BT-Drucksache 16/9841

Probleme bei der Umsetzung der Gesundheitsreform (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz)

Vom 25. Juni 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/9841
16. Wahlperiode 25. 06. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Daniel Bahr (Münster), Heinz Lanfermann, Dr. Konrad Schily,
Dr. Heinrich L. Kolb, Detlef Parr, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt,
Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring,
Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff,
Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Miriam Gruß,
Joachim Günther (Plauen), Heinz-Peter Haustein, Birgit Homburger, Michael
Kauch, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk,
Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst
Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel,
Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank
Schäffler, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig
Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker
Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und
der Fraktion der FDP

Probleme bei der Umsetzung der Gesundheitsreform
(GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz)

Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) sind grundlegende
Änderungen des Krankenversicherungssystems beschlossen worden, die dazu
führen können, dass die Versicherungs- und Versorgungslandschaft in den
nächsten Jahren einen grundsätzlichen Wandel erleben wird. Das in der Begrün-
dung zum GKV-WSG als modern und leistungsfähig bezeichnete Gesundheits-
wesen, „das allen Bürgerinnen und Bürgern Zugang zu einer hochwertigen
Gesundheitsversorgung und zugleich rund 4,2 Millionen Beschäftigten und
Selbstständigen Arbeitsplätze bietet“ sowie „eine Patientenversorgung auf
hohem Niveau“, das „mit seiner Innovationskraft … zudem von erheblicher
ökonomischer Bedeutung für den Standort Deutschland“ ist und „im internatio-
nalen Vergleich … leistungsfähig, und“ in der „Qualität der Gesundheitsver-
sorgung … als hoch eingeschätzt“ wird, wird nicht nur in Teilen z. B. im Hin-
blick auf Effizienz und Qualität verbessert, sondern es erfolgt eine deutliche Ab-
kehr vom Gedanken einer föderalen und regionalen Optimierung der Prozesse
hin zu einem zentralistischen Ansatz eines nationalen Gesundheitssystems, das
der Idee des Wettbewerbs zuwider läuft. Verstärkt wird dies noch dadurch, dass

dort, wo Konkurrenz zugelassen wird, keine eindeutigen kartell- und wett-
bewerbsrechtlichen Regelungen geschaffen worden sind, so dass sich markt-
beherrschende Stellungen manifestieren können. Die Kombination aus Gesund-
heitsfonds, einheitlichem bundesweiten Beitragssatz für alle gesetzlichen Kran-
kenkassen, dem limitierten Zusatzbeitrag und der Vervollständigung des Fi-
nanzkraftausgleichs zwischen den Krankenkassen greift ganz entscheidend in

Drucksache 16/9841 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

die Marktstrukturen ein und zieht Unsicherheiten im Bereich der Vergütungen
der Leistungserbringer nach sich, die im Einzelnen in ihrer Wirkung auf eine
Vereinheitlichung hinauslaufen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wann ist mit einer Regelung zu rechnen, wie häufig und zu welchen Termi-
nen die Zuweisung vom Gesundheitsfonds an die einzelnen Krankenkassen
erfolgen soll, und wie soll sichergestellt werden, dass es nicht zu Liquidi-
tätsengpässen kommt?

2. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass es in den letzten fünf Jahren Un-
genauigkeiten bei der Prognose der Finanzentwicklung durch den Schätzer-
kreis in Höhe von 0,4 bis 0,5 Beitragssatzpunkte und damit ca. 4 bis 5 Mrd.
Euro gegeben hat?

3. Welche anderen Erkenntnisse stehen dem beim Bundesversicherungsamt
zu bildenden Schätzerkreis zur Verfügung, die vermuten lassen, dass die
Prognosegenauigkeit höher als beim alten Schätzerkreis ist?

4. Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen ungenauer Progno-
sen und daraus resultierender zu geringer Mittelverteilungen an die Kran-
kenkassen im Hinblick auf die Gefahr von Insolvenzen?

5. Wer haftet dafür, wenn Prognoseungenauigkeiten dazu führen, dass Kran-
kenkassen in Finanzierungsschwierigkeiten geraten?

6. Reicht das Volumen der im Gesundheitsfonds aufzubauenden Liquiditäts-
reserve aus, um auch im Fall von Fehlprognosen auf der Einnahmeseite die
Finanzierbarkeit auf Dauer zu sichern, und wo sollen die Mittel für die
vorgeschriebene, noch im selben Jahr zu erfolgende Rückzahlung her-
kommen?

