BT-Drucksache 16/9480

Verlängerung der Hauptuntersuchungsintervalle für Oldtimer mit H-Kennzeichen

Vom 4. Juni 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/9480
16. Wahlperiode 04. 06. 2008

Antrag
der Abgeordneten, Horst Friedrich (Bayreuth), Jan Mücke, Patrick Döring,
Joachim Günther (Plauen), Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt,
Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst,
Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff,
Dr. Edmund Peter Geisen, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger,
Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Sibylle
Laurischk, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link
(Heilbronn), Markus Löning, Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen,
Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz,
Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms,
Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein,
Dr. Volker Wissing, Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Verlängerung der Hauptuntersuchungsintervalle für Oldtimer mit H-Kennzeichen

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

die Prüfungsintervalle für Oldtimer mit H-Kennzeichen von bisher zwei auf fünf
Jahre zu erweitern.

Berlin, den 3. Juni 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

Begründung

Gegenwärtig müssen Oldtimer mit H-Kennzeichen so wie alle Pkw alle zwei
Jahre zur Hauptuntersuchung (HU).

Die jährliche Durchschnittsfahrleistung eines Oldtimers beträgt nach einer
repräsentativen Studie der Federation Internationale Vehicules Anciens (FIVA)
aus dem Jahr 2006 unter 2 000 Kilometer. Die Oldtimer befinden sich oft im

Eigentum von fahrzeugtechnisch versierten Personen. Deren Fahrzeuge werden
in der Regel für Veranstaltungen genutzt, bei denen üblicherweise eine tech-
nische Sicherheitsprüfung erfolgt. Erfahrungsgemäß ist die Mängelquote bei
Hauptuntersuchungen sehr gering. Oldtimer fallen darüber hinaus auch nicht
durch Unfälle auf, welche aus technischen Mängeln resultieren.

Drucksache 16/9480 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Dieser Umstand hat bereits mehrere europäische Staaten dazu veranlasst, die
Intervalle für Hauptuntersuchungen zu verlängern oder ganz abzuschaffen. In
Dänemark müssen Oldtimer alle acht und in Polen alle fünf Jahre zur Haupt-
untersuchung. Belgien, Luxemburg und Schweden haben die Hauptunter-
suchung für Fahrzeuge mit einem Baujahr welches älter als 1950 ist vollständig
abgeschafft. Die Niederlande schreiben die Hauptuntersuchung nicht mehr für
Fahrzeuge vor, die Baujahr 1960 oder älter sind.

Nach Auffassung der Fraktion der FDP ist die Erweiterung der Prüfintervalle
von zwei auf fünf Jahre ein Beitrag zum Bürokratieabbau. Bei einer
Verlängerung der Prüfungsintervalle auf fünf Jahre ergibt sich eine durchschnitt-
liche Fahrleistung von weniger als 10 000 Kilometern von einer Hauptunter-
suchung bis zur nächsten. Gewöhnlich werden die Fahrzeuge im Winter nicht
bewegt und ohnehin im Frühjahr vom Halter oder einer Fachwerkstatt überprüft.
Daraus ergibt sich, dass die Verkehrssicherheit keinesfalls durch die geforderte
Erweiterung der Prüfungsintervalle leidet.

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