BT-Drucksache 16/9558

Teilnahme Deutschlands an FRONTEX-Grenzschutzoperationen im Jahr 2007

Vom 12. Juni 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/9558
16. Wahlperiode 12. 06. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Omid Nouripour, Silke Stokar von
Neuforn, Wolfgang Wieland, Manuel Sarrazin, Marieluise Beck (Bremen), Volker
Beck (Köln), Thilo Hoppe, Monika Lazar, Claudia Roth (Augsburg), Irmingard
Schewe-Gerigk, Rainder Steenblock und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Teilnahme Deutschlands an FRONTEX-Grenzschutzoperationen im Jahr 2007

Grenzschutz ist ein notwendiger, wenn auch bei Weitem nicht der wichtigste,
Bestandteil einer Politik zur sinnvollen Steuerung der Migration. BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN teilen vor diesem Hintergrund den Ansatz, den Schutz der euro-
päischen Außengrenzen als gemeinschaftsrechtliche Aufgabe der Europäischen
Union (EU) auszugestalten. Die Einrichtung der Europäischen Grenzschutz-
agentur FRONTEX, als eine die Mitgliedstaaten unterstützende Behörde ohne
eigene Eingriffsbefugnis, ist so gesehen ein logischer Schritt.

Deutschland war im Jahr 2007 an folgenden Kontrolloperationen der Euro-
päischen Grenzschutzagentur FRONTEX beteiligt (vgl. FRONTEX Press Kit
Volume 2/11 Issue 1 bis 3):

1. Kontrollaktionen an Landaußengrenzen der EU: ARIADNE, DRIVE IN,
FIVE BORDERS, GORDIUS, HERAKLES, KRAS und POSEIDON

2. Kontrollaktionen an den Seeaußengrenzen der EU: HERA, HERMES,
INDALO, MINERVA, NAUTILIUS, POSEIDON und ZEUS

3. Kontrollaktionen an Flughäfen in der EU: AGELAUS, AMAZON,
ARGONAUTS, EXTENDED FAMILY, HYDRA, LONG STOP, NIRIS und
ZEUS

A. Im Hinblick auf die Operationen an den Seeaußengrenzen ergibt sich folgende
Übersicht:

HERA I bis III

Einsatzgebiet Kanarische Inseln

Budget 8,17 Mio. Euro

Vorkommnisse 205

Aufgegriffene Personen 8 910

Umgeleitete Personen 4 686

Drucksache 16/9558 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

HERMES

INDALO

MINERVA

NAUTILUS I + II

Einsatzgebiet Seegebiet zwischen Sardinien,
Tunesien und Algerien

Budget 1,89 Mio. Euro

Im Operationsgebiet entdeckte
Bootsflüchtlinge 13

Außerhalb des Operationsgebiets
entdeckte Bootsflüchtlinge 17

Aufgegriffene Personen 30

Einsatzgebiet Seegebiet zwischen Spanien,
Marokko und Algerien

Budget 1,70 Mio. Euro

Im Operationsgebiet entdeckte
Bootsflüchtlinge 180

Außerhalb des Operationsgebiets
entdeckte Bootsflüchtlinge 165

Vorkommnisse 22

Aufgegriffene Personen 309

Einsatzgebiet Seegebiet zwischen Spanien,
Marokko und Algerien

Budget 0,45 Mio. Euro

Im Operationsgebiet entdeckte
Bootsflüchtlinge 77

Außerhalb des Operationsgebiets
entdeckte Bootsflüchtlinge 78

Aufgegriffene Personen 1 260

Umgeleitete Personen 1 150

Einsatzgebiet Seegebiet zwischen Italien, Malta,
Libyen und Tunesien

Budget 5,08 Mio. Euro

Im Operationsgebiet entdeckte
Bootsflüchtlinge 1 182

Außerhalb des Operationsgebiets
entdeckte Bootsflüchtlinge 1 991

Vorkommnisse 75

Aufgegriffene Personen 3 173

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/9558

POSEIDON I bis III

Die hier wiedergegebenen Parameter, die FRONTEX der Auswertung seiner
Grenzschutzoperationen zugrunde legt, sind zum Teil unsystematisch, auf jeden
Fall aber unvollständig – und damit letztlich untauglich für eine politische Be-
wertung der Effektivität dieser Anstrengungen.