7. Wie kann die Bundesregierung garantieren, dass die Bundeszuschüsse für
versicherungsfremde Leistungen in der geplanten Weise ausgezahlt werden
und ab 2009 um jährlich 1,5 Mrd. Euro bis auf insgesamt 14 Mrd. Euro an-
wachsen?

8. Welche Konsequenzen hätten haushaltspolitisch bedingte Kürzungen beim
Zufluss der jährlichen Bundeszuschüsse auf die Notwendigkeit, Zusatz-
beiträge zu erheben?

9. Wie beurteilt die Bundesregierung die Notwendigkeit einer Erhebung von
Zusatzbeiträgen aufgrund von Fehleinschätzungen bei der Beitragssatzfest-
setzung?

10. Welche vorbereitenden Arbeiten der Krankenkassen sind notwendig, um
eine Zusatzprämie erheben oder eine Prämienausschüttung leisten zu kön-
nen?

11. Mit welchem Verwaltungsaufwand und welchen Kosten je Versicherten
rechnet die Bundesregierung im Hinblick auf die Notwendigkeit der Ein-
richtung von Beitragskonten, das Anschreiben von Mitgliedern, die Ver-
anlassung und Überprüfung von Zahlungseingängen, Mahnverfahren, An-
forderung von Einkommensnachweisen etc. bei der Erhebung eines Zusatz-
beitrages und bei einer Auszahlung eines Zusatzbeitrages?

12. Wie beurteilt die Bundesregierung den Zeitverzug bis zum ersten Mal eine
Erhebung des Zusatzbeitrages erfolgen kann im Hinblick auf die Not-
wendigkeit eines schnellen Ausweges aus einer finanziell angespannten
Situation, und wie wirkt sich in diesem Zusammenhang das Sonderkündi-
gungsrecht aus, das bewirkt, dass der Zusatzbeitrag nach Ausübung dieses

Kündigungsrechts bei Ersterhebung gar nicht erhoben oder anderenfalls
nicht erhöht werden darf?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/9841

13. Wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung, dass eine Kranken-
kasse, die Zusatzbeiträge erhebt, unwirtschaftlich arbeitet, da es in der
Begründung zum GKV-WSG heißt: „Wirtschaftlich arbeitende Kranken-
kassen sind in der Lage, ihren Finanzbedarf aus den Mittelzuweisungen des
Gesundheitsfonds zu decken oder sogar einen Überschuss zu erzielen und
diesen an ihre Mitglieder auszuschütten“?

14. Wann rechnet die Bundesregierung damit, dass den Krankenkassen alle
relevanten Informationen zur Erstellung der Haushaltspläne für das Jahr
2009 zur Verfügung stehen (Höhe des Einheitsbeitrages, Zuweisungen aus
dem morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich, Ausgestaltung des
neuen Insolvenzrechts, Auswirkungen der Vergütungsrefom im ambulan-
ten Bereich)?

15. Wie beurteilt die Bundesregierung, dass die durch das Bundesversiche-
rungsamt festgelegten Anforderungen, ab wann eine Diagnose als validiert
gewertet wird, sehr niedrig sind im Hinblick auf Manipulationsgefahr und
Tendenzen zum Upcoding, um die Finanzsituation der jeweiligen Kranken-
kasse zu verbessern?

16. Mit welchen Veränderungen rechnet die Bundesregierung durch den mor-
biditätsorientierten Risikostrukturausgleich auf Diagnostik und Therapie
der Ärzte sowie die medizinischen Versorgungsstrukturen?

17. Wann wird die Bundesregierung konkretisieren wie die Konvergenzklausel
umgesetzt werden soll, und wie wird die Regelung ausgestaltet sein?

