BT-Drucksache 16/8237

Konsequenzen der Bundesregierung aus der Aufforderung zur Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes durch die EU-Kommission

Vom 20. Februar 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/8237
16. Wahlperiode 20. 02. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Karin Binder, Dr. Lothar Bisky,
Dr. Martina Bunge, Sevim Dag˘delen, Katja Kipping, Elke Reinke, Dr. Ilja Seifert
und der Fraktion DIE LINKE.

Konsequenzen der Bundesregierung aus der Aufforderung zur Reform des
Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes durch die EU-Kommission

Die Europäische Kommission hat am 31. Januar 2008 die Bundesregierung förm-
lich aufgefordert, das nationale Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungs-
recht nachzubessern (Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom
31. Januar 2008, http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/
08/155&format= HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en und Süd-
deutsche Zeitung, 11. Februar 2008). Das gültige Recht in Deutschland setze
derzeit die Vorgaben des europäischen Antidiskriminierungsrechts nicht voll-
ständig um. Der Brief der Europäischen Kommission stellt die erste Stufe eines
Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland dar. Die Bundesregierung hat
zwei Monate Zeit, auf das Schreiben der Kommission zu antworten. Die Euro-
päische Kommission kritisiert insbesondere, dass das nationale Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz nicht für im Zusammenhang mit Kündigungen von
Arbeitsverhältnissen gilt (§ 2 Abs. 4 AGG) und die Frist für eine Beschwerde
mit zwei Monaten zu kurz sei. Außerdem seien Menschen mit Behinderung
unzureichend geschützt.

Zu den wichtigsten Punkten der Mahnung aus Brüssel zählt laut eines Berichts
der „Süddeutsche Zeitung“ vom 11. Februar 2008 außerdem die Kritik, dass im
öffentlichen Dienst insbesondere bei Leistungen wie der Beihilfe, des Familien-
zuschlags und des Witwen- und Witwergelds zwischen Verheirateten und in
einer Lebenspartnerschaft zusammenlebenden Paaren unterschieden werde.
„Wir gehen davon aus, dass wir die Vorgaben aus Brüssel richtlinienkonform
umgesetzt haben und werden das der EU-Kommission so auch mitteilen“, sagte
eine Sprecherin des Bundesministeriums der Justiz nach Informationen der
„Süddeutsche Zeitung“. Zunächst müssten aber Innen- und Arbeitsministerium
Stellung nehmen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche konkreten Verstöße gegen welche Richtlinienvorgaben rügt die

Europäische Kommission in ihrem Schreiben im Einzelnen?

2. Welche konkreten Gesetze bzw. Regelungen sind von den jeweiligen Kritik-
punkten betroffen?

3. Wie ist die Position der Bundesregierung zu den jeweiligen Kritikpunkten der
Europäischen Kommission, und in welchen Punkten plant sie Änderungen
infolge des Schreibens der Kommission?

Drucksache 16/8237 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
4. Plant die Bundesregierung auf das Schreiben der Europäischen Kommission
zu antworten und eine richtlinienkonforme Nachbesserung des Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) in Aussicht zu stellen?

Wenn nein, warum nicht?

5. Hat die Bundesregierung einen Zeitplan für eine eventuelle Reform des AGG,
und wann ist mit der parlamentarischen Befassung und dem Inkrafttreten zu
rechnen?

6. Wird die Bundesregierung ein drohendes Vertragsverletzungsverfahren zum
Anlass nehmen, mit den Verbänden im Bereich der Antidiskriminierungs-
politik in einen Dialog über die Weiterentwicklung des AGG im Sinne der
Betroffenen zu treten (wenn nein, bitte begründen)?

7. Mit welchen Sanktionen muss aus Sicht der Bundesregierung für den Fall ge-
rechnet werden, dass keine entsprechende Nachbesserung des AGG erfolgt?

Berlin, den 15. Februar 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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