BT-Drucksache 16/8574

Riester-Förderung für das Eigenheim

Vom 12. März 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/8574
16. Wahlperiode 12. 03. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Frank Schäffler, Patrick Döring, Dr. Hermann Otto Solms,
Carl-Ludwig Thiele, Volker Wissing, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr
(Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Mechthild Dyckmans,
Jörg van Essen, Ulrike Flach, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth),
Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Dr. Christel
Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner
Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp,
Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Patrick Meinhardt,
Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt),
Detlef Parr, Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Dr. Konrad Schily, Marina Schuster,
Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein,
Dr. Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle
und der Fraktion der FDP

Riester-Förderung für das Eigenheim

Die Koalition der Fraktionen der CDU/CSU und SPD hat sich auf die Einbezie-
hung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die Riester-Förderung (Wohn-
Riester) geeinigt. Im Einzelnen wurde beschlossen, die Entnahmemöglichkeit
aus Altersvorsorgeverträgen von derzeit 75 Prozent auf 100 Prozent des ange-
sparten und steuerlich geförderten Vermögens auszuweiten. Alternativ zur
nachgelagerten Besteuerung kann das in der Wohnimmobilie gebundene, geför-
derte Kapital auch einmalig besteuert werden. Dann sollen 70 Prozent des Ka-
pitals zugrunde gelegt werden. Förderfähig sollen zudem zusammengesetzte
Verträge sein, die aus einem tilgungsfreien Darlehen und aus einem Bauspar-
vertrag bestehen, der zur Tilgung eines Darlehens eingesetzt wird. Die zuguns-
ten des Bausparvertrags geleisteten Beiträge gelten als geförderte Tilgungsbei-
träge.

Nach der Entnahme des angesparten Altersvorsorgevermögens soll ein fiktives
Wohnförderkonto eingerichtet werden. Das Konto dient der Ermittlung der spä-
teren Steuerschuld. Geführt werden soll das Konto beim Anbieter, also der Ver-
sicherung, Kapitalanlagegesellschaft oder Bausparkasse. Der Entnahmebetrag
soll bis zum Renteneintritt mit zwei Prozent verzinst werden.

Die Wohnungsbauprämie von bis zu 45 Euro soll es auch in Zukunft nur für

den klassischen Bausparvertrag geben. Die Mittel sollen aber grundsätzlich nur
noch für Immobilienzwecke eingesetzt werden dürfen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Personen haben seit Einführung der Riester-Rente einen Riester-
Vertrag abgeschlossen (gestaffelt nach Jahren)?

Drucksache 16/8574 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
2. Wie viele Personen verfügen in Deutschland über einen Bausparvertrag?

3. Wie viele Personen in Deutschland erhalten die Wohnungsbauprämie?

4. In welchem Volumen schlägt sich dies im Bundeshaushalt nieder?

5. Wie viele Riester-Sparer haben bisher einen Betrag zwischen 10 000 und
50 000 Euro ihrem privaten Riester-Altersvorsorgevertrag zur Finanzie-
rung des Erwerbs selbstgenutzten Eigentums entnommen?

6. Welche Summe steht einem Riester-Sparer nach 30 Jahren durchschnittlich
zur Verfügung?

7. Wie viele Jahre muss ein durchschnittlicher Riester-Sparer in einen Vertrag
einzahlen, um die Mindestsumme von 15 000 Euro zur Entnahme für die
Immobilienfinanzierung anzusparen?

8. Wie viele Riester-Sparer werden nach Ansicht der Bundesregierung jähr-
lich den Wohn-Riester nutzen?

9. Wie haben sich die Immobilienpreise in den letzten zwanzig Jahren jeweils
in den einzelnen Bundesländern entwickelt?

10. Wie werden sich die Immobilienpreise nach Ansicht der Bundesregierung
in den nächsten Jahren entwickeln?

11. Wie viele Eigenheime wurden in den letzten zehn Jahren jeweils in den
einzelnen Bundesländern fertiggestellt?

12. Welchen Trend erwartet die Bundesregierung im Eigenheimbau?

13. Mit welchem zusätzlichen Bürokratieaufwand rechnet die Bundesregie-
rung für die Sparer von Wohn-Riester-Produkten?

14. Mit welchem zusätzlichen Bürokratieaufwand rechnet die Bundesregie-
rung für die Anbieter von Wohn-Riester-Produkten?

15. Welche Informationspflichten müssen nach Ansicht der Bundesregierung
die Anbieter fiktiver Wohnförderkonten erfüllen?

16. Wie hoch beziffert die Bundesregierung die Bürokratiekosten für Riester-
Anbieter im Zusammenhang mit dem geplanten fiktiven Wohnförder-
konto?

17. Welche Voraussetzungen müssen nach Ansicht der Bundesregierung
Wohn-Riester-kompatible Produkte erfüllen, um zertifiziert zu werden?

18. Wer soll zum begünstigten Personenkreis von Wohn-Riester-Sparern zäh-
len?

19. Wie werden Verträge vor beziehungsweise nach dem Renteneintritt ver-
storbener Wohn-Riester-Sparer behandelt?

20. In welcher Höhe wird Wohn-Riester nach der Erwartung der Bundesregie-
rung zu jährlichen staatlichen Mindereinnahmen führen?

21. Welchen Zeitplan zur Verabschiedung und welchen Zeitpunkt des Inkraft-
tretens plant die Bundesregierung für das Eigenheimrentengesetz?

Berlin, den 12. März 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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