter
ausdrücklich lobt.

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:

weiterhin mit Nachdruck den Kampf gegen Folter und an-
dere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behand-
lung oder Strafe im In- und Ausland zu verfolgen.“

Mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfiehlt der Ausschuss, fol-
gende Entschließung abzulehnen:

Der Deutsche Bundestag wolle beschließen,
in Kenntnis des Jahresberichtes 2009/2010 der Bundesstelle
zur Verhütung von Folter (BT-Drs. 17/3134) und des Jahres-
berichtes 2010/2011 der Nationalen Stelle zur Verhütung
von Folter (BT-Drs. 17/9377) – folgende Entschließung an-
zunehmen:

Das Verbot von Folter und anderer grausamer, unmensch-
licher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe gehört
zu den wichtigsten Menschenrechtsgarantien. Das völker-
gewohnheitsrechtliche Folterverbot ist in Artikel 5 der All-

Rechte und in Artikel 3 der Europäischen Konvention zum
Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten nieder-
geschrieben.

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter
und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende
Behandlung oder Strafe (UN-Antifolterkonvention) ver-
pflichtet die Staaten, jede Form von Folter zu unterbinden
und strafrechtlich zu verfolgen. Das Zusatzprotokoll zu dem
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und
andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Be-
handlung oder Strafe (OP-CAT) enthält einen präventiven
Ansatz und sieht vor, den Schutz vor Folter und Miss-
handlung zu verstärken. Dazu enthält Artikel 3 OP-CAT die
Verpflichtung zur Errichtung nationaler Präventionsmecha-
nismen.

Mit der Einrichtung der Bundesstelle zur Verhütung von
Folter am 20. November 2008 hat Deutschland seine Ver-
pflichtungen nach Artikel 3 OP-CAT der Form nach erfüllt.
Die Bundesstelle zur Verhütung von Folter hat am 1. Mai
2009 ihre Arbeit in Wiesbaden aufgenommen. Seit der
Arbeitsaufnahme der Länderkommission am 24. September
2011 bilden beide Einrichtungen zusammen als Nationale
Stelle den deutschen Präventionsmechanismus zur Ver-
hütung von Folter.

Zur Verhütung von Folter und Misshandlung hat die Natio-
nale Stelle die Aufgabe, Orte der Freiheitsentziehung auf-
zusuchen, auf Missstände aufmerksam zu machen und den
Behörden Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten. Bereits
in ihrem Jahresbericht 2009/2010 beschreibt die Bun-
desstelle, dass sie Ihre Aufgaben „nur ansatzweise“ erfüllen
konnte, da die vorhandenen personellen und finanziellen
Ressourcen unzureichend seien. Trotz dieser Kritik wurde
die personelle und finanzielle Ausstattung der Nationalen
Stelle nicht verbessert. Die Nationale Stelle bemängelt da-
her in ihrem Jahresbericht 2010/2011 weiterhin: „Mit nur
fünf ehrenamtlichen Mitgliedern und Mitteln für nur drei
wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie
einer Fachangestellten für Bürokommunikation sind die
Kapazitäten für die regelmäßige Prüfung mehrerer tausend
Gewahrsamseinrichtungen absolut unzureichend.“

Mit den vorhandenen Mitteln kann die Nationalen Stelle
ihrem gesetzlichen Auftrag nicht nachkommen. Sie fordert
daher die Bundesregierung und die Landesregierungen auf,
„die Grundlagen dafür zu schaffen, dass die Nationale
Stelle in die Lage versetzt wird, ihre völkerrechtlich und in-
nerstaatlich verbindlichen Aufgaben zu erfüllen.“
Die Präventionsmechanismen Deutschlands zur Verhütung
von Folter dürfen kein Feigenblatt sein. Um einen wirk-
samen Beitrag zur Prävention von Folter und Misshandlung
leisten zu können, ist eine erhebliche personelle und finan-
zielle Aufstokkung der Nationalen Stelle zur Verhütung von
Folter notwendig.

