BT-Drucksache 16/9349

Bildungssparen als ein Baustein zur Förderung lebenslangen Lernens

Vom 28. Mai 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/9349
16. Wahlperiode 28. 05. 2008

Antrag
der Abgeordneten Priska Hinz (Herborn), Dr. Gerhard Schick, Kai Gehring,
Krista Sager, Ekin Deligöz, Katrin Göring-Eckardt, Britta Haßelmann,
Grietje Staffelt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Bildungssparen als ein Baustein zur Förderung lebenslangen Lernens

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

In einer wissensbasierten Gesellschaft hat Bildung eine Schlüsselfunktion, um
die demokratische und soziale Teilhabe des Einzelnen, aber auch die Innova-
tionsfähigkeit von Wirtschaft und Gesellschaft zu sichern. Lern- und Qualifizie-
rungsprozesse verändern sich dabei: Priorität hat nicht mehr eine spezialisierte
passgenaue Erstausbildung, sondern eine kontinuierliche Weiterqualifizierung
in allen Lebensphasen.

Die positiven Wirkungen von Bildung lassen sich an folgenden zwei Beispielen
festmachen: Für Menschen mit keiner oder einer veralteten Berufsausbildung ist
das Risiko, dauerhaft keine Beschäftigung zu finden, mehr als sechsmal so hoch
wie für jene mit einer akademischen Ausbildung. Und rund 70 Prozent derjeni-
gen, die eine Weiterbildung mit einem Kammerzertifikat abschließen, berichten
von einem anschließenden beruflichen Aufstieg oder zumindest einer Einkom-
mensverbesserung.

Die Herausforderungen der Wissensgesellschaft werden wir nur meistern, wenn
es gelingt, Menschen in allen Lebensphasen darin zu unterzustützen, sich wei-
terzubilden und dazuzulernen. Dies gilt insbesondere für Geringqualifizierte
und Geringverdiener, die heute unterdurchschnittlich an Weiterbildung teilneh-
men.

Zu einer zukunftsgerichteten Weiterbildungspolitik gehören dabei strukturelle
Maßnahmen wie eine bessere Bildungsberatung, die Einführung zeitlicher Wei-
terbildungsansprüche oder Lernzeitkonten. Aber auch die Rahmenbedingungen
für die Finanzierung von Weiterbildung müssen stimmen. Unternehmen müssen
ihrer Verantwortung für betriebliche Weiterbildung nachkommen, anstatt über
den teilweise selbst verschuldeten Fachkräftemangel zu klagen.

Der Staat muss diejenigen besonders unterstützen, die Bildungsphasen abgebro-
chen oder ohne Erfolg beendet haben. Sie brauchen eine zweite Chance. Daher

muss das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) zu einem Erwachse-
nenbildungsförderungsgesetz ausgebaut werden. Mit ihm soll das Nachholen
von Schul- und Berufserstabschlüssen unabhängig von heute bestehenden
Altersvorgaben unterstützt werden.

Darüber hinaus kann der Staat mit Sparzulagen Anreize setzen, um private In-
vestitionen in Bildung zu erhöhen. Der Gedanke, dass Sparen für Bildung sich
auszahlt, ist heute noch zu wenig verbreitet. Deshalb sollte ein staatlich geför-

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dertes Bildungssparmodell den nötigen Mentalitätswechsel unterstützen. Finan-
zielle Anreize, einen Teil des Einkommens in lebenslanges Lernen zu investie-
ren, sollten insbesondere für einkommens- und vermögensschwache Bevölke-
rungsgruppen gesetzt werden.

Bei begrenzten Mitteln und somit konkurrierenden Sparzielen ist es notwendig,
dass der Staat bei der Sparförderung Prioritäten setzt. Bildung und Altersvor-
sorge sollten dabei angesichts der gesellschaftlichen Herausforderungen die
höchstrangigen Sparziele sein.

Trotz der positiven individuellen und gesellschaftlichen Wirkungen einer sog.
Bildungsvorsorge existiert in Deutschland bisher kein öffentlich gefördertes Bil-
dungssparmodell. Das kürzlich vorgelegte Konzept der Bundesregierung ist un-
zureichend, insbesondere weil es keine nachhaltige Finanzierungsperspektive
bietet. Um ausreichend Mittel zur Verfügung zu stellen, ist es sinnvoll, die dop-
pelte Förderung des Bausparens – einerseits über die Arbeitnehmersparzulage
und andererseits über die Wohnungsbauprämie – zu beenden und die Mittel aus
der Wohnungsbauprämie für ein Bildungssparmodell mit hoher Anreizwirkung
zu verwenden. Die Abschaffung der Wohnungsbauprämie wurde vom Deut-
schen Bundestag in der letzten Legislaturperiode schon einmal beschlossen.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

anstelle ihres bisher vorgelegten Modells des sog. Weiterbildungssparens ein
echtes Bildungssparkonzept vorzulegen, das sich an folgenden Eckpunkten
orientiert:

1. Bildungssparkonto

– Jede und jeder ab dem Alter von 16 Jahren kann ein Bildungssparkonto eröff-
nen. Es ist auch möglich, einen Bildungssparvertrag für eine andere Person
(z. B. für Kinder oder Enkel) abzuschließen.