Unseres Erachtens muss eine Auswertung von Seegrenzoperation mindestens
folgende Aspekte erfassen:

1. Wie viele tote/lebende Bootsflüchtlinge wurden innerhalb/außerhalb des
Operationsgebietes entdeckt?

2. Wie viele Boote mit wie vielen Personen an Bord wurden innerhalb/außer-
halb des Operationsgebietes umgeleitet (inklusive der räumlichen Dimen-
sion dieser Umleitung sowie der Wetterverhältnisse)?

3. Wie viele Boote mit wie vielen Personen an Bord wurden innerhalb/außer-
halb des Operationsgebietes aus Seenot gerettet bzw. aufgebracht?

4. Wie viele aufgebrachte/aus Seenot gerettete Personen wurden auf Hoher See

● an Bord eines am Einsatz beteiligten Schiffes oder Helikopters genom-
men bzw. nicht aufgenommen?

● Wie viele Anträge auf Asyl bzw. Abschiebungsschutz wurden auf Hoher
See gestellt bzw. zur Prüfung angenommen?

● Wie viele Betroffene wurden noch auf Hoher See wieder in ihren Booten
ausgesetzt?

● Wie viele Betroffene wurden noch auf Hoher See in welche Drittländer
verbracht?

● Wie viele Betroffene wurden in welche Mitgliedstaaten verbracht?

5. Verfahren in einem Mitgliedstaat

● Wie vielen Bootsflüchtlingen wurde bei Ankunft in dem für sie zuständi-
gen Mitgliedstaat die Einreise gestattet/Einreise verweigert/einem Tran-
sitbereich zugewiesen?

● Wie viele Anträge auf Asyl bzw. Abschiebungsschutz wurden gestellt/
angenommen/nicht angenommen?

● In wie vielen Fällen wurde das Vorliegen eines besonderen Schutzstatus
festgestellt?

● Wie viele Betroffene wurden zurückgeschoben/abgeschoben?

6. Wie viele mutmaßliche Schleuser wurden festgenommen/Anklage erhoben/
verurteilt/abgeschoben?

Hinzu kommt die unklare Informationspolitik des Bundesministeriums des
Innern (BMI): Einer Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zufolge hatte
sich die Bundespolizei zumindest an der Operation NAUTILUS mit der Ent-
sendung zweier seeflugtauglicher Hubschrauber (einschließlich dem erforder-

Einsatzgebiet Ägäis

Budget 2,25 Mio. Euro

Vorkommnisse 531

Aufgegriffene Personen 3 405

Umgeleitete Personen 422

Verhaftungen 68

Drucksache 16/9558 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

lichen Bedienpersonal) beteiligt. Im Vorfeld dieses Einsatzes habe sich der
Bundesminister des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble, zudem informell mit den
Innenministern der Länder über die Aufnahme von Flüchtlingen verständigt,
die im Rahmen des Einsatzes der Hubschrauber der Bundespolizei auf Hoher
See aus Seenot gerettet werden. Im Rahmen der Operation NAUTILUS 2007
seien jedoch keine Flüchtlinge nach Deutschland gebracht worden (Bundes-
tagsdrucksache 16/6254). Gegenüber dem Bundestagsausschuss für Men-
schenrechte und Humanitäre Hilfe erwähnte der Bundesminister des Innern
am 9. April 2008 jedoch, dass Hubschrauber der Bundespolizei sehr wohl im
Zuge auch dieser Grenzschutzoperation im letzten Jahr Bootsflüchtlinge aus
Seenot gerettet hätten. Unklar blieb jedoch, wohin diese Personen verbracht
worden sind.

Die Thematisierung der Unzulänglichkeiten zumindest der veröffentlichten
Auswertungen der durch FRONTEX koordinierten Grenzschutzoperationen so-
wie der Informationspolitik des BMI ist eines der Kernanliegen der vorliegen-
den Kleine Anfrage.