18. Wie beurteilt die Bundesregierung im Hinblick auf die weitreichenden
Folgen einer eventuellen Falschkalkulation und der Unsicherheit darüber
wie Gesundheitsfonds, Einheitsbeitragssatz, Zusatzbeiträge und neue Ver-
gütungsstrukturen zusammenwirken und um einen aufgrund dessen auftre-
tenden Dominoeffekt von Krankenkasseninsolvenzen zu vermeiden, den
Vorschlag, in einer Testphase auf die Installierung eines bundesweit ein-
heitlichen Beitragssatzes und den damit zusammenhängenden Zusatzbei-
trag zunächst zu verzichten und damit erst einmal die Auswirkungen des
morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs, des neuen Vergütungs-
systems bei den Ärzten und des neuen Insolvenzrechts sorgfältig zu analy-
sieren, um einen Zusammenbruch des gegliederten Krankenversicherungs-
systems ausschließen zu können?

19. Ist sich die Bundesregierung völlig sicher, dass sie eine Unterdeckung be-
reits in der Startphase ausschließen kann, und wie begründet sie ihre Auf-
fassung?

20. Werden zum 31. Dezember 2008 alle gesetzlichen Krankenkassen vollstän-
dig schuldenfrei sein, und wenn nein, welche Auswirkungen hat das im
Hinblick darauf, dass für alle Krankenkassen die Insolvenzfähigkeit ge-
schaffen wird?

21. Wie beurteilt die Bundesregierung die Standardisierung und Aufteilung der
Verwaltungskosten zu 50 Prozent nach Versicherten und 50 Prozent nach
Morbiditätskriterien, auch unter Berücksichtigung unterschiedlicher Not-
wendigkeiten, Pensionsrückstellungen zu bilden?

22. Mit welchen Auswirkungen auf die Arbeitgeber in Regionen mit günstigen
Regionalkassen oder Betriebskrankenkassen durch einen hohen GKV-ein-
heitlichen Beitragssatz rechnet die Bundesregierung, und mit welchen
Folgen für ihre Wettbewerbsfähigkeit?

23. Nach welchen Kriterien werden die Zuweisungen aus dem Gesundheits-
fonds für das Krankengeld erfolgen?

Drucksache 16/9841 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

24. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die im GKV-WSG beschlos-
senen 50 bis 80 Krankheiten ausreichen, um eine Krankenkasse vor einer
nicht durch unwirtschaftliches Handeln verursachten Schließung bzw.
Insolvenz ausreichend zu schützen, oder sieht sie im Hinblick auf die nicht
funktionierende Finanzierungsmöglichkeit über den Zusatzbeitrag weiteren
Handlungsbedarf z. B. bei Auftreten zahlreicher sehr teurer Akuterkran-
kungen bei einer Krankenkasse in einem Jahr?

25. Hält die Bundesregierung eine generelle Vereinheitlichung der Honorar-
systeme im Hinblick auf die Systematik des Gesundheitsfonds für erforder-
lich, und wie begründet sie ihre Auffassung?

26. Ist eine generelle Vereinheitlichung der Honorarsysteme aus versorgungs-
politischen Gründen überhaupt wünschenswert, und wenn ja, wie begrün-
det die Bundesregierung ihre Auffassung?

27. Wie hoch sind die Einnahmeausfälle, die den gesetzlichen Krankenkassen
dadurch entstehen, dass Personen, die ab 1. Januar 2007 verpflichtet sind,
sich zu versichern, laufende und rückwirkend erhobene Beiträge nicht be-
zahlt haben, und wie viele Neuversicherte betrifft das?

28. Wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung, dass die bisher schon
zwangsweise GKV-Versicherten Kosten zusätzlich übernehmen müssen,
die dadurch entstehen, dass aus Kulanzgründen auf das Eintreiben von Bei-
tragsmitteln der Neuversicherten auf ausdrücklichen Wunsch des Bundes-
gesundheitsministeriums verzichtet werden soll, wenn Versicherte sich
nicht in der Lage sehen, diese Beträge aufzubringen?

29. Wie begründet die Bundesregierung, dass die Versichertengemeinschaft
sowohl der GKV als auch der PKV damit belastet werden soll, wenn ein
vermögender Bundesbürger nach langjährigem Auslandsaufenthalt mit
einer schweren eventuell chronischen Erkrankung in die Bundesrepublik
Deutschland zurückkommt und dann, trotz seiner erheblichen Finanzmittel,
ohne in der Vergangenheit geleisteten eigenen Beitrag den vollen Anspruch
auf die Versicherungsleistungen hat?

30. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die PKV den Basistarif
finanzieren kann, obwohl sie nicht die Bedingungen dafür geschaffen hat,
dass die PKV in diesem Bereich die gleichen Vertragsgestaltungsmöglich-
keiten wie die gesetzliche Krankenversicherung hat?

31. Wie stellt sich die Bundesregierung vor, dass die PKV von ihrem Recht
Gebrauch machen kann, Rabattverträge für Arzneimittel abzuschließen, sie
aber keine Kompetenz hat, mit den Ärzten entsprechende Vereinbarungen
zu treffen, dass diese Arzneimittel dann auch verordnet werden?

32. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass der der PKV zuzurechnende
Versicherte, der sich erst zum 1. Januar 2009 versichern muss, in der
Zwischenzeit von den Sozialhilfeträgern nicht erst dann zur PKV geschickt
wird, wenn eine teure Behandlung, z. B. eine größere Operation, ansteht?

33. Wie ist nach Auffassung der Bundesregierung sichergestellt, dass der
Basistarif und die damit verbundenen Quersubventionen durch die anderen
Tarife der PKV nicht zu einer übermäßigen zusätzlichen Belastung der
PKV-Versicherten führt?

34. Welche Regelungen trifft die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass
die bei den Beratungen zum GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz zum Aus-
druck gebrachte Zusicherung so eingehalten wird, dass sich mit der Wech-
selmöglichkeit der Bestandsversicherten in der PKV in den Basistarif eines
anderen Unternehmens im ersten Halbjahr 2009 nur geringe Belastungen
für die bisherigen Tarife in der PKV aus der Portabilität der damit verbun-

denen Alterungsrückstellungen ergibt, und mit welchen Auswirkungen
rechnet sie nach dem neuesten Erkenntnisstand tatsächlich?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/9841

35. Wie begründet und bewertet die Bundesregierung, dass auch diejenigen,
die als Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene PKV-versichert waren,
bei Aufnahme einer Berufstätigkeit als Arbeiter oder Angestellte keine
Möglichkeit haben, PKV-versichert zu bleiben?

36. Wie stellt die Bundesregierung, ggf. auch mit aufsichtsrechtlichen Mitteln
sicher, dass keine Quersubventionierung bei den Wahltarifen in der gesetz-
lichen Krankenversicherung stattfindet und damit eine Belastung der ande-
ren Versicherten?

37. Ist für die Vorstände der Krankenkassen eine Haftung vorgesehen, wenn es
doch zu Quersubventionierungen kommt?

38. Wie beurteilt die Bundesregierung die eingeschränkte Anwendbarkeit des
Wettbewerbs- und Kartellrechtes im Rahmen der GKV im Hinblick auf:

– Rabattverträge bei Arzneimitteln,

– Ausschreibungen im Hilfsmittelsektor,

– den Abschluss von Einzelverträgen mit Ärzten oder Arztgruppen,

– die Fusion von Krankenkassen?

39. Wie beurteilt die Bundesregierung das Fehlen von Regelungen zur An-
wendbarkeit des Vergaberechtes?

40. Sind Krankenkassen nach Auffassung der Bundesregierung öffentliche
Auftraggeber nach § 98 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschrän-
kung (GWB), und wenn nein, warum nicht?

41. Sind Rabattverträge nach Auffassung der Bundesregierung öffentliche
Aufträge im Sinne des § 99 GWB, und wenn nein, warum nicht?

42. Sind die Krankenkassen verpflichtet, Rabattverträge öffentlich nach Maß-
gabe des Vergaberechtes auszuschreiben?

43. Ist die Bundesregierung bereit, die Unklarheiten bzgl. der Anwendung des
Vergaberechtes der § 97 ff. GWB zu beseitigen und eine Anpassung an die
europäischen Richtlinien vorzunehmen?

44. Ist die Bundesregierung bereit, klarzustellen, dass die Kartellbehörden
auch in vertraglichen und Fusionsangelegenheiten gesetzlicher Kranken-
kassen zuständig sind?

45. Wie steht die Bundesregierung zu der These, dass es bereits heute gesetz-
liche Krankenkassen gibt, die ihre marktbeherrschende Stellung dahin-
gehend missbrauchen, dass die Preise z. B. im Hilfsmittelbereich so stark
abgesenkt werden müssen, dass eine qualitativ gute Versorgung nicht mehr
möglich ist?

46. Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahr, dass mittelständische Unter-
nehmen vom Markt verdrängt werden und nach Marktbereinigung die Preise
wegen einer Monopolstellung des verbliebenen Anbieters deutlich steigen?

47. Welche Erfahrungen liegen der Bundesregierung mit der Umsetzung des
Versorgungsmanagements gemäß § 11 des Fünften Buches Sozialgesetz-
buch (SGB V) vor?

48. Welche Art von Leistungen zur primären Prävention finanzieren die ge-
setzlichen Krankenkassen gemäß § 20 SGB V, und welcher Teil davon ist
im Hinblick auf Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit evaluiert?

49. Welche Art von Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung gemäß
§ 20a SGB V finanzieren die gesetzlichen Krankenkassen, und welcher

Teil davon ist im Hinblick auf die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit eva-
luiert?

Drucksache 16/9841 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

50. Welche Maßnahmen haben die Krankenkassen getroffen, um einen Miss-
brauch der Krankenversichertenkarten wie in § 15 Abs. 6 SGB V vorge-
sehen, entgegenzuwirken?

51. Wie viele Fälle gibt es, in denen Krankenkassen Versicherte in angemesse-
ner Höhe an den Kosten einer Krankheit beteiligt haben, die sie sich durch
eine medizinisch nicht indizierte Maßnahme zugezogen haben, und in wel-
chem Umfang ist Krankengeld ganz bzw. teilweise versagt oder zurück-
gefordert worden?

52. Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, die adäquate Weiterbeschäfti-
gung von Mitarbeitern der in Gesellschaften bürgerlichen Rechts überführ-
ten Spitzenverbände der Krankenkassen zu sichern insbesondere im Hin-
blick darauf, dass z. B. beim IKK-Bundesverband nach wie vor der Wille
des Bundesgesundheitsministeriums nicht umgesetzt ist, den Mitarbeitern
eine verlässliche Perspektive zu bieten?

53. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die von der Bundes-
gesundheitsministerin Ulla Schmidt auf dem 101. Deutschen Ärztetag ge-
machte Aussage, dass die Vertragsärzte ab 1. Januar 2009 mit mehr Geld
rechnen können, tatsächlich umgesetzt wird?

54. Sieht sie im Hinblick auf die Realisierung dieser Zusage die Notwendigkeit
einer gesetzlichen Anpassung, und wenn ja, wann soll diese erfolgen?

55. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass mit der Vorgabe arzt- und
praxisbezogener Regelleistungsvolumina bei der Vergütung der Ärzte tat-
sächlich die Budgetierung aufgehoben wird und es sich nicht vielmehr um
eine modifizierte Budgetierung handelt, die es für den einzelnen Arzt nach
wie vor attraktiv macht, nach Ausschöpfung seines Praxisbudgets seine
Zeit statt in der Praxis mit Fortbildungen oder Urlaub zu verbringen?

56. Ist die Bundesregierung bereit, einen festgestellten erhöhten Vergütungs-
bedarf z. B. aufgrund demografischer oder morbiditätsbedingter Entwick-
lungen über eine entsprechend höhere Beitragsfestsetzung adäquat zu be-
rücksichtigen, und was geschieht, wenn das nicht der Fall ist?

57. Wie wird sich die Umstellung des vertragsärztlichen Vergütungssystem auf
einen bundesweit einheitlichen Punktwert, auf dessen Basis regionale
Punktwerte zu bilden sind, unter Berücksichtigung der sehr unterschied-
lichen Mittelab- bzw. -zuflüsse in den einzelnen Bundesländern auf die
jeweiligen Krankenkassen auswirken?

58. Sieht die Bundesregierung im Hinblick auf die Finanzsituation der Kran-
kenhäuser Handlungsbedarf, und wenn ja, welchen, und wird sie die dafür
benötigten Finanzmittel in voller Höhe bei der Kalkulation des bundesweit
einheitlichen Beitragssatzes berücksichtigen?

