BT-Drucksache 16/9508

Verantwortung der Bundesregierung und der KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau bei datenschutzrechtlichen Verfehlungen der Deutschen Telekom AG

Vom 4. Juni 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/9508
16. Wahlperiode 04. 06. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Gudrun Kopp, Gisela Piltz, Hans-Joachim Otto (Frankfurt),
Martin Zeil, Mechthild Dyckmans, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian
Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher,
Patrick Döring, Jörg van Essen, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth),
Dr. Edmund Peter Geisen, Joachim Günther (Plauen), Heinz-Peter Haustein, Elke
Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus,
Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina
Lenke, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick
Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Detlef Parr, Cornelia Pieper,
Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Konrad Schily, Marina Schuster, Dr. Hermann
Otto Solms, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph
Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Guido Westerwelle und
der Fraktion der FDP

Verantwortung der Bundesregierung und der KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau
bei datenschutzrechtlichen Verfehlungen der Deutschen Telekom AG

Die Deutsche Telekom AG (DT AG) steht im Verdacht, zumindest unverhält-
nismäßige – wenn nicht rechtswidrige – Maßnahmen zur Identifikation von
Quellen des Verrats von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen unternommen zu
haben. Nach Presseberichten war der Aufsichtsrat der DT AG bei der Themati-
sierung respektive Beschlussfassung dieser Handlungen mit eingebunden
(FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND, 30. Mai 2008, Seite 1). Die DT AG
ist gegenwärtig wesentlich im direkten (Anteil Bund: 15 Prozent) beziehungs-
weise indirekten Besitz (Anteil KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau: 17 Pro-
zent) der Bundesrepublik Deutschland. Daher stellen Bundesregierung und
KfW Aufsichtsratmitglieder des Unternehmens.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung Untersuchungen gegenüber der
DT AG, derzeitigen oder ehemaligen Mitgliedern des Vorstandes beziehungs-
weise des Aufsichtsrats des Unternehmens auf Basis datenschutz- oder fern-
melderechtlicher Verstöße anhängig?
Wenn ja, welche Behörden sind damit beschäftigt, und wann wurden die
Untersuchungen eingeleitet?

2. Welche Erkenntnisse zu den Vorgängen hat das Bundesministerium des
Innern (BMI) aus dem Gespräch mit der Deutschen Telekom am 2. Juni
2008 gewonnen?

Drucksache 16/9508 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
3. Welche Mitglieder der Bundesregierung, der KfW oder anderer staatlicher
Institutionen hatten Aufsichtsratsmandate bei der DT AG in den Jahren
1999 bis 2008 inne, und wann wurden diese ernannt, wann abgerufen?

4. Welche Funktion hatten die Aufsichtsratsmitglieder in der Bundesregie-
rung, in der KfW oder in anderen staatlichen Institutionen zur gleichen Zeit
inne?

5. In welchen Ausschüssen des Aufsichtsrats der DT AG waren diese jeweils
eingebunden?

6. Hat an den Sitzungen des Aufsichtsrats der DT AG zumindest immer einer
dieser Mandatsträger teilgenommen?

Wenn nein, an welchen Sitzungen nahmen keine dieser Person teil?

7. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass den Aufsichtsratsmitgliedern
der Bundesregierung oder der KfW die in Frage 1 gegenständlichen Maß-
nahmen bekannt waren?

Wenn nein, haben die Mitglieder diese Maßnahmen unterstützt?

8. Zu welchem Zeitpunkt hat sich die Bundesregierung von den durch sie
oder der KfW gestellten Aufsichtsratsmitgliedern über die in Frage 1 ge-
genständlichen Maßnahmen informieren lassen oder gedenkt dies zu tun?

9. Wird von Seiten der Aufsichtsratsmitglieder der Bundesregierung oder der
KfW auf Basis der Untersuchungen ein Strafantrag erwogen, beziehungs-
weise ist ein solcher schon gestellt worden?

Wenn nein, ist dies ein Ausdruck dafür, dass die in Frage 1 gegenständ-
lichen Maßnahmen unterstützt wurden oder werden?

10. Hat die DT AG seit 1999 Rechtsmittel gegen Verrat von Betriebs- und
Geschäftsgeheimnissen genutzt beziehungsweise strafrechtliche Unter-
suchungen einleiten lassen?

Wenn ja, in welchen Jahren sind diese Verfahren eingeleitet respektive ab-
geschlossen worden, und wie lauteten die Ergebnisse?

11. Wie beurteilt die Bundesregierung den rechtlichen Schutz von Betriebs-
und Geschäftsgeheimnissen juristischer Personen, und sieht sie hier Rege-
lungslücken?

12. Wie viele Gerichtsverfahren wurden seit dem Jahr 2000 in der Bundes-
republik Deutschland geführt?

Wie viele Urteile sind auf Basis der §§ 17 bis 19 des Gesetzes gegen den
unlauteren Wettbewerb (UWG) im gleichen Zeitraum gefällt worden?

13. Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse, wie hoch der jährliche
volkswirtschaftliche Gesamtschaden aus Verrat von Betriebs- und Ge-
schäftsgeheimnissen in der Bundesrepublik Deutschland ist?

Berlin, den 4. Juni 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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