BT-Drucksache 16/8624

Entwicklung der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft

Vom 14. März 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/8624
16. Wahlperiode 14. 03. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Cornelia Behm, Undine Kurth (Quedlinburg), Marieluise Beck
(Bremen), Volker Beck (Köln), Alexander Bonde, Dr. Uschi Eid, Hans-Josef Fell,
Bettina Herlitzius, Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Thilo Hoppe, Ute Koczy,
Sylvia Kotting-Uhl, Nicole Maisch, Kerstin Müller (Köln), Winfried Nachtwei, Omid
Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Rainder Steenblock und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Entwicklung der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft

Im Mai ist die Bundesregierung Gastgeberin der 9. Vertragsstaatenkonferenz
des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD), auf der unter ande-
rem die Neufassung des Arbeitsprogramms zur landwirtschaftlichen Biodiver-
sität diskutiert wird. Die Agrobiodiversität ist von grundlegender Bedeutung
für das Leben des Menschen. Sie umfasst sowohl die gesamte Vielfalt an Nutz-
tieren und Nutzpflanzen, von der Zucht über die Haltung oder den Anbau bis
hin zu Verarbeitung, Vermarktung und Verbrauch als auch die nicht genutzte
biologische Vielfalt in Agrarlandschaften.

Agrobiodiversität existiert nur, wenn sie gelebt wird. Was nicht verarbeitet, ge-
kauft, gegessen oder anderweitig genutzt wird, ist vom Aussterben bedroht.

Die 9. Vertragsstaatenkonferenz gibt der Bundesregierung die einmalige Mög-
lichkeit, das nationale Engagement Deutschlands für den Schutz der biolo-
gischen Vielfalt öffentlich zu dokumentieren. Gleichzeitig kann die Analyse
der aktuellen Situation zum Anlass genommen werden, Defizite aufzudecken
und die Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt zu verbessern und zu
intensivieren. Im Vorfeld dieser Konferenz hat das Bundeskabinett im Novem-
ber 2007 die nationale Strategie zur biologischen Vielfalt beschlossen. Zum
Thema Landwirtschaft sind hier Visionen und Aktionsfelder festgelegt worden.
Die Maßnahmen, um diese Ziele zu erreichen, sind allerdings sehr vage gehal-
ten und widersprechen teilweise der aktuellen Politik des Bundesministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Konkrete Zeitpläne,
verbindliche Maßnahmenkataloge und Sanktionsmöglichkeiten fehlen. An die-
sem Punkt muss die Bundesregierung konkreter werden, wenn sie die Entwick-
lung nicht dem Selbstlauf überlassen will.

Wir fragen die Bundesregierung:
I. Biologische Vielfalt in der Landwirtschaft

1. Von welchem Leitbild lässt sich die Bundesregierung hinsichtlich einer
lebendigen biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft leiten?

2. Welche Pflanzenarten und welche Nutztiere stellen heute hauptsächlich die
Nahrungsmittelversorgung in Deutschland sicher, welche davon werden
zum überwiegenden Teil in Deutschland angebaut und gehalten, und wie hat
sich diese Struktur in den letzten einhundert Jahren verändert?

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3. In welchem Maße ist in Deutschland die Agrobiodiversität seit 1992 zu-
rückgegangen?

4. Ab wann gilt eine Nutzpflanze resp. ein Nutztier als vom Aussterben be-
droht bzw. als ausgestorben?

5. Welche Nutzpflanzen und Nutztiere sind nach Kenntnis der Bundesregie-
rung in Deutschland vom Aussterben bedroht, und welche sind seit 1992
ausgestorben?

6. Welche Konsequenzen für die Landwirtschaft ergeben sich aus einer gerin-
gen Artenvielfalt bei Pflanzenarten und domestizierten Landtierarten hin-
sichtlich der Absicherung gegen Missernten und Schädlings- und Krank-
heitsanfälligkeit?