B. Im Hinblick auf die Operationen an den Landaußengrenzen ist hier folgende
Operation von Interesse:

POSEIDON I bis III

C. Im Hinblick auf die Operationen an Flughäfen ist hier die Operation AGELAUS
von Interesse:

Dies war die bislang größte von FRONTEX koordinierte Kontrollaktion an
25 Flughäfen in 18 Mitgliedstaaten. Ziel war es, den Umgang mit gegebenen-
falls unbegleiteten Minderjährigen zu evaluieren bzw. in den Mitgliedstaaten
ein Problembewusstsein zu schaffen für die besonderen Schutz- und Hilfebe-
dürfnisse dieser Kinder und Jugendlichen. FRONTEX hatte im Vorfeld dieser
Operationen einen Fragebogen verschickt. Aus den Antworten (bzw. fehlenden
Antworten) ergab sich aus Sicht von FRONTEX, dass in den Mitgliedstaaten
keine bzw. keine vergleichbaren Erhebungen über unbegleitete Minderjährige
geführt werden bzw. dass einige EU-Länder sich nicht hinreichend auf die Her-
ausforderungen im Hinblick auf die besonderen Schutz- und Hilfebedürfnisse
dieser Kinder und Jugendlichen vorbereitet hatten.

AGELAUS

Einsatzgebiet Grenzgebiet zwischen Griechenland
und der Türkei

Budget 0,25 Mio. Euro

Einreiseverweigerungen 249

Gesetzesverstöße 434

Irreguläre Migrantinnen, Migranten
bzw. Flüchtlinge 1 362

Entdeckte unbegleitete Minderjährige 691

Einreiseverweigerungen 241

Zulassung zum Asylverfahren 73

Unterbringung in gesonderten
Einrichtungen 18

Verhaftete Erwachsene 10

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/9558

Als Ergebnis der Operation AGELAUS wurde aus Sicht von FRONTEX deut-
lich, dass es signifikante Probleme beim Umgang mit unbegleiteten Minderjäh-
rigen gibt, die über Flughäfen aus Drittstaaten in die EU einreisen möchten
(vgl. www.frontex.europa.eu/examples_of_accomplished_operati/art13.html)

Wir fragen die Bundesregierung:

A. Allgemeine Verfahrens- und Erfassungsregelungen

1. Nach welchen Regeln/Grundsätzen wird mit Booten umgegangen, die au-
ßerhalb des Kontrollgebietes gesichtet werden, und auf denen sich erkenn-
bar/vermutlich Bootsflüchtlinge befinden?

Inwiefern wird dafür gesorgt, dass auch diese Boote durch an der Operation
teilnehmende bzw. private Schiffe aufgebracht werden?

2. Nach welchen Regeln/Grundsätzen dürfen bzw. dürfen Schiffe, die erkennbar
so genannte Bootsflüchtlinge an Bord haben, auf Hoher See eben nicht zu ei-
ner Umleitung gezwungen werden (z. B. bei augenscheinlich besonderer
Schutzbedürftigkeit einzelner Personen im Sinne von Kapitel IV der Flücht-
lingsaufnahmerichtlinie der EU (2003/9/EG))?

3. Nach welchen Regeln/Grundsätzen müssen auf Hoher See befindliche so ge-
nannte Bootsflüchtlinge an Bord eines Schiffes genommen bzw. an einen si-
cheren Ort verbracht werden?

4. Wird bei von FRONTEX koordinierten Operationen auch erfasst, ob es sich
bei geretteten, aufgegriffenen bzw. umgeleiteten Menschen augenscheinlich
um besonders schutzbedürftige Personen im Sinne von Kapitel IV der Flücht-
lingsaufnahmerichtlinie der EU (2003/9/EG) handelt (minderjährige,
schwangere, behinderte bzw. ältere Menschen)?

Wenn ja, wie viele in diesem Sinne schutzbedürftige Personen wurden in
den sechs in der Vorbemerkung aufgeführten FRONTEX-Seeaußengrenz-
operationen gerettet, aufgegriffen bzw. umgeleitet (bitte nach den jeweiligen
Operationen aufschlüsseln)?

Wenn nein, warum nicht?

Würde sich die Bundesregierung jedoch dafür einsetzen, dass auch diese
Menschen künftig erfasst werden?