59. Wie beurteilt die Bundesregierung den den Krankenhäusern auferlegten
Sanierungsbeitrag gemäß § 8 Abs. 9 des Krankenhausentgeltgesetzes, das
Entfallen des Anspruchs auf eventuelle Rückzahlungen aus der Anschub-
finanzierung für die integrierte Versorgung nach § 140a SGB V für die
Jahre 2004 bis 2006 und die Absenkung des Anspruchs auf Mindererlös-
ausgleich von 40 Prozent auf 20 Prozent bei gleichzeitiger Anhebung der
Mehrwertsteuer um 3 Prozentpunkte und weitere Mehrkosten in diversen
Bereichen wie Energie, Personal usw. im Hinblick auf die derzeitige finan-
zielle Situation der Krankenhäuser, die sich nach Aussagen der Bundes-
gesundheitsministerin so verschlechtert hat, dass den Krankenhäusern
mehr Geld zur Verfügung gestellt werden soll?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/9841

60. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über zusätzliche Ein-
nahmemöglichkeiten der Krankenhäuser durch ambulante Behandlungen
gemäß § 116b SGB V vor, die nach Ansicht der Bundesregierung das Erhe-
ben des „Sanierungsbeitrages“ gerechtfertigt erscheinen ließen?

61. Sind mittlerweile in allen kassenärztlichen Vereinigungen feste Punktwerte
für belegärztliche Leistungen vereinbart worden, und wenn ja, in welcher
Höhe?

62. Wie beurteilt die Bundesregierung unter den Bedingungen des Gesund-
heitsfonds die im zahnärztlichen Bereich bestehenden unterschiedlichen
Punktwerte, und plant sie, eine Angleichung vorzuschreiben, und wenn ja,
wird dabei dafür gesorgt, dass das für die zahnärztliche Behandlung zur
Verfügung stehende Vergütungsvolumen insgesamt konstant bleibt?

63. Plant die Bundesregierung, die Budgets in der vertragsärztlichen Versor-
gung im Hinblick auf den Gesundheitsfonds abzuschaffen, und wenn ja,
wann, und wenn nein, mit welcher Begründung?

64. Ist die Bundesregierung bereit, die in den Jahren seit Beschluss der Budge-
tierung, die auf Abrechnungsergebnissen des Jahres 1997 basiert, entstan-
denen Verwerfungen z. B. aufgrund der Veränderung der Mitgliederzusam-
mensetzung, der Anzahl der mitversicherten Familienangehörigen und der
Mitgliederverschiebung zwischen den einzelnen Krankenkassen umgehend
zu beheben, und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt, und wenn nein, mit wel-
cher Begründung?

65. Hält die Bundesregierung alle im Arzneimittelbereich gesetzlich vorge-
sehenen Instrumente:

– Festbetragsregelung gemäß § 35 ff. SGB V,

– Ausschluss von Arzneimitteln gemäß § 34 SGB V,

– Importverpflichtung gemäß § 129 Abs. 1 Nr. 2 SGB V,

– Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 in Verbindung mit § 129 SGB V,

– Vereinbarungen nach § 31 Abs. 2 SGB V,

– Preismoratorium gemäß § 130a SGB V,

– Bonus-Malus-Regelung gemäß § 84 SGB V,

– Verbot von Naturalrabatten,

– Ersetzen von Arzneimitteln durch die Apotheker gemäß § 129 SGB V,

– Kosten-Nutzen-Bewertung gemäß § 35b Abs. 1 und 2 SGB V,

– Wahltarife für Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen gemäß
§ 53 Abs. 5 SGB V,

– Zweitmeinungsverfahren bei besonderen Arzneimitteln gemäß § 73d
SGB V,

– Festsetzung von Richtgrößen für Arzneimittel gemäß § 84 SGB V,

– Aut-Idem-Regelung gemäß § 129 Abs. 1 Nr. 1 SGB V,

– Höchstbeträge gemäß § 31 Abs. 2a SGB V,

– Freistellung von Zuzahlungen gemäß § 31 Abs. 3 SGB V,

– Arzneimittelrichtlinien gemäß § 92 Abs. 1 SGB V,

für miteinander kompatibel, notwendig und zielführend, und will die Bundes-
regierung an dieser Vielzahl der Instrumente festhalten?

Drucksache 16/9841 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

66. Hält die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Festsetzung bzw.
Anpassung der Festbeträge und die damit verbundene Festsetzung von Zu-
zahlungsbefreiungsgrenzen überhaupt noch für aufrechterhaltbar, wenn die
Listenpreise, auf denen diese Festsetzungen basieren, nichts mehr mit den
tatsächlichen, durch Rabattverträge bestimmten Preisen zu tun haben?

67. Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass Arzneimittelpreise wegen der
durch Rabatte ausgeschöpften Wirtschaftlichkeitsreserven nicht mehr auf
das Festbetragsniveau abgesenkt werden können und Versicherte deshalb
mit dem Differenzbetrag belastet werden?

68. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Krankenhäuser ihrer Ver-
pflichtung bei der Entlassung von Patienten Arzneimittel anzuwenden, die
auch bei Verordnung in der vertragsärztlichen Versorgung zweckmäßig und
wirtschaftlich sind, im Hinblick auf die Vielzahl der getroffenen Verein-
barungen zwischen pharmazeutischen Unternehmern, Apotheken und Ärz-
ten ohne unverhältnismäßigen Aufwand nachkommen können, und wie be-
gründet sie ihre Auffassung?

69. Wie bewertet die Bundesregierung die nach wie vor nicht erfolgte Erstel-
lung einer Fertigarzneimittelliste der verordnungsfähigen, nicht verschrei-
bungspflichtigen Arzneimittel durch den Gemeinsamen Bundesausschuss
gemäß § 34 Abs. 1 SGB V im Hinblick auf die in der Begründung zum
GKV-WSG für notwendig erachtete Transparenz für die verordnenden
Ärzte?

70. Wie bewertet die Bundesregierung die vom gemeinsamen Bundesaus-
schuss festgelegten Anforderungen an die Anträge zur Aufnahme auf die
so genannte OTC-Ausnahmeliste und die Höhe der festgesetzten Gebühren
pro Antrag im Hinblick auf das Ziel, den Ärzten und ihren Patienten den
Zugriff auf alle notwendigen Arzneimittel, die als Therapiestandard bei der
Behandlung schwerwiegender Erkrankungen gelten, zu ermöglichen?

71. Wie beurteilt die Bundesregierung die Einbeziehung von Orphan Drugs in
das Zweitmeinungsverfahren im Hinblick auf das gesetzgeberische Ziel,
die Therapiequalität bei der Anwendung von Spezialpräparaten zu ver-
bessern, und wie beurteilt sie unter diesem Gesichtspunkt die Forderung,
Orphan Drugs von dem Verfahren auszunehmen?

72. Ist die Auswahl der in das Zweitmeinungsverfahren einzubeziehenden
Arzneimittel anhand der gesetzlichen Kriterien „Spezialpräparate mit
hohen Jahrestherapiekosten oder erheblichem Risikopotenzial, bei deren
Anwendung besondere Fachkenntnisse erforderlich sind“ erfolgt, und wenn
nein, wird die Bundesregierung dafür sorgen, dass dies geschieht?

73. Wie beurteilt die Bundesregierung die Erweiterung der Definition des be-
sonderen Arzneimittels um das Kriterium der Wirtschaftlichkeit in Num-
mer 49 der Arzneimittelrichtlinien?

74. Hält die Bundesregierung die vorgesehenen Abstimmungsfristen von min-
destens 7 Tagen bei den besonderen Arzneimitteln für angemessen im
Sinne des Gesetzes, und welche Auswirkungen auf den Leistungsanspruch
der Versicherten durch diese Regelung sieht sie?

75. Hält die Bundesregierung die Regelung in § 305a SGB V für verhältnis-
mäßig, dass Vertragsärzte Daten über von ihnen verordnete Arzneimittel
auch dann nur solchen Stellen übermitteln dürfen, die sich verpflichten, die
Daten nur in aggregierter Form zu verarbeiten, wenn es sich um nicht
verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt, die grundsätzlich nicht zu
Lasten der GKV erstattungsfähig sind?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/9841

76. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass für bestimmte
Patienten bzw. bei bestimmten Indikationen, die Ersetzung eines Arznei-
mittels durch ein anderes durch den Apotheker gemäß § 129 Abs. 1 Nr. 4
SGB V problematisch sein kann, und sieht sie diesbezüglich ggf. Hand-
lungsbedarf?

77. Sieht die Bundesregierung die Wahlfreiheit der Versicherten bei medizi-
nischen Hilfsmitteln als gewährleistet an, wenn Krankenkassen im Extrem-
fall nur noch mit einem Vertragspartner zusammenarbeiten?

Berlin, den 25. Juni 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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