BT-Drucksache 16/8829

Wirkungsanalyse der Investitionszulage

Vom 14. April 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/8829
16. Wahlperiode 14. 04. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Peter Hettlich, Birgitt Bender, Kerstin Andreae, Cornelia Behm,
Hans-Josef Fell, Katrin Göring-Eckardt, Bettina Herlitzius, Markus Kurth,
Undine Kurth (Quedlinburg), Monika Lazar, Nicole Maisch, Irmingard Schewe-
Gerigk, Dr. Gerhard Schick, Dr. Harald Terpe, Wolfgang Wieland und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Wirkungsanalyse der Investitionszulage

Die Investitionszulage, wie sie im Investitionszulagengesetz 2007 (InvZulG
2007) der Bundesregierung neu geregelt wurde, wird den Anforderungen an
einen gezielten und effizienten Einsatz der Fördermittel nicht gerecht. Sie folgt
erneut dem Gießkannenprinzip der vorangegangenen Investitionszulagen-
gesetze. Anerkannte Wirtschaftforschungsinstitute und Fachleute haben darauf
hingewiesen, dass die Investitionszulage aufgrund des Rechtsanspruchs zu ge-
ringe Steuerungsmöglichkeiten hat und zu viele Mitnahmeeffekte erzeugt.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

1. Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit der Investitionszulage?

Welche Kriterien liegen dieser Beurteilung zugrunde?

2. Wie viele Unternehmen stellten im Zeitraum 2000 bis 2007 einen Antrag auf
Investitionszulage (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?

3. Wie viele Unternehmen erhielten eine Investitionszulage in diesem Zeit-
raum?

Auf welche Höhe belaufen sich die gewährten Zulagen?

4. Wie verteilt sich die Investitionszulage auf die folgenden Betriebsgrößen

a) Unternehmen von 1 bis 5 Beschäftigten,

b) Unternehmen von 6 bis 20 Beschäftigten,

c) Unternehmen von 21 bis 99 Beschäftigten,

d) Unternehmen von 100 bis 249 Beschäftigten,

e) Unternehmen von 250 bis 500 Beschäftigten,

f) Unternehmen über 500 Beschäftigten?
5. Welche weiteren unternehmensbezogenen Daten zur Förderung mit der
Investitionszulage liegen der Bundesregierung vor?

6. Erfolgt eine zentrale statistische Auswertung der Förderung durch die
Investitionszulage?

Wenn ja, durch wen?

Wenn nein, warum nicht?

Drucksache 16/8829 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
7. Welche Vorrausetzungen müssen Unternehmen erfüllen, um durch die
Investitionszulage gefördert zu werden?

8. Durch wen und wie werden diese Fördervoraussetzungen kontrolliert?

9. In wie vielen Fällen wurde ein Missbrauch festgestellt?

In welcher Höhe konnten unrechtmäßig gezahlte Investitionszulagen zu-
rückgefordert werden (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?

10. Wie wird die Einhaltung der Bindungsfristen kontrolliert?

11. In wie vielen Fällen mussten im Zeitraum 2000 bis 2007 aufgrund nicht
eingehaltener Bindungsfristen Rückforderungen gestellt werden?

Auf welche Höhe belaufen sich diese Rückforderungen (bitte nach Jahren
und Bundesländern aufschlüsseln)?

12. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass bei der Investitionszulage
aufgrund des Rechtanspruchs und der direkten Steuersubvention eine
stetige Missbrauchsgefahr besteht?

Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung?

13. Mit welchen Maßnahmen begegnet die Bundesregierung dieser Miss-
brauchsgefahr?

14. Wie viel Prozent der Förderung durch die Investitionszulage entfallen seit
Inkrafttreten des Investitionszulagengesetzes 2007 auf das Beherbergungs-
gewerbe?

15. Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass durch die Förderung von Inves-
titionen im Beherbergungsgewerbe Fehlanreize zur Schaffung von Über-
kapazitäten hervorgerufen werden, die zur Verdrängung kleiner und mittel-
ständischer Hotelbetriebe führen kann?

16. Ist der Bundesregierung zum Beispiel bekannt, dass im Großraum Dresden
zurzeit aufgrund der neuen Förderfähigkeit von Investitionen im Beherber-
gungsgewerbe Überkapazitäten entstehen?

Wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung?

Berlin, den 14. April 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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