BT-Drucksache 16/8924

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/8488, 16/8912- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 23, 45 und 93)

Vom 23. April 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/8924
16. Wahlperiode 23. 04. 2008

Änderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Diether Dehm, Monika Knoche, Hüseyin-Kenan Aydin,
Dr. Lothar Bisky, Sevim Dag˘delen, Wolfgang Gehrcke, Heike Hänsel, Inge Höger,
Dr. Hakki Keskin, Michael Leutert, Ulla Lötzer, Dr. Norman Paech, Paul Schäfer
(Köln), Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksachen 16/8488, 16/8912 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 23, 45 und 93)

Der Bundestag wolle beschließen:

Artikel 1 wird wie folgt geändert:

1. Nummer 1 wird wie folgt geändert:

Artikel 23 Abs. 1a Satz 2 wird wie folgt gefasst:

„Der Bundestag ist hierzu auf Antrag einer Fraktion oder eines Viertels
seiner Mitglieder verpflichtet.“

2. Nummer 3 wird wie folgt geändert:

a) In Artikel 93 Abs. 1 Nr. 2 werden nach den Wörtern „einer Landesregie-
rung oder“ die Wörter „einer Fraktion oder“ eingefügt.

b) Die Wörter „eines Drittels“ werden durch die Wörter „eines Viertels“
ersetzt.

Berlin, den 22. April 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

Drucksache 16/8924 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Begründung

Zu Nummer 1

Um die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips möglichst effektiv zu gewährleis-
ten, aber auch aus allgemeinen Erwägungen hinsichtlich einer Verbesserung der
parlamentarischen Minderheitenrechte muss jede im Deutschen Bundestag ver-
tretene Fraktion die Erhebung einer Subsidiaritätsklage durch den Bundestag
erzwingen können. Darüber hinaus soll unabhängig von den Fraktionen auch
ein Viertel der Mitglieder des Deutschen Bundestages dieses Recht haben.

Zu Nummer 2

Die Änderung erfolgt aus Erwägungen des parlamentarischen Minderheiten-
schutzes und dient zur Herstellung des Gleichklangs mit der Regelung über die
Erhebung der Subsidiaritätsklage zum Europäischen Gerichtshof.

msterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 340, Telefax (02 21) 97 66 344

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.