– Bei regelmäßigen Einzahlungen erhält der Bildungssparer bzw. die Bildungs-
sparerin eine staatliche Förderung (Bildungssparzulage) in mindestens der
Höhe der Bausparförderung. Die Förderung endet mit dem Renteneintritt.

– Für Geringverdiener, d. h. für Personen, die unterhalb des steuerlichen Exis-
tenzminimums liegen, gilt eine Extrasparzulage von 100 Prozent bei einer
Mindesteinlage von 5 Euro im Monat.

– Die angesparten Beträge müssen für Bildungszwecke verwendet werden,
sonst entfällt die staatliche Förderung. Entnahmen sind nur für die Kosten
von zertifizierten Bildungsangeboten möglich. Der Lebensunterhalt während
einer Bildungsmaßnahme kann nicht davon finanziert werden.

– Das Bildungssparkonto ist vererbbar, allerdings gilt auch hier, dass die staat-
liche Förderung nur bei der Entnahme für Bildungszwecke erhalten bleibt.

– Das Konto ist in voller Höhe anrechnungsfrei auf den Bezug staatlicher So-
zialleistungen.

– Bei Arbeitslosigkeit, Erziehungsurlaub o. Ä. gibt es die Möglichkeit, den Bil-
dungssparvertrag ruhen zu lassen.

– Um Weiterbildungsaktivitäten in Phasen der Arbeitslosigkeit zu stärken, soll
eine Kofinanzierung für berufliche Weiterbildungen während der Arbeits-
losigkeit aus Mitteln des Bildungssparvertrags einerseits und öffentlichen
Mitteln aus dem Bereich des Zweiten und des Dritten Buches Sozialgesetz-
buch (SGB II und III) andererseits möglich sein. Der Anteil der Mittel aus
dem Bildungssparvertrag soll dabei jedoch 15 Prozent nicht übersteigen und

darf seitens der Bundesagentur für Arbeit bzw. der SGB- II-Träger keinesfalls
zur Voraussetzung einer Förderung gemacht werden. Wird eine Kofinanzie-

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rung von 15 Prozent aus dem Bildungssparvertrag – oder aus anderen Eigen-
mitteln – eingebracht, so besteht ein Anspruch auf Förderung der beruflichen
Weiterbildung gegenüber den Trägern des SGB II und der Bundesagentur für
Arbeit.

– Arbeitgeber können für ihre Beschäftigten analog der Regelung bei den ver-
mögenswirksamen Leistungen in das Bildungssparkonto einzahlen.

2. Entnahmeregelung bei der Altersvorsorge

– Analog der Entnahme für selbst genutztes Wohneigentum bei Riester-Verträgen
und auch beim Altersvorsorgekonto (siehe Bundestagsdrucksache 16/8759) ist
eine Entnahme für Weiterbildungszwecke möglich. Bis zum Renteneintritt
muss das Altersvorsorgekonto wieder aufgefüllt werden, um die volle staatliche
Förderung zu erhalten.

– Beide Vorsorgearten – das Bildungssparkonto und das Altersvorsorgekonto –
sind aufeinander abzustimmen.

Darüber hinaus fordert der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auf,

– eine verlässliche finanzielle Grundlage für das o. g. Bildungssparkonzept zu
schaffen. Dafür ist die Wohnungsbauprämie umzuwidmen und in voller Höhe
für das Bildungssparen zu verwenden;

– die Einführung des Bildungssparens mit einem Ausbau der Bildungsberatung
zu verbinden. Langfristig ist hierfür eine trägerunabhängige und regional flä-
chendeckend vorhandene Beratung an Verbraucherzentralen anzusiedeln.
Diese muss über die Möglichkeiten der Finanzierung von Weiterbildung und
über die Angebote informieren sowie ein Profiling und Kompetenzchecks an-
bieten;

– die Zertifizierung von Weiterbildungsangeboten weiter voranzutreiben. Mit
der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung – Weiterbildung (AZWV) ist
eine Qualitätssicherung von Anbietern und Maßnahmen im Weiterbildungs-
bereich in Gang gesetzt worden, die weiter verbessert und ausgedehnt werden
muss, um mittelfristig zu einem bundesweiten Qualitätssicherungssystem zu
kommen;

– langfristig die staatliche Vermögensbildungs- und Altersvorsorgeförderung
mit den verschiedenen Fördertöpfen zu überarbeiten und dabei eindeutig die
Priorität auf Bildung und Altersvorsorge zu legen.