7. Lassen sich die Risiken und Kosten schwindender Agrobiodiversität quali-
tativ und quantitativ darstellen?

8. Wird Deutschland das im Jahr 1992 von der EU erklärte Ziel, den Verlust
an Arten bis 2010 zu stoppen, im Bereich der Agrobiodiversität erreichen,
und wenn nein, warum nicht?

9. Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Ursachen für den
Verlust an Agrobiodiversität in Deutschland?

10. In welchem Maße trägt nach Auffassung der Bundesregierung die Intensi-
vierung der Landwirtschaft zum Verlust an landwirtschaftlicher Biodiversi-
tät bei?

11. Welche Rolle spielt dabei der Einsatz von Pestiziden und anderen Chemi-
kalien?

II. Tier- und pflanzengenetische Ressourcen in der Landwirtschaft

12. Welche Bedeutung schreibt die Bundesregierung angesichts globaler Her-
ausforderungen wie Klimawandel, Zunahme von Krankheiten und Schäd-
lingen sowie wachsender Weltbevölkerung der genetischen Vielfalt von
Nutztieren und Nutzpflanzen für die Ernährungssicherung zu, und warum?

13. Ab welcher kritischen Populationsgröße besteht bei den Hauptnutzungs-
rassen die Gefahr der Inzuchtdepression?

14. Welches sind die Hauptnutzungsrassen bei den unten angeführten Tierar-
ten, welchen Anteil haben diese Hauptnutzungsrassen an der Gesamtzahl
der in Deutschland gehaltenen Tiere der jeweiligen Art, und wie hat sich
die genetische Vielfalt der jeweiligen Art in den letzten einhundert Jahren
entwickelt:

a) Schweine,

b) Rinder,

c) Kaninchen,

d) Enten,

e) Hühner,

f) Gänse,

g) Puten,

h) Ziegen,

i) Schafe,

j) Pferde,
k) Esel?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/8624

15. Ab welcher kritischen Größe besteht bei den Hauptnutzungspflanzen die
Gefahr der Inzuchtdepression?

16. Welches sind die Hauptnutzungssorten bei den unten genannten Pflanzen-
arten, welchen Anteil besitzen sie am Anbau der jeweiligen Art in Deutsch-
land, und wie hat sich die genetische Vielfalt der jeweiligen Art in den letz-
ten einhundert Jahren entwickelt:

a) Kartoffeln,

b) Mais,

c) Roggen,

d) Weizen,

e) Gerste,

f) Hafer,

g) Dinkel?

17. Wie schätzt die Bundesregierung die genetische Vielfalt des in Deutschland
angebauten Strauch- und Baumobstes ein, und wie hat sich diese in den
letzten einhundert Jahren entwickelt?

18. Wie unterstützt die Bundesregierung den Schutz und den Aufbau von Obst-
baumalleen?

19. Wie schätzt die Bundesregierung die genetische Vielfalt des in Deutschland
angebauten Gemüses ein, und wie hat sich diese in den letzten einhundert
Jahren entwickelt?

20. Wie schätzt die Bundesregierung die genetische Vielfalt der in Deutschland
angebauten Kräuter ein, und wie hat sich diese in den letzten einhundert
Jahren entwickelt?

21. Wie schätzt die Bundesregierung die genetische Vielfalt der in Deutschland
gehaltenen Bienen ein, und wie hat sich diese in den letzten einhundert Jah-
ren entwickelt?

22. Welche alten Haustierrassen werden in welchem Umfang in Deutschland
gezüchtet, und wie unterstützt die Bundesregierung die Wiederbelebung
alter Nutzungsformen von minder genutzten tiergenetischen Ressourcen
als Rohstofflieferant?

23. Wie viele Initiativen zur Erhaltung alter Haustierrassen gibt es in Deutsch-
land, wie werden sie und ihre Vernetzung gefördert, und ist diese Förde-
rung nach Auffassung der Bundesregierung ausreichend?

24. Welche Auswirkungen hat die in 2006 beschlossene Änderung des Tier-
zuchtgesetzes und der Rückzug des Staates aus den hoheitlichen Aufgaben
im Bereich der Tierzucht auf die tierzüchterischen Aktivitäten und Initiati-
ven zur Erhaltung alter Haustierrassen?

