BT-Drucksache 16/8248

Praktische Umsetzung der Strafvorschriften zur Bekämpfung der Auslandskorruption

Vom 20. Februar 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/8248
16. Wahlperiode 20. 02. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jerzy Montag, Kerstin Andreae, Irmingard Schewe-Gerigk,
Silke Stokar von Neuforn, Hans-Christian Ströbele, Josef Philip Winkler und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Praktische Umsetzung der Strafvorschriften zur Bekämpfung der
Auslandskorruption

Die OECD-Konvention über die Bestechung ausländischer Amtsträger im inter-
nationalen Geschäftsverkehr dient dem wichtigen Ziel, grenzüberschreitender
Korruption durch international agierende Unternehmen wirksam vorzubeugen
und diese zu bekämpfen. Die am 17. Dezember 1997 von Deutschland unter-
zeichnete Konvention wurde durch das Gesetz zur Bekämpfung internationaler
Bestechung (IntBestG) vom 10. September 1998 in deutsches Recht umgesetzt.

Medienberichten zufolge ist die praktische Umsetzung des Gesetzes bislang
unzureichend. So bescheinigt z. B. die „Financial Times Deutschland“ vom
27. Dezember 2007 den deutschen Staatsanwaltschaften in Umsetzung des ge-
nannten Gesetzes „fehlenden Elan“. Den Leiter der Arbeitsgruppe Anti-Beste-
chung bei der OECD, Mark Pieth, zitiert der Artikel mit den Worten: „Es gibt
eine ganze Reihe von Fällen, die von den Staatsanwaltschaften nicht besonders
aktiv verfolgt werden.“ Zwar sei die Siemens-Affäre ein Weckruf. Man könne
jedoch keine Entwarnung für Deutschland geben. Der Präsident des Deutschen
Richterbundes, Christoph Frank, kritisiert in demselben Artikel die Personalaus-
stattung für die oft hoch komplizierten Wirtschaftsfälle als zu schwach. In den
Wirtschaftsabteilungen der Staatsanwaltschaften gebe es generell ein großes
Problem. Eigentlich würden im Bereich der Wirtschaftskriminalität viel mehr
Spezialisten benötigt.

Auch der jährliche Fortschrittsbericht der Antikorruptionsorganisation Trans-
parency International 2007 bewertet die Praxis in Umsetzung des IntBestG kri-
tisch. Es fehle an Personal und finanziellen Ressourcen bei den Strafver-
folgungsbehörden, um systematisch gegen Auslandsbestechung vorgehen zu
können. Noch immer müssten viele Unternehmen in Deutschland viel zu wenig
fürchten, dass gegen sie wegen Auslandsbestechung ermittelt und Anklage er-
hoben wird. Zudem bemängelt die Organisation, dass Informationen zu Ermitt-
lungs- und Gerichtsverfahren sowie Verurteilungen im Hinblick auf Auslands-
bestechung in Deutschland nicht systematisch gesammelt würden und kaum
zugänglich seien.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen Vorschriften des
IntBestG wurden seit dem Jahr 1998 in Deutschland eingeleitet (bitte nach
Jahren sowie Bundesländern getrennt aufschlüsseln)?

Drucksache 16/8248 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
2. In wie vielen der o. g. Fälle wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt (bitte
nach Jahren sowie Bundesländern getrennt aufschlüsseln)?

3. Auf Grundlage welcher gesetzlicher Vorschriften erfolgten die Einstellungen
der Verfahren jeweils (bitte nach Normen, Jahren sowie Bundesländern auf-
schlüsseln)?

4. In wie vielen Fällen erfolgte Anklage (auch) wegen Verstoßes gegen Straf-
normen des IntBestG, und wie viele Anklagen wurde nicht zum Hauptverfah-
ren zugelassen (bitte je nach Jahren sowie Bundesländern getrennt aufschlüs-
seln)?

5. In wie vielen Fällen (bitte je nach Fallzahlen, nach Jahren sowie Bundeslän-
dern aufschlüsseln)

a) endete das gerichtliche Verfahren mit einer Verurteilung auf Grundlage
des IntBestG insgesamt;

b) wurde im Urteil aufgrund § 338 Abs. 2 des Strafgesetzbuchs (StGB) zu-
gleich auch der Verfall bzw. erweiterte Verfall des Erlangten (§§ 73, 73d
StGB) angeordnet;

c) wurden gerichtliche Verfahren wegen Bestechung ausländischer Abgeord-
neter im internationalen Geschäftsverkehr gemäß § 2 IntBestG geführt;
wie viele davon endeten mit einer Verurteilung?

6. Worin sieht die Bundesregierung Gründe für die ggf. ungleichgewichtige
Zahl der Ermittlungsverfahren in den einzelnen Bundesländern, und was be-
absichtigt sie zu tun, um eine gleichmäßig intensive Strafverfolgung in den
verschiedenen Bundesländern sicherzustellen?

7. Was unternimmt die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass die Zahl der
Ermittlungs- und gerichtlichen Verfahren, der Verfahrenseinstellungen sowie
der Anklagen und Verurteilungen nach dem IntBestG bundesweit systema-
tisch gesammelt und zugänglich gemacht werden, damit die Auslandsbeste-
chung durch inländische Unternehmen öffentlich nachvollziehbar dokumen-
tiert werden kann und so der Kampf gegen Auslandskorruption wirksam
unterstützt wird?

Berlin, den 20. Februar 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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