5. Werden bei von FRONTEX koordinierten Operationen auch ertrunkene Per-
sonen bzw. gesichtete/aufgebrachte Boote mit Leichen an Bord erfasst?

Wenn ja, wie viele Boote mit Leichen bzw. ertrunkenen Personen wurden in
den sechs in der Vorbemerkung aufgeführten FRONTEX-Operationen ent-
deckt (bitte nach den jeweiligen Operationen aufschlüsseln)?

Wenn nein, warum nicht?

Würde sich die Bundesregierung jedoch dafür einsetzen, dass auch diese
Menschen künftig erfasst werden?

B. Rechtliche und finanzielle Situation von FRONTEX im Rahmen der
Europäischen Union

6. Wie bewertet die Bundesregierung im Lichte der Mitteilung der EU-Kommis-
sion „Europäische Agenturen – Mögliche Perspektiven“ (KOM (2008) 135)
die Unabhängigkeit von FRONTEX als EU-Agentur?

7. Inwiefern übt FRONTEX selber operative Handlungen aus bzw. werden
durch FRONTEX operative Handlungen durch Grenzschutzbeamtinnen und
-beamte der Mitgliedstaaten koordiniert?

Drucksache 16/9558 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

8. Inwiefern kann die Ausübung bzw. die Koordination operativer Handlun-
gen durch FRONTEX seitens des Europäischen Parlaments bzw. seitens
der Parlamente der Mitgliedstaaten (wie z. B. den Deutschen Bundestag)
kontrolliert werden?

9. Erkennt die Bundesregierung ein Missverhältnis zwischen den operativen
Tätigkeiten, die von FRONTEX ausgeübt bzw. koordiniert werden, und
den eingeschränkten parlamentarischen Kontrollmöglichkeiten im Hin-
blick auf unabhängige EU-Agenturen, wie FRONTEX?

Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung dieses Missverhältnis?

Wenn nein, warum nicht?

10. Gibt es Vorschläge bzw. Planungen, von FRONTEX koordinierte Kontroll-
aktionen bzw. die diesbezügliche Ausübung/Koordination operativer
Handlungen durch FRONTEX gemeinschaftsrechtlich zu regeln?

Wenn ja, welche, und welche Position vertritt die Bundesregierung diesbe-
züglich?

11. Auf Grundlage welcher Evaluationsergebnisse hat die Bundesregierung in
den letzten zwei Jahren der Aufstockung der finanziellen und personellen
Ausstattung von FRONTEX zugestimmt?

12. Hat die Bundesregierung darüber hinausgehend eigene Vorstellungen bzw.
Empfehlungen im Hinblick auf die mittel- bzw. langfristige finanzielle und
personelle Ausstattung von FRONTEX, und wenn ja, welche?

C. Die sechs Seeaußengrenzoperationen (HERA, HERMES, INDALO,
MINERVA, NAUTILUS, POSEIDON)

I. Allgemein:

13. Wie viele tote bzw. wie viele lebende Bootsflüchtlinge wurden im Zuge
dieser sechs Seeaußengrenzoperationen innerhalb bzw. außerhalb des Ope-
rationsgebietes entdeckt (bitte aufschlüsseln)?

14. Wie viele Boote mit wie vielen Personen an Bord wurden im Zuge dieser
sechs Seeaußengrenzoperationen innerhalb bzw. außerhalb des Operations-
gebietes wohin umgeleitet (bitte u. a. auch nach Folgendem aufschlüsseln:
die räumliche Dimension einer solchen Umleitung sowie der Wetterver-
hältnisse)?

15. Wie viele Boote, mit wie vielen Personen an Bord wurden im Zuge dieser
sechs Seeaußengrenzoperationen innerhalb bzw. außerhalb des Operations-
gebietes aus Seenot gerettet bzw. aufgebracht?

