BT-Drucksache 16/7890

Keine deutschen Soldaten für eine schnelle Eingreiftruppe zur Verfügung stellen - Rechtswidrige Kriegshandlungen beenden

Vom 24. Januar 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/7890
16. Wahlperiode 24. 01. 2008

Antrag
der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Monika Knoche, Hüseyin-Kenan Aydin,
Dr. Lothar Bisky, Dr. Diether Dehm, Heike Hänsel, Inge Höger, Dr. Hakki Keskin,
Michael Leutert, Dr. Norman Paech, Paul Schäfer (Köln), Alexander Ulrich und der
Fraktion DIE LINKE.

Keine deutschen Soldaten für eine schnelle Eingreiftruppe zur Verfügung stellen –
Rechtswidrige Kriegshandlungen beenden

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. keine deutschen Soldaten dem ISAF-Kommando für den Austausch der nor-
wegischen schnellen Eingreiftruppe (Quick Reaction Force) zur Verfügung
zu stellen;

2. das Bundesministerium der Verteidigung anzuweisen, keine deutschen Sol-
daten am sog. Targeting, das heißt: an gezielten Tötungen zu beteiligen;

3. den Deutschen Bundestag und seine Ausschüsse rechtzeitiger, wahrheits-
gemäß und umfassend über alle Planungen, die im Zusammenhang mit den
ausgestellten Mandaten stehen, zu informieren.

Berlin, den 23. Januar 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

Begründung

1. Der Einsatz einer deutschen schnellen Eingreiftruppe verstrickt unser Land
noch tiefer in den sogenannten Antiterror-Krieg und damit in die direkte
Kriegsbeteiligung. Er überdehnt das gegebene Bundestagsmandat für den
Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr.

2. Die Entsendung einer deutschen schnellen Eingreiftruppe stellt eine neue
Qualität des deutschen Militäreinsatzes in Afghanistan dar. Sie geht über die

militärische Absicherung humanitärer Unterstützung und des Wiederaufbaus
hinaus. Damit wird sie zu einem Kampfauftrag und kann zum Türöffner für
eine landesweite Beteiligung an schweren Kämpfen werden.

3. Das Zurverfügungstellen einer schnellen Eingreiftruppe verwischt weiterhin
die Grenzen zwischen den Mandaten ISAF und OEF, auf deren Trennung das
Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juli 2007 beruht.

Drucksache 16/7890 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
4. Die Beteiligung am sog. Targeting, an gezielten Tötungen, verstößt gegen
alle Regeln des Völkerrechts, indem Menschen unmittelbar dem Tode preis-
gegeben werden.

5. Die Mitglieder des fachlich zuständigen Auswärtigen Ausschusses haben erst
über die Presse von den Planungen des Verteidigungsministeriums zum Ein-
satz einer schnellen Eingreiftruppe erfahren. Wiederholt hat die Bundesregie-
rung dem Deutschen Bundestag wichtige Informationen zum Afghanistan-
Krieg vorenthalten.

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