BT-Drucksache 16/8576

Fehlende Rentenversicherungsbeiträge der Deutschen Post AG und der Deutschen Postbank AG

Vom 12. März 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/8576
16. Wahlperiode 12. 03. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin,
Martin Zeil, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe
Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick
Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich
(Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß,
Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger,
Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Heinz Lanfermann,
Sibylle Laurischk, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Patrick Meinhardt, Jan
Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt),
Detlef Parr, Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Konrad Schily,
Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Florian Toncar,
Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr),
Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Fehlende Rentenversicherungsbeiträge der Deutschen Post AG und
der Deutschen Postbank AG

Seit der Privatisierung der Bundespost haben die Unternehmen Deutsche Post
AG, Deutsche Postbank AG und Deutsche Telekom AG beamtetes Personal ab-
gebaut, teilweise durch Entlassung aus dem Dienst. Für letztgenannte Personen
ist nach ihrem Ausscheiden, wenn sie dadurch ihre Pensionsansprüche ver-
lieren, eine Nachversicherung bei der Deutschen Rentenversicherung durch-
zuführen.

Nach Angaben der Bundesregierung weigert sich die Deutsche Telekom AG
aber unter Hinweis auf Verjährung in mehreren Fällen, für ehemalige ver-
beamtete Mitarbeiter Nachversicherungsbeiträge an die Deutsche Rentenver-
sicherung zu entrichten (Bundestagsdrucksache 16/8278). Die Deutsche Tele-
kom AG äußert zu diesen Fällen, unversorgt aus dem Beamtenverhältnis ausge-
schiedene Beschäftigte könnten vom Rentenversicherer verlangen, dass dieser
die Zeiten ihrer Beschäftigung rentensteigernd einträgt – und zwar
unabhängig davon, ob es diesem gelingt, die Beiträge vom Arbeitgeber einzu-
fordern. Damit würde die Versichertengemeinschaft die fehlenden Rentenversi-
cherungsbeiträge der Deutschen Telekom AG bezahlen. Die Deutschen Renten-

versicherung lehnt diese Position ab. Der Rentenversicherer führt daher gegen-
wärtig vor dem Sozialgericht München einen Musterprozess gegen die Deut-
sche Telekom AG. Daneben sind weitere Klagen einzelner Personen anhängig.

Vor dem Hintergrund der wahrscheinlichen Veräußerung der Deutschen Post-
bank AG als indirektes Bundesvermögen durch die Deutsche Post AG müssen
eventuelle haushaltswirksame Risiken einer fehlenden Nachversicherung ana-
lysiert werden.

Drucksache 16/8576 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Beamte sind gegenwärtig jeweils bei der Deutschen Post AG und
der Deutschen Postbank AG beschäftigt (Auflistung nach Altersgruppen)?

2. Wie viele Beamte sind seit der Privatisierung der Bundespost und ihrer
Umwandlung zur Deutschen Post AG und zur Deutschen Postbank AG
vorzeitig ausgeschieden?

3. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass die Deutsche Post AG und/
oder die Deutsche Postbank AG für ehemalige verbeamtete Mitarbeiter
trotz entgegenstehender Rechtspflicht Nachversicherungsbeiträge bei der
Rentenversicherung nicht entrichtet haben oder dies verweigern?

4. Wenn ja, wie viele Personen sind von diesem geschilderten Problem be-
troffen?

5. Um welche Summen geht es bei dem Problemkreis nicht entrichteter Ren-
tenversicherungsbeiträge der Deutschen Post AG und/oder der Deutschen
Postbank AG jeweils für die Betroffenen und insgesamt, beziehungsweise
für welche Spanne von Jahren werden die Nachversicherungsbeiträge ver-
weigert?

6. Hat die Bundesregierung Kenntnis von Gerichtsverfahren, bei denen es um
die Nachentrichtung verweigerter Rentenversicherungsbeiträge der Deut-
schen Post AG und/oder der Deutschen Postbank AG geht?

7. Wann sind die ersten Aufforderungen ehemaliger Beamter der Deutschen
Bundespost bei der Deutschen Post AG und/oder der Deutschen Postbank
AG eingegangen, Rentenversicherungsbeiträge noch nachzuentrichten?

8. Ist die Bundesregierung der Ansicht, die Versichertengemeinschaft solle im
Ergebnis die fehlenden Nachversicherungsbeiträge der Deutschen Post AG
und/oder der Deutschen Postbank AG übernehmen, wenn diese sich wei-
gert, ihre Beiträge zu bezahlen, und wie begründet sie ihre diesbezügliche
Auffassung?

9. Hat die Bundesregierung bei der Deutschen Post AG und/oder der Deut-
schen Postbank AG bisher Einfluss dahingehend ausgeübt, dass diese Ren-
tenversicherungsbeiträge ehemaliger Beamter nachentrichtet werden?

10. Sieht die Bundesregierung eine Verpflichtung oder sogar Rechtspflicht als
größter Einzelaktionär der Deutschen Post AG und über diese mittelbar an
der Deutschen Postbank AG darauf zu drängen, dass die Altersversorgung
ehemaliger Beamter nach den vertraglichen Regelungen eingehalten wird?

11. Wird die Bundesregierung, wenn die Deutsche Telekom AG die Nachver-
sicherung weiter verweigert und die Deutsche Rentenversicherung in den
anhängigen Rechtsstreits am Sozialgericht München unterliegt, die Nach-
versicherung bei der Rentenversicherung durch Steuermittel übernehmen,
und soll dies dann auch analog für die die Deutsche Post AG und/oder die
Deutsche Postbank AG erfolgen?

Berlin, den 12. März 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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