16. Wie viele aufgebrachte bzw. aus Seenot gerettete Personen wurden im
Zuge dieser sechs Seeaußengrenzoperationen an Bord eines am Einsatz be-
teiligten Schiffes oder Helikopters genommen bzw. nicht aufgenommen?

a) Wie viele Anträge auf Asyl bzw. Abschiebungsschutz wurden gestellt
und anschließend angenommen bzw. nicht angenommen?

b) Wie viele Betroffene wurden noch auf Hoher See wieder in ihre Boote
ausgesetzt?

c) Wie viele Betroffene wurden noch auf Hoher See in welche Drittländer
verbracht?

d) Wie viele Betroffene wurden in welche Mitgliedstaaten verbracht?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/9558

17. Wie vielen Bootsflüchtlingen wurde im Zuge dieser sechs Seeaußengrenz-
operationen bei Ankunft in dem für sie zuständigen Mitgliedstaat die Ein-
reise gestattet bzw. Einreise verweigert bzw. inwiefern wurden wie viele
diese Personen einem gesonderten Transitbereich zugewiesen?

a) Wie viele Anträge auf Asyl bzw. Abschiebungsschutz wurden gestellt
bzw. zur Prüfung angenommen?

b) In wie vielen Fällen wurde das Vorliegen eines besonderen Schutzstatus
festgestellt?

c) Wie viele Betroffene wurden aus einem Mitgliedstaat zurückgeschoben
bzw. abgeschoben?

18. Wie viele mutmaßliche Schleuser wurden im Zuge dieser sechs Seeaußen-
grenzoperationen festgenommen bzw. wurde gegen sie Anklage erhoben
bzw. wie viele verurteilt bzw. abgeschoben?

19. Nach welchen Kriterien wurden die Einsätze ausgesetzt, beendet oder
wieder begonnen?

D. Die Rolle der deutschen Beamtinnen und Beamten

20. Wie viele Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei bzw. von Länder-
polizeien hat Deutschland für diese sechs Seeaußengrenzoperationen ent-
sandt (bitte aufschlüsseln nach den sechs Seeaußengrenzoperationen, der
organisatorischen Herkunft bzw. den Dienstgraden/Funktionsbezeichnun-
gen der entsandten Beamtinnen und Beamten)?

21. Was war der jeweilige Auftrag und wie lautet das koordinatengenaue Ein-
satzgebiet der deutschen Beamtinnen und Beamten bei diesen sechs See-
außengrenzoperationen (bitte aufschlüsseln)?

22. Welche Gerätschaften (Schiffe, Flugzeuge, Helikopter, technisches Über-
wachungsgerät, wie z. B. Wärmebildkameras oder Herzschlag- bzw.
Kohlendioxiddetektoren) hat Deutschland für diese sechs Seeaußengrenz-
operationen zur Verfügung gestellt (bitte aufschlüsseln)?

23. Inwiefern waren deutsche Beamtinnen und Beamten im Zuge dieser sechs
Seeaußengrenzoperationen beteiligt an der

a) Entdeckung wie vieler toter bzw. wie vieler lebender Bootsflüchtlinge
innerhalb bzw. außerhalb des Operationsgebietes;

b) Umleitung wie vieler Boote mit wie vielen Personen an Bord;

c) Aufbringen/Seenotrettung wie vieler Boote mit wie vielen Personen an
Bord;

d) Aufnahme/verweigerten Aufnahme wie vieler aufgebrachter bzw. aus
Seenot geretteter Personen an Bord der Einsatzschiffe/Helikopter;

e) Entgegennahme/verweigerten Annahme eines Asylersuchens auf Hoher
See;

f) Wiederaussetzen wie vieler Boote mit wie vielen Personen an Bord;

g) Verbringung wie vieler Personen in welche Mitgliedstaaten/in welche
Drittländer;

h) Einreisegestattung bzw. Einreiseverweigerung in dem zunächst zustän-
digen Mitgliedstaat;

i) Entgegennahme und Prüfung wie vieler Asylanträge bzw. Ersuchen auf
Abschiebeschutz;

Drucksache 16/9558 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

j) Feststellung eines besonderen Schutzstatus im Sinne von Kapitel IV der
Flüchtlingsaufnahmerichtlinie der EU (2003/9/EG);

k) Rückschiebung/Abschiebung wie vieler Personen aus einem Mitglied-
staat;

l) Verhaftung wie vieler mutmaßlicher Schleuser

(bitte aufschlüsseln nach den sechs Seeaußengrenzoperationen, Datum und
Herkunftsland der Betroffenen)?