25. Wie will die Bundesregierung ehrenamtliche Tierzuchtaktivitäten in Zu-
kunft unterstützen, um deren weitere Abnahme vorzubeugen?

26. Welche alten Pflanzensorten werden in welchem Umfang in Deutschland
angebaut, und wie unterstützt die Bundesregierung die Wiederbelebung
alter Nutzungsformen minder genutzter pflanzengenetischer Ressourcen
als Rohstofflieferant?

27. Wie viele Initiativen zur Erhaltung alter Pflanzensorten gibt es in Deutsch-
land, wie werden sie und ihre Vernetzung gefördert, und ist diese Förde-
rung nach Auffassung der Bundesregierung ausreichend?

Drucksache 16/8624 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

28. Welche Rolle kann der Tourismus im ländlichen Raum bei der Wiederbele-
bung alter Nutzungsformen spielen, und wie fördert die Bundesregierung
dies?

29. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der ökologische Landbau
an seine Bewirtschaftungsweise angepasste Sorten und Rassen benötigt
und deswegen eine eigene Zucht mit auf den Ökolandbau abgestimmten
Zuchtzielen braucht, und wenn nicht, warum nicht?

30. Wie unterstützt die Bundesregierung den ökologischen Landbau beim Auf-
bau einer eigenen Pflanzen- und Tierzucht, und hält sie diese Unterstützung
für ausreichend?

31. Welche Gefahren für die Agrobiodiversität gehen nach Auffassung der
Bundesregierung von Patenten auf Tiere und Pflanzen aus, und welchen
Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung hier?

32. Welchen Einfluss haben nach Ansicht der Bundesregierung die Vermark-
tungsmöglichkeiten von Produkten aus alten Nutztierrassen oder Nutz-
pflanzensorten auf deren Erhalt, und wie schätzt die Bundesregierung das
Potenzial einer solchen Vermarktung ein?

33. Wie bewertet die Bundesregierung die Verarbeitungs- und Vermarktungs-
strukturen für Produkte aus alten Nutztierrassen oder Nutzpflanzensorten,
und welchen Handlungsbedarf sieht sie in diesem Bereich?

34. Welche Auswirkungen hat die Einführung der EU-Hygieneverordnung auf
die zur Verarbeitung und Vermarktung von Produkten aus alten Nutztier-
rassen und Nutzpflanzensorten besonders geeigneten kleineren und hand-
werklichen Betriebe, und wie will die Bundesregierung dafür Sorge tragen,
dass die zuständigen Behörden vor Ort die von der EU eingeräumten Spiel-
räume zur Umsetzung der Richtlinien besser nutzen?

35. Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung die Vermark-
tung von Produkten aus alten Nutztierrassen oder Nutzpflanzensorten, und
hält sie diese Maßnahmen für ausreichend?

III. Nicht genutzte biologische Vielfalt in der Agrarlandschaft

36. Wie viele Arten der für agrarisch genutzte Landschaften typischen Begleit-
flora und -fauna gelten als gefährdet bzw. sind in den letzten 60 Jahren aus-
gestorben?

37. Wie wirken sich unterschiedliche Bewirtschaftungsformen (konventio-
nelle, integriert und ökologisch) auf die Bestände von folgenden für die
Agrarlandschaft typischen Lebewesen aus:

a) Kleinsäugetiere,

b) Bodenbrüter und Feldvögel,

c) Insekten,

d) Bodenlebewesen?

38. Welche für die Bodenqualität bedeutsamen Mikroorganismen gibt es in
Deutschland, wie haben sich die entsprechenden Populationen entwickelt,
und gelten bestimmte Mikroorganismen als gefährdet bzw. ausgestorben?

39. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung diesen Mikroorganismen
bei, und warum?

