BT-Drucksache 16/7896

Feinstaubplaketten-Erwerb für Fahrzeuge aus dem Ausland

Vom 23. Januar 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/7896
16. Wahlperiode 23. 01. 2008

Kleine Anfrage
Patrick Döring, Michael Kauch, Horst Friedrich (Bayreuth), Joachim Günther
(Plauen), Jan Mücke, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe
Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Mechthild
Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff,
Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Dr. Christel
Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner
Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin,
Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link
(Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Burkhardt
Müller-Sönksen, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper,
Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto
Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Claudia
Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle
und der Fraktion der FDP

Feinstaubplaketten-Erwerb für Fahrzeuge aus dem Ausland

Seit dem 1. Januar 2008 benötigen Autofahrer in der Bundeshauptstadt Berlin,
der Landeshauptstadt Hannover und in Köln Plaketten, um die in den Innen-
städten eingerichteten Umweltzonen befahren zu dürfen. Weitere Städte wollen
im Jahr 2008 oder 2009 Umweltzonen einrichten. Verstöße sollen mit einem
Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei
geahndet werden. Die Regelungen zu den Umweltzonen sollen auch für auslän-
dische Fahrzeuge gelten. Während die Stadt Hannover angekündigt hat, plaket-
tenlose Fahrzeuge aus dem Ausland im Jahr 2008 nicht zu behelligen, haben die
Städte Köln (drei Monate Übergangsfrist ohne Ahndung) und Berlin (ein Monat
Übergangsfrist ohne Ahndung) nicht vorgesehen, Angehörige anderer Staaten
von Bußgeldern zu verschonen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie wird im Ausland über die Plakettenpflicht in deutschen Großstädten
informiert?

2. Wurde am 1. Januar 2008 auf den Internetseiten der deutschen Botschaften

und der Deutschen Zentrale für Tourismus e. V. (DZT) auf die Plaketten-
pflicht hingewiesen und erklärt, wie die Plaketten zu erlangen sind?

3. Falls nein, ab wann ist mit einer Information über die Plakettenpflicht zu
rechnen?

4. Auf welchen Wegen und bei wem können nach Kenntnis der Bundesregie-
rung Plaketten für außerhalb der Bundesrepublik Deutschland zugelassene
Fahrzeuge im Ausland erworben werden?

Drucksache 16/7896 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
5. Wie beurteilt die Bundesregierung das Verhältnis von dem Aufwand für die
Erlangung der Plaketten für Halter der im Ausland zugelassenen Fahrzeuge
und dem Nutzen für die Luftqualität in den deutschen Städten?

6. Gelten für die Plakettenvergabe für im Ausland zugelassene Fahrzeuge die-
selben Kriterien wie für in der Bundesrepublik Deutschland zugelassene
Fahrzeuge, und verfügen ausländische Fahrzeugscheine auch über die erfor-
derlichen Schlüsselnummern?

7. Falls nein, nach welchen Kriterien werden die Plaketten für ausländische
Fahrzeuge vergeben?

8. Wie viele Plaketten sind nach Kenntnis der Bundesregierung an ausländi-
sche Fahrzeuge bisher erteilt worden?

9. Wie beurteilt die Bundesregierung die Ankündigung der Stadt Berlin, ab
dem 1. Februar 2008, und der Stadt Köln ab dem 1. April 2008 auch gegen
Angehörige anderer Staaten vorgehen zu wollen, wenn deren Fahrzeuge
nicht über eine Plakette verfügen?

10. Wie beurteilt die Bundesregierung die Maßnahmen zur Durchsetzung
der Plakettenpflicht im Hinblick auf das Ansehen des Standortes Bundes-
republik Deutschland?

11. Wie viele Touristen aus europäischen Staaten besuchen jährlich die Bundes-
republik Deutschland?

12. Wie viele dieser Touristen reisen mit einem nicht in der Bundesrepublik
Deutschland zugelassenen Auto an?

13. Wie viele Touristen aus europäischen Staaten besuchen jährlich die Städte
Berlin, Köln und Hannover mit einem nicht in der Bundesrepublik Deutsch-
land zugelassenen Fahrzeug?

14. Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirkung der vorgesehenen Maßnah-
men, insbesondere die Ahndung bei fehlender Plakette, für den Tourismus
in der Bundesrepublik Deutschland?

15. Welche Auswirkungen hat aus Sicht der Bundesregierung die Plaketten-
pflicht für ausländische Fahrzeuge auf den Güterverkehr?

16. Wie viele LKW fahren Ziele innerhalb der Umweltzonen in Berlin, Köln
und Hannover nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich an?

17. Wie werden die Logistikunternehmen außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland auf die Plakettenpflicht für die Fahrzeuge hingewiesen?

18. Behindert aus Sicht der Bundesregierung die Plakettenpflicht auch für im
Ausland zugelassene Fahrzeuge die Dienstleistungsfreiheit und die Waren-
verkehrsfreiheit für EU-Unternehmer?

19. Falls nein, werden den Institutionen der Wirtschaft (z. B. Außenhandels-
kammern) Informationen zur Notwendigkeit und Erlangung der Plaketten
zur Verfügung gestellt?

20. Welche Auswirkungen hat aus Sicht der Bundesregierung die Plaketten-
pflicht für ausländische Fahrzeuge auf das Mietwagengewerbe?

21. Wie viele im Ausland zugelassene Mietwagen werden jährlich in der Bun-
desrepublik Deutschland eingesetzt?

Berlin, den 22. Januar 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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