Berlin, den 28. Mai 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

Begründung

Von einem stärkeren Engagement in der Weiterbildung profitieren Individuen,
Unternehmen und Staat gleichermaßen. Auf den Einzelnen bezogen stärkt Wei-
terbildung die individuelle Kompetenz und damit sowohl die Beschäftigungs-
fähigkeit als auch die soziale Integration. Weiterbildung liegt aber auch im ur-
eigenen Interesse von Unternehmen. Denn nicht nur neue Technologien, son-
dern auch der Wissens- und Kreativitätszuwachs von Beschäftigten durch Wei-
terbildung bringt Innovation in ein Unternehmen. Die öffentliche Hand
wiederum kann bei einer höheren Weiterbildungsbeteiligung Entlastungen er-

warten, z. B. wenn es durch Bildungsmaßnahmen gelingt, die Beschäftigungs-
quote Geringqualifizierter zu erhöhen, oder dadurch, dass Menschen nach einem

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beruflichen Aufstieg durch Fortbildung höhere Steuer- und Sozialabgaben
leisten.

Die hohe Bedeutung von Weiterbildung ist auch noch einmal vor dem Hinter-
grund des demografischen Wandels zu betonen, der zusammen mit einem rest-
riktiven Zuwanderungsrecht und Versäumnissen im allgemeinbildenden Schul-
system den Fachkräftemangel in den nächsten Jahren weiter verschärfen wird.
Durch die demografischen Veränderungen müssen endlich auch die Potenziale
Älterer stärker in den Blick rücken, gerade auch bei den Unternehmen. Die jahr-
zehntelange Tradition der Frühverrentung hat dazu geführt, dass die Fähigkeiten
älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht mehr gesehen und nicht aus-
reichend wertgeschätzt wurden. Diese Verschwendung können wir uns nicht
leisten.

Unternehmen und der Staat, aber auch jede und jeder Einzelne sind aufgerufen,
stärker in lebenslanges Lernen zu investieren. Unternehmen sind für betriebliche
Weiterbildung zuständig. Im Sinne einer nachhaltigen Personalpolitik müssen
sie das Qualifikationsniveau ihrer Beschäftigten durch Weiterbildungsförderung
erhalten und erhöhen.

Bildungssparen stellt im Rahmen einer zukunftsgerichteten Weiterbildungspoli-
tik eines von mehreren Instrumenten dar. Es kann insbesondere dazu dienen, die
Eigeninitiative und Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger zu stärken
und die Nachfragemacht der Lernerinnen und Lerner zu erhöhen. Das heißt aber
nicht, dass der Staat sich aus seiner Verantwortung für einen guten Erstabschluss
verabschieden darf. Durch Bildungssparen sollen tatsächlich Weiterbildung,
nicht etwa Schulgeld oder Studiengebühren für einen Erstabschluss finanziert
werden.

Derzeit bilden sich vor allem diejenigen weiter, die bereits eine gute Erstausbil-
dung haben. Sie profitieren darüber hinaus meist noch von den Möglichkeiten
der steuerlichen Absetzbarkeit von Weiterbildungsmaßnahmen. Eine staatliche
Förderung muss sich deswegen verstärkt an jene wenden, die bisher zu wenig an
ihre eigenen Potenziale glauben oder die Kosten von Weiterbildung scheuen.

Zurzeit fördert der Staat unterschiedliche Sparformen, insbesondere das Sparen
für Wohneigentum (über das Bausparen innerhalb des Vermögensbildungsgeset-
zes und das Wohnungsbauprämiengesetz) und das Sparen für das Alter (u. a.
über das Einkommensteuergesetz). Allerdings wird auch die Vermögensbildung
an sich, d. h. ohne Zweckbindung aber mit Mindesthaltefrist, gefördert und beim
Sparen für Wohneigentum entfällt die Zweckbindung bisher nach einigen Jahren.
In Planung ist auch der Ausbau der bestehenden Fördertöpfe beim selbst genutz-
ten Wohneigentum als Altersvorsorge (Gesetzentwurf zum Eigenheimrenten-
gesetz) und beim Investivlohn. Diese halbherzige politische Steuerung der staat-
lichen Sparförderung muss konzentriert werden – auf Altersvorsorge und Bil-
dung.