IV. Nationale Strategie zur Agrobiodiversität
40. Wann wird die Bundesregierung ihren nationalen Bericht zur Agrobio-
diversität dem CBD-Sekretariat vorlegen?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/8624

41. Werden die Länder einen Bericht über den Stand der biologischen Vielfalt
innerhalb ihres Verantwortungsbereiches vorlegen, wenn ja, wann ist damit
zu rechnen, wenn nein, warum nicht?

42. Wie will die Bundesregierung ihr Ziel erreichen, bis 2020 die Biodiversität
in Agrarökosystemen zu erhöhen, und wann soll mit der Umsetzung der
geplanten Maßnahmen jeweils begonnen werden?

43. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung ihr Ziel erreichen, dass
bis 2015 die Populationen der Mehrzahl der Arten, die für die agrarisch ge-
nutzten Kulturlandschaften typisch sind, gesichert sind und sogar wieder
zunehmen, und wann soll mit der Umsetzung dieser Maßnahmen konkret
begonnen werden?

44. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung ihr Ziel erreichen, dass
bis 2015 der Flächenanteil naturschutzfachlich wertvoller Agrarbiotope um
mindestens zehn Prozent gegenüber 2005 zunimmt, und wann soll mit der
Umsetzung dieser Maßnahmen begonnen werden?

45. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung ihr Ziel erreichen, dass
2010 der Anteil naturnaher Landschaftselemente in agrarisch genutzten
Gebieten mindestens fünf Prozent beträgt, und wann soll mit der Umset-
zung dieser Maßnahmen begonnen werden?

46. Aus welchem Grund wurden im Sinne der vorstehend genannten Ziele
(Agrarbiotope, Anteil naturnaher Landschaftselemente) keine neuen Maß-
nahmen in den Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ für 2008 bis 2011 aufgenommen?

47. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung ihr Ziel erreichen, den
Stickstoffüberschuss in der Gesamtbilanz bis 2010 auf 80 Kilogramm pro
Hektar zu verringern und bis 2015 eine weitere Verringerung zu erreichen?

48. Wird die Bundesregierung bei ihren Maßnahmen zur Reduzierung der Nähr-
stoffbelastung auch die Ausnahmeerlaubnis für Grünland (230 kg N/ha) ab-
schaffen, und wenn nein, warum nicht?

49. Was tut die Bundesregierung, um die Ziele des Reduktionsprogramms che-
mischer Pflanzenschutz zu erreichen und die für eine Reduktion des Pflan-
zenschutzmitteleinsatzes nötigen Maßnahmen in der landwirtschaftlichen
Praxis zu implementieren?

50. Welchen Beitrag können nach Auffassung der Bundesregierung die bäuer-
liche und die ökologische Landwirtschaft für den Erhalt der Agrobiodiver-
sität in der Landwirtschaft leisten, und wie bewertet die Bundesregierung
diesen Beitrag im Vergleich mit der industriellen Landwirtschaft?

51. Welchen Beitrag können nach Auffassung der Bundesregierung die bäuer-
liche und die ökologische Landwirtschaft für den Klimaschutz leisten, und
wie bewertet die Bundesregierung diesen Beitrag im Vergleich mit der
industriellen Landwirtschaft?

52. Welches wirtschaftliche Potenzial bieten nach Auffassung der Bundes-
regierung der Erhalt und die Sicherung der biologischen Vielfalt in der
Landwirtschaft für die mittelständischen und bäuerlichen Landwirtschafts-
betriebe und für den ökologischen Landbau?

53. Was versteht die Bundesregierung angesichts des dramatischen Rückgangs
der Zuwachsraten bei Biobetrieben unter einer angemessenen Förderung
des ökologischen Landbaus, und wie will sie diese gestalten?

54. Wie passt die Zustimmung der Bundesregierung zur Absenkung der Öko-
landbauprämie im Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung

der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) zur Zielsetzung, den
ökologischen Landbau weiter auszubauen?

Drucksache 16/8624 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

55. Was versteht die Bundesregierung unter dem kontinuierlichen Ausbau der
Mittel für den Vertragsnaturschutz, und woher sollen die angekündigten
Finanzmittel kommen?