24. Welche Kosten sind dem Bund bzw. den Ländern im Hinblick auf die Teil-
nahme deutscher Beamtinnen und Beamter an diesen sechs Seeaußengren-
zoperationen entstanden (bitte aufschlüsseln)?

25. Wie werden deutsche Beamtinnen und Beamte auf ihre Einsätze im Rah-
men von FRONTEX vorbereitet?

26. Gibt es spezielle Menschenrechtsschulungen für deutsche Beamtinnen und
Beamte, die im Rahmen von FRONTEX zum Einsatz kommen?

E. Operation POSEIDON (Landgrenze)

27. Wie viele Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei bzw. von Länderpoli-
zeien hat Deutschland für diese Landaußengrenzoperation entsandt (bitte
aufschlüsseln nach der organisatorischen Herkunft bzw. den Dienstgraden/
Funktionsbezeichnungen der entsandten Beamtinnen und Beamten)?

28. Wie lautet das koordinatengenaue Einsatzgebiet der deutschen Beamtinnen
und Beamten bei dieser Landaußengrenzoperation?

29. Welche Gerätschaften (Fahrzeuge, Fluggerät, technisches Überwachungs-
gerät, wie Wärmebildkameras oder Herzschlag- bzw. Kohlendioxiddetek-
toren oder Spürhunde) hat Deutschland für diese sechs Seeaußengrenz-
operationen zur Verfügung gestellt?

30. Welche Kosten sind dem Bund bzw. den Ländern im Hinblick auf die Teil-
nahme deutscher Beamtinnen und Beamter an dieser Landaußengrenz-
operation entstanden?

31. In wie vielen Fällen waren deutsche Beamtinnen und Beamte im Zuge
dieser Landaußengrenzoperation daran beteiligt, Personen die Einreise zu
verweigern bzw. zurückzuschieben?

F. Operation AGELAUS

32. Hatte die Bundesregierung den im Vorfeld dieser Operationen von
FRONTEX verschickten Fragebogen beantwortet?

33. An welchen deutschen Flughäfen wurden im Zuge der Operation
AGELAUS Kontrollen welcher Art durchgeführt?

34. Wie viele der insgesamt bzw. der in Deutschland entdeckten unbegleiteten
Minderjährigen waren – zumindest nach Auffassung der Behörden –
16 Jahre und älter?

35. In wie vielen Fällen wurden unbegleitete Minderjährige im Zuge der Ope-
ration AGELAUS an deutschen Flughäfen

a) entdeckt;

b) die Einreise verweigert;

c) ins Flughafenverfahren verbracht;

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/9558

d) durch ein Jugendamt (gemäß § 42 des Achten Buches Sozialgesetzbuch –
SGB VIII) in Obhut genommen bzw. die Bestellung eines Vormundes
veranlasst;

e) in einer nach SGB VIII gesonderten Einrichtung untergebracht bzw.

f) Zugang zum Asylverfahren ermöglicht bzw. ein subsidiärer Schutz ge-
währt oder eine Duldung erteilt?

36. Liegt der Bundesregierung ein eigener bzw. ein Auswertungsbericht von
FRONTEX über die Operation AGELAUS vor?

Wenn ja, in welchen teilnehmenden Mitgliedstaaten gibt es demnach noch
Probleme beim Umgang mit unbegleiteten Minderjährigen, die über Flug-
häfen aus Drittstaaten in die EU einreisen möchten?

Welche Empfehlungen enthält dieser Auswertungsbericht?

37. Wurde bzw. soll der Ausgang dieser Operation auch mit dem Hohen
Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) ausgewertet wer-
den?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Wenn nein, warum nicht?

38. Was ist übrigens mit den 359 unbegleiteten Minderjährigen geschehen, die
im Zuge der Operation AGELAUS zwar entdeckt worden waren, denen
aber weder die Zulassung zum Asylverfahren gestattet bzw. die Einreise
verweigert bzw. die nicht in einer gesonderten Einrichtung untergebracht
worden sind?

Berlin, den 12. Juni 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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