BT-Drucksache 16/9468

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/8249- Entwurf eines Gesetzes zu dem Fakultativprotokoll vom 18. Dezember 2002 zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe

Vom 4. Juni 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/9468
16. Wahlperiode 04. 06. 2008

Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/8249 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Fakultativprotokoll vom 18. Dezember 2002
zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame,
unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe

A. Problem

Ziel des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen der Vereinten Nationen
gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behand-
lung oder Strafe ist es, durch einen präventiven Ansatz den Schutz vor Folter
weltweit zu verbessern. Zu diesem Zweck sieht das Protokoll einen internatio-
nalen Präventionsmechanismus in Form eines Unterausschusses des Antifolter-
ausschusses der Vereinten Nationen sowie die Verpflichtung zur Einrichtung
entsprechender nationaler Präventionsmechanismen vor. Dieser Unterausschuss
soll nach dem Vorbild des Europäischen Antifolterausschusses in den Mitglied-
staaten Besuche durchführen können und das Recht erhalten, Empfehlungen ab-
zugeben. Die entsprechenden nationalen Präventionsmechanismen sollen als
unabhängige Gremien eingerichtet werden, die ebenfalls Besuchs- und Empfeh-
lungsrechte erhalten. Vorgesehen sind zudem die Einrichtung einer Bundes-
stelle sowie einer Länderkommission zur Verhütung von Folter.

B. Lösung

Annahme des Gesetzentwurfs, mit dem die Voraussetzungen nach Artikel 59
Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes für die Ratifikation des oben bezeichneten
Fakultativprotokolls geschaffen werden.

Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs
C. Alternativen

Ablehnung des Gesetzentwurfs

D. Kosten

Wurden vom Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 16/9468 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/8249 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 4. Juni 2008

Der Rechtsausschuss

Andreas Schmidt (Mülheim)
Vorsitzender

Ute Granold
Berichterstatterin

Christoph Strässer
Berichterstatter

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Berichterstatterin

Sevim Dag˘delen
Berichterstatterin

Jerzy Montag
Berichterstatter

Berlin, den 4. Juni 2008

Der Rechtsausschuss

Ute Granold
Berichterstatterin

narrenberger

Sevim Dag˘delen
Berichterstatterin
Ausschuss
Der Rechtsausschuss hat die Vorlage in seiner 104. Sitzung
am 4. Juni 2008 abschließend beraten und mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen, die Annahme
des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung zu empfehlen.

Christoph Strässer
Berichterstatter

Sabine Leutheusser-Sch
Berichterstatterin

Jerzy Montag
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/9468

Bericht der Abgeordneten Ute Granold, Christoph Strässer, Sabine Leutheusser-
Schnarrenberger, Sevim Dag˘delen und Jerzy Montag

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 16/8249 in seiner 158. Sitzung am 25. April 2008 in
erster Lesung beraten und dem Rechtsausschuss zur feder-
führenden Beratung sowie dem Innenausschuss und dem
Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zur
Mitberatung überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Innenausschuss hat die Vorlage in seiner 69. Sitzung
am 4. Juni 2008 beraten und einstimmig beschlossen, die
Annahme des Gesetzentwurfs zu empfehlen.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat die Vorlage in seiner 60. Sitzung am 28. Mai 2008
beraten und einstimmig beschlossen, die Annahme des Ge-
setzentwurfs zu empfehlen.

III. Beratungsverlauf im federführenden

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