BT-Drucksache 16/8565

Deutsch-ausländische Polizeikooperationen im In- und Ausland

Vom 12. März 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/8565
16. Wahlperiode 12. 03. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Gisela Piltz, Christian Ahrendt, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Detlef
Parr, Dr. Max Stadler, Ernst Burgbacher, Dr. Karl Addicks, Uwe Barth, Angelika
Brunkhorst, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach,
Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann,
Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit
Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L.
Kolb, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Patrick Meinhardt,
Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt),
Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Konrad Schily, Marina Schuster,
Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein,
Dr. Volker Wissing, Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Deutsch-ausländische Polizeikooperationen im In- und Ausland

Im Verlauf der letzten Jahre gab es einige durch die Medien besonders bekannt
gewordene deutsch-ausländische Ermittlungskooperationen:

Nach dem Attentat in Djerba vom 11. April 2002 waren deutsche Polizeikräfte
in Tunesien an den Ermittlungen beteiligt.

Zur Aufklärung der so genannten Duisburger Mafiamorde vom Sommer 2007
wurden italienische Polizeibehörden in die Ermittlungen mit einbezogen.

In Ludwigshafen wurden zur Aufklärung der Brandkatastrophe vom 3. Februar
2008 türkische Polizisten zugelassen.

Auch im Bereich der internationalen Sportgroßveranstaltungen finden regelmä-
ßig Kooperationen von deutschen und ausländischen Polizeibehörden statt.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie oft waren in den letzten fünf Jahren auf Bundes- bzw. Länderebene aus-
ländische Polizeibehörden an Ermittlungen beteiligt (bitte Aufgliederung
nach einzelnen Ländern und Behörden)?

2. Wie oft waren in den letzten fünf Jahren deutsche Bundes- bzw. Länderbe-
amte welcher einzelnen Behörden an polizeilichen Ermittlungen in welchen
ausländischen Staaten beteiligt?
3. Aus welchen Gründen waren die ausländischen Behörden jeweils an den
einzelnen Ermittlungsverfahren in Deutschland bzw. die deutschen Behör-
den an den einzelnen Verfahren im Ausland beteiligt?

4. Wer war jeweils in den einzelnen Fällen der Initiant der Kooperation: die
deutschen oder die ausländischen Behörden?

Drucksache 16/8565 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
5. Welche konkreten Aufgaben haben die ausländischen Behörden in den ein-
zelnen Fällen in Deutschland bzw. die deutschen Behörden in den einzel-
nen Fällen im Ausland übernommen?

6. Welche eigenen Kompetenzen haben ausländische Ermittlungsbehörden
auf deutschem Hoheitsgebiet bei derartigen Kooperationen?

7. Welche Kompetenzen hatten die deutschen Behörden in den jeweiligen
ausländischen Kooperationen?

8. Kam es bei den Kooperationen zu Kompetenzüberschreitungen von auslän-
dischen Behörden in der Bundesrepublik Deutschland bzw. der deutschen
Behörden in den ausländischen Staaten?

9. Wenn ja:

a) Wie häufig?

b) Wie wurden die Verstöße jeweils geahndet von deutscher bzw. ausländi-
scher Seite?

c) Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus diesen Vorfällen ge-
zogen?

10. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass bei den Ermittlungen zu den
„Duisburger Mafiamorden“ die italienischen Behörden eigenmächtig ermit-
telt haben?

11. Wie viele ausländische Polizeikräfte waren in den letzten fünf Jahren je-
weils wie lange an den Ermittlungen in der Bundesrepublik Deutschland
beteiligt?

12. Wie viele deutsche Polizeikräfte waren in diesem Zeitraum jeweils wie
lange an den Ermittlungen in den ausländischen Staaten beteiligt?

13. Wer entscheidet in der Bundesrepublik Deutschland über die Einbeziehung
ausländischer Behörden an polizeilichen Ermittlungsverfahren in Deutsch-
land bzw. Teilnahme deutscher Behörden an polizeilichen Ermittlungsver-
fahren im Ausland?

14. Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob ausländische Polizeikräfte an
Ermittlungen in Deutschland beteiligt bzw. deutsche Polizeikräfte zu Er-
mittlungen ins Ausland geschickt werden?

15. Welche Kooperationen zwischen deutschen und ausländischen Polizeibe-
hörden gibt es insbesondere im Bereich internationaler Sportgroßveranstal-
tungen?

16. Auf welcher Rechtsgrundlage finden diese statt?

17. Wie gestaltet sich im Hinblick auf die anstehende Fußball-Europameister-
schaft rechtlich wie tatsächlich die Zusammenarbeit deutscher Polizeibe-
hörden mit welchen ausländischen Polizeibehörden?

18. Wie bewertet die Bundesregierung deutsch-ausländische Polizeikoopera-
tionen im Transitbereich (z. B. Niederlande, Belgien, Schweiz) und wie
will die Bundesregierung welche Probleme in diesem Bereich lösen?

19. Wie beurteilt die Bundesregierung die Zusammenarbeit deutscher Polizei-
behörden mit ausländischen Polizeibehörden im Bereich der Drogenbe-
kämpfung?

20. Aus welchen Gründen will die Bundesregierung in diesem Bereich die Zu-
sammenarbeit wie und durch welche Maßnahmen verbessern?

Berlin, den 12. März 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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