BT-Drucksache 16/8921

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/8489, 16/8919- Entwurf eines Gesetzes über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union

Vom 23. April 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/8921
16. Wahlperiode 23. 04. 2008

Änderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Diether Dehm, Monika Knoche, Hüseyin-Kenan Aydin,
Dr. Lothar Bisky, Sevim Dag˘delen, Wolfgang Gehrcke, Heike Hänsel, Inge Höger,
Dr. Hakki Keskin, Michael Leutert, Ulla Lötzer, Dr. Norman Paech, Paul Schäfer
(Köln), Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen CDU/CSU,
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksachen 16/8489, 16/8919 –

Entwurf eines Gesetzes über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des
Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union

Der Bundestag wolle beschließen:

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

a) § 3 Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

„Auf Antrag einer Fraktion oder eines Viertels seiner Mitglieder ist der
Bundestag verpflichtet, eine Klage nach Artikel 6 des Protokolls über die
Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit zu
erheben.“

b) In § 4 Abs. 3 Nr. 3 entfallen die Sätze 2 bis 5.

2. Artikel 2 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

(1) In § 13 Nr. 6 und § 76 Abs. 1 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes in
der Fassung seiner Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl. I S. 1473),
das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. November 2007 geändert
worden ist, werden jeweils nach den Wörtern „einer Landesregierung oder“
die Wörter „einer Fraktion oder“ eingefügt. Die Wörter „eines Drittels“ wer-
den durch die Wörter „eines Viertels“ ersetzt.

Berlin, den 22. April 2008
Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

Drucksache 16/8921 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Begründung

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Um die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips möglichst effektiv zu gewährleis-
ten, aber auch aus allgemeinen Erwägungen hinsichtlich einer Verbesserung der
parlamentarischen Minderheitenrechte muss jede im Deutschen Bundestag ver-
tretene Fraktion die Erhebung einer Subsidiaritätsklage durch den Bundestag
erzwingen können. Darüber hinaus soll unabhängig von den Fraktionen auch
ein Viertel der Mitglieder des Bundestages dieses Recht haben.

Zu Buchstabe b

Die vorgeschlagene gesetzliche Regelung bedeutet eine Möglichkeit zur wech-
selseitigen Behinderung der Verfassungsorgane Bundestag und Bundesrat bei
der Wahrung ihrer Rechte. Das wird durch die vorgeschlagene Streichung ver-
mieden.

Zu Nummer 2

Die Änderung erfolgt aus Erwägungen des parlamentarischen Minderheiten-
schutzes und dient zur Herstellung des Gleichklangs mit der Regelung über die
Erhebung der Subsidiaritätsklage zum Europäischen Gerichtshof.

msterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 340, Telefax (02 21) 97 66 344

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