BT-Drucksache 16/948

Berufstätigkeit von ausgeschiedenen Mitgliedern der Bundesregierung regeln

Vom 15. März 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/948
16. Wahlperiode 15. 03. 2006

Antrag
der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Monika Lazar, Jerzy Montag, Silke Stokar
von Neuforn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Berufstätigkeit von ausgeschiedenen Mitgliedern der Bundesregierung regeln

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, in einem Ehren-
kodex oder durch Vorlage eines Gesetzentwurfs die Zulässigkeit einer Berufs-
tätigkeit von ausgeschiedenen Mitgliedern der Bundesregierung zu regeln.

Berlin, den 15. März 2006

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

Begründung

Anlässlich jüngster Wechsel von Regierungsmitgliedern nach ihrem Ausschei-
den aus der Bundesregierung an die Spitze oder in den Aufsichtsrat von großen
Wirtschaftsunternehmen hat sich der Deutsche Bundestag am 16. Februar 2006
im Rahmen einer von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragten
Aktuellen Stunde mit der Frage beschäftigt, inwieweit eine Beschränkung der
beruflichen Tätigkeit von Regierungsmitgliedern geboten ist, wenn diese un-
mittelbar nach Beendigung ihrer Amtszeit in einem Bereich tätig werden, der in
Zusammenhang mit der früheren dienstlichen Tätigkeit steht.

Während Ruhestandsbeamten und früheren Beamten mit Versorgungsbezügen
nach Beendigung des aktiven Beamtenverhältnisses gemäß § 69a des Bundes-
beamtengesetzes (BBG) innerhalb eines gewissen Zeitraumes Tätigkeiten
untersagt werden können, wenn zu besorgen ist, dass durch sie dienstliche Inte-
ressen beeinträchtigt werden, existiert eine vergleichbare Regelung für aus-
scheidende Regierungsmitglieder – trotz vergleichbarer Konfliktlage – auf
Bundesebene nicht (anders in Nordrhein-Westfalen: § 19 Abs. 1 des Korrup-
tionsbekämpfungsgesetzes). Aus Artikel 66 des Grundgesetzes und diversen
Regelungen des Bundesministergesetzes (§ 5 f.) folgen für Regierungsmitglie-

der lediglich für die Zeit ihrer Amtsführung bestimmte Betätigungs-, Zugehö-
rigkeits- und Berufsausübungsverbote.

Vor dem Hintergrund dieser Rechtslage haben Vertreter verschiedener Fraktio-
nen in der 19. Sitzung des Deutschen Bundestages (vgl. Plenarprotokoll 16/19,
S. 1373 ff.) sich entweder für einen Ehrenkodex oder aber für eine rechtliche
Regelung ausgesprochen. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bun-

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destages hat in einem Gutachten (Reg.-Nr.: WF III – 55/06) unter Hinweis auf
verfassungsrechtliche Probleme angeführt, dass sich unter Umständen eine Ver-
weisung auf die Regelung des § 69a BBG anböte.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert die Bundesregierung nun-
mehr auf, eine verfassungsfeste Lösung zu präsentieren, die das Ansehen staat-
lichen Handelns und das Vertrauen der Allgemeinheit in dessen Integrität
gewährleistet. Eine solche Regelung schützt auch Wirtschaftsunternehmen und
ehemalige Mitglieder der Bundesregierung vor Unsicherheiten und nicht
gerechtfertigter Kritik.

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