BT-Drucksache 16/849

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Vom 8. März 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/849
16. Wahlperiode 08. 03. 2006

Gesetzentwurf
der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Birgit Homburger, Carl-Ludwig Thiele, Frank
Schäffler, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr
(Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher,
Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Paul K.
Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß,
Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein,
Elke Hoff, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin,
Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Horst
Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel,
Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Jörg Rohde, Marina Schuster,
Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia
Winterstein, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Wolfgang Gerhardt und
der Fraktion der FDP

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes

A. Problem

Das Umsatzsteuergesetz verlangt bereits von kleineren Unternehmen mit Um-
sätzen von unter Umständen weniger als 50 000 Euro die monatliche Abgabe
von Umsatzsteuervoranmeldungen, obwohl grundsätzlich das Kalenderviertel-
jahr Voranmeldungszeitraum ist.

B. Lösung

Die Verpflichtung zur monatlichen Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen
wird abgeschafft.

C. Alternativen

Keine
D. Kosten

Keine

Christian Ahrendt
Daniel Bahr (Münster)
Uwe Barth
Rainer Brüderle
Angelika Brunkhorst
Ernst Burgbacher
Patrick Döring
Mechthild Dyckmans
Jörg van Essen
Ulrike Flach
Paul K. Friedhoff
Horst Friedrich (Bayreut
Hans-Michael Goldmann
Miriam Gruß
Joachim Günther (Plauen
Dr. Christel Happach-Ka
Heinz-Peter Haustein
Elke Hoff
Dr. Werner Hoyer
h)

)
san

Harald Leibrecht
Ina Lenke
Horst Meierhofer
Patrick Meinhardt
Jan Mücke
Burkhardt Müller-Sönksen
Dirk Niebel
Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Detlef Parr
Jörg Rohde
Marina Schuster
Dr. Max Stadler
Dr. Rainer Stinner
Florian Toncar
Christoph Waitz
Dr. Claudia Winterstein
Hartfrid Wolff (Rems-Murr)
Martin Zeil
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion
Drucksache 16/849 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das
folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

Änderung des Umsatzsteuergesetzes

1. § 18 Abs. 2 Satz 2 wird gestrichen.

2. Nach § 28 Abs. 4 wird folgender Absatz 5 angefügt:

„(5) Der Monat Dezember 2006 wird in das erste
Kalendervierteljahr 2007 als Voranmeldungszeitraum im
Sinne von § 18 Abs. 2 Satz 1 einbezogen. Die Monate
Oktober und November 2006 gelten als eigenständiger
Voranmeldungszeitraum im Sinne von § 18 Abs. 2
Satz 2.“

Artikel 2

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt zum 1. Januar 2007 in Kraft.

Berlin, den 8. März 2006

Dr. Volker Wissing
Birgit Homburger
Carl-Ludwig Thiele
Frank Schäffler
Jens Ackermann
Dr. Karl Addicks

Michael Kauch
Gudrun Kopp
Jürgen Koppelin
Heinz Lanfermann
Sibylle Laurischk

Deutscher Bundestag – 16. Drucksache 16/849

Begründung
Wahlperiode – 3 –

A. Allgemeines

Das Umsatzsteuergesetz sieht das Kalendervierteljahr als
Voranmeldungszeitraum an, das heißt nach Ablauf des Ka-
lendervierteljahres hat der Unternehmer Umsatzsteuervor-
anmeldungen beim Finanzamt einzureichen. Das Gesetz
weicht von diesem Grundsatz ab, wenn die Umsatzsteuer-
zahllast für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als
6 136 Euro beträgt. In diesen Fällen ist der Kalendermonat
Voranmeldungszeitraum.

Das kann dazu führen, dass bereits Unternehmen mit Um-
sätzen von weniger als 50 000 Euro monatlich Umsatz-
steuervoranmeldungen abgeben müssen. Für Unternehmen
und Finanzverwaltung bedeutet das mehr bürokratischen
Aufwand.

Zur Entlastung gerade mittelständischer Betriebe wird daher
der Kalendermonat als Voranmeldungszeitraum abgeschafft.
Steuerausfälle entstehen dadurch nicht. Die Regelung, wo-
nach bei hohen Überschüssen zu Gunsten der Unternehmer
im Vorjahr der Kalendermonat als Voranmeldungszeitraum
gewählt werden kann, bleibt im Übrigen erhalten.

B. Einzelbegründung

Zu Artikel 1 (Änderung des Umsatzsteuergesetzes)

Zu Nummer 1 (§ 18)

Mit der Streichung wird der Kalendermonat als Voranmel-
dungszeitraum abgeschafft.

Zu Nummer 2 (§ 28)

Mit der Ergänzung wird erreicht, dass die Steuereinnahmen
der Monate Oktober und November 2006 im Jahr 2006 kas-
senwirksam werden.

Zu Artikel 2 (Inkrafttreten)

Artikel 2 regelt den Zeitpunkt des Inkrafttretens.

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