Vom 21. Mai 2008
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9230
16. Wahlperiode 21. 05. 2008
Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)
1. zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Dr. Hans-Peter Uhl,
Kristina Köhler (Wiesbaden), weiterer Abgeordneter und der Fraktion
der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Gabriele Fograscher, Klaus Uwe
Benneter, Dr. Michael Bürsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 16/8497 –
Verbot des Vereins „Collegium Humanum“ sowie des „Vereins zur Rehabilitie-
rung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten“ prüfen und bestehende
Gemeinnützigkeit aberkennen
2. zu dem Antrag der Abgeordneten Monika Lazar, Ute Koczy, Britta Haßelmann,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/8214 –
Verbot des Neonazi-Schulungszentrums und Vereins „Collegium Humanum“
prüfen
A. Problem
Die Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN legen in ih-
ren Anträgen dar, dass das „Collegium Humanum – Akademie für Lebensschutz
e.V.“ (CH) in Vlotho einen zentralen Sammelpunkt für organisierte Holocaust-
leugner und die gesamte revisionistische und neonazistische Szene darstelle.
Das als gemeinnützig anerkannte CH sei zudem personell und inhaltlich eng mit
dem „Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolg-
ten“ (VRBHV) verflochten, dessen tatsächliches Vereinsziel die Verwirklichung
des Straftatbestandes der Volksverhetzung sei.
Mit beiden Anträgen soll die Bundesregierung aufgefordert werden, das zustän-
dige Landesministerium in seinen Bemühungen um die Aberkennung der Ge-
meinnützigkeit des CH zu unterstützen, die Voraussetzungen eines Vereinsver-
bots nach dem Vereinsgesetz zu prüfen und im positiven Fall ein entsprechendes
Verbot auszusprechen. Weitergehend fordert der Antrag der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD, auch für den VRBHV ein Verbot zu prüfen und ggf. aus-
zusprechen sowie im Benehmen mit den Landesfinanzministerien zu prüfen,
Drucksache 16/9230 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
wie generell sichergestellt werden kann, dass extremistische Vereine von vorn-
herein nicht als gemeinnützig anerkannt werden.
B. Lösung
1. Annahme des Antrags auf Drucksache 16/8497 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.
2. Annahme des Antrags auf Drucksache 16/8214 mit den Stimmen der
Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
C. Alternativen
Ablehnung der Anträge.
D. Kosten
Wurden nicht erörtert.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/9230
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
1. den Antrag auf Drucksache 16/8497 anzunehmen,
2. den Antrag auf Drucksache 16/8214 anzunehmen.
Berlin, den 7. Mai 2008
Der Innenausschuss
Sebastian Edathy
Vorsitzender
Kristina Köhler (Wiesbaden)
Berichterstatterin
Gabriele Fograscher
Berichterstatterin
Christian Ahrendt
Berichterstatter
Ulla Jelpke
Berichterstatterin
Monika Lazar
Berichterstatterin
Drucksache 16/9230 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Kristina Köhler (Wiesbaden), Gabriele Fograscher,
Christian Ahrendt, Ulla Jelpke und Monika Lazar
I. Überweisung
Der Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf
Drucksache 16/8497 wurde in der 151. Sitzung des Deut-
schen Bundestages am 13. März 2008 an den Innenaus-
schuss federführend sowie an den Rechtsausschuss und den
Finanzausschuss zur Mitberatung überwiesen.
Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Drucksache 16/8214 wurde in der 148. Sitzung des Deut-
schen Bundestages am 6. März 2008 an den Innenausschuss
Als Ergebnis der Beratungen wurde mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.
empfohlen, den Antrag auf Drucksache 16/8497 und den
Antrag auf Drucksache 16/8214 mit den Stimmen der Frak-
tionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Stimmenthaltung der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
anzunehmen.
federführend und den Rechtsausschuss zur Mitberatung
überwiesen.
II. Voten der mitberatenden Ausschüsse
Zu Nummer 1 (Drucksache 16/8497)
Der Rechtsausschuss hat in seiner 99. Sitzung am 7. Mai
2008 einstimmig die Annahme des Antrags empfohlen.
Der Finanzausschuss hat in seiner 91. Sitzung am 7. Mai
2008 einstimmig empfohlen, den Antrag anzunehmen.
Zu Nummer 2 (Drucksache 16/8214)
Der Rechtsausschuss hat in seiner 99. Sitzung am 7. Mai
2008 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag
abzulehnen.
III. Beratungen im federführenden Ausschuss
Der Innenausschuss hat die Anträge auf Drucksachen
16/8497 und 16/8214 in seiner 67. Sitzung am 7. Mai 2008
abschließend beraten. Die Bundesregierung hat bei den ab-
schließenden Beratungen im Ausschuss zu den erfolgten
Verboten des Vereins „Collegium Humanum“ sowie der
„Bauernhilfe e. V.“ und des „Vereins zur Rehabilitierung der
wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten“ vorgetragen.
IV. Zur Begründung
Alle Fraktionen begrüßen ausdrücklich die erfolgten Verbote
des Vereins „Collegium Humanum“ sowie der „Bauernhilfe
e. V.“ und des „Vereins zur Rehabilitierung der wegen Be-
streitens des Holocaust Verfolgten“. Dies sei auch auf den
Druck aus dem Parlament zurückzuführen. Die Verbote soll-
ten als Ermutigung für alle Bürgerinnen und Bürger gesehen
werden, die sich vor Ort gegen Antisemitismus und Rechts-
extremismus engagierten. Weiterhin sei allerdings Wach-
samkeit geboten, um Reorganisationsbestrebungen im Um-
feld des „Collegium Humanum“ zu erkennen und gegebe-
nenfalls dagegen vorzugehen.
Die Koalitionsfraktionen erklären, ihr Antrag solle zur Ab-
stimmung kommen, da er sich trotz der ausgesprochenen
Verbote nicht insgesamt erledigt habe. Weiterhin offen sei
nämlich die Forderung an die Bundesregierung, im Beneh-
men mit den Landesfinanzministerien zu prüfen, wie gene-
rell sichergestellt werden könne, dass extremistische Vereine
von vornherein nicht als gemeinnützig anerkannt werden.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wünscht eben-
falls eine Abstimmung über ihren Antrag, da er sich im Fest-
stellungsteil vom Antrag der Koalitionsfraktionen unter-
scheide. Die Fraktion DIE LINKE. betont, sie enthalte sich
bei dem Antrag der Koalitionsfraktionen, da er zu pauschal
von „extremistischen“ Vereinen spreche und sich nicht deut-
lich genug auf rechtsextremistische Zusammenschlüsse be-
ziehe.
Berlin, den 7. Mai 2008
Kristina Köhler (Wiesbaden)
Berichterstatterin
Gabriele Fograscher
Berichterstatterin
Christian Ahrendt
Berichterstatter
Ulla Jelpke
Berichterstatterin
Monika Lazar
Berichterstatterin