Es ist offensichtlich, dass Bildung auch eine Form der Altersvorsorge sein kann,
weil durch bessere Bildung die Erwerbschancen und Verdienstmöglichkeiten
und somit auch die Rentenansprüche steigen bzw. sich die Möglichkeiten ver-
bessern, selbst für das Alter vorzusorgen. Für die Förderung der Altersvorsorge
ist eine Vereinfachung und Vereinheitlichung der Förderung in Form eines
Altersvorsorgekontos erforderlich. In diesem sollte eine vorübergehende Ent-
nahme nicht nur für die selbst genutzte Immobilie, sondern auch für Weiter-
bildung zugelassen werden. Im Sinne der Stärkung der Eigenverantwortlichkeit
und der Anpassung an flexiblere Biografien sollten Menschen selbst entschei-
den können, ob und zu welchem Zweck (Immobilie oder Bildung) eine vorüber-
gehende Entnahme aus dem Altersvorsorgekonto für sie sinnvoll ist.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/9349

Die Bundesregierung redet zwar schon seit zweieinhalb Jahren davon, hat aber
erst jetzt ein Konzept zum sog. Weiterbildungssparen beschlossen. Es sieht vor,
die Entnahme von Geld aus Sparverträgen nach dem Vermögensbildungsgesetz
vor Ablauf der Sperrfrist von sieben Jahren zuzulassen, ohne dass die staatliche
Förderung verloren geht. Darüber hinaus soll eine Bildungsprämie für Gering-
verdiener eingeführt werden: Sie bekämen bei einer Bagatellgrenze von 30 Euro
nach einer obligatorischen Beratung einmal jährlich die Hälfte ihrer Ausgaben
für eine Weiterbildungsmaßnahme – maximal jedoch 154 Euro – erstattet. Zu-
sätzlich sind noch Weiterbildungsdarlehen geplant. Umgesetzt ist von den Eck-
punkten der Regierung bisher noch nichts.

Das vorgeschlagene Konzept ist aus mehreren Gründen unzureichend: Von der
vorzeitigen Entnahme aus Sparverträgen nach dem Vermögensbildungsgesetz
profitieren nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, andere wichtige Ziel-
gruppen gehen leer aus. Die erreichbaren Beträge sind außerdem viel zu gering,
um eine längere Fortbildung bezahlen zu können. Auch setzt die Bundesregie-
rung keinen Impuls für einen Mentalitätswechsel hin zu einer sog. Bildungs-
vorsorge, da das über das Vermögensbildungsgesetz angesparte Geld für alles
Mögliche verwendet werden kann. Und schließlich ist bei der verpflichtenden
Beratung für die Auszahlung der Bildungsprämie noch einiges offen. Unklar ist
z. B., wie die Beraterinnen und Berater qualifiziert werden sollen oder wie die
Trägerunabhängigkeit sichergestellt werden kann.

Besonders problematisch ist, dass die Bundesregierung keine nachhaltige Finan-
zierungsperspektive für das Weiterbildungssparen vorsieht. Am liebsten würde
sie gar kein Geld für das Weiterbildungssparen ausgeben, schon gar nicht Mittel
aus dem Bundeshaushalt. Ein echtes Bildungssparmodell mit einem Bildungs-
sparkonto für jeden und einer attraktiven Sparförderung würde jedoch nach
Berechnungen der Expertenkommission Lebenslanges Lernen etwa 300 bis
450 Mio. Euro jährlich kosten. Die nun von der Bundesregierung für 4 Jahre
vorgesehenen 45 Mio. Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) sind dem-
gegenüber viel zu wenig. Selbst die Verfasser des Regierungskonzepts haben in
einer Anhörung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung des Deutschen Bundestages moniert, dass mit einer solch geringen
finanziellen Ausstattung das Modell keine Anreizwirkung entfalten könne. Zu-
dem sind die ESF-Mittel bis zum Ende der Förderperiode 2013 begrenzt – infol-
gedessen ist auch die Bildungsprämie der Regierung befristet. Das ist Weiterbil-
dung nach Kassenlage und schafft weder Vertrauen in ein neues Instrument noch
den notwendigen Mentalitätswandel.

Die Abschaffung der Wohnungsbauprämie wurde in der letzten Legislaturpe-
riode vom Deutschen Bundestag schon einmal mit guten Gründen beschlossen,
im Zuge der danach zwischen Bund und Ländern ausgehandelten Subventions-
abbaupläne (sog. Koch-Steinbrück-Liste) aber nicht umgesetzt.

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