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung daher
auf:
Ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen nach Artikel 3 des
gemeinen Erklärung der Menschenrechte, in Artikel 7 des
Internationalen Paktes über bürgerliche und politische

Fakultativprotokolls zum UN- Übereinkommen gegen Folter
und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/10085

Behandlung oder Strafe nachzukommen, indem sie die
Nationale Stelle zur Verhütung von Folter mit ausreichend
personellen und finanziellen Ressourcen ausstattet.
Die Fraktion der CDU/CSU betonte, die Frage der
mangelnden Personalausstattung müsse diskutiert werden.
Nach Auskunft des Leiters der Bundesstelle zur Verhütung
von Folter, Klaus Lange-Lehngut, könnten in drei Jahren
10 Prozent der Einrichtungen besucht werden. Möglicher-
weise habe dies ja doch einen ausreichenden präventiven
Effekt, schließlich verfahre man in anderen gesellschaft-
lichen Bereichen genauso, so zum Beispiel in der Gastrono-
mie. Es sei unmöglich, alle Restaurants und sonstigen gas-
tronomischen Einrichtungen regelmäßig zu kontrollieren.

Die Fraktion der SPD erklärte, die Ausstattung der Natio-
nalen Stelle zur Verhütung von Folter sei kein Ruhmesblatt
dafür, wie Deutschland internationale Vereinbarung um-
setze. Dies müsse vor allem vor dem Hintergrund betont
werden, dass man sich in diesem Ausschuss über Jahre hin-
weg für die Einrichtung einer solchen Stelle eingesetzt habe.
In den abschließenden Bemerkungen des zuständigen Fach-
ausschusses der Vereinten Nationen werde zwar festgehal-
ten, dass die Situation in Deutschland im Vergleich zu ande-
ren Ländern gut sei, gleichzeitig werde aber auch Kritik ge-
übt. Für unser Verständnis von Rechtsstaatlichkeit und Ver-
ankerung von internationalem Recht sei es wichtig, diese
Kritik entsprechend zu beachten. Es sei daher unerlässlich,
erheblich bei der Ausstattung der Stelle zur Verhütung von
Folter nachzubessern und die Kritik auch öffentlich zu ma-
chen. Der Umgang in Deutschland mit dieser Frage habe ne-
gative Auswirkungen auf die Herangehensweise an die Fol-
terbekämpfung in anderen Ländern. Der derzeitige Zustand
könne nur der Türöffner für eine wirksame Folterbekämp-
fung sein. Im Vergleich zu anderen Bundesbehörden werde
die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter mit verschwin-
dend geringen Mitteln ausgestattet. Dies sei fast schon skan-
dalös, daher müsse an dieser Stelle nachgebessert werden, um
eine vernünftige Arbeit in diesem Bereich zu ermöglichen.
Die Beschlussempfehlung der Koalitionsfraktionen sei ab-
solut unzureichend, da sie nicht auf die Situation der Natio-
nalen Stelle eingehe. Die Fraktion werde der Beschlussemp-
fehlung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustim-
men, da darin eine bessere personelle und finanzielle Aus-
stattung der Nationalen Stelle gefordert werde. Der
Ausschuss müsse in den nächsten Haushaltsberatungen ver-
suchen, die entsprechenden Titel substantiell anzuheben,
wie dies die Fraktion der SPD bereits für den Haushalt 2012
versucht habe.

Die Fraktion der FDP betonte, für eine bessere Aus-
stattung der Stelle zur Verhütung von Folter müsse die
Verwaltungsvereinbarung von Bund und Ländern geändert
werden. Für die Wiedereinsetzung einer entsprechenden Ar-
beitsgruppe sei die Zustimmung der Länder notwendig. Im
Zuge der kommenden Haushaltsberatungen müsse gesehen
werden, ob angesichts von Sparzwängen und einer Vielzahl
von Wünschen Spielraum vorhanden sei. Man bemühe sich,
aber die Situation sei nicht einfach. Man bitte zudem um
Verständnis, dass man heute noch nicht die Haushaltsbera-
tungen vorwegnehmen könne, diese stünden erst noch an.

