BT-Drucksache 16/8297

Aussagen zu Modellrechnungen zur Armutsfestigkeit einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und so genannter Riester-Rente

Vom 27. Februar 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/8297
16. Wahlperiode 27. 02. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky,
Dr. Martina Bunge, Diana Golze, Katja Kipping, Frank Spieth, Jörn Wunderlich und
der Fraktion DIE LINKE.

Aussagen zu Modellrechnungen zur Armutsfestigkeit einer Rente aus der
gesetzlichen Rentenversicherung und so genannter Riester-Rente

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Arbeit und So-
ziales, Franz Thönnes, hat am 23. Januar 2008 im Plenum während der Frage-
stunde versucht, anhand einer Modellrechnung zu verdeutlichen, dass das
Alterseinkommen der Rentnerinnen und Rentner über dem heutigen Grundsiche-
rungsniveau liegt. Das Beispiel ging von einer Person aus, die im Jahre 2007 in
Altersrente geht, 45 Jahre lang 850 Euro monatlich brutto verdient hat und
45 Jahre lang sowohl in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) als auch in
die geförderte Riester-Rente einzahlte. Ferner ging der Parlamentarische Staats-
sekretär Franz Thönnes davon aus, dass die Riester-Rente mit 4 Prozent verzinst
wurde und die Verwaltungskosten 10 Prozent betrugen.

Berücksichtigt man, dass der derzeitige Garantiezins lediglich 2,25 Prozent be-
trägt, erscheint die Annahme der Bundesregierung einer kontinuierlichen Ver-
zinsung des Riesterkapitals von 4 Prozent über einen Zeitraum von 45 Jahren als
wenig realistisch.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Auf welchen weiteren Grundannahmen beruht der vom Parlamentarischen
Staatssekretär Franz Thönnes genannte Modellfall, insbesondere was die An-
gaben bzgl. der Auszahlungsdauer und der Verzinsung während der Auszah-
lungsphase sowie die Berücksichtigung der Verwaltungskosten bzw. Provi-
sionen (gezillmerter Vertrag) angeht?

2. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass dieser von PStS Franz Thönnes
aufgestellte Modellfall weder theoretisch noch praktisch existieren kann, da
eine Person im Jahre 2007 also maximal erst 5 Jahre lang in die Riesterrente
eingezahlt haben kann?

3. Würde die Bundesregierung dementieren, dass die aus den Angaben des Sta-
tistischen Bundesamts für 2006 entnommene durchschnittliche Höhe der

Leistung der Grundsicherung im Alter von 627 Euro im Jahr 2007 aufgrund
der gestiegenen Heizkosten höher lag?

Wenn nein, welche Faktoren sollten die durchschnittlichen Ausgaben für die
Grundsicherung im Alter gemindert haben?

Drucksache 16/8297 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
4. Wie hoch läge auf der Ausgangsbasis des Jahres 2007 nach den Modellen der
Bundesregierung bzw. der Deutschen Rentenversicherung Bund eine Alters-
rente aus gesetzlicher Rente und der im Jahr 2002 eingeführten Riester-Rente
im Jahre 2020 nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben, wenn

a) eine Person 45 Jahre lang 850 Euro (bezogen auf den Durchschnittsver-
dienst 2007) verdient hätte,

b) eine Person 45 Jahre lang 1 450 Euro (bezogen auf den Durchschnittsver-
dienst 2007) verdient hätte,

c) eine Person 38 Jahre lang 1 600 Euro (bezogen auf den Durchschnittsver-
dienst 2007) verdient hätte,

d) eine Person 45 Jahre lang ALG II (Rentenbeiträge nach Gesetzeslage am
31. Dezember 2007) bezogen hätte,

e) eine Person Jahrgang 1954, die im Jahr 2020 nach 40 Beitragsjahren bei
einem Bruttoverdienst (bezogen auf den Durchschnittsverdienst 2007)
von 850, 1 450, 1 600 Euro sowie 2 Jahren ALG I Bezug und 2 Jahren
ALG II Bezug mit Vollendung des 63. Lebensjahres eine Rente für lang-
jährig Versicherte beantragen muss?

5. Wie hoch läge auf der Ausgangsbasis des Jahres 2007 nach den Modellen der
Bundesregierung bzw. der Deutschen Rentenversicherung Bund eine Alters-
rente aus gesetzlicher Rente und der im Jahr 2002 eingeführten Riester-
Rente“ im Jahre 2020 nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben unter der
Annahme des derzeitigen Garantiezinses von 2,25 Prozentpunkten, wenn

a) eine Person 45 Jahre lang 850 Euro (bezogen auf den Durchschnittsver-
dienst 2007) verdient hätte,

b) eine Person 45 Jahre lang 1 450 Euro (bezogen auf den Durchschnittsver-
dienst 2007) verdient hätte,

c) eine Person 38 Jahre lang 1 600 Euro (bezogen auf den Durchschnittsver-
dienst 2007) verdient hätte,

d) eine Person 45 Jahre lang ALG II (Rentenbeiträge nach Gesetzeslage am
31. Dezember 2007) bezogen hätte,

e) eine Person Jahrgang 1954, die im Jahr 2020 nach 40 Beitragsjahren bei
einem Bruttoverdienst (bezogen auf den Durchschnittsverdienst 2007)
von 850, 1 450, 1 600 Euro sowie 2 Jahren ALG I Bezug und 2 Jahren
ALG II Bezug mit Vollendung des 63. Lebensjahres eine Rente für lang-
jährig Versicherte beantragen muss?

Berlin, den 26. Februar 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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