BT-Drucksache 16/7786

Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zu Strafverfolgungszwecken

Vom 16. Januar 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/7786
16. Wahlperiode 16. 01. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ernst Burgbacher, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel
Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Patrick Döring,
Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich
(Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß,
Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein,
Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus,
Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Harald
Leibrecht, Ina Lenke, Markus Löning, Horst Meierhofer, Hans-Joachim Otto
(Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler,
Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner,
Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-
Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates über die Verwendung
von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zu Strafverfolgungszwecken

Am 6. November 2007 stellte der Vizepräsident der Europäischen Kommission,
Kommissar Franco Frattini, das so genannte Antiterrorpaket der EU vor. Dieses
enthält unter anderem einen Vorschlag für einen Rahmenbeschluss mit dem
Ziel, Fluggastdaten für Zwecke der Strafverfolgung zu erfassen. Vorgesehen ist
die Speicherung von 19 Daten. Neben der Anschrift und Kontaktangaben sollen
hierzu z. B. auch Zahlungsinformationen, Vielfliegereinträge und Gepäckan-
gaben gehören. Betroffen wären alle Passagiere, die aus Drittstaaten in die EU
kommen oder dorthin fliegen. Aus den Daten sollen Risikoprofile der Reisen-
den gefiltert und auffällige Reisemuster abgelesen werden. Die Daten sollen
13 Jahre gespeichert und zwischen den Mitgliedstaaten ausgetauscht werden
können. Fünf Jahre sollen sie voll genutzt werden können, danach nur noch bei
akuter Gefährdung. Wenn alle EU-Staaten den Plänen zustimmen, müssen sie
bis Ende 2010 im nationalen Recht verankert werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Kommissar Franco Frattini,
die Analyse der Fluggastdaten stelle ein wichtiges Instrument in der Straf-
verfolgung dar, und wenn ja, wie begründet sie ihre diesbezügliche Auf-
fassung, und durch welche Tatsachen sieht sie diese gestützt?

2. Welche Kriterien sind bei der anstehenden Überprüfung der bestehenden
PNR-Abkommen mit den USA und Kanada aus deutscher Sicht unabding-
bar, um Aussagen über deren Beitrag zur Bekämpfung des internationalen
Terrorismus zu treffen?

Drucksache 16/7786 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
3. Wie lange werden voraussichtlich die Verhandlungen zur Festlegung der
Kriterien zur Überprüfung der PNR-Abkommen dauern?

4. Soweit die notwendige Einigung über die Überprüfungskriterien nicht er-
zielt werden kann, wird sich die Bundesregierung dann auf europäischer
Ebene wenigstens für eine Teilanalyse der Abkommen hinsichtlich des
EU-Raums einsetzen?

5. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die bestehenden Rechtsvor-
schriften auf diesem Gebiet, insbesondere die Richtlinie 2004/82/EG, die
die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten verpflichtet, erweiterte Flug-
gastdaten zu übermitteln, zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus
nicht ausreicht, und wie begründet sie dies?

6. Wie bewertet die Bundesregierung die Position der Artikel 29 Datenschutz-
gruppe der EU, die während der Beratungsfrist zu dem Schluss gekommen
war, dass unter den von der Kommission vorgelegten Informationen keine
Hinweise zu finden gewesen seien, die die dringende Notwendigkeit der
Verarbeitung der PNR-Daten zum Zweck der Vermeidung und der Be-
kämpfung von Terrorismus und verwandter Verbrechen belegen würden?

7. Liegen der Bundesregierung andere Erkenntnisse als der Artikel 29 Daten-
schutzgruppe der EU vor, und wenn ja, welche?

8. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Artikel 29 Datenschutz-
gruppe der EU, dass die geplanten anlasslosen und verdachtsunabhängigen
Massentransfers von PNR-Daten zu anderen Behörden unverhältnismäßig
sind?

9. Sieht die Bundesregierung den Vorschlag als geeignet an, in den EU-Mit-
gliedstaaten einheitliche Rechtsstandards und Verfahren zu gewährleisten?

10. Welche Auswirkung hat die Entscheidung für ein dezentrales System, bei
dem die Mitgliedstaaten selbst bestimmen können, wie sie ihr PNR-System
ausgestalten, auf die Fluggesellschaften?

11. Welcher zusätzliche finanzielle und administrative Aufwand für die Flug-
gesellschaften ist hiermit verbunden?

12. Wie hoch sind die Gesamtkosten, die aufgrund der Maßnahme auf die
Fluggesellschaften zukommen werden?

13. Setzt sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür ein, dass die
Fluggesellschaften von diesen Kosten entlastet werden, und wenn ja, wie,
bzw. wenn nein, warum nicht?

14. Sieht die Bundesregierung in der Beschränkung des Vorschlags auf den
Luftverkehr eine Diskriminierung der Fluggesellschaften gegenüber Be-
förderungsunternehmen aus anderen Verkehrsbereichen?

15. Gibt es Fluggesellschaften, die vom Geltungsbereich des Vorschlags aus-
genommen sind, und wenn ja, was sind die Gründe hierfür, und wie will die
Bundesregierung eine Ungleichbehandlung von Fluggesellschaften ver-
meiden?

16. Für wie wahrscheinlich hält es die Bundesregierung, dass einige Länder
nach dem Gegenseitigkeitsprinzip Zugang zu PNR-Daten im Zusammen-
hang mit Flügen von der EU in ihre Hoheitsgebiete verlangen werden, und
wie soll der Datenschutz sichergestellt werden, wenn in diesen Ländern
kein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet ist?

Berlin, den 16. Januar 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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