Auch und gerade in einem Rechtsstaat wie Deutschland sei

Personen, die in Gewahrsam genommen sind, müsse beson-
ders genau geachtet werden. Wer in Gewahrsam sei, könne
sich weniger selbst schützen.) Die Beanstandungen der Na-
tionalen Stelle müssten daher sehr ernst genommen werden.
Missständen muss schnellstmöglich abgeholfen werden.
Den Mitarbeitern der Bundesstelle und der Länderkommis-
sion wurde für ihren herausragenden Einsatz gedankt. Die
Empfehlungen des Berichts hätten bereits zu einer ganzen
Reihe von Verbesserungen geführt. Es dürfe zudem nicht
vergessen werden, dass es in Deutschland im Gegensatz zu
anderen Ländern neben der Nationalen Stelle einige weitere
Instrumente gebe, mit denen der Zustand von Justizvoll-
zugsanstalten des Bundes und der Länder kontrolliert werde.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN legte dar, die
Ausstattung der Stelle sei von entscheidender Bedeutung. Es
sei nicht genug, die Einrichtungen statistisch gesehen nur
alle dreißig Jahre zu besuchen. Ein kontinuierlicherer
Rhythmus müsse eingeführt werden, da die Präventions-
maßnahmen gegen Folter in Deutschland nicht nur ein blo-
ßes Feigenblatt sein dürften. Die Beschlussempfehlung der
Koalitionsfraktionen greife in diesem Sinne viel zu kurz und
ziele nicht auf Verbesserungen ab.

Die Fraktion DIE LINKE. erklärte, die Beschlussemp-
fehlung der Koalitionsfraktionen sei in der Tat völlig
unzureichend, die Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN hätten bereits die richtigen Argumente
genannt. Der Beschlussempfehlung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werde man zustimmen, da
eine bessere finanzielle und personelle Ausstattung der Na-
tionalen Stelle gefordert werde.

Die Bundesregierung erklärte, Ziel der Bundesministerin
der Justiz sei es, zusammen mit den Justizministern der
Länder die Wiedereinsetzung der Arbeitsgruppe über die
Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern zu
vereinbaren. Diese Vereinbarung müsse geändert werden,
wenn man die finanzielle Ausstattung der Nationalen Stelle
ändern wolle. Bei 17 involvierten Parteien sei die Arbeit
einer solchen Arbeitsgruppe nicht immer einfach, man hoffe
aber, dass diese bald wieder ihre Arbeit aufnehmen werde,
um an Verbesserungen zu arbeiten. Man habe aus den Län-
dern ermutigende Signale bekommen, was die Finanzierung
angehe.

Der Leiter der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter,
Klaus Lange-Lehngut betonte, Aufgabe der Nationalen
Stelle sei es, ca. 370 Einrichtungen von Bundespolizei,
Bundeswehr und Zoll regelmäßig zu überprüfen. In den ver-
gangenen drei Jahren sei es gelungen, 40 zu besuchen. Mehr
sei angesichts der personellen Ausstattung nicht möglich, so
dass bei Beibehaltung dieses Rhythmus jede Einrichtung
etwa alle 30 Jahre besucht werden könne. Von Prävention
könne seiner Meinung nach aber erst die Rede sein, wenn
jede Einrichtung mindestens alle drei Jahre überprüft werde.
Bei den Besuchen seien keine Anzeichen von Folter oder
entwürdigende Behandlung erkennbar gewesen. Man habe
entsprechend dem Fakultativprotokoll der Vereinten Natio-
nen jederzeit Zugang zu den Einrichtungen. Dies werde
auch gewährleistet. Die personelle Ausstattung sowohl der
Bundesstelle als auch der Länderstelle sei so, dass ein quali-
fiziertes Monitoring kaum möglich sei. Seiner persönlichen
es wichtig, sich immer wieder zu vergewissern, dass es nicht
zu Missständen kommt. (Denn auf die Menschenrechte von

Auffassung nach sei Deutschland auf diesem Gebiet
schlecht aufgestellt. Die entsprechenden Stellen zum Bei-

H. Heene
ese
Drucksache 17/10085 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

spiel in Frankreich und der Schweiz seien personell deutlich
besser ausgestattet. Der Umgang in Deutschland mit der
eigenen Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter werde
im Ausland genau beobachtet und habe mitunter Auswir-
kungen auf die Herangehensweise von Staaten, in denen
Folterbekämpfung vielleicht nötiger wäre.

Berlin, den 13. Juni 2012

Frank Heinrich
Berichterstatter

Christoph Strässer
Berichterstatter

Marina Schuster
Berichterstatterin

Katrin Werner
Berichterstatterin

Volker Beck (Köln)
Berichterstatter
mann

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