56. Wie hat sich die für die Vorgaben zur Erhaltung des Dauergrünlands nach
Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 maßgebliche Fläche des Dauergrünlands
in den einzelnen Regionen bis 2007 im Vergleich zum Basiswert in absolu-
ten Zahlen (in Hektar) verändert?

57. Wie hat sich der für Vorgaben zur Erhaltung des Dauergrünlands nach Ver-
ordnung (EG) Nr. 1782/2003 maßgebliche Anteil des Dauergrünlands bun-
desweit bis 2007 im Vergleich zum Basiswert relativ (prozentualer Anteil)
und in absoluten Zahlen (in Hektar) verändert?

58. Welche Auswirkungen hat nach Ansicht der Bundesregierung der zuneh-
mende Anbau von nachwachsenden Rohstoffen auf die Agrobiodiversität,
und durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung eine weitere Re-
duzierung der Agrobiodiversität infolge eines zunehmenden Anbaus von
Biomasse verhindern?

59. Wie unterstützt die Bundesregierung das Ziel, auf regionaler Ebene durch
die Vorgabe von regionalen Mindestdichten an entsprechenden linearen
oder punktförmigen naturnahen Landschaftsstrukturen insbesondere in der
Agrarlandschaft Biotopverbünde herzustellen und diese für Wanderungs-
und Ausbreitungsbewegungen wild lebender Arten hinreichend durchgän-
gig zu erhalten?

60. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die gute fachliche Praxis in
der Landwirtschaft zum Schutz der biologischen Vielfalt beiträgt, und wie
definiert sie diese gute fachliche Praxis?

61. Inwieweit wird die Bundesregierung eine klare Ausgestaltung der guten
fachlichen Praxis im Umweltgesetzbuch III voranbringen, und werden in
diesem Prozess neben der Minimierung des Dünger- und Pestizideinsatzes
auch die Bedürfnisse besonders und streng geschützter Arten durch Bewirt-
schaftungsvorgaben berücksichtigt werden?

62. Inwieweit hat die Bundesregierung die globale Strategie zur Erhaltung der
Pflanzen (Global Strategy on Plant Protection – GSPC) mit in ihrer natio-
nalen Strategie zur biologischen Vielfalt berücksichtigt, und wird sie sich
dem Ziel verpflichten, dass die Bewirtschaftung von mindestens 30 Pro-
zent aller landwirtschaftlichen Flächen zur Erhaltung der Pflanzenvielfalt
beitragen soll?

63. Welche Auswirkungen wird nach Ansicht der Bundesregierung die Aufhe-
bung der obligatorischen Flächenstilllegung auf die Agrobiodiversität in
Deutschland haben, und wie will die Bundesregierung diese Auswirkungen
ausgleichen?

V. Aus- und Weiterbildung, Forschung

64. Wie werden Landwirte mit den Folgen mangelnder Agrobiodiversität und
Gen-Erosion vertraut gemacht?

65. Welche Bedeutung haben Fragen der Agrobiodiversität in der Aus- und
Weiterbildung im Bereich der Landwirtschaft?

66. Wie unterstützt die Bundesregierung die Verankerung von Fragen der
Agrobiodiversität in der Umweltbildung?

67. Hält die Bundesregierung die in Deutschland durchgeführten Maßnahmen
zur in-vitro-Erhaltung der genetischen Vielfalt von Nutztierrassen und

Nutzpflanzensorten für ausreichend, und wenn nicht, welchen Handlungs-
bedarf sieht sie?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/8624

68. Welche staatlich geförderten Maßnahmen zur in-vivo-Erhaltung von Nutz-
tierrassen und Nutzpflanzensorten gibt es in Deutschland, hält die Bundes-
regierung diese für ausreichend, und wenn nicht, welchen Handlungsbedarf
sieht sie?

69. Welche Forschung findet in Deutschland zum Thema Agrobiodiversität
und Gen-Erosion statt, und hält die Bundesregierung diese für ausrei-
chend?

Berlin, den 13. März 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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