BT-Drucksache 16/9510

Berichte über die Überwachung und Ausforschung von Telefonverbindungen, Bankdaten und die Durchleuchtung von Zielpersonen durch die Deutsche Bahn AG

Vom 5. Juni 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/9510
16. Wahlperiode 05. 06. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Winfried Hermann, Bettina Herlitzius, Dr. Anton Hofreiter,
Volker Beck (Köln), Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn,
Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg), Jerzy Montag, Hans-Christian
Ströbele, Silke Stokar von Neuforn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Berichte über die Überwachung und Ausforschung von Telefon-
verbindungen, Bankdaten und die Durchleuchtung von Zielpersonen
durch die Deutsche Bahn AG

Nach einem Bericht des „Handelsblattes“ vom 3. Juni 2008 (siehe www.han-
delsblatt.com) hat auch die Deutsche Bahn AG möglicherweise Telefonverbin-
dungen, Bankdaten und sogar Steuererklärungen durch das aus der Telekom-
Affäre bekannte Unternehmen ausforschen lassen und Zielpersonen komplett
durchleuchten lassen. Der entsprechende Auftrag sei aus dem Umfeld des Kon-
zernchefs Mehdorn gekommen. Grund seien Indiskretionen gewesen, über die
sich auch der Aufsichtsrat „echauffiert“ habe.

Im Aufsichtsrat der Deutsche Bahn AG sind vom Bund benannte Aufsichtsrats-
mitglieder vertreten. Aufsichtsratsmitglieder haben die Interessen des Bundes
zu berücksichtigen (§ 65 Abs. 7 der Bundeshaushaltsordnung – BHO). Der
Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung zu überwachen (§ 111 des Aktiengeset-
zes – AktG). Insbesondere können die Aufsichtsratsmitglieder verlangen, dass
der Aufsichtsrat unverzüglich zusammentritt (§ 110 AktG). Aus wichtigem
Grund, insbesondere bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen, kann der Auf-
sichtsrat ferner Vorstandsmitglieder entlassen (§ 84 AktG).

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

1. Hat die Bundesregierung durch die von ihr entsandten Aufsichtsratsmitglie-
der – oder auf anderem Wege – bereits Kenntnis von den geschilderten Vor-
gängen erlangt?

Wenn ja, welche?

2. Wird die Bundesregierung darauf hinwirken, dass die von ihr entsandten
Mitglieder des Aufsichtsrates umgehend eine Sitzung des Aufsichtsrates
einberufen, um eine Klärung herbeizuführen?

3. Wird die Bundesregierung ihre etwa aufgrund der Aufsichtsratssitzung ge-
wonnen Erkenntnisse insbesondere zu folgenden Punkten,

– Abgeordnete des Deutschen Bundestags als Zielperson,

– Erfassung von Kontakten der Zielpersonen mit Abgeordneten des Deut-
schen Bundestages,

dem Parlament übermitteln?

Drucksache 16/9510 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
4. Wird die Bundesregierung auf eine Entlassung der verantwortlichen Vor-
standsmitglieder hinwirken, wenn sich die Vorwürfe bewahrheiten?

Berlin, den 5. Juni 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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